Frage zum Aufenthalt

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    • Frage zum Aufenthalt

      Servus,

      ich habe wieder mal eine Frage. Unser Kind (8J.) wohnt ja bei der KM. Aufgrund diverser Krankheitssymptome, auf welche ich nicht näher eingehen möchte, wird es vermutlich von der Schule ausgeschlossen.
      Dies war bekannt. Eine Lösung (Schule in einer Klinik) ist ab Februar in Sicht.
      Die Schule wollte es ursprünglich bis dahin noch mittragen, ist aber schon von Beginn an überfordert gewesen.
      Nun meinte die KM dass bei einem Auschluss ich mich auch um den Aufenthalt des Kindes kümmern müsse, weil sie ja auch arbeiten muss.
      Also je nach Schicht soll ich ihn nehmen, oder auch meine Mutter (in Rente).
      Ist das so? Gibts da eine gesetzliche Regelung?

      Es soll nicht so rüberkommen als wäre das ein Problem. Nur schreibt sie, als könne sie mir vorschreiben was ich tun muss.
      Er wohnt bei der KM und ist nur alle 2 Wochenenden bei mir/uns.

      Danke.
    • hallo,

      da ihr das residenzmodell habt, ist die Mutter für die Betreuung außerhalb der umgangszeit verantwortlich.
      Du kannst ihr natürlich anbieten, dass ihr das wechselmodell zukünftig nutzt. Und Junior die Hälfte der Zeit bei ihr und bei dir ist. Dann würdest du dich auch um die Betreuung in deiner Zeit kümmern. Allerdings setzt dies voraus dass kein Unterhalt für diese Zeit fällig wird bzw. Geschaut wird wie ihr das macht. Es kann aber nicht sein, dass du hälftig betreust und den vollen Unterhalt zahlst.
      Wenn du das also gewährleisten kannst würde ich so in das Gespräch gehen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Michimich,

      ich kann mich noch an die anderen Beiträge erinnern. Finde gut, dass Du nachfragst.
      Sophie hat schon fast alles gesagt.
      Die Betreuung gehört zu den Pflichten des Obhutgebenden Elternteil. Dafür zahlst Du ja den Barunterhalt (Umkehr bzw. Schlussfolgerung aus 1606(3) BGB).
      Lass Dich da nicht unter Druck setzen.
      Du bist der Umgangspflichtige, nicht der Betreuende.

      Und ich persönlich würde in dieser doch immer wieder streitigen Situation (durch die ständig 'überzogenen Erwartungen' der Mutter) nicht das Wechselmodell anbieten.
      Du gehst voll arbeiten und hast noch ein kleines Kind daheim.
      Hier sehe ich die Gefahr, dass die KM augenscheinlich darauf eingeht und dann aber nicht die notwendige Neuberechnung des Unterhalts mitträgt, sowie nach Aufnahme des Kindes in die Klinik einfach wieder zum Residenzmodell zurück kehrt.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Für die Betreuung durch Deine Mutter gibt es natürlich überhaupt keine Verpflichtung/ gesetzliche Grundlage.
      Außerdem bezieht die KM bereits das Pflegegeld. Muss sie dies halt ggf. einsetzen.
      Du kannst sie auch noch darauf hinweisen, dass sie Leistungen der Eingliederungshilfe abfragen sollte. Vielleicht gibt es ja - zumindest stundenweise - bis zur Klinikaufnahme Unterstützungsleistungen.