Unterhalt und BAB Berufsausbildungsbeihilfe

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  • BAB Unterhaltsangabe

    Hallo,

    ich hoffe ich bin hier im richtigen Thread, habe nichts mit BAB gefunden.?

    Ich bräuchte mal Hilfe, meine Tochter (in Ausbildung) hatte BAB beantragt, sie ist jetzt im 2. Lehrjahr und soll jetzt nochmal BAB Folgeantrag stellen, so weit so gut.

    Nun braucht sie dazu wieder die Einkommenserklärungen der Eltern, ich habe meine ausgefüllt aber der andere Elternteil verweigert die Annahme des Einschreibens, wo die Unterlagen fürs Einkommen ausgefüllt werden sollen, den hatten wir per Post Einschreiben geschickt, um einen Nachweis zu haben.


    Was machen wir jetzt, wenn das verweigert wurde? Vor allem, jetzt verzögert sich ja die Abgabe der Unterlagen, bekommt meine Tochter dann kein Folge-BAB?

    Wovon bezahlt sie dann alles?


    Ich danke euch.
    Viele Grüße
  • Unterhalt und BAB Berufsausbildungsbeihilfe

    Hallo,

    ich habe ein Problem.

    Hoffe, ich bin im richtigen Thema, die Suche hat irgendwie nichts gefunden (BAB).


    BAB wurde beantragt und bewilligt. Bei der Berechnung wurde von beiden Eltern Einkommen und Unterhaltszahlungen mit einbezogen, jedoch verweigert der bis dahin Unterhaltspflichtige Elternteil ab Antragsbewilligung die Unterhalts (Weiter-) Zahlungen mit Begründung, daß Kind ja jetzt BAB bekommt in der und der Höhe und deshalb kein Unterhalt mehr nötig sei.

    Das kann doch aber nicht sein? BAB wird doch um den Unterhaltsbetrag verringert, also bekommt Kind doch weniger Unterhalt und muß dann auch noch auf den Unterhalt verzichten? Gerade WEIL Unterhalt (bis dahin) gezahlt wurde, gab es ja weniger BAB.


    Darf der bis dahin Unterhaltspflichtige Elternteil einfach wenn BAB bewilligt ist, die Unterhaltszahlungen einstellen? Dachte, man ist bis Kind 25 ist, zu Unterhalt verpflichtet.


    Danke,
    VG
  • Hallo @55kami,

    BAB ist eine Vorausleistung und geht dem Unterhaltsanspruch, den man gegen die Eltern hat, nach. Wenn der bisher Unterhaltspflichtige Elternteil also zahlen müsste, es aber nicht tut, dann muss das gg. dem Amt glaubhaft versichert werden. Der Anspruch auf BAB besteht weiter und die Forderungen vom Amt würden auf den Unterhaltspflichtigen Elternteil, der nicht leistet, durch Abtretung übergehen.

    arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-68_ba015092.pdf
    Gruß
    Testmama

    Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
    dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
    dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
  • Echt jetzt?

    Ich dachte, Du fühlst Dich in dem anderem Forum besser aufgehoben?

    siehe Geblubbel dort

    Es gibt keine Altersgrenze, ab der man nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet ist.

    Aber irgendwie wundert mich nicht, das der andere Elternteil nicht so richtig mitmacht ...

    @Testmama ich bin gerade etwas verwirrt. Bisher dachte ich, BAB wird auf den Bedarf genauso angerechnet, wie BaFög. Mit der Folge, dass weniger Unterhalt zu leisten ist - und so hat es die TO ja auch in dem anderen Beitrag aus dem anderen tollen Forum hier reingetragen:


    55kami schrieb:

    Es muss kein Unterhalt nach der Bewilligung von BAB weitergezahlt werden, wenn das BAB höher ist als der Unterhaltsbetrag. Das ist doch mal eine gute Nachricht. Wenn das BAB niedriger ist als der Unterhalt, muss der Vater nur noch die Differenz monatlich zahlen. Verstehe zwar nicht, warum das niemand hier so simpel, wie es nun mal ist, beantworten konnte aber nun gut.. Kann ja nicht jeder so qualifiziert sein.
    Tanja
  • 55kami schrieb:

    Wovon bezahlt sie dann alles?
    Tach kami,

    Das ist ja wohl eine Suggestivfrage, wie Du sie sonst (von anderen) ablehnst.
    Und vielleicht wäre es hilfreicher, Du würdest nicht 2 Einzel-Beiträge, die sowieso zusammen hängen in jeweils separate Themen packen.

    In dem anderen Thema wurde Dir sogar indirekt schon auf Deine Frage, was "ihr" jetzt machen sollt, geantwortet. Verlinkung von Testmama folgen, runterladen, durchlesen und dann machen...

    Tanja
  • Testmama schrieb:

    Hallo @55kami,

    BAB ist eine Vorausleistung und geht dem Unterhaltsanspruch, den man gegen die Eltern hat, nach. Wenn der bisher Unterhaltspflichtige Elternteil also zahlen müsste, es aber nicht tut, dann muss das gg. dem Amt glaubhaft versichert werden. Der Anspruch auf BAB besteht weiter und die Forderungen vom Amt würden auf den Unterhaltspflichtigen Elternteil, der nicht leistet, durch Abtretung übergehen.

    arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-68_ba015092.pdf
    Hallo Testmama,

    danke für deine freundliche und sachliche Info. Ich werde das mal bei der BAB Stelle ansprechen, denn anders als ich erst dachte, kamen jetzt doch irgendwie Änderungen, wo ich mir nicht mehr sicher bin. Aber das lässt sich ja alles klären.


    @Tanja
    Lass doch einfach mal deinen privaten Frust zu Hause und geh hier nicht ständig User an. Der zitierte Beitrag ist knapp 1 Jahr her und du kaust immer noch darauf rum, mein Gott lass dich behandeln.

    Und da du ja sehr gerne austeilst aber NICHTS einstecken kannst, wirst du diesen Beitrag sicher gleich löschen, weil wär ja peinlich, wenn DIR mal jemand widerspricht. Grauenhaft so herrschsüchtige dominante Frauen. Kein Wunder, daß dein Kind nebst Mann nicht richtig mitmacht.. Dich hätt ich auch "entsorgt", wie du es so schön in einem anderen Beitrag schriebst.
    Außerdem - das hier ist nicht der Nabel der Welt, es gibt viele Frage-Möglichkeiten und wo man seine Fragen stellt, hast du nicht unter Kontrolle, selbst bei Löschung usw. nicht. Heul doch.
  • Ach Kami, oder sollte ich lieber sagen matti2 sagen...

    Ich hab jetzt mal den anderen Beitrag dazu geholt - gehört ja schließlich dazu.

    edit: So, ich habe mich nun noch mal auf die Suche im WWW begeben. Es gehört sicherlich zu den "Leistungen" der TO, dass sie auch in anderen Foren ihre vielfachen Spuren hinterlassen hat. Und auch in einem der anderen Foren wurden aufgrund der Missachtung von Regeln und vermutlich ihrer Verbalentgleisungen ihre Beiträge geändert, bzw. Passagen gelöscht. Ich finde, die Beiträge (auch hier) der TO sprechen eine eigene Sprache.
    Zumal davon auszugehen ist, dass die TO schon längste wieder einen neuen Nicknamen hier hat und bei nächster Gelegenheit den jetzigen löschen lässt (so wie sie es auch mit Matti2 hat machen lassen).
    Die TO vergisst, dass sie Spuren im Netz hinterlässt.

    Ich sperr dann mal hier zu, wenn jemand noch was Erhellendes hier beitragen möchte, kurze Nachricht an mich reicht.