Hallo,
kann man bei Familiengericht Wohnungs-Thema anwaltsfrei klären lassen, wenn die Ex das Wohnungsschloß vor dem 6 Monattrennzeitpunkt tauscht ?
Konkret:
Wohnung wurde der Ex zugewiesen, deren Tür-Schösser dürfen aber erst nachdem ich 6 Monate getauscht werden. Tauscht man zuvor handelt man in Eigenmacht (rechtswidrig).
Meines Wissens nennt man was die Ex gemacht hat "verbotene Eigenmacht nach § 858 Absatz 1".
Durch das Familiengericht möchte ich die Wohnungszuweisung wieder aufheben lassen, da die Ex diese missbraucht hat.
Gehen Wohnungs-Themen / Wohnungszuweisung anwaltsffrei (wie Kindesumgangs-Themen) ?
Danke.
VG
Marko S.
kann man bei Familiengericht Wohnungs-Thema anwaltsfrei klären lassen, wenn die Ex das Wohnungsschloß vor dem 6 Monattrennzeitpunkt tauscht ?
Konkret:
Wohnung wurde der Ex zugewiesen, deren Tür-Schösser dürfen aber erst nachdem ich 6 Monate getauscht werden. Tauscht man zuvor handelt man in Eigenmacht (rechtswidrig).
Meines Wissens nennt man was die Ex gemacht hat "verbotene Eigenmacht nach § 858 Absatz 1".
Durch das Familiengericht möchte ich die Wohnungszuweisung wieder aufheben lassen, da die Ex diese missbraucht hat.
Gehen Wohnungs-Themen / Wohnungszuweisung anwaltsffrei (wie Kindesumgangs-Themen) ?
Danke.
VG
Marko S.