Hallo Allerseits.
Hier mein Thema:
Mein Sohn (23) hat jetzt sein 2. Studium abgebrochen.
Hier der Studienverlauf:
erstes Studium: Physik, nach 3 Semestern lediglich 13 Credits: Abbruch wohl um der Exmatrikulation zuvorzukommen
1 Semester herumgegammelt
zweites Studium: Maschinenbau. nach 3 Semestern jetzt im 4. Semester nach immatrikulation Exmatrikulation.
Auch habe ich in dem Zuge erfahren das er im Letzten Semester (sommersemester 22) noch nicht einmal die Klausuren mitgeschrieben hat.
Ob andere oder irgendwelche Leistungen überhaupt erbracht wurden ist unbekannt.
Er möchte jetzt lieber was anderes machen.... Aktuell als Arbeitssuchend gemeldet (hörensagen)
LeistungsVerlauf des 2. Studiums ist unbekannt.
Ich habe bislang während der ganzen 7 Semester untituliert seine 860€ Unterhalt Monatlich bezahlt. (abzüglich Kindergeld und Bafög 99€)
Das er sein Studium jetzt abgebrochen hat hat er mir erst erzählt als ich ihm Druck wegen des Bafög Antrages gemacht habe. Danach erfolgte hier die Exmatrikulation.
Ich habe jetzt bis einschliesslich Dezember 2022 die Unterhaltsleistungen erbracht. Was bedeutet das er schon über seinen Studienabbruch hinaus, für 3 weitere Monate Unterhalt erhalten hat.
Es bestand zu Zeiten des Bafög bezuges nicht unerhebliches Vermögen seinerseits (weit oberhalb der Freigrenze von 4500€ für Volljährige nichtprivilegierte Kinder) aber noch unterhalb des Bafög Freibetrages.
Nun versucht er weiterhin Kindergeld zu beziehen. Auch hätte er gern weiter Unterhalt. Das sehe ich nicht ein.
Da es keine Titulierte Forderung zum Unterhalt gibt und ich stets immer freiwillig und im voraus gezahlt habe bin ich jetzt erst einmal selbst Aktiv geworden:
- Bedürftigkeitsprüfung (Anforderung der Vermögensauskunft) um Festzustellen ob seine Eigenmittel erst einmal zu verbrauchen sind.
- Meldebescheinigung um festzustellen wer alles noch in seiner Wohnung lebt (seine Mutter ist jetzt an die Selbe Adresse gezogen)
- Leistungsnachweis über das 2. Studium. (hier scheint mangels bisheriger Auskunft ein Unterhaltsbetrug/Scheinstudium im Raume zu stehen) (den habe ich noch nicht schriftlich angefordert, ich muss noch schauen was da alles reingehört)
Bin mir jetzt nicht so sicher aber ich denke mal genug ist genug. Er kommt weder seiner Informationspflicht nach sonst irgendwelchen Behördlichem Trara. (ständig schreibt mich die Familienkasse an und will irgendetwas von mir wissen, das ich nicht rechtssicher angeben kann ohne Gefahr zu laufen eine Falschaussage zu tätigen)
Meine Frage:
1. Ich bin versucht weitere korrespondenz aus richtung Familienkasse in die Rundablage einzusortieren. Das ist Nötigung, kann man sich dagegen wehren wenn man von Behörden genötigt wird über Dinge Auskunft zu geben die man nicht sicher Unterschreiben kann / von denen man keinerlei Kenntnis hat ?
2. Ich werde jetzt schriftlich Ankündigen jede weitere Unterhaltszahlung einzustellen. Es steht ihm frei zu versuchen eine Unterhaltsklage anzustrengen. Dort werden in jedem Falle die Vermögensverhältnisse auf den Tisch kommen. Gefühlt ist das für mich die einzig richtige Vorgehensweise oder seht ihr das anders ?
Hier mein Thema:
Mein Sohn (23) hat jetzt sein 2. Studium abgebrochen.
Hier der Studienverlauf:
erstes Studium: Physik, nach 3 Semestern lediglich 13 Credits: Abbruch wohl um der Exmatrikulation zuvorzukommen
1 Semester herumgegammelt
zweites Studium: Maschinenbau. nach 3 Semestern jetzt im 4. Semester nach immatrikulation Exmatrikulation.
Auch habe ich in dem Zuge erfahren das er im Letzten Semester (sommersemester 22) noch nicht einmal die Klausuren mitgeschrieben hat.
Ob andere oder irgendwelche Leistungen überhaupt erbracht wurden ist unbekannt.
Er möchte jetzt lieber was anderes machen.... Aktuell als Arbeitssuchend gemeldet (hörensagen)
LeistungsVerlauf des 2. Studiums ist unbekannt.
Ich habe bislang während der ganzen 7 Semester untituliert seine 860€ Unterhalt Monatlich bezahlt. (abzüglich Kindergeld und Bafög 99€)
Das er sein Studium jetzt abgebrochen hat hat er mir erst erzählt als ich ihm Druck wegen des Bafög Antrages gemacht habe. Danach erfolgte hier die Exmatrikulation.
Ich habe jetzt bis einschliesslich Dezember 2022 die Unterhaltsleistungen erbracht. Was bedeutet das er schon über seinen Studienabbruch hinaus, für 3 weitere Monate Unterhalt erhalten hat.
Es bestand zu Zeiten des Bafög bezuges nicht unerhebliches Vermögen seinerseits (weit oberhalb der Freigrenze von 4500€ für Volljährige nichtprivilegierte Kinder) aber noch unterhalb des Bafög Freibetrages.
Nun versucht er weiterhin Kindergeld zu beziehen. Auch hätte er gern weiter Unterhalt. Das sehe ich nicht ein.
Da es keine Titulierte Forderung zum Unterhalt gibt und ich stets immer freiwillig und im voraus gezahlt habe bin ich jetzt erst einmal selbst Aktiv geworden:
- Bedürftigkeitsprüfung (Anforderung der Vermögensauskunft) um Festzustellen ob seine Eigenmittel erst einmal zu verbrauchen sind.
- Meldebescheinigung um festzustellen wer alles noch in seiner Wohnung lebt (seine Mutter ist jetzt an die Selbe Adresse gezogen)
- Leistungsnachweis über das 2. Studium. (hier scheint mangels bisheriger Auskunft ein Unterhaltsbetrug/Scheinstudium im Raume zu stehen) (den habe ich noch nicht schriftlich angefordert, ich muss noch schauen was da alles reingehört)
Bin mir jetzt nicht so sicher aber ich denke mal genug ist genug. Er kommt weder seiner Informationspflicht nach sonst irgendwelchen Behördlichem Trara. (ständig schreibt mich die Familienkasse an und will irgendetwas von mir wissen, das ich nicht rechtssicher angeben kann ohne Gefahr zu laufen eine Falschaussage zu tätigen)
Meine Frage:
1. Ich bin versucht weitere korrespondenz aus richtung Familienkasse in die Rundablage einzusortieren. Das ist Nötigung, kann man sich dagegen wehren wenn man von Behörden genötigt wird über Dinge Auskunft zu geben die man nicht sicher Unterschreiben kann / von denen man keinerlei Kenntnis hat ?
2. Ich werde jetzt schriftlich Ankündigen jede weitere Unterhaltszahlung einzustellen. Es steht ihm frei zu versuchen eine Unterhaltsklage anzustrengen. Dort werden in jedem Falle die Vermögensverhältnisse auf den Tisch kommen. Gefühlt ist das für mich die einzig richtige Vorgehensweise oder seht ihr das anders ?
