Hallo,
1. Wie ist Nutzungsentschädigungsklage für die Wohnung einzureichen, beim FamFG mit festem Verfahrenswert von 3000€ oder als Zivilklage bei Amtgericht (Streitwert Monatsbetrag x 12) ?
2. Kindsmutter bewohnt große Wohnung, Kindsvater die kleine Nebensitz-Wohnung (Kind im Wechselmodell). Ist nur die Differenz der "Wohnungsmieten" als Nutzungsentschädigung einklagen, oder ?
Beispiel: Große Wohnung 500€ Mietwert, kleine Wohnung 200€ Mietwert: Als Bewohner der kleinen (500/2 - (200/2)= 250-100)€ = 150€ als Monatswert einklagen ?
Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.
Viele Grüße
Marko S.
P.S. betrifft derezeit Trennungs-jahr/-zeit.
1. Wie ist Nutzungsentschädigungsklage für die Wohnung einzureichen, beim FamFG mit festem Verfahrenswert von 3000€ oder als Zivilklage bei Amtgericht (Streitwert Monatsbetrag x 12) ?
2. Kindsmutter bewohnt große Wohnung, Kindsvater die kleine Nebensitz-Wohnung (Kind im Wechselmodell). Ist nur die Differenz der "Wohnungsmieten" als Nutzungsentschädigung einklagen, oder ?
Beispiel: Große Wohnung 500€ Mietwert, kleine Wohnung 200€ Mietwert: Als Bewohner der kleinen (500/2 - (200/2)= 250-100)€ = 150€ als Monatswert einklagen ?
Für eure Hilfe bedanke ich mich im voraus.
Viele Grüße
Marko S.
P.S. betrifft derezeit Trennungs-jahr/-zeit.