Betreuungsunterhalt titulieren (Dringend)

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    • Betreuungsunterhalt titulieren (Dringend)

      Guten Morgen Zusammen,
      habe folgende Problemlage:

      Morgen steht der Termin beim Notar, zur Titulierung des Betreuungsunterhaltes in höhe von 600 Euro.
      Der Betreuungsunterhalt wurde vom gegnerischen Anwalt berechnet und wird seit Anfang 2021 neben dem kindesunterhalt kontinuierlich bezahlt.
      Trennungsjahr endet nun im November und das gemeinsame Kind ist 1 1/2 Jahre alt.

      Ex bezieht insgesamt 2 Jahre Elterngeld (also noch ein weiteres halbes Jahr) Ca 500 Euro im Monat (Sie hat stets in Vollzeit gearbeitet)
      Sie und Ihre Mutter haben sich seit der Trennung eine neue Wohnung gesucht und sind dort gemeinsam Mieter und sind nach der Trennung gemeinsam in die neue Wohnung gezogen (also geteilte Wohnkosten - günstige WBS Wohnung)

      Sie hat sich vor kurzem von dem tollen Geld das sie ja erhält: Betreuungsunterhalt + Kindesunterhalt+ Elterngeld einen 25.000 Euro Luxuswagen gekauft.

      Ist es "schlau" dass ich mit Ihr nun das Betreuungsunterhalt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes notariell titulieren lasse? Sie möchte nach der Titulierung die einvernehmliche Scheidung beim Gericht einreichen.

      Oder laufe ich morgen beim Notar ins Messer und sollte lieber selbst die Scheidung einreichen ohne morgen zum Notar zu gehen.

      Vielen Dank vorab !

      VG
      Wolfram
    • Moin Wolfram,
      wenn ich unsicher wäre, würde ich den Termin verschieben und mich schlau machen.Wenn Ihr zusammen zum Notar geht ist offensichtlich noch ein vernünftiger Dialog zwischen Euch möglich.
      Bei einer geplanten einvernehmlichen Scheidung, solltet Ihr doch auch eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung ausarbeiten, die alle Folgen einer Scheidung regelt. Wenn du aktuell deinen Unterhalt pünklich in der berechneten Höhe bezahlst ist doch eine vorgezogene "nur die Titulierung betreffende Vereinbarung" nicht zwingend notwendig.
      Ich würde versuchen gleich alle Scheidungsfolgesachen in einer notariellen Vereinbarung zu regeln.Wie z.B der Trennungsunterhalt, Zugewinn, Hausrat....
      Wenn ich die Möglichkeit hätte ohne Titel zu zahlen, würde ich das immer vorziehen. Ein Titel ist wie Bargeld und kann (soweit ich weiß) nur auf Antrag oder Abänderungsklage wieder aus der Welt geschafft werden.Also schwieriger als ohne.
      Kann es sein das noch gar keine Anwälte eingeschaltet worden sind und Ihr "nur mit dem Notar" das regeln wollt?
      Ich kann mir nicht vorstellen das dir ein Anwalt/Anwältin, in deiner aktuellen Situation raten würde, isoliert einen Titel für den Betreuungsunterhalt zu unterschreiben.
      Wenn du Unterhalt pünklich zahlst, warum ist dann unbedingt"außergerichtlich" freiwillig ein Titel notwendig?
      Ich bin nur Laie, dein Anwalt/Anwältin sollte dich dazu vernünftig beraten.
      LG
      Theo

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Theo ()

    • Hallo Theo,

      das ist nett von Dir, dem TO zu antworten.
      Vermutlich wird es aber schon zu spät sein, wenn der Termin tatsächlich gestern gewesen ist.
      Da der TO auf Clints Frage nicht mehr geantwortet hat, gehe ich davon aus, dass hier tatsächlich keine anwaltliche Beratung auf Seiten des TO erfolgte.

      Wenn ich mich so erinnere, wie lange Vorlauf unsere Trennungs- und Scheidungsdingensvereinbarung hatte (und mein Anwalt ggü. dem nicht sonderlich gründlichen Notar 2 mal Korrektur des Entwurfes geltend machen musste), würde ich behaupten, dass der TO mit Fragen und Unsicherheiten ziemlich spät dran ist (außer, er ist gar nicht zum Termin erschienen).

      Wir haben auch alles in den Vertrag reingepackt - außer den KU. Für diesen haben wir nur aufnehmen lassen, dass, was derzeit gezahlt wurde und dass die Eltern das einvernehmlich aushandeln und anpassen werden.
      Ich glaube, wir mussten dann im Notartermin einiges an "Belehrungen" über uns ergehen lassen.
      Schlussendlich war das Ding aber wohl ganz gut. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs wurde vom Gericht abgenickt und die Scheidung (einvernehmlich) kurz und schmerzlos ausgesprochen.
      Und, wir hatten auch nur (m)einen Anwalt (mein Ex kennt mich seit vielen Jahrzehnten...)

      Ich wäre aber auch neugierig, wie die Sache hier ausging.

      Gruß Tanja