Kindeswohlgefährdung Kindesanhörung

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    • Kindeswohlgefährdung Kindesanhörung

      Hallo Freunde
      Ich hoffe ihr könnt einem Bekannten von mir helfen zu dem finde ich es Interessant.

      Er hat sich vor 1,5 Jahren getrennt und hat sein Sohn seit dem nicht gesehen.
      Das Kind ist 4,5 Jahre alt Mittlerweile.

      Er hat einen Antrag auf Kindeswohlgefährung getätigt vor 1,5 Monaten (dazu hatte er mehrere Triftige Gründe bzw. Beweise).

      Er hatte Anfang diesen Monats die Mündliche Verhandlung , anwesend: KM , Jugendamt , Verfahrensbeistand.
      Beide Partein waren ohne Anwalt...
      Laut seinen Schilderungen lenkten das Jugendamt und der Kindesanwalt vom Kern des Antrages ab und versuchten den Kindesvater schlecht zu machen in der Verhandlung, auch die Richterin bemängelte das vom Kern des Antrages vom Kindesvater abgelenkt wird/wurde.
      Ausserdem Beantrage das Jugendamt am Ende ohne Beweise ohne Indizien das die Elterliche Sorge der KM übertragen wird und ein Gutachter eingeholt wird.
      Die Richterin lehnte beides AB weil es dafür überhaupt keine Grund gebe und auch nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
      Die Richterin beschloss eine Kindesanhörung für den nächsten Tag mit dem Kindesanwalt.

      Nun wie folgt:
      Im Bericht des Kindesanwaltes und dem Bericht des Jugendamtes vor der Verhandlung bzgl. des Kindes wurde das Kind als Goldjunge dargestellt bestens Integriert und Total Sozial und Freundlich und nicht Mutter Gebunden etc...

      Der Berichtet kam
      vor kurzem zu ihm per Post:
      Nun am nächsten Tag gab es die Kindesanhörung der Richterin, im Raum waren der Verfahrensbeistand und die KM und die Richterin.
      Der Bericht der Richterin ist im Totalen Erheblichen Fragwürdigen Widerspruch zu dem Bericht des Jugendamtes und des Berichtes des Kindesanwaltes.
      Das Kind zeigte im Bericht der Richterin (Kindesanhörung) einen Verängstigten und Verschlossen Eindruck, ausserdem zeigte das das Kind kein Altersgerechtes Sozialverhalten aufweist. Nicht mal von seiner Mutter konnte er sich trennen...
      Ausserdem stand im Bericht das die Kindesanhörung nach 10 Minuten im Einvernehmen beendet werden musste..

      Wenn ich das als aussenstehender Beurteilen darf:
      Erst wird der KV schlecht gemacht in der Verhandlung und die KM geschützt und dann stellt sich Offentsichtlich heraus das die Berichte des Jugendamtes und des Kindesanwaltes alles andere als Glaubwürdig waren bzgl. des Kindes und Vorsichtig ausgedrückt Nachgeholfen wurde um der KM zu helfen in den Berichten bzw. zu Schützen statt sich mit dem Antrag zu Beschädigten.

      Ist es normalerweisse nicht so das Kindesanhörungen ohne KM stattfinden wenn die Richterin mit Kindesanwalt im Raum sind mit dem Kind?

      Habt ihr Tipps für ihn? Kommt euch sowas bekannt vor? Jemand mit einer ähnlicheb Erfahrung?

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Hansi1982/ ()

    • Hallo Hansi,

      Ja, normalerweise findet die Kindesanhörung ohne die Eltern - und im Beisein des Verfahrensbeistandes - statt.
      Da bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung das Gericht eine Amtsermittlungspflicht hat, ist es auch nicht an irgendwelche Anträge der Beteiligten gebunden.
      Fraglich ist nur, wie sich die Richterin weiter verhält.
      Es kommt- für mein Empfinden- nicht oft vor, dass sich ein Richter offen gegen das JA und den VB positioniert.
      Ich würde Deinem Bekannten raten, die Richterin schriftlich um richterlichen Hinweis bitten.
      Und dann ggf. doch einen Anwalt einschalten - je nachdem, was Dein Bekannter erreichen will.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja
      Ja das mit einem Anwalt habe ich ihm auch gesagt.
      Mein Bekannter hat einen Zeitlich Begrenzten Amtsvormund vorgeschlagen und Beantragt am Ende der Verhandlung.

      Kindesanhörung: Also ich denke das die KM es bewusst sabotiert hat und dabei sein wollte damit das Kind nicht "falsches" sagt, aber im Grunde hat Sie sich denke noch mehr geschadet in dem das "Kind" das wahre "Ich" präsentiert hat. Ich denke der Verfahrensbeistand ist innerlich explodiert weil sein Bericht ich sag mal "Vorsichtig" aufgeflogen war und die Richterin offensichtlich ihre Sache echt gut macht und Neutral ist.

      Sorry aber wie meinen Sie das mit also was genau soll er machen:
      Ich würde Deinem Bekannten raten, die Richterin schriftlich um richterlichen Hinweis bitten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hansi1982/ ()

    • Hallo Hansi,

      Du kannst hier duzen.

      Ich meinte, dass der Bekannte die Richterin in dem Verfahren anschreibt und darum bittet, ihm mitzuteilen, wie in der Angelegenheit weiterverfahren wird. Was er zur Verfahrendbeschleunigung und (wenn er es noch nicht weiß) zur Beendigung der Kindeswohlgefährdung tun kann.
      Vielleicht ist es aber wirklich besser, wenn er sich anwaltlich vertreten lässt. Das sollte er zumindest dann tun, wenn er auch das Sorgerecht hat und Eingriffe in sein Sorgerecht zu befürchten wären.
      Wieso Amtsvormundschaft? Ist die Mutter des Kindes noch minderjährig?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja

      Die Richterin hat mitgeteilt dass nach der Kindesanhörung einen Beschluss einhegehen wird demnächst also.

      Mein Bekannter hat zum Bericht der Kindesanhörung (Gericht) eine Stellungnahme geschickt, ist auch möglich innerhalb 1 Woche.

      Ja leider besteht keine Kommunikation und der KV wünscht endlich Umgang und dass das Kind Mama und Papa brauch, und die KM alles dafür tut eine gestörte Kommunikation zu ewecken für das Alleinige Sorgerecht.
      Die Gründe der Kindeswohlgefährung habe ich gelesen bzw. in den Anträgen und die sind ziemlich heftig.
      Ingesammt muss denke ich eine Gute Lösung gefunden werden zum Wohle des Kindes, bis dieser Konflikt zu Ende ist. Das Kind hat ein Anrecht auf eine Konflikte freie Erziehung und ein Anrecht auf Vater und Mutter.
      Der Amtsvormund würde zwar beiden Eltern das Sorgerecht entziehen, aber so könnte mein Bekannter endlich sein Sohn sehen und beide Elternteile ihren Fokus auf eine gemeinsame Kommunikation legen die zwingend erforderlich wäre.

      Es scheint auch so als wäre die Kindesanhörung aus dem Ruder gelaufen..

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hansi1982/ ()