Hallo Freunde
Ich hoffe ihr könnt einem Bekannten von mir helfen zu dem finde ich es Interessant.
Er hat sich vor 1,5 Jahren getrennt und hat sein Sohn seit dem nicht gesehen.
Das Kind ist 4,5 Jahre alt Mittlerweile.
Er hat einen Antrag auf Kindeswohlgefährung getätigt vor 1,5 Monaten (dazu hatte er mehrere Triftige Gründe bzw. Beweise).
Er hatte Anfang diesen Monats die Mündliche Verhandlung , anwesend: KM , Jugendamt , Verfahrensbeistand.
Beide Partein waren ohne Anwalt...
Laut seinen Schilderungen lenkten das Jugendamt und der Kindesanwalt vom Kern des Antrages ab und versuchten den Kindesvater schlecht zu machen in der Verhandlung, auch die Richterin bemängelte das vom Kern des Antrages vom Kindesvater abgelenkt wird/wurde.
Ausserdem Beantrage das Jugendamt am Ende ohne Beweise ohne Indizien das die Elterliche Sorge der KM übertragen wird und ein Gutachter eingeholt wird.
Die Richterin lehnte beides AB weil es dafür überhaupt keine Grund gebe und auch nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Die Richterin beschloss eine Kindesanhörung für den nächsten Tag mit dem Kindesanwalt.
Nun wie folgt:
Im Bericht des Kindesanwaltes und dem Bericht des Jugendamtes vor der Verhandlung bzgl. des Kindes wurde das Kind als Goldjunge dargestellt bestens Integriert und Total Sozial und Freundlich und nicht Mutter Gebunden etc...
Der Berichtet kam
vor kurzem zu ihm per Post:
Nun am nächsten Tag gab es die Kindesanhörung der Richterin, im Raum waren der Verfahrensbeistand und die KM und die Richterin.
Der Bericht der Richterin ist im Totalen Erheblichen Fragwürdigen Widerspruch zu dem Bericht des Jugendamtes und des Berichtes des Kindesanwaltes.
Das Kind zeigte im Bericht der Richterin (Kindesanhörung) einen Verängstigten und Verschlossen Eindruck, ausserdem zeigte das das Kind kein Altersgerechtes Sozialverhalten aufweist. Nicht mal von seiner Mutter konnte er sich trennen...
Ausserdem stand im Bericht das die Kindesanhörung nach 10 Minuten im Einvernehmen beendet werden musste..
Wenn ich das als aussenstehender Beurteilen darf:
Erst wird der KV schlecht gemacht in der Verhandlung und die KM geschützt und dann stellt sich Offentsichtlich heraus das die Berichte des Jugendamtes und des Kindesanwaltes alles andere als Glaubwürdig waren bzgl. des Kindes und Vorsichtig ausgedrückt Nachgeholfen wurde um der KM zu helfen in den Berichten bzw. zu Schützen statt sich mit dem Antrag zu Beschädigten.
Ist es normalerweisse nicht so das Kindesanhörungen ohne KM stattfinden wenn die Richterin mit Kindesanwalt im Raum sind mit dem Kind?
Habt ihr Tipps für ihn? Kommt euch sowas bekannt vor? Jemand mit einer ähnlicheb Erfahrung?
Ich hoffe ihr könnt einem Bekannten von mir helfen zu dem finde ich es Interessant.
Er hat sich vor 1,5 Jahren getrennt und hat sein Sohn seit dem nicht gesehen.
Das Kind ist 4,5 Jahre alt Mittlerweile.
Er hat einen Antrag auf Kindeswohlgefährung getätigt vor 1,5 Monaten (dazu hatte er mehrere Triftige Gründe bzw. Beweise).
Er hatte Anfang diesen Monats die Mündliche Verhandlung , anwesend: KM , Jugendamt , Verfahrensbeistand.
Beide Partein waren ohne Anwalt...
Laut seinen Schilderungen lenkten das Jugendamt und der Kindesanwalt vom Kern des Antrages ab und versuchten den Kindesvater schlecht zu machen in der Verhandlung, auch die Richterin bemängelte das vom Kern des Antrages vom Kindesvater abgelenkt wird/wurde.
Ausserdem Beantrage das Jugendamt am Ende ohne Beweise ohne Indizien das die Elterliche Sorge der KM übertragen wird und ein Gutachter eingeholt wird.
Die Richterin lehnte beides AB weil es dafür überhaupt keine Grund gebe und auch nicht Gegenstand des Verfahrens ist.
Die Richterin beschloss eine Kindesanhörung für den nächsten Tag mit dem Kindesanwalt.
Nun wie folgt:
Im Bericht des Kindesanwaltes und dem Bericht des Jugendamtes vor der Verhandlung bzgl. des Kindes wurde das Kind als Goldjunge dargestellt bestens Integriert und Total Sozial und Freundlich und nicht Mutter Gebunden etc...
Der Berichtet kam
vor kurzem zu ihm per Post:
Nun am nächsten Tag gab es die Kindesanhörung der Richterin, im Raum waren der Verfahrensbeistand und die KM und die Richterin.
Der Bericht der Richterin ist im Totalen Erheblichen Fragwürdigen Widerspruch zu dem Bericht des Jugendamtes und des Berichtes des Kindesanwaltes.
Das Kind zeigte im Bericht der Richterin (Kindesanhörung) einen Verängstigten und Verschlossen Eindruck, ausserdem zeigte das das Kind kein Altersgerechtes Sozialverhalten aufweist. Nicht mal von seiner Mutter konnte er sich trennen...
Ausserdem stand im Bericht das die Kindesanhörung nach 10 Minuten im Einvernehmen beendet werden musste..
Wenn ich das als aussenstehender Beurteilen darf:
Erst wird der KV schlecht gemacht in der Verhandlung und die KM geschützt und dann stellt sich Offentsichtlich heraus das die Berichte des Jugendamtes und des Kindesanwaltes alles andere als Glaubwürdig waren bzgl. des Kindes und Vorsichtig ausgedrückt Nachgeholfen wurde um der KM zu helfen in den Berichten bzw. zu Schützen statt sich mit dem Antrag zu Beschädigten.
Ist es normalerweisse nicht so das Kindesanhörungen ohne KM stattfinden wenn die Richterin mit Kindesanwalt im Raum sind mit dem Kind?
Habt ihr Tipps für ihn? Kommt euch sowas bekannt vor? Jemand mit einer ähnlicheb Erfahrung?
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Hansi1982/ ()