Kindesunterhalt Jugendamt

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    • Kindesunterhalt Jugendamt

      Guten Abend Freunde

      Ich habe mich Mitte 2020 getrennt von meiner Ex-Frau (Muslimische Ex-Frau).
      Wir haben einen gemeinsamen Sohn der mittlerweile 3 Jahre alt ist.
      Nun ich versuche nicht zu sehr ins Detail zu gehen, ich habe bis Ende 2021 Regelmässig Kindesunterhalt bezahlt, seit dem Tag ist der Kindesbeistand Aktiv.
      Ich war bis Mitte 2021 in Vollzeit Arbeiten und dann aufgrund meiner Diversen Krankheiten dann nur noch in Teilzeit Beschäftigt beim gleichen Arbeitgeber (25 STD Woche).
      Ich war ab Mitte 2022 für 3 Monate Krankgeschrieben wegen meiner Gesundheitsschädigung.
      Aufgrund der Straftaten meiner Ex-Frau und ihrer Familie habe ich Nachweislich eine "Pädagogische Gesundheitsschädigung" erlitten.
      Vom Neurologischen verschiedenen Ärzten bis zum Hausarzt + Dermatologie Arzt + Heilpraktiker + Pysiotherapie Arzt ... gibt es diverse Ärztliche Atteste.
      Ich verdiene 1350 Euro Netto (Wohnungkosten,Nebenkosten,Autonebenkosten etc...) und will kein Sozialfall sein und dem Steuerzahler auch keine Last sein ausserdem ist Arbeiten eine gute Ablenkung, obwohl das Arbeiten mir schwer fällt.
      +\- bleibt da eigentlich gar nix übrig... (Arbeitstelle 60KM entfernt).
      Das Jugendamt macht mir aber dauernd Druck das ich den Vollzeit arbeiten soll was für mich eine Belastung ist/wäre.
      Das Jugendamt fordert ein Ärtzliches Attest von mir ob ich Vollzeit Arbeiten kann oder nur Teilzeit Arbeiten kann...
      Leider habe ich seit der Trennung meinen Sohn nicht gesehen trotz meiner Intensiven bemühungen, einfach Grauenhaft (dazu werde auch noch Berichten)...
      Das Jugendamt hat Natürlich alle Dokumente und Nachweise die in meinem Besitz sind bzgl. Kindesunterhalt.
      Was kann man machen?

      Mit freundlichen Grüßen

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Hansi1982/ ()

    • Hallo und willkommen @Hansi1982/,

      Hansi1982/ schrieb:

      ich habe bis Ende 2021 Regelmässig Kindesunterhalt bezahlt,
      heißt das, das Du aktuell keinen KU bezahlst?
      Wenn ja, warum nicht?

      Hansi1982/ schrieb:

      Ich war bis Mitte 2021 in Vollzeit Arbeiten und dann aufgrund meiner Diversen Krankheiten dann nur noch in Teilzeit Beschäftigt beim gleichen Arbeitgeber (25 STD Woche).
      Ich war ab Mitte 2022 für 3 Monate Krankgeschrieben wegen meiner Gesundheitsschädigung.
      [...] habe ich Nachweislich eine "Pädagogische Gesundheitsschädigung" erlitten.
      Vom Neurologischen verschiedenen Ärzten bis zum Hausarzt + Dermatologie Arzt + Heilpraktiker + Pysiotherapie Arzt ... gibt es diverse Ärztliche Atteste.
      und

      Hansi1982/ schrieb:

      Das Jugendamt fordert ein Ärtzliches Attest von mir ob ich Vollzeit Arbeiten kann oder nur Teilzeit Arbeiten kann...
      das erscheint mir zunächst als Widerspruch...
      Wie hat sich denn das JA zu den vorhandenen Attesten geäußert? Mit welcher Begründung wurden die (eventuell) abgelehnt nicht akzeptiert?

      Du hast als UET (Unterhaltspflichtiger Elternteil), gesteigerte Erwerbsobliegenheit..., was bedeuten könnte, dass aktuell Unterhaltsschulden auflaufen.
      Tatsächlich würde ich Dir einen versierten Familienrechtler anempfehlen (der auch im Sozialrecht entsprechend fit ist) Ggf. hast Du ja Anspruch auf VKH...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Guten Morgen
      Nein seit Ende 2021 zahle ich keinen KU.
      Und ich muss Korrigieren nicht 2022 sondern 2021 war ich Krankgeschrieben (Zahlendreher)...
      Bei 1350 Netto und den ganzen Kosten ist es nicht mögich (hatte Vollzeit mehr Verdient).
      Das Jugendamt hat die verschiedenen Atteste zur Kenntnis genommen und Bearbeitet damals.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hansi1982/ ()

    • Hallo Hansi
      Das Problem ist bei Dir nicht nur der mangelden Umgang mit Deinem Sohn, sondern auch das Unterhaltsschulden auflaufen. Bezüglich Deiner Krankheiten würde ich Dir nahelegen vom Amtsarzt ein Gutachten erstellen zu lassen, das Du nur eingeschränkt arbeitsfähig bist. Denn ich denke mal das das JA die Atteste der Ärzte nur so abtuen. Bezüglich der rechtlichen Seite würde ich den Rat von Kakadu wegen VKH an nehmen und diese beantragen. Um wenigstens den Mindestunterhalt für Dein Kind sicher zu stellen, wirst Du wohl nicht darum herum kommen ergänzendes ALG II zu beantragen, auch wenn es Dir wiederstrebt.

      LG Hugoleser
    • Hansi1982/ schrieb:

      Aufgrund der Straftaten meiner Ex-Frau und ihrer Familie habe ich Nachweislich eine "Pädagogische Gesundheitsschädigung" erlitten.
      Vom Neurologischen verschiedenen Ärzten bis zum Hausarzt + Dermatologie Arzt + Heilpraktiker + Pysiotherapie Arzt ... gibt es diverse Ärztliche Atteste.
      Darf man mehr über die Straftaten erfahren?

      Hansi1982/ schrieb:

      Das Jugendamt fordert ein Ärtzliches Attest von mir ob ich Vollzeit Arbeiten kann oder nur Teilzeit Arbeiten kann...
      Sehe ich das richtig: Verschiedene Ärzte und ein Heilpraktiker haben eine "Pädagogische Gesundheitsschädigung" aufgrund der o.g. Straftaten attestiert, aber keinerlei Feststellungen zur Arbeitsfähigkeit getroffen?
    • Moin Moin
      Nein ich habe von diversen verschiedenen Ärtzen Ärtzliche Atteste meiner zahlreichen Beschwerden.

      Pädagogische Gesundheitsschädigung:
      Rein psychische Empfindungen genügen [nicht], um einen Körperverletzungserfolg […] zu begründen. Wirkt der Täter auf sein Opfer lediglich psychisch ein, liegt eine Körperverletzung daher erst dann vor, wenn ein pathologischer [… ] Zustand hervorgerufen worden ist, der vom Normalzustand nachteilig abweicht. Bloß emotionale Reaktionen auf Aufregungen, […], aber auch latente Angstzustände, stellen keinen pathologischen Zustand und damit keine Gesundheitsbeschädigung […] dar.“[HRR-Strafrecht.de – Online-Zeitschrift und Rechtsprechungsdatenbank zum Beschluss BGH 4 StR 168/13]
    • Hallo Hansi,
      wenn du Antworten zu deinem Problem haben möchtest ist es sehr hilfreich, wenn du die von Tanja und Clint gestellten Fragen beantwortest, statt ein neues Thema für einen "Freund" zu eröffnen.

      Zu deiner Situation: Wenn du ärztliche Befunde (?) an das Jugendamt geschickt hast, ist dir von dort sicher geantwortet worden. Dazu schreibst du leider nichts. Schade.

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Villa
      Ich habe oben geschrieben dass das JA die Befunde zur Kenntnis genommen hatte damals, jetzt ist natürlich Zeit vergangen.
      Was sprich gegen ein neues Thema? Verstehe ich gerade nicht.. und ausserdem überlesen kann man auch mal etwas oder, schliesslich sind wir nicht vor Gericht.

      @Clint bzgl.Straftaten:
      Selbstverständlich darf man fragen...ach da kommt ne ganze menge zusammen..
      Häusliche Gewalt
      Mehrfache Falsche Verdächtigung + Mehrfaches Vortäuschen einer Straftat
      Familienangehörige = Straftaten gegen mich..
      usw...
      Ach eine lange Liste immer im Zeitlichen Abstand...
    • Hansi1982/ schrieb:

      schliesslich sind wir nicht vor Gericht.
      Hier im Forum musst du gar nichts beantworten, geschweige denn beweisen. Aber wenn dich das Jugendamt (in Person des Beistands) vor Gericht auf vollen Kindesunterhalt in Anspruch nimmt, musst du beweisen, dass deine Gesundheitsschäden durch Straftaten deiner Ex-Frau und deren Familie entstanden sind und dass du deshalb nur eingeschränkt oder gar nicht leistungsfähig bist. Im Zweifel wird man amtsärztliche Atteste oder Sachverständigengutachten zu der Frage einholen. Im streitigen Verfahren vor Gericht besteht Anwaltszwang.
    • @Clint
      Ich denke ich werde hier eine Lösung finden die zufriedenstellend sein wird.
      Das mit dem Beweisen ist nicht das Proplem die Atteste belegen die Pyschiche Körperverletzung = Beschluss BGH 4 StR 168/13.
      Es eigentlich eine Paradoxe Situation, ich kann eigentlich nicht Arbeiten aber ich muss Arbeiten um meinen Lebensunterhalt zu Finanzieren. Wie soll da ein Hausarzt mich Krank schreiben wenn doch Arbeite?