Fiktives Gehalt, Wechselmodell + volljähriges Kind

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    • Fiktives Gehalt, Wechselmodell + volljähriges Kind

      Hallo zusammen,
      ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.
      Mein Ex und ich sind seit zwei Jahren geschieden, haben zwei Kinder ( 20+15) und betreiben seit der Trennung das Wechselmodell.
      Wir hatten damals eine gemeinsame Anwältin die uns den Unterhalt ausgerechnet hatte.
      Wir waren soweit auch beide einverstanden. Ist auch so in der Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten worden.
      Während unserer Ehe hatte ich allerhöchstens 50% gearbeitet, direkt im Trennungsjahr habe ich von mir aus auf 75% aufgestockt.
      Da ich im Schichtdienst arbeite und im Frühdienst bereits um 5 Uhr aus dem Haus bin, und auch häufig Nachtdienst habe, war 100% bisher nicht machbar.
      Bei Trennung war mein jüngster Sohn 12 Jahre, das wollte ich ihm nicht gleich zumuten. Zumal die Busverbindung in dem Ort wo ich hingezogen bin katastrophal ist,.

      Soviel zur Vorgeschichte.
      Nun ist es so, dass wir den Unterhalt für unsere volljährige Tochter (Studentin) ausrechnen wollen, bzw die Quotelung.
      Mein Exmann müsste demnach 90% des Unterhalts übernehmen. Damit ist er nicht einverstanden.
      Er ist der Ansicht, dass die Kinder bereits so groß sind das eine Vollzeitstelle bei mir möglich wäre.
      Wenn ich auf die Quotelung bestehe, möchte er den gesamten Unterhalt, auch für meinen jüngsten Sohn, neu berechnen lassen. Und zwar mit 100%Gehalt meinerseits.

      Mein Sohn wechselt nächstes Jahr auf eine andere Schule um sein Fachabi zu machen. Der nächste Bahnhof ist 3km entfernt. Es fährt kein Bus dorthin.
      Natürlich könnte er mit dem Fahrrad dorthin fahren, das würde ich sogar begrüßen, aber im Winter? Das ist eine Strecke die nicht unbedingt geräumt wird.
      Inwieweit ist ihm das zuzumuten? Mein Ex meint ihm ist das egal, und ich muss zusehen wie ich das regel. Müsste er ja auch machen (mit geregelter Arbeitszeit,Gleitzeit und gute Busverbindung vor Ort sicherlich kein Problem ).
      Bisher konnte ich meine Dienste immer so legen das ich in der Woche, wo meine Kinder bei mir waren, frei hatte, bzw nur Spätdienste. Das ist mit einer Vollzeitstelle nicht möglich.
      Mein Ex meinte, ich müsste ja nicht aufstocken, aber er könnte mir trotzdem 100% berechnen.
      Ist das so? Ein fiktives Gehalt kann doch nur berechnet werden wenn es auch machbar ist, meine Meinung.

      Wie sind denn so die Erfahrungen? Würde er damit Erfolg haben? Sicher, vom Alter der Kinder mit Sicherheit. Aber zählt auch Mobilität?
      Da der Unterhalt für die Kinder gerichtlich und notariell festgesetzt ist könnte er eine Änderung nur über einen Anwalt erwirken, richtig?
      Die neue Schule verlangt Schulgeld. Muss das hälftig geteilt werden oder zählt das als Mehrbedarf?

      VG Jule
    • Hallo Jule,

      möglicherweise hast du den Begriff "gesteigerte Erwerbsobliegenheit" noch nicht gegoogelt. Die Bewertung, ob das "machbar" ist, wird dann wohl der Richter festlegen.
      Meine Meinung: ja. 3km braucht man ja nicht mit dem Fahrrad fahren, das geht auch gut zu Fuß.

      Ich nehme an, mit gerichtlich und notariell festgesetzt meinst du einen Titel bzw. einen richterlichen Beschluß. Ja, dieser kann ohne Mitwirkung des Unterhaltsberechtigten nur mittels Änderungsklage geändert werden.

      Schulgeld gilt i.d.r. als Mehrbedarf soweit ich weiß. Fraglich ist hier, ob der Vater dem Schulwechsel zugestimmt hat.

      vg
    • Hallo Jule,
      wie Maccie schon sagte besteht solange das Kind ( Abiturient) gesteigerte Erwerbsobliegenheit und wenn Du der nicht nachkommst, dann kann das Gericht Dir Fiktives Einkommen hinzu rechnen. Weiter ist die Frage ob Dir das Schulgeld ganz auferlegt wird, denn das Fach Abi ist auch auf einer Staatlichen Fachschule ( kostenlos) machbar.

      LG Hugoleser
    • Vielen Dank für eure schnellen Antworten.
      Doch, gesteigerte Erwerbsobliegenheit ist mir ein Begriff. Mir war nur nicht ganz klar unter welchen Bedingungen das vorausgesetzt wird.
      Dann werde ich mich wohl darauf einlassen müssen. Denn gerichtlich ausfechten wollen wir das beide nicht.

      Den Schulwechsel hat sogar mein Ex vorgeschlagen, das ist also nicht das Problem. Es ist auch für mich ok, da die Fachrichtung, die unser Sohn gehen will, nur auf dieser Schule bei uns möglich ist.

      So wie ich meinen Ex kenne ist er bestimmt der Meinung, dass das Schulgeld hälftig geteilt wird. Das haben wir bisher mit allen Dingen so gemacht (Sportverein, Klassenfahrt, Klamotten, Kieferorthopäde). Haben dafür ein gemeinsames Konto, auf das wir beide den gleichen Anteil zahlen.
      Schulgeld wird aber auf Dauer ganz schön viel. Daher wollte ich mich vorab schlau machen. Wie sieht das mit der Fahrkarte aus?

      Des weiteren noch eine Frage zum Selbstbehalt.
      Unsere Anwältin hat damals (2019) 1300€ veranschlagt. Jetzt wären es ja bereits schon 1400€.
      Ich habe aber teilweise auch 1160€ gelesen. Was stimmt denn nun (Wechselmodell, minderjähriges Kind.)?

      VG Jule
    • Mehr- und Sonderbedarf (Schulgeld, Fahrkarte) müssen beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen zahlen.

      Die DT schreibt:

      Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
      ...
      - gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21.
      Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in
      der allgemeinen Schulausbildung befinden,
      beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 960 EUR,
      beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 1.160 EUR.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Jule,

      die anderen haben Dir schon viele Antworten gegeben.
      Ich für meinen Teil kann den Umnut Deines Ex schon ein wenig verstehen. Seit Einrichtung des Wechselmodells sind eigentlich beide Eltern gesteigert erwerbspflichtig.
      Dass Dein Ex Deiner - anderweitigen - Arbeitsgestaltung bis hierher zugestimmt hatte, würde ich schon als Entgegenkommen ansehen.
      Da wäre es auch nur fair, würdest Du ihn vorher - also vor Unterschrift unter dem Schulvertrag darauf hinweisen, dass DU Dir hälftiges Schuldgeld nicht leisten kannst (oder willst).
      @Euklid die Eltern müssen die Kosten nicht zwangsläufig entsprechend ihrer Quote leisten, sie können einvernehmlich auch andere Aufteilungen wählen. Ich z.B. habe die Kieferorthopädie für mein großes Kind vollständig übernommen und übernehme Mehrbedarf meines mittleren Kindes auch komplett.

      Was den Selbstbehalt angeht: wenn es auf das beiderseitige Einkommen der Eltern ankommt (also im Wechselmodell, beim Volljährigenunterhalt) ist eigentlich immer der angemessene SB anzusetzen, ggf. gekürzt wegen Zusammenlebens mit einer leistungsfähigen Person (LG, erwachsene Kinder mit eigenem bedarfsdeckenden EK). Manche Anwälte (und auch Gerichte) setzen gern nur den notwendigen SB an, wenn es um den Unterhalt privilegierter Volljähriger geht. Dies ist aber m.E.n. nicht richtig und auch vom BGH schon mehrmals anders entschieden.
      Wir haben uns beim Kind meines Mannes nicht mit dem niedrigen SB "zufrieden" gegeben.

      Übrigens @Jule2007 kann Dein Ex, vor Berechnung der Quote den Unterhalt, den er für den Minderjährigen zahlt, vorher abziehen.

      Gruß Tanja

      P.S. @Euklid, Deine aktuelle Signatur gefällt mir (für die Eltern in dem Fall gilt dennoch - bei beiden Kindern - der SB von 1400!. Kind 1 befindet sich nicht mehr in der Schulausbildung und für Kind 2 kommt es auch auf das Einkommen beider Elternteile an)


      hefam.de schrieb:

      Für den Bedarf des Volljährigen haften die Eltern anteilig nach dem Verhältnis ihrer verfügbaren Einkommen. Vor der Bildung der Haftungsquote sind der angemessene Selbstbehalt jedes Elternteils (1.400 €, siehe Nr. 21.3.1) und der Unterhalt vorrangig Berechtigter abzusetzen (vgl. zur Berechnungsmethode BGH FamRZ 1986, 151 = NJW-RR 1986, 426; FamRZ 1986, 153 = NJW-RR 1986, 293). Die Haftung ist auf den Tabellenbetrag nach Maßgabe des eigenen Einkommens des jeweils Verpflichteten begrenzt.
      Diese Berechnung findet für den Bedarf des volljährigen Schülers im Sinne des § 1603 Abs.2 Satz 2 BGB entsprechende Anwendung: Zur Bildung der Haftungsquote ist vorab der angemessene Selbstbehalt jedes Elternteils und der Barbedarf weiterer jetzt gleichrangiger Kinder abzusetzen, wenn der verbleibende Betrag zur Bedarfsdeckung aller Kinder ausreicht. Ist dies nicht der Fall (Mangelfall) wird der Selbstbehalt auf den notwendigen Selbstbehalt herabgesetzt. Außerdem ist statt eines Vorwegabzugs des Bedarfs der anderen Kinder der Bedarf des volljährigen Kindes aus dem nach Abzug des eigenen Selbstbehalts der Eltern verbleibenden Betrag anteilig zu befriedigen. Zur Berechnungsweise im Übrigen vgl. BGH FamRZ 2002, 815, (818).
      In der Verlinkung sind entsprechende Urteile nachzulesen.

      Hoffentlich hab ich langsam alle meine Schreibfehler gefunden...
    • Hallo Euklid,

      steht nicht in der DD selbst, dass die gerade keinen Gesetzescharakter hat? Ich weiß, dass das JA immer so tut, als würden die aus "ihrer Bibel" zitieren.
      Für mich persönlich ist das entscheidend, was "mein OLG" oder der BGH entschieden hat. Aber dafür musste mein Mann in seiner Sache ja auch ordentlich streiten. (Und sich das volljährige Kind ja eine Klatsche in Form der Kostentragung für die zurückgenommene Beschwerde u.a. wegen des angemessenen SB abholen)...

      Doch, doch, Fachabi ist Schulausbildung. Aber so weit ich das verstanden habe, ist der 15Jährige im Wechselmodell. D.h. es würde 1603 II S. 3 zutreffen - der andere Wechselmodellelternteil ist ebenfalls unterhaltspflichtig (bzw. ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter) mit dem Ergebnis - angemessener SB.

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,
      vielen Dank für deine Antwort.
      Das mit der gesteigerten Erwerbsobliegenheit von Anfang an war mir so nicht bewusst. Aber es wurde von Anfang an so abgesprochen das ich nicht Vollzeit arbeite, da mein Sohn sonst in meiner Woche seine gesamten Hobbys nicht wahrnehmen hätte können. Auch der nacheheliche Unterhalt wurde deswegen bis Ende der 10. Klasse festgesetzt. Deswegen war ich etwas baff als er mir mit fiktivem Gehalt kam, da ich eigentlich dachte, dass das geklärt war.
      Auch habe ich mich, trotz Wechselmodell, um alle anstehenden Termine gekümmert ( ärztliche und schulische usw, und das sind nicht wenige), sowie alle nötigen Besorgungen.Schulbedarf, Klamotten etc.
      Das hab ich kommentarlos erledigt, eben… weil ich ja weniger gearbeitet habe.
      Das nur mal so am Rande und zu meiner Verteidigung. ;)

      Ich bin grundsätzlich dafür das alles fair und ehrlich abläuft. Und wenn es so ist das mir ein fiktives Gehalt unterstellt werden kann dann ist das so.

      Was mich aber etwas stört ist die Tatsache, das die Belange des Kindes anscheinend total uninteressant sind.
      Wie bereits oben geschrieben, er könnte viele ihm wichtige Dinge in meiner Woche nicht mehr nachgehen wenn ich Vollzeit arbeite.
      Ausserdem der Weg zur Bahn. Liegt übrigens 3 km weiter im nächsten Ort. Zu Fuß oder Fahrrad im Winter eine unbeleuchtete Straße… möchte ich selber auch nicht.
      Aber gut, das kommt dann wohl drauf an wie ein Richter da entscheiden würde. Aber soweit möchte ich nicht gehen.

      Wenn ich geregelte Arbeitszeit hätte wäre das alles kein Problem. Schichtdienst ist einfach ätzend.
      Aber gut, dann weiß ich jetzt Bescheid.

      Noch zwei Fragen:
      Wenn ich damit einverstanden bin mit 100% fiktivem Gehalt, kann er mir dann den nachehelichen Unterhalt kürzen bzw. ganz aussetzen da ja wegen angeblicher Vollzeittätigkeit kein Bedarf mehr besteht?
      Wird nur noch bis Juli’23 bezahlt.

      2. Ich musste im Trennungsjahr einen Kredit aufnehmen um Möbel für meine Wohnung zu kaufen. Hab zwar auch einen Teil mitgenommen, aber z.B. Küche, Sofa… mussten noch besorgt werden.
      Kann ich die monatliche Rate von meinem monatl. Gehalt abziehen? Hatte das bei der ersten Berechnung vergessen die Anwältin zu fragen.

      VG Jule
    • Hallo Jule,

      zu Deiner Verteidigung sag ich mal nichts weiter.
      Ihr solltet vielleicht versuchen, die Dinge friedlich zu regeln.
      Wenn Dein Ex Dir das so zugestanden hat, cool.
      Eigentlich müsste Eure Große sich selbst um den ihr zustehenden Unterhalt kümmern.
      Kann sie nicht selbst mit dem Vater reden, was der zu geben bereit ist? Vielleicht möchte der Papa ja auch die Dinge mit seiner Tochter klären? Und wenn sie auch als Erwachsene sich noch sozusagen im fortgesetzten Wechselmodell (wie eine ganze Zeit lang mein erwachsenes Kind) bei beiden Eltern befindet, kann sie ja auch selbst mit den Eltern aushandeln, was sie neben Kost und Logis (=Naturalunterhalt) an Barbedarf benötigt.
      Mit 20 sollte das Kind schon eine gewisse Selbständigkeit haben, oder?

      Auch, wie Du den 15jährigen beschreibst, verwundert mich etwas.
      Du möchtest, dass die 'besondere Situation', dass der 15jährige in drei von 12 Monaten (an wievielen Tagen genau?) im Winter nicht im Dunkeln und mit Fahrrad zu seinen Freizeitaktivitäten fahren könnte, bei Dir in Form der Nichtvollzeittätigkeit berücksichtigt wird?

      Ich glaube, die Situation ließe sich wohlmöglich besser und für alle zufriedenstellend bereinigen, wenn ihr Euch mal zusammen setzt.
      Als Wechselmodell-Familie habt ihr doch die besten Voraussetzungen für eine eigenständige und kreative Lösung Eurer Probleme.

      Wie sieht es eigentlich aus, habt ihr schon mal einen Bafög-Rechner mit Werten gefüttert? Da würde dem Papa ja auch vor Augen geführt werden, wie hoch ggf. sein Anteil wäre.

      Zu Deinen Fragen: ich glaube nicht, dass der nacheheliche - ohnehin zeitlich begrenzte - Unterhalt gekürzt werden dürfte.
      Du bist ja für Deinen eigenen Bedarf lt. Eurer Vereinbarung nicht gesteigert erwerbspflichtig und beziehst das fiktiv (ausschließlich für Kindesunterhalt hinzugerechnete) Einkommen ja nicht tatsächlich.
      Man kann Dir da also keine Obliegenheitsverletzung unterstellen.
      Und grundsätzlich hat man auch Übergangszeiträume für die Ausdehnung der Arbeitszeit.

      Die Kreditrate für den Konsumkredit ist m.M.n. nicht abzugsfähig.
      Gerichte legen an derartige Dinge verschärfte Maßstäbe an. Bei gesteigerter Unterhaltspflicht stellen sich Gerichte auch auf den Standpunkt, dass man in "Verschenkbörsen" oder auf den einschlägigen Kleinanzeigenseiten gebrauchte Möbel und Geräte für wenig Geld oder gar umsonst besorgen kann. Echt schon gelesen so ein Urteil.
      Dein Anwalt würde sicher versuchen, so einen Kredit unterzubringen. Anwälte sind aber leider oftmals eskalierend unterwegs.
      Besser ist immer, man erarbeitet als Familie gemeinsam eine Lösung.

      Versuch mal. Vielleicht klappt es ja.
      Viel Glück
      Tanja
    • Jule2007 schrieb:

      Ausserdem der Weg zur Bahn. Liegt übrigens 3 km weiter im nächsten Ort. Zu Fuß oder Fahrrad im Winter eine unbeleuchtete Straße… möchte ich selber auch nicht.
      Das ist doch Mimimi ...
      3 km mit dem Rad, das sind 10 min. Sowas ist völlig normal und alltäglich.
      Wenn es da so dunkel ist, dann investiere in eine gute Fahrradbeleuchtung.
      Da es um die Sicherheit geht, würde vielleicht der Vater auch etwas dazu bezahlen.

      Es stehen Änderungen an, da wehrt man sich innerlich immer erst mal dagegen, kann ich verstehen.
      Da muss man dann versuchen, einen Schritt zurückzutreten und es neu, ganz unvoreingenommen betrachten.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • @Tanja
      Deine Ratschläge zur Kommunikation mit meinem EX sind sicherlich nett gemeint, aber vollkommen unnötig. Das klappt noch einigermaßen gut, auch wenn wir in mancherlei Dinge unterschiedliche Ansichten haben.

      Ich habe aber den Anschein das du meine Situation etwas belächelst. Nur mal damit du verstehst in welcher Größenordnung wir liegen: mein Ex hätte pro Monat lediglich 40€ gespart wenn ich 100% gearbeitet hätte.
      Dieser Betrag ist bei mir alleine nur für Sprit drauf gegangen um die Termine, die er hätte übernehmen müssen, zu erledigen. Von der Zeit ganz zu schweigen. (ja, mein Sohn hatte in den ersten 2 Jahren unserer Trennung noch sehr viele wöchentliche Termine ;) )
      Außerdem hätte er sich für bestimmte Dinge einen halben Urlaubstag nehmen müssen.
      Letztlich haben wir beide von dieser Regelung profitiert. Er vermutlich mehr als ich. Also nix da "wie cool das er dir das zugestanden hat".
      Es handelt sich übrigens nicht um ein echtes Wechselmodell wenn der andere Elternteil sich nicht um die anfallenden Dinge des Alltags (Arzttermine, Schule, Dinge besorgen etc) kümmert. Hab ich im I-net so gelesen.

      Mich hat hier einfach nur die rechtliche Seite interessiert, auch wenn ich hier etwas "Mimimi" rüberkomme. Ob gewisse Situationen in die Entscheidung Vollzeit ja oder nein mit reinfliessen, da man ja anscheint von Anfang an eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat.
      Aber ich finde da muss man unterscheiden, nach Alter, wie die Wohnsituation ist, ob die Kinder die Möglichkeit haben selbstständig zu ihren Terminen oder Sport etc zu kommen und natürlich auch das Arbeitsmodell des Elternteils. Meine Meinung.
      Es gibt z.B. auch ein Urteil, wo die Mutter erst ab 16 Jahre Vollzeit arbeiten musste. Aber das ist wohl eher ein Einzelfall.

      Was meine Tochter anbelangt, gibt es überhaupt keinen Grund weswegen sie jetzt mit ihrem Vater da "verhandeln" sollte. Wir haben eine Summe X besprochen die sie bekommt. Es geht jetzt nur noch darum wie wir es aufteilen. Ich finde das persönlich ganz furchtbar wenn manche Elternteile sagen, ich warte erstmal ab wann mein Kind mich um Geld bittet. Für mich ist es selbstverständlich das wir als Eltern ihre Kosten tragen (nach unseren Gehaltsmöglichkeiten). Viele Kinder haben da grundsätzlich Probleme damit zu den Eltern zu gehen und zu fragen "wer von Euch bezahlt was und wieviel". Wenn sie ausgezogen wäre, wäre es wieder etwas anderes.

      @Euklid
      ich wehre mich nicht gegen Veränderungen. Ganz im Gegenteil, ich will das es fair abläuft. Aber zu verschenken hab ich auch nichts.
      Und ich habe bereits oben erwähnt, wenn es rechtlich so ist das er mir ein fiktives Gehalt unterstellen kann, dann werde ich das akzeptieren.
      Ich frage hier nur nach, damit ich meine Rechte kenne.


      Vielen Dank für eure Antworten, meine Fragen sind soweit erstmal geklärt.
      Einen schönen Tag.

      VG Jule
    • Hallo @Jule2007,

      Jule2007 schrieb:

      @Tanja
      Deine Ratschläge zur Kommunikation mit meinem EX sind sicherlich nett gemeint, aber vollkommen unnötig. Das klappt noch einigermaßen gut, auch wenn wir in mancherlei Dinge unterschiedliche Ansichten haben.[...]

      VG Jule
      Fett/ unterstrichen/ rot: das kann man sicherlich so schreiben, muß man aber nicht (meiner Meinung nach),
      schließlich bist Du diejenige, die hier um Rat nachgefragt hat. Und da kann von den hier Antwortenden (übrigens alles Laien, die das in ihrer Freizeit tun) nicht vorher schon selektiert werden, was Du ggf als entbehrliche oder hilfreiche Ratschläge ansiehst/ ansehen würdest...(oder eben icht)
      Aus Deinen vorherigen Beiträgen hier im Faden war ja nun gerade nicht ersichtlich, wie gut oder wie schlecht genau Euer beider Verhältnis (gemeint: Du und der KV) ist.
      Insofern war ist der (gutgemeinte!) Rat von @TanjaW9 einfach einer, dan man als möglichen Lösungsansatz in Auge fassen kann und sollte...

      Zum Ret hier:

      Jule2007 schrieb:

      Nur mal damit du verstehst in welcher Größenordnung wir liegen: mein Ex hätte pro Monat lediglich 40€ gespart wenn ich 100% gearbeitet hätte.
      Dieser Betrag ist bei mir alleine nur für Sprit drauf gegangen um die Termine, die er hätte übernehmen müssen, zu erledigen. Von der Zeit ganz zu schweigen. (ja, mein Sohn hatte in den ersten 2 Jahren unserer Trennung noch sehr viele wöchentliche Termine )
      Außerdem hätte er sich für bestimmte Dinge einen halben Urlaubstag nehmen müssen.
      Letztlich haben wir beide von dieser Regelung profitiert. Er vermutlich mehr als ich. Also nix da "wie cool das er dir das zugestanden hat".
      hast Du das genau so mit Deinem Ex (=KV) schon mal besprochen?

      Auch das hier finde ich komisch: Zu Anfang beschreibst Du ein "klassisches" Wechselmodell, und jetzt:

      Jule2007 schrieb:

      Es handelt sich übrigens nicht um ein echtes Wechselmodell wenn der andere Elternteil sich nicht um die anfallenden Dinge des Alltags (Arzttermine, Schule, Dinge besorgen etc) kümmert

      Was den Unterhalt für die Voljährige betrifft: Die ist/ wäre nach geltenden Recht (auf Grund ihrer Volljährigkeit) selbst für Ihren Unterhalt zuständig und verantwortlich...
      Wer ist übrigens "Wir"?

      Jule2007 schrieb:

      Wir haben eine Summe X besprochen die sie bekommt.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Kakadu59 ()

    • Hallo Kakadu,

      es ist wie ich es so oft - auch von der Ex meines Mannes - erlebt habe. Es wird immer nur das berichtet, was einem selbst dienlich ist und zum Vorteil gereicht.
      Und dann gesagt: danke, ich wollte nur ... wissen.

      Belächelt? Nein, definitiv nicht. Eher erstaunt und verwundert, worauf manchne Elternteile so meinen, ein Anrecht bei einem 15 (!) jährigem Kind noch zu haben - ohne dass es es Hinweise darauf gibt (oder die angeführt wurden), dass das Kind aufgrund einer Behinderung (oder gravierender Entwicklungsverzögerung) ein Mehr an Betreuung und Beaufsichtigung bräuchte.

      Ich weiß auch nicht, warum die TO so eine Welle macht, wenn es doch nur um 40 Euro mehr (oder weniger) geht.
      Dann ist es doch schnurz, ob der Vater ihr ein fiktives Einkommen zurechnet oder nicht.

      Ich halte mich schon sehr zurück in meiner Einschätzung - und wieder ist es nicht richtig.

      Ich persönlich fände es fair, wenn die Elterneinkommen auf die gleiche Arbeitszeit runter (oder hoch) gerechnet werden; die meisten Elternteile habe schließlich ihre eigene Berufswahl getroffen und können schlecht den Ehepartner dafür verantwortlich machen.
      Und persönlich fände ich es auch ganz furchtbar, wenn ich über mein "vom Kind alles Unangenehme fern halten" übersähe, mein Kind dazu zu befähigen, um Hilfe zu bitten. Auch in finanziellen Angelegenheiten. Aber ich habe ja sowieso "komische" Ansichten.
      Mein jüngstes Kind ruft (oder sagt) gern: "ich brauche (hier) mal Hilfe". Und mein großes Kind weiß auch, dass es seine Mutter jederzeit um Hilfe bitten kann.
      Naja, so unterschiedlich sind eben die Sicht- und Handlungsweisen.

      Ach, was ich noch im Internet gelesen habe: Mütter fordern von Vätern dass sie Dinge so erledigen, wie sie selbst das machen würden und wundern sich dann, dass die Väter nicht mehr helfen.
      Einfach mal machen lassen, könnte ja gut werden (mein Mann geht - auch - mit unseren Kindern zum Arzt, zu schulischen Veranstaltungen, regelt Arzttermine etc. pp)

      So, ich geh jetzt mein Blutdruckmedikament einwerfen, sonst bricht die Palme noch ab...
      Tanja
    • Hallo Kakadu,

      mit zitieren hab ich es nicht so. Daher geh ich mal der Reihe nach durch.

      Das rot unterstrichene: ja da hast du sicherlich recht, sollte auch gar nicht so hart klingen wie es rübergekommen ist. Sorry! Ich wollte damit nur mitteilen das unsere Fronten noch nicht so verhärtet sind und die Kommunikation noch klappt und wir in der Hinsicht keine gutgemeinten Ratschläge benötigen.
      (Hoffe das kommt nicht wieder falsch rüber) ;)

      Zitat 2: sollte ich ihn vielleicht nochmal drauf hinweisen. Aber letztlich war er selbst anwesend als wir das mit Anwältin besprochen haben. Und er selber hat mir auch immer schön die Termine zugeschoben.
      Aber da sich die Situation (Terminstress) mittlerweile etwas gelegt hat ist das nicht mehr relevant. Ich hatte es nur erwähnt da Tanja meinte das mein Mann ja so großzügig wäre ( in Sachen gesteigerter Erwerbsobliegenheit).

      Zitat 3 Wechselmodell oder nicht:
      Da wollte ich nur erwähnen, das es sich rein rechtlich nicht um ein klassisches Wechselmodell handelt, wenn die alltäglichen Dinge wie erwähnt doch nur zu lasten eines Elternteils gehen. Einfach allgemein gehalten.

      Wir für unseren Teil haben es aber als normales Wechselmodell gesehen. Wir haben es für uns so konzipiert das es einigermaßen passt.

      Zitat 4
      „Wir“ das sind mein Ex und ich.

      Wir haben zusammen mit unserer Tochter ermittelt, was für einen Bedarf sie hat.
      Wer was in welchem Verhältnis bezahlt klären mein Ex und ich auf Grund unserer Einkommen.

      Und darum geht es mir hier, ob er von jetzt auf gleich mir ein fiktives Gehalt unterstellen kann oder ob daran bestimmte Bedingungen geknüpft sind.
    • Hallo @Jule2006

      Jule2007 schrieb:

      [...]es wurde von Anfang an so abgesprochen das ich nicht Vollzeit arbeite, da mein Sohn sonst in meiner Woche seine gesamten Hobbys nicht wahrnehmen hätte können. Auch der nacheheliche Unterhalt wurde deswegen bis Ende der 10. Klasse festgesetzt. Deswegen war ich etwas baff als er mir mit fiktivem Gehalt kam, da ich eigentlich dachte, dass das geklärt war.[...]
      steht das auch genau so in der (notariell erstellten/ beglaubigten) Scheidungsfolgevereinbarung drin?
      Wenn ja wäre das wohl der einzige Angriffspunkt für Dich bis zur Beendigung der 10. Klasse auf dieEinhaltung der Vereinbarung zu bestehen...

      Als ich das hier:

      Kakadu59 schrieb:

      hast Du das genau so mit Deinem Ex (=KV) schon mal besprochen?
      schrieb,
      meinte ich nicht die Absprachen von vor (etwas mehr als 2 Jahren, sondern eher aktuellere Gespräche zwischen Euch in der Sache...
      In solche aktuellen Gespräche könnte man dann auch die hälftig übernommenen Kosten für Mehrbedarf (anstelle der für Dich ggf. günstigeren Regelung bei quotaler Berechnung) ansprechen...(bzw. hätte können)...

      Jule2007 schrieb:

      Das rot unterstrichene: ja da hast du sicherlich recht, sollte auch gar nicht so hart klingen wie es rübergekommen ist. Sorry! Ich wollte damit nur mitteilen das unsere Fronten noch nicht so verhärtet sind und die Kommunikation noch klappt und wir in der Hinsicht keine gutgemeinten Ratschläge benötigen.
      Schade, @Jule2006.. bis zu dem von mir Durchgestrichenen fand ich die Erklärung noch ok.. (und den Rest hättest Du Dir - finde ich - einfach sparen können/ sollen - so haust Du in die gleiche Kerbe des von mir in #13 rot Zitierten gerade nochmal rein...).
      Es sind oft die kleinen Dinge -> hier Nachsätze, die die Stimmen - ansonsten hilfsbereiter Forianer - (schnell) verstummen lassen...
      Woher soll ich (zB.) wissen, welcher (gutgemeinte) Ratschlag von Dir gern gehört/ gelesen wird und welchen Du auf gar keinen Fall brauchst und den ich mir (gefälligst?) hätte sparen können...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      steht das auch genau so in der (notariell erstellten/ beglaubigten) Scheidungsfolgevereinbarung drin?
      Wenn ja wäre das wohl der einzige Angriffspunkt für Dich bis zur Beendigung der 10. Klasse auf dieEinhaltung der Vereinbarung zu bestehen...
      Nein, haben wir nicht. Daran hab ich nicht gedacht.

      Kakadu59 schrieb:

      meinte ich nicht die Absprachen von vor (etwas mehr als 2 Jahren, sondern eher aktuellere Gespräche zwischen Euch in der Sache...
      In solche aktuellen Gespräche könnte man dann auch die hälftig übernommenen Kosten für Mehrbedarf (anstelle der für Dich ggf. günstigeren Regelung bei quotaler Berechnung) ansprechen...(bzw. hätte können)..
      Wir sind ja gerade dabei uns mit dem Thema auseinanderzusetzen. In erster Linie ging es darum wieviel zahlen wir und wie ist die Aufteilung. Ich habe das nach der normalen Quotelung berechnet und dann kam er mit dem Hinweis auf das fiktive Gehalt meinerseits.
      In bin darauf noch nicht eingegangen, weil ich mich zuallererst darüber informieren wollte ob er das so einfach fordern kann. Wie da die Erfahrungen und evtl. Rechtsprechungen sind.
      Deshalb bin ich hier.

      Kakadu59 schrieb:

      Schade, @Jule2006.. bis zu dem von mir Durchgestrichenen fand ich die Erklärung noch ok.. (und den Rest hättest Du Dir - finde ich - einfach sparen können/ sollen - so haust Du in die gleiche Kerbe des von mir in #13 rot Zitierten gerade nochmal rein...).
      Es sind oft die kleinen Dinge -> hier Nachsätze, die die Stimmen - ansonsten hilfsbereiter Forianer - (schnell) verstummen lassen...
      Woher soll ich (zB.) wissen, welcher (gutgemeinte) Ratschlag von Dir gern gehört/ gelesen wird und welchen Du auf gar keinen Fall brauchst und den ich mir (gefälligst?) hätte sparen können...
      Also, zum einen hab ich nie "gefälligst" geschrieben. Ich habe versucht mich höflich auszudrücken. Ist wohl nicht so angekommen, schade.
      Aber ganz ehrlich, wo ist eigentlich das Problem wenn ich darauf hinweise wo mein Bedarf liegt und wo nicht?
      Du schreibst ja selber "woher soll ich es wissen". Eben, aus diesem Grund habe ich darauf hingewiesen. Ich fände es ehrlicher Weise sehr hilfreich (und kenn ich auch so aus anderen Foren)
      wenn mir der Fragesteller sagt "da hab ich keinen Bedarf".
      Dann brauch ich mich damit nicht mehr zu befassen und kann versuchen auf die eigentliche Frage einzugehen wenn ich denn will.
      Aber so gehen die Meinungen auseinander.
      Ich finde es in einem Forum wirklich schwierig die richtige Wortwahl zu treffen um andere nicht vor den Kopf zu stoßen.

      VG Jule
    • TanjaW9 schrieb:

      Es wird immer nur das berichtet, was einem selbst dienlich ist und zum Vorteil gereicht.
      Und dann gesagt: danke, ich wollte nur ... wissen.
      Aus welchem Grund sollte ich nur Informationen die zu meinem Vorteil sind angeben? Das macht überhaupt keinen Sinn und würde mir nichts bringen, weil ich dadurch die Lage überhaupt nicht objektiv einschätzen könnte. Und wie ich schon an kakadu59 schrieb; wo ist das Problem wenn ich schreibe das ich im Fall Kommunikation keine Hilfe benötige? Spart doch allen Zeit, Nerven und Diskussionen und man braucht sich darüber keine Gedanken mehr zu machen. Meine Meinung. Ja, es war von mir unglücklich formuliert, das gebe ich zu.

      TanjaW9 schrieb:

      Belächelt? Nein, definitiv nicht. Eher erstaunt und verwundert, worauf manchne Elternteile so meinen, ein Anrecht bei einem 15 (!) jährigem Kind noch zu haben - ohne dass es es Hinweise darauf gibt (oder die angeführt wurden), dass das Kind aufgrund einer Behinderung (oder gravierender Entwicklungsverzögerung) ein Mehr an Betreuung und Beaufsichtigung bräuchte.
      Auch hier wieder...wie kommst du zu der Beurteilung mein Sohn hätte eine Behinderung oder erhöhten Betreuungsbedarf? Nur weil ich angebe das wir in den ersten 2 Jahren viele Termine hatten?
      Ich habe auch nie geschrieben das ich auf irgendetwas bestehe oder Anrecht habe. Ich habe meine Situation so geschildert wie sie aktuell ist und um Einschätzung gebeten. Klar hab ich ja wohl ein Recht meine Meinung zu äußern. In dem Fall, dass ich es wichtig finde das die familiären Umstände (Beförderungsmöglichkeiten, Schichtdienst etc.) evtl mit einbezogen werden. Wenn ich da aber keine Chance habe dann akzeptiere ich das.

      TanjaW9 schrieb:

      ch weiß auch nicht, warum die TO so eine Welle macht, wenn es doch nur um 40 Euro mehr (oder weniger) geht.
      Dann ist es doch schnurz, ob der Vater ihr ein fiktives Einkommen zurechnet oder nicht.
      Es wird immer besser...! Wo mache ich hier eine Welle? Es geht hier auch nicht um 40€ sondern um sehr viel mehr, da sich nach drei Jahren einfach etliche Bedingungen geändert haben. (Gehaltserhöhung, Düsseldorfer Tabelle, volljähriges Kind etc pp) Was maßt du dir eigentlich an mich zu kritisieren warum ich hier einen Thread eröffne?

      TanjaW9 schrieb:

      Und persönlich fände ich es auch ganz furchtbar, wenn ich über mein "vom Kind alles Unangenehme fern halten" übersähe, mein Kind dazu zu befähigen, um Hilfe zu bitten. Auch in finanziellen Angelegenheiten. Aber ich habe ja sowieso "komische" Ansichten.
      Mein jüngstes Kind ruft (oder sagt) gern: "ich brauche (hier) mal Hilfe". Und mein großes Kind weiß auch, dass es seine Mutter jederzeit um Hilfe bitten kann.
      Naja, so unterschiedlich sind eben die Sicht- und Handlungsweisen.
      Meine Kinder sind sehr wohl in der Lage um Hilfe zu bitten, hat aber absolut nichts mit meinem eigentlichen Thema zu tun.
      Wir haben für uns entschieden das wir den Unterhalt zu dritt klären. Ist auch für alle Beteiligten am einfachsten. Letzten Endes müssen wir als Eltern doch sowieso anhand unseres Einkommens rechnen wie wir den Bedarf aufteilen. Also warum dann nicht gleich zusammen. Ja, ich finde Selbstständigkeit auch wichtig. Aber genauso wichtig finde ich es zu zeigen, dass man (wenn es denn noch geht) gewisse Dinge trotz Trennung zusammen besprechen und klären kann.

      TanjaW9 schrieb:

      Ach, was ich noch im Internet gelesen habe: Mütter fordern von Vätern dass sie Dinge so erledigen, wie sie selbst das machen würden und wundern sich dann, dass die Väter nicht mehr helfen.
      Einfach mal machen lassen, könnte ja gut werden (mein Mann geht - auch - mit unseren Kindern zum Arzt, zu schulischen Veranstaltungen, regelt Arzttermine etc. pp)
      Das setzt dem ganzen noch die Krone auf!
      Willst du mir jetzt den schwarzen Peter zuschieben das ich selber Schuld bin das mein Ex keine Termine wahrnimmt? Du kennst mich nicht, du kennst meine Lebenssituation nicht also spar dir bitte solche Beurteilungen.

      Toll, dass das bei euch so gut klappt. Das mein ich wirklich ernst.


      Ich habe einen Satz blöde formuliert, das stimmt. Aber ich finde deine Kommentare in Post #14 teilweise sehr anmaßend und unsachlich...
      Das muss ich mir wirklich nicht geben.

      Daher bin ich hier jetzt raus!

      Danke an alle die mir hier konstruktiv weitergeholfen haben.

      VG Jule
    • Hallo @Jule2007,
      nur noch eine (letzte) Anmerkung zu der:

      Jule2007 schrieb:

      Also, zum einen hab ich nie "gefälligst" geschrieben. Ich habe versucht mich höflich auszudrücken. Ist wohl nicht so angekommen,
      Thematik...
      auch ich habe nicht geschrieben, dass Du das "gefälligst" geschrieben hast (noch dazu, wo ich das Wort in Klammern und mit Fragezeichen vesehen habe), habe aber mit meiner (überspitzten) Wortwahl lediglich zum Ausdruck bringen wollen, wie solche Texte wie:
      "nett gemeint, aber völlig unnötig" oder "und wir in der Hinsicht keine gutgemeinten Ratschläge benötigen" beim unsichtbaren "Gegenüber" ankommen bzw. ankommen können...


      In einem Punkt gebe ich Dir allerdings recht; es ist nicht immer einfach in einem Forum die richtigen Worte zu finden. Das ist schon in einem "Vieraugengespräch" nicht immer einfach und da sieht man sich... (->Mimik und Gestik), und hört sich (->Tonart daher ja auch: der Ton macht die Musik), aber wem erzähl ich das.... ;)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Na dann auch von mir noch ein Statment zu Deinen "Hinweisen"

      Jule2007 schrieb:

      Auch hier wieder...wie kommst du zu der Beurteilung mein Sohn hätte eine Behinderung oder erhöhten Betreuungsbedarf? Nur weil ich angebe das wir in den ersten 2 Jahren viele Termine hatten?
      Ich habe auch nie geschrieben das ich auf irgendetwas bestehe oder Anrecht habe. Ich habe meine Situation so geschildert wie sie aktuell ist und um Einschätzung gebeten. Klar hab ich ja wohl ein Recht meine Meinung zu äußern. In dem Fall, dass ich es wichtig finde das die familiären Umstände (Beförderungsmöglichkeiten, Schichtdienst etc.) evtl mit einbezogen werden. Wenn ich da aber keine Chance habe dann akzeptiere ich das.
      Wo hab ich das geschrieben?

      Davon ab, dass ich nirgends geschrieben habe, dass Dein Sohn eine Behinderung hätte: wenn Kinder behindert sind (und das ist in manchen Familien keine Beleidigung, sondern Lebensrealität!) oder erhöhten Förderbedarf haben, ist wohl klar, dass die länger eine Betreuung und Beaufsichtigung bräuchten (die wird aber eben auch teilweise von sozialen Trägern übernommen)
      Schön, dass das Meinungsäußerungsrecht nur Dir zusteht.

      Jule2007 schrieb:

      Das setzt dem ganzen noch die Krone auf!
      Willst du mir jetzt den schwarzen Peter zuschieben das ich selber Schuld bin das mein Ex keine Termine wahrnimmt?
      Aber nein. Ich bin schuld an Deiner Partnerwahl. Wenn wir hier schon nach Schuldigen suchen.
      Dann mal ein Plausch aus meiner 1. Ehe. Ich wusste von meinem Ex bereits bevor unseres Elternwerdens, dass er nicht gern Behörden anruft. Käme ich dann - nach erfolgter Trennung - im Rahmen des gelebten (sic!) Wechselmodells auf die Idee, von ihm zu verlangen, dass er die notwendigen Behördeanrufe und -termine zu übernehmen hätte? Und wenn er das nicht tut, mich hinzustellen und zu sagen: es liegt aber gar kein echtes Wechselmodell vor, da er nicht...?
      Rhetorische Frage, denn selbstverständlich kenn ich ihn und habe nicht den Anspruch - schon gar nicht nach der Trennung - dass er die Dinge so macht, wie ich das mache.
      Ergo, mach ichs halt und weiß dafür andererseits, dass er mit Wohlwollen darauf reagiert und dafür ohne Murren Anderes für unsere gemeinsamen Kinder tut.
      Ich hab die Väter meiner Kinder auch immer ihr Ding mit den Kids machen lassen. Ich finde es schön, dass Kinder Vater und Mutter haben und nicht eine Mutter und einen Mutterklon (kann man auch anders rum nehmen, ich habs nicht so mit dem Gender*)

      Jule2007 schrieb:

      Toll, dass das bei euch so gut klappt. Das mein ich wirklich ernst.
      Fein.
      Geheimnis des Klappens: wir diskutieren und streiten unter- und miteinander bis wir eine gemeinsame Lösung - fern von irgendwas was dem einem oder anderen zustünde - finden.
      Leider ist es bei meinem jetzigen Mann nicht so. Das Wechselmodell mit seiner Ex war zum Scheitern verurteilt, weil er sich damals eine Partnerin ausgesucht hatte, die ihn nicht hat machen lassen, wie er konnte/wollte. Sondern mit ihren "Befehlen", (wie er z.B. das Kind zu duschen :S hatte, welches Essen das Kind zu essen hätte und welche Sachen vom Kindergeld zu kaufen wären) jegliche Eigeninitiative im Keim erstickt hat.
      Dass er nun 'trotzdem' mit meinen Kindern aus 1. Ehe und unserem gemeinsamen Kind viele Dinge wuppt, ist bei dem, was er mit der Ex alles durch hat, schon bemerkenswert.

      Vielleicht sollte ich es einfach mal machen, wie die beiden Schreiber vor mir, die Dich darauf hinwiesen, dass es eben gerade kein unmögliche Sache für einen 15 Jährigen sei, 3 Kilometer zurückzulegen.
      Von meinem ältestens Kind hättest Du schon früher (als im Alter von 15 Jahren) eine Ansage bekommen, weil es sich in seiner Selbständigkeit beschränkt gefühlt hätte und glauben würde, Du würdest ihm nicht vertrauen. Ich sag ja, so ist halt jeder anders.
      Und wenn ich mir so mein Jüngstes anschaue, welches immer noch jünger ist als Deins, dann weiß ich, dass dies Dir auch ordentlich was erzählen würde.

      Zum Schluss noch ein Buchtipp an alle interessierten Wechselmodelleltern: "Unser Kind hat 2 Zuhause" (von Milena Mergell und Thomas Baum). Nein, ich kenn keinen von denen und bekomm auch nix für den Vorschlag hier. Ich weiß noch nicht mal, warum ich mich immer noch fürs Wechselmodell interessiere. Immerhin sind wir damit (scheinbar?) durch.