Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.
Mein Ex und ich sind seit zwei Jahren geschieden, haben zwei Kinder ( 20+15) und betreiben seit der Trennung das Wechselmodell.
Wir hatten damals eine gemeinsame Anwältin die uns den Unterhalt ausgerechnet hatte.
Wir waren soweit auch beide einverstanden. Ist auch so in der Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten worden.
Während unserer Ehe hatte ich allerhöchstens 50% gearbeitet, direkt im Trennungsjahr habe ich von mir aus auf 75% aufgestockt.
Da ich im Schichtdienst arbeite und im Frühdienst bereits um 5 Uhr aus dem Haus bin, und auch häufig Nachtdienst habe, war 100% bisher nicht machbar.
Bei Trennung war mein jüngster Sohn 12 Jahre, das wollte ich ihm nicht gleich zumuten. Zumal die Busverbindung in dem Ort wo ich hingezogen bin katastrophal ist,.
Soviel zur Vorgeschichte.
Nun ist es so, dass wir den Unterhalt für unsere volljährige Tochter (Studentin) ausrechnen wollen, bzw die Quotelung.
Mein Exmann müsste demnach 90% des Unterhalts übernehmen. Damit ist er nicht einverstanden.
Er ist der Ansicht, dass die Kinder bereits so groß sind das eine Vollzeitstelle bei mir möglich wäre.
Wenn ich auf die Quotelung bestehe, möchte er den gesamten Unterhalt, auch für meinen jüngsten Sohn, neu berechnen lassen. Und zwar mit 100%Gehalt meinerseits.
Mein Sohn wechselt nächstes Jahr auf eine andere Schule um sein Fachabi zu machen. Der nächste Bahnhof ist 3km entfernt. Es fährt kein Bus dorthin.
Natürlich könnte er mit dem Fahrrad dorthin fahren, das würde ich sogar begrüßen, aber im Winter? Das ist eine Strecke die nicht unbedingt geräumt wird.
Inwieweit ist ihm das zuzumuten? Mein Ex meint ihm ist das egal, und ich muss zusehen wie ich das regel. Müsste er ja auch machen (mit geregelter Arbeitszeit,Gleitzeit und gute Busverbindung vor Ort sicherlich kein Problem ).
Bisher konnte ich meine Dienste immer so legen das ich in der Woche, wo meine Kinder bei mir waren, frei hatte, bzw nur Spätdienste. Das ist mit einer Vollzeitstelle nicht möglich.
Mein Ex meinte, ich müsste ja nicht aufstocken, aber er könnte mir trotzdem 100% berechnen.
Ist das so? Ein fiktives Gehalt kann doch nur berechnet werden wenn es auch machbar ist, meine Meinung.
Wie sind denn so die Erfahrungen? Würde er damit Erfolg haben? Sicher, vom Alter der Kinder mit Sicherheit. Aber zählt auch Mobilität?
Da der Unterhalt für die Kinder gerichtlich und notariell festgesetzt ist könnte er eine Änderung nur über einen Anwalt erwirken, richtig?
Die neue Schule verlangt Schulgeld. Muss das hälftig geteilt werden oder zählt das als Mehrbedarf?
VG Jule
ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen weiterhelfen.
Mein Ex und ich sind seit zwei Jahren geschieden, haben zwei Kinder ( 20+15) und betreiben seit der Trennung das Wechselmodell.
Wir hatten damals eine gemeinsame Anwältin die uns den Unterhalt ausgerechnet hatte.
Wir waren soweit auch beide einverstanden. Ist auch so in der Scheidungsfolgevereinbarung festgehalten worden.
Während unserer Ehe hatte ich allerhöchstens 50% gearbeitet, direkt im Trennungsjahr habe ich von mir aus auf 75% aufgestockt.
Da ich im Schichtdienst arbeite und im Frühdienst bereits um 5 Uhr aus dem Haus bin, und auch häufig Nachtdienst habe, war 100% bisher nicht machbar.
Bei Trennung war mein jüngster Sohn 12 Jahre, das wollte ich ihm nicht gleich zumuten. Zumal die Busverbindung in dem Ort wo ich hingezogen bin katastrophal ist,.
Soviel zur Vorgeschichte.
Nun ist es so, dass wir den Unterhalt für unsere volljährige Tochter (Studentin) ausrechnen wollen, bzw die Quotelung.
Mein Exmann müsste demnach 90% des Unterhalts übernehmen. Damit ist er nicht einverstanden.
Er ist der Ansicht, dass die Kinder bereits so groß sind das eine Vollzeitstelle bei mir möglich wäre.
Wenn ich auf die Quotelung bestehe, möchte er den gesamten Unterhalt, auch für meinen jüngsten Sohn, neu berechnen lassen. Und zwar mit 100%Gehalt meinerseits.
Mein Sohn wechselt nächstes Jahr auf eine andere Schule um sein Fachabi zu machen. Der nächste Bahnhof ist 3km entfernt. Es fährt kein Bus dorthin.
Natürlich könnte er mit dem Fahrrad dorthin fahren, das würde ich sogar begrüßen, aber im Winter? Das ist eine Strecke die nicht unbedingt geräumt wird.
Inwieweit ist ihm das zuzumuten? Mein Ex meint ihm ist das egal, und ich muss zusehen wie ich das regel. Müsste er ja auch machen (mit geregelter Arbeitszeit,Gleitzeit und gute Busverbindung vor Ort sicherlich kein Problem ).
Bisher konnte ich meine Dienste immer so legen das ich in der Woche, wo meine Kinder bei mir waren, frei hatte, bzw nur Spätdienste. Das ist mit einer Vollzeitstelle nicht möglich.
Mein Ex meinte, ich müsste ja nicht aufstocken, aber er könnte mir trotzdem 100% berechnen.
Ist das so? Ein fiktives Gehalt kann doch nur berechnet werden wenn es auch machbar ist, meine Meinung.
Wie sind denn so die Erfahrungen? Würde er damit Erfolg haben? Sicher, vom Alter der Kinder mit Sicherheit. Aber zählt auch Mobilität?
Da der Unterhalt für die Kinder gerichtlich und notariell festgesetzt ist könnte er eine Änderung nur über einen Anwalt erwirken, richtig?
Die neue Schule verlangt Schulgeld. Muss das hälftig geteilt werden oder zählt das als Mehrbedarf?
VG Jule