Kleinere Fragen zum Umgang

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    • Kleinere Fragen zum Umgang

      Guten Tag,

      folgende Situation.
      KM wohnt mit unserer Tochter ca. 30km entfernt. Tochter ist jedes zweite Wochenende bei mir. Da ich 3-Schicht arbeite und einen Nebenjob habe (schon vor der Scheidung), ist sie im besten Fall Freitags ab ca. 14 Uhr bei uns Bis Sonntag kurz vor Mittag, im schlimmsten Fall Samstag Mittag (aufgrund von Nachtschicht) bis Sonntag kurz vor Mittag. Der Nebenjob ist immer Sonntags ab Mittag.
      Unter der Woche ist sie in der Schule und danach bis 16 Uhr in einer betreuenden Einrichtung aufgrund von ADHS/Autismus und wird danach nach Hause gefahen.
      In den Ferien ist sie auch immer mal eine Woche bei uns (wenn auch nicht 50% der Ferien, da mein Arbeitgeber da gar nicht mitspielt), genauso wie an Feiertagen. Weihnachten/Silvester bisher im Wechsel.

      Wir sind nun seit 2 Jahren geschieden und hatten uns auf einen Betrag beim Unterhalt geeinigt. Nun will die KM aber, dass ich einen Titel bekomme. Das finde ich unschön, ist aber ihr gutes Recht und ich werde meinerseits natürlich das ebenfalls durch einen Anwalt dann gegenchecken lassen. Ich werde den Betrag dann auch zahlen. Das ist ok.

      Nun bekomme ich aber immer wieder Mails, dass ich auch Telefonate mit Ärzten z.b. führen solle, wenn sowas ansteht. Ebenso wären die Wochenenden zu kurz und ich MÜSSE sie eigentlich länger nehmen (was eben im Worst Case Samstag Mittag - Sonntag Mittag aufgrund von Nachtschicht und Nebenjob nicht geht). Ist das denn so? Würde das vor Gericht durchgehen? Ich müsste meinen Nebenjob aufgeben und hätte es dann viel schwerer den Unterhalt zu zahlen. Preise steigen ja eh überall aktuell.

      Will mich aber auch nicht länger diesen "Drohungen" ausgesetzt sehen.
      Danke schonmal.
    • Hallo Michimich,

      ich nehme an, du meinst, dass du einen Titel ausstellen lassen musst. Ja, das ist ihr gutes Recht, ich gehe davon aus, dass der dann im Titel beurkundete Betrag dann auch der ist, den ihr abgestimmt hat und der auch rechtmäßig nur von dir zu zahlen wäre, dann wäre das für mich kein Problem.

      Frage wäre: ist dein Nebenjob da mit reingerechnet? Wenn ja, stellt sich die Frage, ob er überobligatorisch ist.
      Das Gericht interessiert wenig, wie die Inflationslage derzeit ist, wenn dein Nebenjob nicht mit reingerechnet ist, dann würde sich durch die Aufgabe dieses Jobs nichts am Zahlbetrag ändern.

      Wie es mit der Betreuungspflicht aussieht, und zu welcher Regelung ein Gericht kommen würde, kann ich dir leider nicht beantworten. Grundsätzlich verstehe ich es so, einer ist betreuungspflichtig, einer ist barzahlungspflichtig. Daneben besteht allerdings die Pflicht zum Umgang für dich (was wäre ich froh, wenn mir diese Pflicht auch zugestanden würde, will damit sagen, sei froh und schätze es wert, dass du Umgang mit deiner Tochter hast, dies ist in Geld nicht aufzuwiegen). Und das mit den Telefonaten mit den Ärzten solltest du als erstes angehen, das sollte machbar sein, dass du dies organisieren kannst.
    • Ich muss keinen Titel ausstellen lassen. Ursprünglich war es so, dass wir uns auf einen Betrag geeinigt haben abseits der Düsseldorfer Tabelle. Wir haben uns zwar danach gerichtet, aber ein wenig weiter unten angesetzt. Dafür habe ich zum Klassenwechsel oder bei anderen Sachen mitgezahlt.

      Nun ist dort ein neuer Mann im Haus und schon erhalte ich Mails wie "wenn du dies und das nicht machst gehe ich zum Jungendamt und lasse den Unterhalt berechnen."
      Verstehe mich nicht falsch, ist ihr gutes Recht und zahle ich am Ende auch. Nun hat sie es selbst ausgerechnet und ich zahle nun mehr. Ob das der selbe Betrag ist, auf den das Jugendamt gekommen wäre, weiß ich nicht.

      Nur habe ich auch wieder eine neue Lebensgefährtin und Nachwuchs. Deshalb bin ich schon auf den Nebenjob angewiesen, da meine jetzige Lebensgefährtin aktuell natürlich aufgrund des Nachwuchses nicht arbeitet. Da ich den Nebenjob schon hatte bevor ich mit der KM verheiratet war (über 10 Jahre nun), wäre es schon sehr doof wenn ein Gericht entscheiden würde dass ich den aufgeben muss.

      Es mag immer ein wenig falsch rüberkommen, aber ich hole meine Tochter natürlich gern alle 2 Wochenenden und auch in den Ferien. Nur kann ich es nicht ändern dass es durch die Schichten alle 6 Wochen nur 24h sind.

      Und zu den Telefonaten... es geht mir hier nicht darum was ich machen könnte, sondern eher was ich machen muss. Ich will mich nicht die ganze Zeit irgendwelchen Androhnungen ausgesetzt fühlen.
    • hallo,

      damit bist du 3 Personen zu Unterhalt verpflichtet. Deinem Kind was bei der ex lebt, deinem Baby und deiner Lebensgefährtin.
      Je nachdem was du verdienst erfolgt eine Abstufung in der Düsseldorfer Tabelle, da diese von 2 unterhaltsberechtigten ausgeht.
      Kannst du für beide Kids den mindestunterhalt nicht zahlen bist du ein sogenannter mangelfall.
      Kannst du diesen zahlen dann nicht.

      wer hat die Berechnung gemacht für den Unterhalt des älteren Kindes?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Wir haben noch nie eine wirkliche Berechnung gemacht. Wir hatten uns damals (bevor mein zweites Kind geboren wurde) auf einen Betrag geeinigt. Dieser Betrag ist der KM nun scheinbar zu niedrig. Demnach wollte sie meinen durchschnittlichen Nettolohn wissen und hat diesen dann mit der Düsseldorfer Tabelle abgeglichen.
      Das ist sicher auch falsch. Ich bin aber auch froh "noch" keinen Titel zu haben.
      Ich hätte mir das ja gerne mal ausrechnen lassen. Das kostet bei einem Anwalt allerdings ca. 400 Euro. Hab schon bei mehreren angefragt. Das ist auch nicht wenig Geld.

      Ich hatte das auch schonmal gelesen dass ich für 3 Personen Unterhaltspflichtig bin. Allerdings ändert sich bei der Düsseldorfer Tabelle ja nichts bei 2 Kindern. Erst bei 3 Kindern soweit ich das sehe.
    • Hallo Michimich,

      ich fürchte, Du hast da einige falsche Vorstellungen.
      Eine Unterhaltsberechnung kannst Du auch selbst in etwa machen. Da wird einfach das gesamte Jahresnetto (inkl. Sonderzahlungen und ggf. geldwerte Vorteile des AG) der letzten 12 Monate zzgl. Steuererstattung oder abzgl. Steuernachzahlung durch 12 geteilt. Wenn die Leitlinien des OLG des Kindes einen pauschalen Abzug für WK vorsehen (meist 5%), dann kannst Du dies noch in Abzug bringen. Wenn das OLG hingegen nur tatsächliche WK auf Nachweis abzieht, musst Du schauen, was Du hast.
      Desweiteren sind tatsächlich geleistete Altersvorsorgebeiträge abzugsfähig, max. 5 %.
      Allerdings all dies nur, wenn Du mindestens den Mindestunterhalt für Kind 1 leisten kannst.
      Für die Einstufung in die DD-Tabelle kommt es nicht auf die Zahl der Kinder, sondern auf die Zahl der Personen, der Du generell unterhaltspflichtig bist, an.
      Die KM bzw. das erstgeborene Kind hat ein Anrecht auf einen Titel. Wenn Du dazu aufgefordert wirst, solltest Du schon wissen, in welcher Höhe tatsächlich Unterhalt anfällt.
      Lässt Du dann nicht entsprechend titulieren, legst Du die Ursächlichkeit für ein Gerichtsverfahren. Dies wird für gewöhnlich deutlich teurer als die 400 Euro, die Du hier angibst.
      Wenn Du ISUV-Mitglied bist, könntest Du sicherlich eine vergünstigte Rechtsberatung oder die schriftliche jährliche kostenlose Rechtsauskunft in Anspruch nehmen.
      Erfahrungsgemäß solltest Du aber mit etwas Vorlauf planen.

      Was Deine Frage nach dem "muß" beim Umgang und bei sorgerechtsrelevanten Themen (Arztgespräche) angeht, bin ich ehrlich gesagt ein wenig irritiert. Ich verstehe, dass dein Nebenjob kein Mehr an Umgang zulässt. Allerdings musst Du dann auch inkauf nehmen, dass der Nebenjob in die Unterhaltsberechnung mit einfließen wird. Kein Gericht der Welt kann Dich zwingen, den Nebenjob aufzugeben.
      Sie können aber - wenn Deine Ex tatsächlich ein Umgangsverfahren anstrengt, wozu ich hier ehrlich gesagt keinen wirklichen Anlass sehe - für das Wohl des Kindes ggf. mehr oder anders Umgang "anordnen".
      Zum Arztgespräch: warum willst Du das nicht führen? Du hast doch sicher zusammen mit der KM das gemeinsame Sorgerecht - wenn Dir das nicht so wichtig ist, dann gib ihr doch eine Vollmacht für die Gesundheitsvorsorge.
      Ich versteh hier ehrlich gesagt das Problem nicht. Es geht hier doch nur um Telefonate?
      Sollte eigentlich bei gemeinsamen Sorgerecht doch kein so großes Problem sein?

      Mich hat die Kinderärztin eines meiner Kinder mal am Samstag angerufen und sich telefonisch erkundigt, ob ich tatsächlich mit der Impfung einverstanden sei.
      Da ich keine Lust hab, den Ärzten das Leben zu erschweren, hol ich bei meinem Ex vorher auch immer die Zustimmung ein (und die meisten wissen inzwischen schon, dass Ex und ich gut zusammenarbeiten).

      Gruß Tanja
    • Ok. Na einiges kommt hier falsch rüber. Es geht nicht um die Telefonate oder irgendwelche Kleinigkeiten. Es geht nur um die Art und Weise wie mir die KM das mitteilt. Es läuft in letzter Zeit halt in etwa so "Mach mal x, oder mach mal Y, sonst geh ich zum Jungendamt" usw, daher würde ich gerne wissen woran ich wirklich bin. Da die Berechnung wie gesagt 400 Euro kostet, dachte ich, dass ichs auch selbst berechnen kann. Aber ich glaube da muss ich passen.

      Auch habe ich nicht behauptet mich nicht titulieren zu lassen. Allerdings werde ich natürlich nicht zum JA gehen. Spätestens wenn die KM zum JA geht und ich alles offenlegen muss (ich denke so läuft das), werde ich meinerseits natürlich einen Anwalt einschalten müssen, der mir ebenso ausrechnet was ich Unterhalt zu zahlen habe. Oft genug habe ich schon gelesen dass das JA nicht gerade bekannt dafür ist, richtig zu rechnen.

      Ich denke nicht dass ich eine Unterhaltsberechnung so einfach selbst machen kann. Demnach wäre ich drei Personen Unterhaltsverpflichtet. Ich habe ein Eigenheim, was ja zum Lohn dazukommt. Abziehen darf ich dann scheinbar nur die Zinsen, nicht aber die Tilgung der monatlichen Raten. Soweit ich gelesen habe dürfen Kredite, wenn keine Luxuskredite, auch angerechnet werden. Ich musste der KM damals sehr viel Geld zahlen aus der Wertsteigerung der Immobilie. Dafür musste ich einen Kredit aufnehmen. Ist das nun ein Luxuskredit? Ich finde das nicht so einfach. Dass z.b. ein Leasingauto Luxus ist, leuchtet mir ein oder irgendwelche materiellen Dinge.


      Insgesamt verstehe ich das mit der DDT nicht so richtig. Wenn ich nun in Spalte 4 bin und meine Tochter mit 7 Jahren dann 414,5 Euro bekommt, muss ich bei 3 Unterhaltsberechtigten immer noch 411,5 Euro zahlen. Das sind ja grad mal 3 Euro weniger.

      Irgendwo hab ich da vermutlich einen großen Denkfehler.
    • Hallo Michimich,

      ja, ich kenn das mitunter sehr fordernde Verhalten von (zumindest einer) Ex. Mein Mann hatte auch so ein Exemplar, welches versuchte, Dinge "anzuordnen".
      Von daher kann ich Deinen Missmut darüber schon verstehen.
      Wenn die Ex das nächste Mal sagt, sie geht zum JA, dann sage, dass es ja mal eine gute Idee wäre, ein gemeinsames Gespräch dort zu führen.
      Ich mag das JA auch nicht mehr. Dabei war ich anfangs sogar mit meinem Mann gemeinsam wegen des Kindes aus 1. Ehe dort.
      Aber besser, als sich ständig Erpressungen auszusetzen oder sich ewig darüber zu ärgern wäre, wenn Du der Ex mal vor Dritten erklärst, dass sie nicht berechtigt ist, Dir Vorschriften zu machen und Dich versuchen, zu erpressen.
      Ich glaube übrigens nicht, dass das mit dem neuen Mann bei Deiner Ex zu tun hat, vielmehr gehe ich von Deinem neuen Nachwuchs als "Ursache" der merkwürdigen Art der Ex aus.
      War bei uns auch so...

      Ich finde eine - ungefähre - Berechnung nicht schwer, wenn nicht - wie bei Dir - ein Wohnwert dazu kommt.
      Neben den Zinsen kann man - abweichend von Deiner Annahme - inzwischen auch die Tilgung abziehen, wenn im Endeffekt wenigstens der Mindestunterhalt gezahlt werden kann (geänderte Rechtssprechung des BGH).
      Nein, Kredite werden nicht generell berücksichtigt. Da würde ein Gericht die Interessen abwägen und das JA und ein gegn. Anwalt vermutlich den Abzug erst mal grundsätzlich ablehnen.
      Wenn Du den Kredit nachweislich jedoch aufgenommen hast, weil Du der KM wegen der Immobilie eine Ausgleichzahlung machen musstest, dann sind das meiner Meinung nach zusätzliche Hauskosten, die eben mit Zins und Tilgung abzugsfähig wären.
      Sicher könnte hier der eine oder andere auch über Deine Berechnung rüber schauen. Es geht doch um etwas Sicherheit, wenn ggf. die Ex das JA oder einen Anwalt einschaltet.
      Achso, Du kannst sowieso nicht zum JA gehen und "Dich berechnen lassen". Die beraten nicht die Unterhaltspflichtigen! Du müsstest (allerdings auch erst, wenn es vors Gericht geht) schon selbst einen Anwalt mandatieren - oder wie gesagt, Du überlegst Dir die ISUV-Mitgliedschaft.
      So weit ich weiß, kann man eine Unterhaltsberechnung auch überprüfen lassen, oder @Villa?

      Edit: DD-Tabelle: vorn steht, dass die für 2 Unterhaltsbedürftige ausgelegt ist, ohne Rücksicht auf den Rang. Sind 3 Unterhaltsbed. vorhanden, kann abgestuft werden. Dies wird aber z.B. nicht der Fall sein, wenn sich die KM von Kind 2 vollständig selbst unterhalten kann.
      Wenn abgestuft werden würde, müsstest Du in den 3. Rang schauen, also 391,50 für Kind 1.

      Gruß Tanja
    • Danke für die Antwort.
      Ja das mag sein dass es der Nachwuchs ist. Da sie mich damals verlassen hat, hat sie dazu aber kein Recht. Aber so ist es nunmal.
      Dass ich nicht das JA einschalten kann ist mir klar. Das habe ich schon in Erfahrung gebracht.

      Ich denke die sicherste Variante ist, einfach mal einen Anwalt aufzusuchen, das Geld halt einmalig zu zahlen um mal genau zu wissen woran man ist. So bekommt man ja auch Sicherheit in die ganze Sache.

      Eine ISUV Mitgliedschaft wäre natürlich auch eine Überlegung, sofern hier auch der Unterhalt berechnet werden kann.
    • Hallo Michimich,
      bei einer ISUV-Mitgliedschaft kannst du einmal pro Jahr kostenlos z. B. eine Unterhaltsberechnung von ISUV-Fachanwälten erstellen oder eine dir zugesandte Berechnung kostenlos prüfen lassen.
      Wenn du zu einem Anwalt gehst zahlst du für die Berechnung mehrere hundert Euro. Das entspricht dann locker Mitgliedsbeiträgen für etwa 5 Jahre.
      Falls du in einem Jahr weitere schriftliche Rechtsauskünfte brauchst kostet dich das jeweils 50 Euro.
      In Fällen wie deinem empfehle ich, die Berechnung abzuwarten und sie dann wie beschrieben prüfen zu lassen.

      Grüße

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Ok. Danke @Villa
      Ich kann also eine Mitgliedschaft hier abschliessen und dann den Unterhalt von einem Anwalt berechnen lassen?
      Ich würde das gerne so machen und keine Berechnung abwarten. Die KM ist ja nicht zum Jugendamt gegangen, sondern hat selbst gerechnet. Ich würde das gern nun berechnen lassen um zu wissen woran ich bin, wenn es eben einmal zu dieser Situation kommen sollte. Das ist mir die Mitgliedschaft auf jeden Fall wert.

      Darf ich fragen wie das hier abläuft? Per eMail und Telefonaten? Der nächstgelegene Standort ist ca. 100km weg. Ich würde das ungern fahren wollen, wenn es sich vermeiden lässt.
    • Hallo Michimich,

      wenn Deine LG vorher "Vollzeit" gearbeitet hat, sagt das nichts darüber aus, wie viel Elterngeld sie erhält und ob sie damit nicht ihren eigenen Bedarf decken könnte.
      Lt. Punkt 18 der Hefam-Seite beträgt der Mindestbedarf 960 Euro.
      Wenn so viel Elterngeld bezogen wird, weiß ich nicht, ob die mit Dir zusammen lebende Mutter darüber hinaus noch Unterhalt von Dir beanspruchen und durchsetzen könnte und ob das dann für eine Herabstufung reicht.
      Das kann Dir dann aber sicher ein Anwalt sagen.

      Gruß Tanja