Hallöchen,
ich bin hier auf dieses klasse Forum gestoßen und habe da gleich mal ne knifflige Frage.
Mein Sohn hat jetzt im September seine Regelstudienzeit für den Master absolviert.
Bis dahin hattet er auch fleißig seine Bescheinigungen vorgelegt.
Da er im September nun nach meiner Meinung fertig ist, habe ich die Unterhaltszahlung eingestellt.
Nun fordert er weiterhin Unterhalt ein, da er wohl seine Masterarbeit schreibt und diese dann im Februar erst verteidigt. Bin ich denn weiterhin zum Unterhalt verpflichtet? Seine Studienbescheinigung ging wie gesagt nur bis zum September.
Verzweifelte Grüße
A.Koch
ich bin hier auf dieses klasse Forum gestoßen und habe da gleich mal ne knifflige Frage.
Mein Sohn hat jetzt im September seine Regelstudienzeit für den Master absolviert.
Bis dahin hattet er auch fleißig seine Bescheinigungen vorgelegt.
Da er im September nun nach meiner Meinung fertig ist, habe ich die Unterhaltszahlung eingestellt.
Nun fordert er weiterhin Unterhalt ein, da er wohl seine Masterarbeit schreibt und diese dann im Februar erst verteidigt. Bin ich denn weiterhin zum Unterhalt verpflichtet? Seine Studienbescheinigung ging wie gesagt nur bis zum September.
Verzweifelte Grüße
A.Koch