Wie lange Unterhaltsberechtigt im Masterstudiengang

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    • Wie lange Unterhaltsberechtigt im Masterstudiengang

      Hallöchen,

      ich bin hier auf dieses klasse Forum gestoßen und habe da gleich mal ne knifflige Frage.
      Mein Sohn hat jetzt im September seine Regelstudienzeit für den Master absolviert.
      Bis dahin hattet er auch fleißig seine Bescheinigungen vorgelegt.
      Da er im September nun nach meiner Meinung fertig ist, habe ich die Unterhaltszahlung eingestellt.
      Nun fordert er weiterhin Unterhalt ein, da er wohl seine Masterarbeit schreibt und diese dann im Februar erst verteidigt. Bin ich denn weiterhin zum Unterhalt verpflichtet? Seine Studienbescheinigung ging wie gesagt nur bis zum September.

      Verzweifelte Grüße

      A.Koch
    • Das verstehe ich nicht ganz.
      Den Master bekommt er ja erst, wenn er die Masterarbeit erfolgreich verteidigt hat. Solange müsste er dann auch noch eingeschrieben sein und dafür eine Bescheinigung vorlegen können, oder?
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo @A.Koch,
      das liest sich gerade so, als ob der "Studiosie" sein Studium nicht in der Regelstudienzeit geschafft hat und ein Semester dranhängen mußte...
      Bleibt die spannende Frage an den Sohn, was passiert ist, also warum er ein Semester dranhängen mußte...(?)
      Nach der Bescheinigung würde ich auf jeden Fall nachhaken...
      So oder so würde ich (vermutlich) wegen eines halben Jahres kein Fass aufmachen (wenn sich das mit der Masterarbeit bestätigen sollte).
      Wie ist das Verhältnis zum Sohn?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum A.Koch,

      wegen Corona hatten viele Unis doch Sonderregelungen für die Studenten geschaffen? Hast Du den Sohn mal darauf angesprochen oder Dich auf der Seite der Uni informiert?
      Und auch mal nachgefragt, wie die Kindergeldkasse das sieht?
      Ansonsten finde ich ein Semester Überschreitung nicht wirklich viel. Ich glaube, letztens gehört zu haben, dass unter 50% das Studium in der Regelstudienzeit schaffen.

      Gruß Tanja
    • hallo,

      wenn nur noch die Abschlussarbeit offen ist muss man nicht zwangsläufig weiter eingeschrieben sein. Dann ist es ausreichend wenn die Arbeit angemuwuede.

      Man bekommt aber eine anmeldebestätigung über Titel der Arbeit und das abgabedatum von der uni. Dies soll er dir vorlegen. Und dann hat er natürlich weiter Anspruch auf Unterhalt.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!