Liebes Forum,
meine Tochter (23) absolvierte ihren Bachelor (Design) erfolgreich zum 05.08.2021.
Danach wollte sie sich eigentlich einen Job suchen und somit endeten meine Unterhaltszahlungen an sie, nach Absprache, endlich zum 01.2022.
Nun aber, 1 Jahr später, nach erfolgloser Jobsuche, will sie (bei der Mutter lebend) doch noch den Master im selben Fach machen.
Gestern bekam ich eine ´nette` Mail von ihr, mit der Aufforderung, für die nun folgenden Semester weiterhin Unterhalt zu zahlen, weil es das Bafög-Amt so bestimmt hätte.
Da fängt man dann das Googlen an.
Aussagen wie…:
Nach der Auffassung des Gesetzgebers und der Terminologie ist der Bachelor als berufsqualifizierend angelegt, § 19 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz.
ABER auch:
Ein Student, der erfolgreich seinen Bachelor gemacht hat, hat auch einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für das Master-Studium, sofern sich dieses zügig an den Bachelor-Studiengang anschließt (so OLG Celle mit Beschluss vom 02.02.2010; Az.: 15 WF 17/10),
…treffen dann aufeinander.
Begriffe wie `zügig` werden dann schnell zu einer Herausforderung besonderer Art!
Bitte versteht mich nicht falsch.
Wenn ich Liebe meiner Tochter und eine freundliche Kommunikation spüren würde, wäre ich ja durchaus bereit, trotz aller massiven persönlichen Einschränkungen, das alles über mich ergehen zu lassen, aber so sträubt sich mir einfach jedes einzelne Nackenhaar dagegen!
Außerdem brauche ich momentan auch jeden Penny, um die gestiegenen Kosten für das Altenheim meines Vaters irgendwie aufzubringen. Das sind mal eben 400€ MEHR im Monat.
Das Bafög-Amt hat davon freilich keine Ahnung.
meine Tochter (23) absolvierte ihren Bachelor (Design) erfolgreich zum 05.08.2021.
Danach wollte sie sich eigentlich einen Job suchen und somit endeten meine Unterhaltszahlungen an sie, nach Absprache, endlich zum 01.2022.
Nun aber, 1 Jahr später, nach erfolgloser Jobsuche, will sie (bei der Mutter lebend) doch noch den Master im selben Fach machen.
Gestern bekam ich eine ´nette` Mail von ihr, mit der Aufforderung, für die nun folgenden Semester weiterhin Unterhalt zu zahlen, weil es das Bafög-Amt so bestimmt hätte.
Da fängt man dann das Googlen an.
Aussagen wie…:
Nach der Auffassung des Gesetzgebers und der Terminologie ist der Bachelor als berufsqualifizierend angelegt, § 19 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz.
ABER auch:
Ein Student, der erfolgreich seinen Bachelor gemacht hat, hat auch einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für das Master-Studium, sofern sich dieses zügig an den Bachelor-Studiengang anschließt (so OLG Celle mit Beschluss vom 02.02.2010; Az.: 15 WF 17/10),
…treffen dann aufeinander.
Begriffe wie `zügig` werden dann schnell zu einer Herausforderung besonderer Art!
Bitte versteht mich nicht falsch.
Wenn ich Liebe meiner Tochter und eine freundliche Kommunikation spüren würde, wäre ich ja durchaus bereit, trotz aller massiven persönlichen Einschränkungen, das alles über mich ergehen zu lassen, aber so sträubt sich mir einfach jedes einzelne Nackenhaar dagegen!
Außerdem brauche ich momentan auch jeden Penny, um die gestiegenen Kosten für das Altenheim meines Vaters irgendwie aufzubringen. Das sind mal eben 400€ MEHR im Monat.
Das Bafög-Amt hat davon freilich keine Ahnung.