Hello again!
Ich war nicht untätig, habe mich viel weiter eingelesen, gearbeitet, mich mit Gerichten und Jugendämtern herumgeärgert und versuche meinen Frieden zu finden, damit es nicht wie prognostiziert zu einem Scheitern der neuen Partnrschaft kommt
Ich beziehe mich auf das Urteil 10 UF 91/05 des für mich zuständigen OLG Brandenburg
Grundsituation ist, nachdem nach fast zwei Jahren der Weigerung der KM ihr Einkommen offenzulegen, nun endlich belastbare Zahlen vorliegen, wie folgt. Bereinigtes Einkommen KV 2.857,- durch Erwerbstätigkeit. Bereinigtes Einkommen KM 4.851,- ohne Erwerbstätigkeit ( spielt eine Rolle bei z.B. der Frage, ob ein erhöhter Sockelbetrag statt des ang. Selbsbehaltes in Abzug gebracht werden kann/ muss).
Derzeit zahlt der KV 1457,- Kindesunterhalt für 5 Kinder. Ehe noch weit von einer Scheidung entfernt. Trennungsunterhalt vor einem Jahr beantragt und liegt beim Gericht. KM verweigert das Gespräch darüber, da sie gar keinen Trennungsunterhalt zahlen möchte. Sie hätte ja auch keinen beantragt und empfindet es als unbillig. Unabhängig davon wird es nach Scheidung sicher schwer noch Auftstockungsunterhalt zu bekommen.
Seit eh und je beschäftigt mich die Frage, wie im Rahmen des Familienrechtes und richtungsweisenden Urteilen ein finanzieller Ausgleich gefunden wird, der die Bezeichnung "fair" verdient. Anwältin 1 war beharrlich der Auffassung, dass dem KV nur der notwendige Selbstbehalt zusteht, woraufhin zu Anwältin 2 gewechselt wurde. Seitdem läuft es strukturierter und es wurde auch die Frage des Trennungsunterhaltes aufgeworfen, der zumindest bis zur Scheidung für einen kleinen Ausgleich sorgen wird. Selbst wenn man bei der KM den offenen Anteil des Bedarfes aus dem zusammenaddierten Einkommen beider Eltern abzieht, der nicht durch den KV gedeckt ist, bleibt ein auszugleichender Rest, der den KV auf ein Niveau hebt, das sich wesentlich besser anfühlt und ihm die Möglichkeit gibt, eine Wohnung für die Kinder in deren Umfeld anzumieten, um einen angemessenen Umgang mit ihnen zu haben und bezahlen zu können.
Dieses Urteil beschäftigt sich mit der Frage, wie außerhalb der absoluten Grenzen, ab denen gar kein Unterhalt mehr vom Barunerhaltspflichtigen zu zahlen ist, ein Ausgleich zwischen den Eltern zu finden ist, wenn sonst ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht entstehen würde. Das OLG geht hier wie bei der Berechnung bei Volljährigen vor. Irgendwo habe ich noch gelesen, dass man dem betreuenden Elternteil einen höheren Abzug als den ang. Selbstbehalt zugestehen will, um seine höhere Belastung aus Beruf und Betreuung auszugleichen. Absolut nachvollziehbar, trifft hier aber nicht zu, da die KM frühpensioniert ist.
Der Haftungsanteil berechnet sich sodann :
Kindesunterhalt : Stufe 4 nach DDT und Abstufung um 3 stufen wegen 5 Kindern + Private Krankenversicherung-1/2 Kindergeld = 2127,-
KV : (Einkommen KV-ang.Selbstbehalt)*Kindesunterhalt/(Einkommen KV+Einkommen KM-2xang. Selbsbehalt) = 1457*2127/4908 = 631,-
KM : (Einkommen KM-ang.Selbstbehalt)*Kindesunterhalt/(Einkommen KV+Einkommen KM-2xang. Selbsbehalt) = 3451*2127/4908 = 1495,-
Das bedeutet nach Unterhaltszahlungen hat KV 2225,- und KM 3355 ( + 600 Euro Kindergeld, das aber nicht als Einkommen zählt),- .
Bevor hier wieder das Heulen losgeht, dass damit ja nur der Mindestunterhalt der Kinder gedeckt ist. Ja, das ist mir bewusst und das ist, wenn man mal eine ordentliche Versorgung im Angsicht der verfügbaren Mittel der Kinder annimmt, zu wenig. Jedoch steht es ja erstens der Mutter frei etwas von ihrem leistungslosen Einkommen ( Immerhin noch über 1.000,- ( + 600.- Kindergeld) mehr als der KV, also 200,- (330,-) pro Kind ), abzuzweigen und auch ich bin bereit mehr als die 631,- den Kindern zukommen zu lassen. Ich hätte jetzt aber die Möglichkeit es direkt gerade den älteren Kindern auf ihr Konto zu zahlen, als es der KM zu geben und zu sehen, dass es nicht bei den Kindern ankommt. Ein Kind wird von ihr komplett ignoriert, weil es sich nicht von mir abwendet und erhält 60,- Taschengeld für alles( Kleidung, Schule, Unternehmungen etc., hier zahle ich ihm schon jetzt mehr als das Taschengeld dazu) mit 17 Jahren. Eine Sache die mich extrem nervt einerseits den Zustand von Kleidung, Hygiene, Essensversorgung zu sehen und andererseits die zeitlichen und finanziellen Ressourcen zu kennen. Weiterhin ist nicht zu vergessen, dass ein großer Anteil des Einkommens der KM auf einer Zusatzzahlung für die Kinder vom Arbeitgeber herrührt, die auch nach der Gesetzesbegründung und Urteilen dazu dem Beamten eine Versorgung der Kinder ohne übermäßigen Rückgriff auf sein Gehalt ermöglichen soll, was durch die derzetigen Regeln für den Barunterhaltspflichtigen ( auch Beamter ) ad absurdum geführt wird.
Mit dieser Berechnung wäre ich mehr als zufrieden und betrachte sie tatsächlich im Ergebnis als fair und vor allem auch für den interessierten Laien nachvollziehbare Methode künftige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es gibt eine klare Berechnungsmethode.
So und nun freue ich mich auf konstruktive Meinungen, was falsch ist oder ob warum ich mir die Welt zu rosarot male und das Urteil so gar nicht anzuwenden ist.
Danke und Merci.
Ich war nicht untätig, habe mich viel weiter eingelesen, gearbeitet, mich mit Gerichten und Jugendämtern herumgeärgert und versuche meinen Frieden zu finden, damit es nicht wie prognostiziert zu einem Scheitern der neuen Partnrschaft kommt
Ich beziehe mich auf das Urteil 10 UF 91/05 des für mich zuständigen OLG Brandenburg
Grundsituation ist, nachdem nach fast zwei Jahren der Weigerung der KM ihr Einkommen offenzulegen, nun endlich belastbare Zahlen vorliegen, wie folgt. Bereinigtes Einkommen KV 2.857,- durch Erwerbstätigkeit. Bereinigtes Einkommen KM 4.851,- ohne Erwerbstätigkeit ( spielt eine Rolle bei z.B. der Frage, ob ein erhöhter Sockelbetrag statt des ang. Selbsbehaltes in Abzug gebracht werden kann/ muss).
Derzeit zahlt der KV 1457,- Kindesunterhalt für 5 Kinder. Ehe noch weit von einer Scheidung entfernt. Trennungsunterhalt vor einem Jahr beantragt und liegt beim Gericht. KM verweigert das Gespräch darüber, da sie gar keinen Trennungsunterhalt zahlen möchte. Sie hätte ja auch keinen beantragt und empfindet es als unbillig. Unabhängig davon wird es nach Scheidung sicher schwer noch Auftstockungsunterhalt zu bekommen.
Seit eh und je beschäftigt mich die Frage, wie im Rahmen des Familienrechtes und richtungsweisenden Urteilen ein finanzieller Ausgleich gefunden wird, der die Bezeichnung "fair" verdient. Anwältin 1 war beharrlich der Auffassung, dass dem KV nur der notwendige Selbstbehalt zusteht, woraufhin zu Anwältin 2 gewechselt wurde. Seitdem läuft es strukturierter und es wurde auch die Frage des Trennungsunterhaltes aufgeworfen, der zumindest bis zur Scheidung für einen kleinen Ausgleich sorgen wird. Selbst wenn man bei der KM den offenen Anteil des Bedarfes aus dem zusammenaddierten Einkommen beider Eltern abzieht, der nicht durch den KV gedeckt ist, bleibt ein auszugleichender Rest, der den KV auf ein Niveau hebt, das sich wesentlich besser anfühlt und ihm die Möglichkeit gibt, eine Wohnung für die Kinder in deren Umfeld anzumieten, um einen angemessenen Umgang mit ihnen zu haben und bezahlen zu können.
Dieses Urteil beschäftigt sich mit der Frage, wie außerhalb der absoluten Grenzen, ab denen gar kein Unterhalt mehr vom Barunerhaltspflichtigen zu zahlen ist, ein Ausgleich zwischen den Eltern zu finden ist, wenn sonst ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht entstehen würde. Das OLG geht hier wie bei der Berechnung bei Volljährigen vor. Irgendwo habe ich noch gelesen, dass man dem betreuenden Elternteil einen höheren Abzug als den ang. Selbstbehalt zugestehen will, um seine höhere Belastung aus Beruf und Betreuung auszugleichen. Absolut nachvollziehbar, trifft hier aber nicht zu, da die KM frühpensioniert ist.
Der Haftungsanteil berechnet sich sodann :
Kindesunterhalt : Stufe 4 nach DDT und Abstufung um 3 stufen wegen 5 Kindern + Private Krankenversicherung-1/2 Kindergeld = 2127,-
KV : (Einkommen KV-ang.Selbstbehalt)*Kindesunterhalt/(Einkommen KV+Einkommen KM-2xang. Selbsbehalt) = 1457*2127/4908 = 631,-
KM : (Einkommen KM-ang.Selbstbehalt)*Kindesunterhalt/(Einkommen KV+Einkommen KM-2xang. Selbsbehalt) = 3451*2127/4908 = 1495,-
Das bedeutet nach Unterhaltszahlungen hat KV 2225,- und KM 3355 ( + 600 Euro Kindergeld, das aber nicht als Einkommen zählt),- .
Bevor hier wieder das Heulen losgeht, dass damit ja nur der Mindestunterhalt der Kinder gedeckt ist. Ja, das ist mir bewusst und das ist, wenn man mal eine ordentliche Versorgung im Angsicht der verfügbaren Mittel der Kinder annimmt, zu wenig. Jedoch steht es ja erstens der Mutter frei etwas von ihrem leistungslosen Einkommen ( Immerhin noch über 1.000,- ( + 600.- Kindergeld) mehr als der KV, also 200,- (330,-) pro Kind ), abzuzweigen und auch ich bin bereit mehr als die 631,- den Kindern zukommen zu lassen. Ich hätte jetzt aber die Möglichkeit es direkt gerade den älteren Kindern auf ihr Konto zu zahlen, als es der KM zu geben und zu sehen, dass es nicht bei den Kindern ankommt. Ein Kind wird von ihr komplett ignoriert, weil es sich nicht von mir abwendet und erhält 60,- Taschengeld für alles( Kleidung, Schule, Unternehmungen etc., hier zahle ich ihm schon jetzt mehr als das Taschengeld dazu) mit 17 Jahren. Eine Sache die mich extrem nervt einerseits den Zustand von Kleidung, Hygiene, Essensversorgung zu sehen und andererseits die zeitlichen und finanziellen Ressourcen zu kennen. Weiterhin ist nicht zu vergessen, dass ein großer Anteil des Einkommens der KM auf einer Zusatzzahlung für die Kinder vom Arbeitgeber herrührt, die auch nach der Gesetzesbegründung und Urteilen dazu dem Beamten eine Versorgung der Kinder ohne übermäßigen Rückgriff auf sein Gehalt ermöglichen soll, was durch die derzetigen Regeln für den Barunterhaltspflichtigen ( auch Beamter ) ad absurdum geführt wird.
Mit dieser Berechnung wäre ich mehr als zufrieden und betrachte sie tatsächlich im Ergebnis als fair und vor allem auch für den interessierten Laien nachvollziehbare Methode künftige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es gibt eine klare Berechnungsmethode.
So und nun freue ich mich auf konstruktive Meinungen, was falsch ist oder ob warum ich mir die Welt zu rosarot male und das Urteil so gar nicht anzuwenden ist.
Danke und Merci.