Hallo,
ich habe eine Frage zum Testatment, besser gesagt zum Berliner Testament. Ich hoffe, hier kann man
mir etwas helfen.
Ein Berlinder Testament könnenn nur Verheiratete verfassen. So weit gut.
Bei einem verheiratetem Paar hat der Ehemann zwei uneheliche Kinder (jeweils über 20 Jahre alt). Ein Kontakt zwischen Vater und Kinder besteht nicht, die Ehefrau hat eine über 20 jährige Tochter aus einer anderen geschiedenen Ehe.
Meine Frage:
Verhindert das Berliner Tetstament, dass wie im oberen Fall geschildert, die unehelichen Kinder im Lebensjahr des verheirateten Paares an das Vermögen (Erbe) herankommen?
Gruß boxxter
ich habe eine Frage zum Testatment, besser gesagt zum Berliner Testament. Ich hoffe, hier kann man
mir etwas helfen.
Ein Berlinder Testament könnenn nur Verheiratete verfassen. So weit gut.
Bei einem verheiratetem Paar hat der Ehemann zwei uneheliche Kinder (jeweils über 20 Jahre alt). Ein Kontakt zwischen Vater und Kinder besteht nicht, die Ehefrau hat eine über 20 jährige Tochter aus einer anderen geschiedenen Ehe.
Meine Frage:
Verhindert das Berliner Tetstament, dass wie im oberen Fall geschildert, die unehelichen Kinder im Lebensjahr des verheirateten Paares an das Vermögen (Erbe) herankommen?
Gruß boxxter
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boxxter
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