Liebe Mitstreiter,
ich hätte damals, als es um den Unterhalt des Kindes meines Mannes im Wechselmodell ging, gern das OLG Brandenburg (lesenswerter Beschluss, finde ich) als Gericht gehabt...
Unser Amtsgericht hatte den Antrag meines Mannes auf Übertragung der Sorge nach 1628 mit genau den Argumenten, wie scheinbar das AG Oranienburg abgelehnt und in ein kosten- und zeitintensives Verfahren mit Ergänzungspfleger "gedrängt".
Gruß Tanja
ich hätte damals, als es um den Unterhalt des Kindes meines Mannes im Wechselmodell ging, gern das OLG Brandenburg (lesenswerter Beschluss, finde ich) als Gericht gehabt...
Unser Amtsgericht hatte den Antrag meines Mannes auf Übertragung der Sorge nach 1628 mit genau den Argumenten, wie scheinbar das AG Oranienburg abgelehnt und in ein kosten- und zeitintensives Verfahren mit Ergänzungspfleger "gedrängt".
Gruß Tanja