Hallo ihr Lieben,
eines meiner Kinder ist zum anderen Elternteil gezogen, eins lebt weiterhin bei mir.
Somit möchte ich nun den korrekten von mir zu zahlenden Unterhalt ermitteln.
Kann mir jemand sagen, ob der Steuervorteil durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2) unterhaltsrelevantes Einkommen ist?
Es liegt kein Mangelfall vor, falls dies relevant ist.
Herzlichen Dank im Voraus!
eines meiner Kinder ist zum anderen Elternteil gezogen, eins lebt weiterhin bei mir.
Somit möchte ich nun den korrekten von mir zu zahlenden Unterhalt ermitteln.
Kann mir jemand sagen, ob der Steuervorteil durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2) unterhaltsrelevantes Einkommen ist?
Es liegt kein Mangelfall vor, falls dies relevant ist.
Herzlichen Dank im Voraus!