Unterhaltsrelevantes Einkommen

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    • Unterhaltsrelevantes Einkommen

      Hallo ihr Lieben,

      eines meiner Kinder ist zum anderen Elternteil gezogen, eins lebt weiterhin bei mir.
      Somit möchte ich nun den korrekten von mir zu zahlenden Unterhalt ermitteln.
      Kann mir jemand sagen, ob der Steuervorteil durch den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse 2) unterhaltsrelevantes Einkommen ist?
      Es liegt kein Mangelfall vor, falls dies relevant ist.
      Herzlichen Dank im Voraus!
    • hallo,

      auf der anderen Seite ist das aber evtl. Genau dasselbe.
      Und dieser Entlastungsbetrag ist auch nicht so groß, als dass man sich darum streiten sollte.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und willkommen im Forum Herzilein,

      kann denn der andere Elternteil auch den Entlastungsbetrag (immer 4008 Euro im Jahr) in Anspruch nehmen? Oder lebt der mit einer anderen erwachsenen Person zusammen?
      Wenn 1. dann fließt die steuerliche Ersparnis ja auch in das unterhaltsrelevante Einkommen für das bei Dir lebende Kind.
      Wenn 2. wird ja der Selbstbehalt um 10% gesenkt.
      Es dürfte Dir also vermutlich kein allzu großer Nachteil daraus entstehen, da ja nicht das Einkommen um 334 höher ist und schon gar nicht der Unterhalt.
      Im Zweifelsfall macht es nicht mal einen Tabellensprung aus.

      Gruß Tanja
    • Herzilein wrote:

      Der andere Elternteil lebt in einer Partnerschaft und erhält dadurch natürlich keinen Entlastungsbetrag…., Selbstbehalte kommen ebenfalls nicht zum Tragen.
      Moin Herzilein,

      Natürlich nicht - das ist blöd für Dich.
      Auch, dass der andere Elternteil nicht verheiratet ist - immerhin würde dann der (Splitting)Vorteil aus der neuen Ehe dem Einkommen hinzugerechnet werden. Vorausgesetzt, der Vorteil beruht auf dem höheren EK des anderen ET.
      Du bist hoffentlich sonst gut im Kontakt mit dem anderen ET.
      Dann kann man auch Dinge abweichend verbindlich durch Vertrag regeln (haben mein Ex und ich gemacht).
      Ich arbeite z.B. auch nicht Vollzeit, wozu man ja - nach Aufteilung der Betreuung bzw. Wechsel der Obhut - für das beim anderen ET lebende Kind verpflichtet ist.
      Und ich leiste Naturalunterhalt bzw. übernehme verbindlich bestimmte Kosten.
      Hast Du mal einen Brutto-Netto-Rechner mit Deinen Werten gefüttert?
      Bei 2.500 brutto wäre die Ersparnis nach Stkl. II 92 € - bei mir nicht mal ein Tabellensprung...

      Gruß Tanja