Unterhaltstitel

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Unterhaltstitel

      Hallo,

      hätte da noch ne Frage: Unterhaltstitel

      Das JA möchte, dass ich einen Titel für unterschreibe. Hintergrund: Einrichtung einer Beistandschaft durch meine EX. Daraufhin Neuberechnung des Unterhalts und Höherstufung um zwei Stufen.

      Lt. der Scheidungsvereinbarung, die vor paar Jahren gemacht wurde ist ja schon ein Titel beim Notar eingerichtet. Allerdings zwei Stufen tiefer.

      Kann mich das JA verpflichten einen neuen zu unterschreiben?
      Falls ja: auf was ich zu achten? Gibt´s Fallstricke?

      Was ist wenn ich mich weigere zu unterschreiben?

      Titel wird ja auch nur benötigt falls ich nicht zahle, was ich nicht vorhabe..... ich sehe das als sehr großen Mißtrauensbeweis des JA, vor allem da ja schon einer besteht. Da wir mir ja schon quasi unterstellt, dass
      der Titel benötigt wird.


      Danke schon mal für alle Antworten.
    • hallo,

      als erstes, ist die Berechnung vom Jugendamt korrekt. Hast du das geprüft?

      Als 2. Du musst darauf achten, dass im neuen Titel steht, dass der Titel aus der scheidungsvereinbarung durch den neuen ersetzt wird und der alte damit nicht mehr gültig ist.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Willibald,

      Du musst das nicht als Misstrauensbeweis sehen.
      Das Kind hat Anrecht auf einen Titel.
      Wenn der bisher bestehende zu niedrig ist, muss halt neu tituliert werden.
      Da muss man nichts Emotionales reindeuten.
      Wie Sophie schon schrieb, Aufnahme des Satzes, dass unter Abänderung des Titels vom xx.xx.xxxx in folgender Höhe tituliert wird...

      Du solltest dringend darauf achten, dass Dir - in Anbetracht des Auseinandersetzung um behaupteten Mehrbedarf (Brille, Ernährung- siehe anderes Thema) nicht jetzt schon der noch nicht zugestandene Mehtbedarf oben drauf gepackt wird.
      Wenn der Betrag, den das JA tituliert haben möchte, tatsächlich der von Dir überprüften Stufe entspricht, solltest Du schleunigst titulieren lassen.
      Sonst legst Du die Ursache für ein gerichtlichen Abänderungsverfahren, bei dem dann garantiert auch gleich der Mehrbedarf "abgehandelt" wird.
      Mit der Folge, dass Du dann den Großteil bzw. die gesamten Kosten auferlegt bekämest.

      Gruß Tanja
    • Der Unterhalt ist soweit wohl richtig berechnet.

      Der "alte" Titel war ja beim Notar. Reicht das dann aus wenn der mit dem neuen beim JA als nichtig erklärt wird?

      Wird der Titel beim JA als Stufe eingetragen, also Dynamisch oder mit dem Euro-Wert. Würde dann ja heißen bei jeder
      Änderung der DT ein neuer Titel???