Guten Morgen,
vielleicht kann mir einer diese Frage beantworten.Ein Freund von mir hatte bis vor kurzem ein Wechselmodell für seine beiden Kinder (7 und 9 Jahre alt). Alles wurde außergerichtlich geregelt, es gab keine gegenseitigen Unterhaltszahlungen, obwohl das auch nicht ganz korrekt war, es bestand aber Einigkeit darüber. Nun hat das ältere Kind auf seinen Wunsch hin das Wechselmodell verlassen und wird auschließlich von der KM betreut, sie bekommt auch das Kindergeld für das ältere Kind. Die Kinder sind beide beim Vater gemeldet. Das jüngere Kind lebt weiterhin auf seinen Wunsch im Wechselmodell. Da die Kinder beim Vater gemeldet sind gehe ich davon aus das die KM die Steuerklasse 2 noch nicht nutzt bzw. beantragt hat, weil das nur geht wenn das Kind bei der KM gemeldet ist.
Meine Frage: Kann der Vater, vorausgesetzt die Mutter hat die Steuerklasse 1, er bezieht das KG für das jüngere Kind, das jüngere Kind ist bei Ihm gemeldet und es wohnen keine weiteren Personen in seinem Haushalt die Steuerklasse 2 beantragen mit dem Argument er ist Alleinerziehend auf Basis des Wechselmodells des jüngeren Kindes?
Da theoretisch beide die Steuerklasse 2 beantragen könnten, sie aber nur einer bekommt, besteht dann ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber dem EX Partner?
Vielen Dank für Eure Antworten
LG
Theo
vielleicht kann mir einer diese Frage beantworten.Ein Freund von mir hatte bis vor kurzem ein Wechselmodell für seine beiden Kinder (7 und 9 Jahre alt). Alles wurde außergerichtlich geregelt, es gab keine gegenseitigen Unterhaltszahlungen, obwohl das auch nicht ganz korrekt war, es bestand aber Einigkeit darüber. Nun hat das ältere Kind auf seinen Wunsch hin das Wechselmodell verlassen und wird auschließlich von der KM betreut, sie bekommt auch das Kindergeld für das ältere Kind. Die Kinder sind beide beim Vater gemeldet. Das jüngere Kind lebt weiterhin auf seinen Wunsch im Wechselmodell. Da die Kinder beim Vater gemeldet sind gehe ich davon aus das die KM die Steuerklasse 2 noch nicht nutzt bzw. beantragt hat, weil das nur geht wenn das Kind bei der KM gemeldet ist.
Meine Frage: Kann der Vater, vorausgesetzt die Mutter hat die Steuerklasse 1, er bezieht das KG für das jüngere Kind, das jüngere Kind ist bei Ihm gemeldet und es wohnen keine weiteren Personen in seinem Haushalt die Steuerklasse 2 beantragen mit dem Argument er ist Alleinerziehend auf Basis des Wechselmodells des jüngeren Kindes?
Da theoretisch beide die Steuerklasse 2 beantragen könnten, sie aber nur einer bekommt, besteht dann ein familienrechtlicher Ausgleichsanspruch gegenüber dem EX Partner?
Vielen Dank für Eure Antworten
LG
Theo