Sonderbedarf Brille

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    • Sonderbedarf Brille

      Hallo zusammen,

      bin seit 2016 geschieden. Sohn ist jetzt 12 Jahre und lebt bei der Mutter.

      Habe bis letztes Jahr Unterhalt nach Stufe 3 bezahlt, jeden Monat per Dauerauftrag. Letztes Jahr hat die Ex eine Beistandschaft beim JA eingerichtet und ich habe eine Aufforderung zur Neuberechnung bekommen.
      Bin jetzt in Stufe 5 und zahle 530,- € jeden Monat.

      Letzte Woche kam eine Aufforderung vom JA, das die Brille vom Sohn kaputt gegangen ist und eine neue Angeschafft wurde. Da das ganze in Italien im Urlaub passierte lagen der Aufforderung Belege in italienisch bei.
      Die erste Brille hat er am 01.07.2021 bekommen. Die "Dame" vom JA gibt als Begründung an, dass die Brille zu eng war und darum kaputt ging. (nach einem Jahr). Für die Brille wurde beim Kauf eine Versicherung abgeschlossen.
      Diese hätte bei Beschädigung der Brille 75% übernommen.

      Habe dem Jugendamt mitgeteilt, dass ich kein italienisch spreche und die Belege ohne eine Qualifizierte Übersetzung nicht prüfen kann.

      Außerdem noch, dass ja eine Versicherung besteht, sowie das bei Kindern auch die Krankenkasse einen, wenn auch geringen Teil, übernimmt. Des weiteren besteht ja ein gemeinsames Sorgerecht, muss die Kindsmutter daher nicht
      im Vorfeld bei solchen Sonderausgaben erst mal meine Zustimmung einholen?

      Hat jemand schon einen ähnlichen Fall gehabt

      Grüße
    • Hllo @WillibaldCTT,
      unabhängig von der bestehenden Beistandschaft:
      Wie ist der Kontakt zum Kind und KM?
      Besteht hier keine Möglichkeit, die KM zu dem einen oder anderen Problem ( zB.Versicherung bezgl. Brille) direkt anzusprechen?
      Was das JA betrifft: hier scheint Dieses (wieder mal) mit völliger Ahnungslosigkeit (und/ oder Frechheit) "gesegnet" zu sein.
      Davon ausgehend, das es sich ja um Sonderbedarf handelt, hätte die Beistandschaft auf Grund der Quotelung des geforderten Betrages die Einkommensunterlagen der KM hinzuziehen müssen, um die Kosen anteilig berechnen zu können...(wie ist Dein Kenntnisstand von der Einkommenssituation der KM?).
      Parallel zu Deinen bisherigen Schreiben würde ich - wegen des Sonderbeadrfes die Beistandschaft entsprechend anschreiben und die Einkommensunterlagen der KM BELEGHAFT anfordern (ggf vorher mal mit der KM selbst sprechen, wenn möglich?)

      PS. Abseits des eigentlichen Problem's:
      Was mich doch sehr wundert: wie kann eine Brille in so kurzer Zeit neu angefertigt werden?* Nach meinen Erkenntnissen dauert sowas (zumindest in D) in der Regel 4 bis 6 - Wochen; und das war, bevor sämtliche Lieferketten aus der Ukraine zusammengebrochen waren...
      * oder wurde nur das Brillengestell gewechselt? Aber auch da müßten ja die Gläser neu eingepasst werden...
      Von welchen Kosten reden wir?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Der Kontakt zur Ex ist so lala. Traue ihr nicht mehr so recht über den Weg. Erzählt dem Sohn m. M. nach viel Mist. Will gar nicht mehr viel mit ihr zu tun haben. Sie hat damals die Beistandschaft
      eingerichtet, weil sie der Meinung ist, dass sie sich mit mir nicht mehr wegen Geld rumstreiten will. Habe halt nicht jede Forderung sofort akzeptiert. Sie ist auch der Meinung, dass ich ja durchaus mehr
      bezahlen könnten als ich müsste, da ihr neuer das bei seiner Exfrau ja auch macht.( Was ich bei drei Kindern aber für recht schwierig halte.....!!! Ohne entsprechendes Nebeneinkommen das bei der Unterhaltsberechnung
      verschwiegen wurde, m.M.)


      Die Quotelung fällt weg, da bei der Scheidungsvereinbarung 50:50 bei Sonderbedarf vereinbart wurde.

      Die Kosten der Brille betrugen 210,-€. und hat mich auch gewundert, dass die so schnell eine neue Brille bekommen haben...

      Mit Apollo habe ich schon gesprochen wegen der Versicherung. Natürlich übernehmen die keine Brille die in Italien gemacht wurde. Sie hätten halt die Brille flicken lassen müssen und dann ne Woche später in D
      die Versicherung in Anspruch nehmen können. Daher sind für mich die entstandenen Kosten unnötig angefallen.

      Und mir ist auch unverständlich wie das JA mir einen Beleg auf italienisch vorlegen kann....?
    • Hallo Willi,

      meiner Meinung nach handelt es sich hier schon nicht um Sonderbedarf.
      Wenn die Brille doch auch ziemlich teuer ausgefallen ist, ist der Betrag nicht so überraschend hoch, dass ich das zahlen würde.
      Bei dem, was Du an regulärem Unterhalt zahlst, ist es der KM für derartige Bedarfe (hier ist es ja schon die 2. Und damit war absehbar, dass wieder Kosten entstehen würden) zuzumuten, aus dem Regelunterhalt Rücklagen zu bilden.

      Problematisch könnte hier der Vergleich sein, in dem Du Dich offenbar hast "zwingen" lassen.
      Wenn Du auch die erste Brille schon mitfinanziert hast, kann sich das JA jetzt sicher beruhigt darauf stützen, dass Du beim ersten Mal dies auch als Sonderbedarf mitgetragen hast.

      Schadensbegrenzung geht m.M.n. nun nur noch so, dass Du Dich auf die Tragung der Reparaturkosten zurückziehst (und beim Brillenanbieter der 1. Brille anfragst, was das gekostet hätte).
      Ansonsten scheint da in Italien halt etwas "totschick" gefunden worden sein und dem Kind der Wunsch entweder nicht abgeschlagen werden konnte oder gar erst eingeredet.

      Übrigens die Brillen meiner Kinder waren in den letzten beiden Jahren auch nach einer Woche fertig. So lange wie Kakadu schreibt, musste ich noch nie (!) warten.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: Sonderbedarf schon deshalb nicht, weil die Krankenkassen die Kosten bei Kindern übernehmen.
      Ist halt wie mit der unterhaltstechnisch umkämpften Zahnspange.
      Alles was medizinisch notwendig und wirtschaftlich sinnvoll ist, trägt die (gesetzliche) KK. Alles andere ist Privatvergnügen und ggf. mit dem Unterhaltspflichtigen abzustimmen.
      Wenn die Brille in Italien kaputt gegangen ist, hätte vermutlich im Urlaub auch eine notdürftige Reperatur genügt.
      Aber das JA kann ja mal wieder alles, sogar feststellen, wozu Gerichte ggf. erst Gutachter beauftragen müssen, nämlich, dass die Brille zu eng war - hm, wer war denn mit dem Kind damals beim Optiker....
    • @TanjaW9 danke

      Mir wurde auch letztes Jahr von der vorherigen Sachbearbeiterin im JA mündlich mitgeteilt, dass ich (man) nur bei der ersten Brille mit zahlen muss, bei der zweiten nicht. habe ich auch so in den Brief ans JA geschrieben.

      Die Brille hat damals die Ex mit ihm beim Optiker machen lassen.

      Ich habe dem JA jetzt ja erst mal paar Aufgaben/Fragen gestellt. Sollen die das erst mal beantworten. Auf der Quittung könnte ja auch eine Sonnenbrille sein, ist ja alles in einer Sprache die ich nicht verstehe. Vermutlich versteht
      es selbst die Dame vom JA nicht.

      Habe es aber im Schreiben nicht ausgeschlossen, dass ich freiwillig einen Anteil übernehme. Will ja die vom JA nicht zu sehr vor den Kopf stoßen. Soll die doch mal die Ex fragen was mit der Versicherung ist, ob die Krankenkasse was übernimmt, bzw. ob eine Kostenübernahme Ausland bei der KK gestellt wurde.....
    • WillibaldCTT schrieb:

      Mir wurde auch letztes Jahr von der vorherigen Sachbearbeiterin im JA mündlich mitgeteilt, dass ich (man) nur bei der ersten Brille mit zahlen muss, bei der zweiten nicht.
      Hallo Willibald,

      glaubst Du echt, was das JA da den lieben langen Tag in die Welt hinaus posaunt?
      Pass mal auf, daran wird sich keiner mehr erinnern oder noch besser: es wird so dargestellt, als hättest Du was falsch verstanden oder soetwas niemand jemals gesagt hat...

      Ich fürchte, Du hast ein rosa Bild vom Beistand im JA. Wenn ich an Deiner Stelle wäre, würde ich es drauf ankommen lassen, ob die für 110 Euro und bei der merkwürdigen Konstellation klagen.
      Aber ich bin ja nicht an Deiner Stelle und muss auch gestehen, dass ich das JA nach mehr als 10 Jahren "Begleitung" (aufgrund des Kindes meines Mannes) echt gefressen habe...bei dem, was die sich die ganzen Jahre so geleistet haben...

      Gruß Tanja
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      Übrigens die Brillen meiner Kinder waren in den letzten beiden Jahren auch nach einer Woche fertig. So lange wie Kakadu schreibt, musste ich noch nie (!) warten.
      vielleicht war der "Vergleich" mit den 6 Monaten (in eigener Sache) auch etwas unglücklich...
      Bei mir handelt(e) es sich - nicht zuletzt altersbedingt - um eine Gleitsichtbrille (Mehrstärkengläser); hier ist wohl der "manuelle" Arbeitsaufwand etwas größer, weil die Gläser ja individuell angefertigt/ geschliffen werden müssen.
      Bei Kinderbrillen könnte es in der Regel so aussehen, dass auf Grund der Einstärkengläser einfach ins entsprechende Regal gegriffen wird und nur noch in das Gestell eingepasst werden müssen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      echt jetzt... ;) Nun bitte noch die Angabe, ob Du auch Corona-Matte oder gleich den Haarschneider auf 3mm eingestellt hattest...
      Ne, Scherz, geht ja doch bloß wieder nach hinten los - also dann mal ganz sachlich:
      Ich glaube nicht, dass Vergleiche von Deiner Brille mit den Kinderbrillen wirklich fruchten.
      Zumal es sicher auch darauf ankommt, was man für Bedürfnisse für die Kinder hat.
      Ich geh mit den Kids zu einer großen Kette in dem Wissen, dass ich da die Brillen preiswert kriege und mir deswegen auch keinen allzugroßen Kopf machen muss, wenn wieder eine neue gebraucht wird.
      Eines meiner Kids hat sich auf die neue Brille gesetzt, 2 Wochen nach Erhalt....

      Ansonsten möchte ich gern noch meine Meinung bekräftigen, dass ich die "Hoppla-Ersatz-Brille" nicht zahlen würde:

      KG, Urteil vom 03.04.2007 - 13 UF 46/06 schrieb:

      Der Kläger hat hingegen keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung der Kosten für eine Brille in Höhe von 56,88 EUR. Bei diesen Kosten, die dem nicht von der Krankenversicherung übernommenen Eigenanteil des Klägers entsprechen, handelt es sich nicht um einen Sonderbedarf des Klägers gem. § 1613 Abs. 2 Nr. BGB. Ein Sonderbedarf ist nur gegeben, wenn es sich um einen unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarf handelt. Unregelmäßig ist der Bedarf nur dann, wenn er nicht mit Wahrscheinlichkeit vorauszusehen war und deswegen bei der laufenden Unterhaltsrente nicht berücksichtigt werden kann. Wann ein in diesem Sinne unregelmäßiger Bedarf zugleich außergewöhnlich hoch ist, lässt sich nicht nach allgemein gültigen Maßstäben festlegen; vielmehr kommt es insoweit auf die Umstände des Einzelfalls an, insbesondere auf die Höhe der laufenden Unterhaltsrente und die sonstigen Einkünfte des Berechtigten, auf den Lebenszuschnitt der Beteiligten sowie auf den Anlass und den Umfang der besonderen Aufwendungen. Letztlich richtet sich die Frage, ob ein Bedarf außergewöhnlich hoch ist, danach, ob und inwieweit dem Berechtigten, wenn der Verpflichtete an sich leistungsfähig ist, bei einer Gesamtbetrachtung zugemutet werden kann, den Bedarf selbst zu tragen (vgl. BGH FamRZ 2006, 612, 613). Vorliegend kann demnach der Eigenanteil für die Brille keinen Sonderbedarf darstellen, denn die Kosten waren vorhersehbar. Da der Kläger eine Brille benötigt, ist absehbar gewesen, dass es wegen des Wachstums des Kindes und einer Veränderung der Sehstärke in unregelmäßigen Abständen einer neuen Brille bedarf. Bei einem Eigenkostenanteil von 56,88 EUR ergibt sich zudem ein monatlicher Anteil von 4,74 EUR. Es handelt sich mithin auch nicht um einen außergewöhnlichen hohen Bedarf. Vielmehr kann dieser Bedarf ohne besondere Anstrengungen aus dem laufenden vom Beklagten geleisteten Unterhalt gedeckt werden, so dass dem Kläger in dieser Höhe auch keinen Mehrbedarf gegen den Beklagten zusteht.
      Wenn ein Elternteil meint, das Kind müsse - obwohl in Deutschland die Krankenkassen die Kosten von Kinderbrillen übernehmen - ein teures und nützliches "Souvenir" aus dem Urlaub mitbringen, kann er das ja gern tun.
      Nur, warum soll der andere Elternteil das auch noch mitfinanzieren, dass sich der Urlaubselternteil als der große Gönner geriert?

      Wenn ich als Unterhaltsverwalter (der ich ja nicht bin), möchte, dass sich der Unterhaltspflichtige an irgendwelchen Kosten für die Kinder fernab vom regulären Unterhalt beteiligt, dann habe ich das gefälligst zu kommunizieren und im Idealfall lass ich den Pflichtigen mit dem Kind losziehen - dann hat er die Kosten auch in der Hand.

      So handhaben wir das streitfrei seit vielen Jahren - ich geh, wie gesagt mit den Kids zum Optiker :D

      Gruß Tanja
    • Hi @TanjaW9,

      Kakadu59 schrieb:

      vielleicht war der "Vergleich" mit den 6 Monaten (in eigener Sache) auch etwas unglücklich...
      ich hätte wohl doch besser (bzw genauer) Korrektur lesen sollen..-.
      NICHT 6 MONATE, sondern bis 6 WOCHEN war gemeint - kannst das ändern(Bitte?)...
      Aber Gleitsichtgläser sind auch bei großen Ketten nicht kurzfristig zu bekommen....
      Da das alles vor Corona war, entfällt wohl der Rest...(allerdings habe ich den Scherz mit dem "Haarschneiderauf 3mm...) gar nicht erst verstanden.
      Wo bleibt der Erklärbär ?(


      TanjaW9 schrieb:

      Wenn ein Elternteil meint, das Kind müsse - obwohl in Deutschland die Krankenkassen die Kosten von Kinderbrillen übernehmen - ein teures und nützliches "Souvenir" aus dem Urlaub mitbringen, kann er das ja gern tun.
      Das unterstreiche und unterschreibe ich (mit)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Moin,

      Kakadu59 schrieb:

      ich hätte wohl doch besser (bzw genauer) Korrektur lesen sollen..-.
      NICHT 6 MONATE, sondern bis 6 WOCHEN war gemeint - kannst das ändern(Bitte?)...
      ist es wirklich so schlimm, dass da weiter oben ein Fehler ist? Mir ging es weder um 6 Wochen, noch 6 Monate.
      Wenn die Kids neue Brillen brauchen, sind die für gewöhnlich bei uns in ca. einer Woche fertig.

      Kakadu59 schrieb:

      Aber Gleitsichtgläser sind auch bei großen Ketten nicht kurzfristig zu bekommen....
      Ne, aber Kinder brauchen seltenst Gleitsichtbrillen - daher meinte ich, hinkt der Vergleich.

      Kakadu59 schrieb:

      Wo bleibt der Erklärbär
      Kommt:

      Kakadu59 schrieb:

      Da das alles vor Corona war, entfällt wohl der Rest...(allerdings habe ich den Scherz mit dem "Haarschneiderauf 3mm...) gar nicht erst verstanden.
      Da hab ich dann wohl einen Fehler gemacht und nicht gründlich gelesen - mir ist entgangen, dass das alles vor Corona war und ich habe mich bei meinem Scherz auch eher darauf gestürzt, dass nun bekannt ist, dass Du Brillenträger bist (und nun noch Angaben zur Haarlänge fehlen)...
      Naja, mein Humor ist eben ein spezieller.

      Kakadu59 schrieb:


      TanjaW9 schrieb:

      Wenn ein Elternteil meint, das Kind müsse - obwohl in Deutschland die Krankenkassen die Kosten von Kinderbrillen übernehmen - ein teures und nützliches "Souvenir" aus dem Urlaub mitbringen, kann er das ja gern tun.
      Das unterstreiche und unterschreibe ich (mit)...
      Den Rest nicht? Oder das Zitat nur unglücklich eingekürzt?

      egal - jetzt ist es an Willibald mit den Infos etwas anzufangen oder halt zu zahlen.

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Wenn ein Elternteil meint, das Kind müsse - obwohl in Deutschland die Krankenkassen die Kosten von Kinderbrillen übernehmen - ein teures und nützliches "Souvenir" aus dem Urlaub mitbringen, kann er das ja gern tun.
      Nur, warum soll der andere Elternteil das auch noch mitfinanzieren, dass sich der Urlaubselternteil als der große Gönner geriert?

      Wenn ich als Unterhaltsverwalter (der ich ja nicht bin), möchte, dass sich der Unterhaltspflichtige an irgendwelchen Kosten für die Kinder fernab vom regulären Unterhalt beteiligt, dann habe ich das gefälligst zu kommunizieren und im Idealfall lass ich den Pflichtigen mit dem Kind losziehen - dann hat er die Kosten auch in der Hand.
      Hier in Gänze mit dem neuerlichen Vermerk: unterstreiche und unterschreibe ich (mit) ;)
      Fett: zumal hier auch eindeutige rechtliche Regeln existieren, die aber blöderweise in gerichtl. Einzelfalletscheidungen (immer öfter?) aufgeweicht werden...(habe hierbei die hier nicht zur Diskussion stehendene Zahnbehandlung im Hinterkopf)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • @Kakadu59
      @TanjaW9

      Hallo,

      das Schreiben an das JA ist raus. Bin auf die Antwort gespannt.

      Mir brennt da aber noch was auf den Nägeln: Mein Sohn hat Zöliakie, also eine Glutenunverträglichkeit. Da hat das JA auch letztes Jahr schon mal angedeutet, dass da evtl. Mehrbedarf
      bestünde aufgrund der Diät, die er machen muss und der teuren glutenfreien Lebensmittel.
      Seine Mutter, meine Exfrau hat das gleiche Problem. von daher bin ich der Meinung, dass sich die Mehraufwendungen für Sie in Grenzen halten. Zumal, wenn man frisch kocht, das oft
      in Fertigmahlzeiten verwendete Getreidemehl gut vermeiden kann. Auch müssen es nicht jeden Tag glutenfreie Nudeln sein. Kartoffeln oder Reis tun es auch...... Beim Brot, ok da gibts nicht
      viel alternativen. Allerdings lässt sich das auch problemlos selbst backen. Mache ich auch oft, wenn er am WE bei mir ist.
      Apropos Papawochenende: eigentlich habe ich ja den höheren Aufwand, da ich, wenn er da ist, höllisch aufpassen muss, dass er kein Gluten zu sich nimmt. Allerdings interessiert das ja auch keinen.....
      (Für das Thema lieber einen eigenen Thread aufmachen?)


      Grüße
    • Hallo Willibald,

      liegt über die Zöliakie ein Attest von einem Arzt vor?
      Dann wären Ausgaben, die aufgrund der aufwändigeren Ernährung entstehen, Mehrbedarf des Kindes.
      Wofür die KM das Geld einsetzt und auch, womit der Sohn bei der KM ernährt wird, steht nicht in Deiner Entscheidung.
      Im übrigen sind frische Lebensmittel auch teurer, als Fertignahrung. Und wenn man dann noch die Zubereitung (Zeit und Kosten) dazu rechnet, ist m.M.n. die Geltendmachung eines Mehrbedarfes gerechtfertigt.
      Im Sozialrecht wird wohl ein Mehrbedarf von knapp 90 Euro gebilligt.
      Wenn also das JA einen Mehrbedarf anführt, fordere zunächst das ärztliche Attest an.
      Einige leiden ja inzwischen an eine Weizenunverträglichkeit bzw. Sensivität, aber nicht tatsächlich an einer Zöliakie.
      Letzteres ist aber durch einen Bluttest einfach nachweisbar und in seiner Auswirkung tatsächlich auch schlimmer als eine einfache Intoleranz (die es auch gegen andere Nahrungsmittel geben kann).

      Gruß Tanja

      P.S. Das glutenfreie Backen stell ich mir schon anstrengend vor.
    • Hallo,

      TanjaW9 schrieb:

      liegt über die Zöliakie ein Attest von einem Arzt vor?
      diese frage wiederhole ich einfach mal...:

      Meine jüngste Tochter hat (2018) vorgerichtlich auch dargelegt, Zöliakie zu haben und versuchte dies - allein - mit einem Zöliakiepass zu belegen. Gleichzeitig forderte sie Mehrkosten in Höhe von ca. 100,- €/monatl. und legte hierfür eine Studie der DZG vor (Studie aus 2012-2014, veröffentlicht 2015. Übrigens wurden auch diese Mehrkosten vollständig und ohne auch nur eine Quotelung in Betracht zu ziehen von mir allein eingefordert)
      Seltsamerweise waren auf dem Zöliakiepass nur händische Eintragungen zur eigenen Person (Name/ Geb.-datum; Adresse) der Tochter vorhanden.
      Alle anderen Felder waren leer: so zB. die - für mich wichtigerscheinende Eintragungen- des behandelnden Arztes (einschließlich Azt-/Praxisstempel/ Unterschrift) waren nicht ausgefüllt. Eine Nachfrage nach dem Attest oder ähnliches blieb in den beiden folgenden Gerichtsverfahren ohne Antwort....
      DZG: Deutsche Zöliakie Vereinigung

      Edith: Meiner RA.-in legte seinerzeit (vorsorglich) eine andere (aktuellere) Studie vor und war im Übrigen der Meinung, dass diese Mehrkosten zu belegen seien...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      es kommt eben immer darauf an, was man sich für einen Bären aufbinden lässt...
      (wurde Dir echt Mehrbedarf aufgebrummt?)
      Bei einem meiner Kinder stand vor Jahren der Verdacht auf Zöliakie auch im Raume.
      Das wurde aber durch eine simple Blutabnahme anschließend ausgeräumt.
      Von daher würde ich mich - als Mutter aber auch als Unterhaltsleistende - nie allein auf eine nicht ärztlich(!) bestätigte Aussage verlassen.
      Für z.B. Laktoseintoleranz würde ich aber auch keinen Mehrbedarf zahlen.
      Aber bei Zöliakie ist wirklich eine aufwendigere Ernährung - lebenslang - notwendig.
      Als Betroffener muss man ständig die Zutatenlisten studieren und immer, wenn man woanders essen geht (auch z.B. bei Freunden) ggf. nachfragen.
      Wir haben einen Freund mit "Nussallergie" - das ist schon immer eine Herausforderung- schau mal auf die Verpackungen von z.B. Gewürzen. Da steht dann manchmal echt drauf: Kann Spuren von Nüssen.... enthalten.

      Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder auch nur Sensivitäten sind echt nervig...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      es kommt eben immer darauf an, was man sich für einen Bären aufbinden lässt...
      (wurde Dir echt Mehrbedarf aufgebrummt?)
      um es kurz zu machen: Nein, allerdings nicht konsequenzenlos...Im weiteren Verlauf wurde die Gegenseite nicht müde, dem Gericht und "meiner" RA.-in (immer und immer wieder)zu erklären, was für einer ich sei, der da sein eigen Fleisch und Blut derart mit seinen gesundheitlichen Problemen im Regen stehen lässt.. - aber, wie schon geschrieben, es hätte nur eines Attestes (als Beleg) bedurft...
      Aber das konnte(?) oder (WOLLTE?) man nicht vorlegen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      war die KM nicht Lehrerin?
      In einer Verhandlung hätte ich dann, wenn dies wiederholt vorgetragen werden würde, ahnungslos zurück gefragt:
      "Ist das Kind plötzlich Halbwaise?"
      Ähnliche "Spielchen" (nur mit anderen Themeninhalten) hat ja auch "unser gegnerischer" Anwalt wiederholt versucht.
      Die Richter kennen solche Stimmungsmache und je nachdem, wie sich die Anwälte vorher in Schriftsätzen auslassen und auch vor Gericht auftreten, messen die dem Gejammer keinen Wert (mehr) zu.
      So bei uns geschehen...

      Ich kann nur immer wieder dazu raten, sich vorher gut zu informieren, sich mit dem eigenen Anwalt gut abzusprechen und dann auch nicht unbedingt klein bei zu geben.
      Durch ein Gerichtsverfahren bessert sich doch die Beziehung nicht - und wenn man schon die Kosten hat, wieso sollte man sich noch der irrigen Annahme hingeben, dass durch Zugestehen oder Einlenken irgendwas besser oder günstiger wird?
      Mein Mann hat ja fast 5 Jahre für diese Erkenntnis gebraucht ;) .

      Nun warten wir mal die Aktion des JA bei Willibald ab, das wird bestimmt wieder prickelnd...

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      In einer Verhandlung hätte ich dann, wenn dies wiederholt vorgetragen werden würde, ahnungslos zurück gefragt:
      auch wenns OT wird:
      In der Verhandlung wurde das - wegen fehlender Nachweise - nicht nochmal thematisiert; auch nicht von den Richtern...
      Dafür hat der Richter K. am OLG FFM den Vogel abgeschossen:
      das erstinstanzliche Urteil, gegen welches die Gegenseite Widerspruch eingelegt hatte, war nicht rechtskräftig. Daraufhin hat der Einzelrichter K. vom OLG zu Anfang einen vorläufigen Beschluß verfassst, wonach ich - zurück auf Anfang - (zunächst) Unterhalt nach Titel aus minderjährigen Zeiten (nachzahlen) und weiterzahlen sollte. Die Nachzahlung betraf 7 Monate Schulzeit und 1 Jahr bezahltes FSJ an einer fachbezogenen Theaterschule. Allein die Nachzahlungen für diese Zeit beliefen sich auf ca. 3500,- €. Weiterhin stand im selbigen (vorläufigen) Beschluß, dass ich eine Sicherheitsleistung in Höhe von 3000,- an die Gerichtskasse zahlen solle, um Pfändungen zu vermeiden. Summa summarum 6500,-€; Geld was ich nicht hatte... (und nicht gezahlt habe). Im selben Bechluß stand AUCH drin, das im Falle einer Überzahlung der (zuviel gezahlte Unterhalt) an mich zurückfliessen würde...(!!)
      Am Tag X der Gerichtsverhandlung (03.08.2020) kam es dann zu folgendem Vortrag seitens des Richters: Er habe den Unterhalt durchgerechnet und festgestellt, dass ich 770,- € zuviel gezahlt hätte und stellte die Frage in den Raum was damit geschehen solle....Die Gegenseite apellierte an mein großes Herz und stellt anheim, ich könne der Tochter doch den Führerschein finanzieren (Übrigens im Laufe des vorangegangenen Schriftverkehr nicht das erste mal wo sie die Finanzierung des Führerscheines für die Tochter quasi einforderte).
      Meine Anwältin und ich zogen uns dann zu einer Beratung zurück in dessen Ergebnis ich mich dann entschloß, dass Geld zurückzufordern... (meine Anwältin hatte da leider einen etwas anderen Standpunkt...)
      Meine Entscheidung wurde dem Richter vorgetragen, der sich dann (sinngemäß) wie folgt äußerte: Zitat: "Und wovon soll dann ihre Tochter leben?" (wenn sie die 770,- € zurückzahlen müsse?)
      Zur Erinnerung: es ging um die 2. instanzliche Feststellung meiner Unterhaltsquote....
      Später (in der schriftlichen Begründung seines Beschlusses) wird der Richter nur noch eine Überzahlung von um die 200,. € feststellen und eine Quote von 37% (die KM 63 %)
      Bedeutete für mich 245,- € (erstintstanzlich waren 250,- € ausgeurteilt...)
      Nein, die KM war/ ist keine Lehrerin. OT aus

      TanjaW9 schrieb:

      Die Richter kennen solche Stimmungsmache und je nachdem, wie sich die Anwälte vorher in Schriftsätzen auslassen und auch vor Gericht auftreten, messen die dem Gejammer keinen Wert (mehr) zu.

      Das ist wohl stark "Richterabhängig".
      Erstinstanzlich hatte ich eine wirklich gute und der Sache zuorientierte Richterin. Sie erkannte schnell, was da bei der Gegenseite gespielt wurde (Vorenthalten von geforderten Unterlagen bis hin zu Vorlage der Unterlagen unter dem Druck der Verhandlungen.) Selbst die KM torpedierte uns mit eigenen und von ihrer Anwältin verfasste Schreiben)
      .
      GANZ anders der Richter K. (edit TanjaW9: Klarnamen entfernt) vom OLG: Mit Ablehnung des in den Raum gestellten Wunsches diesen der Tochter zu überlassen hatte ich bei dem (moralisch) verloren.
      Hier zeigte sich einmal mehr, dass steter Tropfen den Stein höhlt (der will nicht zahlen usw)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • Hallo Kakadu,

      ich musste Deinen Beitrag noch editieren: drn ersten Namen hast Du bereits geändert, den 2. übersehen (das war hoffentlich kein Test von Dir ? :huh: )

      Ansonsten tut es mir leid, dass Dir so mitgespielt wurde.
      Zugestehen muss ich, dass sowas tatsächlich Richter-abhängig ist.
      In der Zeit der Minderjährigkeit hatte mein Mann am AG auch einen merkwürdigen FamRichter. Uns fiel schon 2013 oder 14 auf, dass der nicht nur nicht auf aktuellem Stand der Rechtsprechung war, sondern dass der - nach alter Trasition ? entschied.
      Die nächste Instanz hat in einem Bereich ziemlich viel gerade gerückt, im anderen Bereich dafür die Kindesentfremdung durch die KM zementiert.
      Jahre später am AG einen anderen Richter (der vorherige war schon etwas länger im Ruhestand) für Volljährigenunterhalt - der hat wie oben von mir angedeutet das Gejammer und Geblubbel des gegn. Anwalts gekonnt ignoriert - Kind selbst erschien ja nie.
      Der Beschluss hat dem Anwalt des Kindes nicht gefallen und unseren Anwalt darauf hingewiesen, dass großzügig auf Beschwerde verzichtet werde, wenn der Vater auf Rückzahlung des zuviel gezahlten verzichtet.
      Und vorsichtshalber schon mal Beschwerde eingelegt.
      Die wurde dem Kind so richtig um die Ohren gehauen vom Einzelrichter der nächsten Instanz - mit Kostentragungsausspruch.
      Männe erhielt das "Zuviel" vor ein paar Monaten zurück.

      Mich macht das Verhalten solcher Elternteile (wie das der KM in unserem Fall) immer extrem wütend. Ich seh da auch einen Zusammenhang zwischen dem hier besprochenen und dem anderen (Film/Reportagen)-Thema.

      Aber Du hast Recht: wir kommen zu sehr ab vom eigentlichen Thema - deswegen mal kurz der Schwenk zu "Geld".
      O-Ton meines Mannes: in den meisten Fällen geht es doch auch beim Geld(Unterhalt)-Thema oft um ganz andere Dinge.

      Die Unterhaltspflichtigen sollen für "alles" (auch Nicht-Materielle) bezahlen...

      - Da wählt halt der eine (Kinder"besitzende" und machthabende) Elternteil die Finanzschiene, der andere weiß, dass er mit Entfremdung den anderen besser treffen kann. Und ganz schlimm: beides zusammen.

      Gruß Tanja
    • Hallo @TanjaW9

      TanjaW9 schrieb:

      ich musste Deinen Beitrag noch editieren: drn ersten Namen hast Du bereits geändert, den 2. übersehen (das war hoffentlich kein Test von Dir ? )
      mitnichten ein Test (und auch nicht, um Dich oder Andere zu ärgern). Mehr noch: Eigentlich wollte ich den Namen (und den akademischen Titel) der Richterin vom hiesigen Fam.gericht noch nachtragen, da ich ihn vergessen hatte in den Text reinzuscheiben.(Nach dm Motto, man muß auch mal loben können ;o)
      Auch wenn ich das Nichtzitieren von (pers. Namen bei Privatpersonen) einigermaßen nachvollziehen kann, bin ich bei dem Personenkreis deren Namen ich genannt hatte anderer Meinung - letztendlich stehen deren Namen ja auch auf den Urteilen, die hier und da verlinkt sind (übrigens auch das von mir, was Du @TanjaW9 vor ca 3-4 Monaten in einem anderen Faden mal verlinkt hattest). Seinerzeit hatte ich dazu kommentiert, dass ich das Urteil sehr gut kenne und es nicht das wirkliche Bild der Vorgänge widerspiegelt...
      Was ich damit zum Ausdruck bringen will/ wollte: Personen (in) der Öffentlichkeit (als solche bezeichne ich Richter) sollten also auch mit den Konsequenzen ihrer Entscheidungen konfrontiert werden dürfen und damit leben müssen (das es getan wird)...

      TanjaW9 schrieb:

      Die Unterhaltspflichtigen sollen für "alles" (auch Nicht-Materielle) bezahlen...
      Das unterschreibe ich dick und fett...und erweitere: auch für Dinge die sie nie getan haben...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift