Sonderbedarf Brille

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    • Hallo Kakadu,

      ich erinnere mich an den "Vorgang" (nicht konkret an Dein Urteil).
      Und auch, wenn ich Deine Ansicht mit namentlicher Nennung der Richter teile (siehe dazu mein eröffnetes Thema Ein Gesetz für mehr Gerichtstransparenz) sind wir hier im Forum noch dazu angehalten, auch wegen des Datenschutzes, Klarnamen nicht so stehen zu lassen.
      So eine Abmahnung vom Datenschutzbeauftragten ist nicht lustig und - außer bei Behörden, wenn die so einen Sch... bauen, ist das "egal", mitunter auch mit Strafgeldern (Ordnungswidrigkeit, Bußgeld, weiß ich gerade nicht) belegt.
      Die eine Väterwebseite, auf der ich mich lesend rumtrieb, ist vom Berliner Datenschutzbeauftragten verdonnert worden, die Geburtsdaten der (Berliner?) Richter von der Webseite zunehmen, obwohl die wohl in diesem Jahrbuch der Justiz (oder wie das Dingens heißt) stehen.

      So lange noch nicht (alle) Beschlüsse oder Urteile mit Nennung des Richters/der Richter (und *Innen) enden, werde ich auch eine positiv von Dir benannte Richterin namentlich stark einkürzen.
      Sorry. Aber so isses.

      Gruß Tanja
    • @TanjaW9

      Die angesprochenen 90,- € sind aber aus einem anderen Rechtsbereich..... nicht aus dem Unterhaltsrecht.

      Und wenn, dann wäre ja von meiner Seite "nur" die Hälfte zu tragen. Oder?

      Und wie gesagt, da die KM ja selbst daran "leidet" hält sich ihr Aufwand ja in Grenzen.

      Noch ne Frage da Ihr euch so gut auskennt: Wie läuft sowas vor Gericht? Wenn das Jugendamt meint, dass ich nicht in in der von Ihnen genannten Höhe zahle, dann reichen die Klage ein?
      Wie sieht es mit den Kosten aus? Anwaltskosten, klar, die habe ich für meinen Anwalt. Besteht Anwaltspflicht? Wie sieht es mit Gerichtskosten aus? Wer trägt die? Müsste das JA meine Anwaltskosten
      auch übernehmen falls ich Recht bekommen würde?? oder Trägt der (meist) Barunterhaltspflichtige das gesamte Kostenrisiko einer Verhandlung?

      Will es ja nicht bis zu ner Verhandlung kommen lassen. Nur wenn die Forderungen iwann zu dreist werden muss man auch mal ne Grenze ziehen....
    • Hallo Willibald,

      Ja, die knapp 90 € sind aus dem Sozialrecht. Sie werden aber den Bedürftigen über den Regelbedarf hinaus gewährt (wenn ein Attest vorliegt) - insofern könnte ich mir vorstellen, dass das auch von einem Familiengericht als unterste Grenze pauschal angesetzt werden könnte.
      Ob die Mutter für sich selbst auch Aufwendungen hat, ist dabei unerheblich.
      Und ja, als Mehrbedarf musst Du - wegen des Vergleiches bzw. der Erklärung im Vertrag - "nur" die Hälfte übernehmen.

      Ja, wenn das JA sich nicht zufrieden gibt, kann der Beistand klagen oder aber diesbezüglich die KM wieder mit ins Boot holen, dass die klagen müsste.
      Bei Unterhalt handelt es sich um eine Familienstreitsache-> Anwaltszwang.
      Ich glaube, nicht fürs JA aber für Dich (und ggf. die KM wenn JA den Bereich an die KM zurück überträgt).
      Das Gericht entscheidet über die Kosten (RA und Gericht) unter Berücksichtigung des Obsiegens/Unterliegens.
      Wenn Du so unvorsichtig bist, dort (in einer Verhandlung) so zu argumentieren, dass die Mutter selbst Aufwendungen hat und deswegen die Aufwendungen fürs Kind nicht so hoch sein können und dass die KM ja nur selbst kochen, es nicht jeden Tag Nudeln geben müsse, wirst Du vermutlich eher keine wohlwollende Entscheidung erreichen.
      Ich kann Dir schon mal sagen, dass mein Mann wegen der Kieferorthopädie für das 1. Kind verklagt wurde - und trotz "Vergleich" (der so lautete, wie er es vorgerichtlich mehrfach der KM vorgeschlagen hatte) Gesamtkosten von über 800 Euro (von jedem Elternteil!) zu tragen hatte...das war teurer als der gesamte - von der KK nicht erstattete - Betrag (Mutter hatte halt Wunschleistungen fürs Kind und wollte von meinem Mann 50% - bekommen hat sie nichts, weil die KK ja die medizinisch notwendigen Kosten übernimmt)

      Mehrbedarf wegen Zöliakie übernimmt die KK aber nicht.

      Gruß Tanja
    • Hi @WillibaldCTT,
      eigentlich steht die Frage mit dem Attest ja schon was länger im Raum - leider hast Du bisher nicht darauf geantwortet.
      Mit dem Wissen, dass Euer Sohn Zöliakie hat, wäre das ja auch für Dich wichtig, da Du ja bei den Umgängen dich in Sachen Ernährung (eures Sohnes) entsprechend ausrichten müßtest (muß). Oder hast Du gar keinen Kontakt zum Kind bzw. finden keine Umgänge statt?

      Da ihr das gemeinsame Sorgerecht innehabt, könntest Du doch den Arzt/ die Ärzte Eures Sohnes selbst kontaktieren, um Klarheit in die Sache zu bringen?

      Edith: @TanjaW9,
      der Fairness halber möchte ich Dich darauf hinweisen, dass der Klarname des betroffenen Richters auch in #18 von mir genannt wurde...(ziemlich zu Anfang)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Mit dem Wissen, dass Euer Sohn Zöliakie hat, wäre das ja auch für Dich wichtig, da Du ja bei den Umgängen dich in Sachen Ernährung (eures Sohnes) entsprechend ausrichten müßtest (muß). Oder hast Du gar keinen Kontakt zum Kind bzw. finden keine Umgänge statt?
      Hallo Kakadu,

      Willibald backt für den Sohn an den Wochenenden das Brot selbst - Kontakt ist also vorhanden.
      Das mit dem Nachfragen bei Ärzten ist selbst bei gemeinsamen Sorgerecht so eine Sache.
      Meinem Mann wurde teilweise die Auskunft sogar während des Wechselmodells verweigert. Er solle sich an die KM halten, die ja alle Auskünfte hat :S .
      Das JA hat nur empfohlen, die sich so verweigernden Ärzte auf das gemeinsame Sorgerecht hinzuweisen.
      Was er ja schon getan hatte...

      Gruß Tanja

      Nachtrag: danke für den Hinweis. Ich hatte in der Mail den Namen gesehen und dann beim editieren festgestellt, dass Du den Richter Einzelrichter K. abgekürzt geschrieben hast.
      Und den 1. überlesen.
      Kann passieren. ^^
    • Danke fürs aufklären. Das hier:

      WillibaldCTT schrieb:

      Apropos Papawochenende: eigentlich habe ich ja den höheren Aufwand, da ich, wenn er da ist, höllisch aufpassen muss, dass er kein Gluten zu sich nimmt. Allerdings interessiert das ja auch keinen....
      hatte ich leider überlesen...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • TanjaW9 schrieb:

      Moin Willibald,

      aber bitte nur, wenn Dir auch ein ärztliches Attest (für die Erkrankjng des Kindes!) vorgelegt wird.
      Manche Elternteile behandeln ihr Kind so, als hätte es (zwingend) die gleichen Krankheiten, wie man selbst (ohne ärztliche Diagnostik).
      Ohne Attest kein Mehrbedarf (sondern - zumindest in meinen Augen - Erziehungsverhalten des Betreuenden).

      Gruß Tanja
      Guten Morgen,

      bei der Diagnose war ich dabei. und seit er die Diät hält, geht es im besser und er hat auch zugelegt.
    • Habe Antwort vom JA. bekommen:

      "Hallo Herr XXXXXX
      ich habe mit Frau XXXX gesprochen. Die Brillenversicherung greift nur bei Verlust und selbst kaputt gemacht, außerdem bekommt man nur 1:1 das gleiche Modell erstattet, welches versichert ist. Dieses Modell war XXXXXX aber ja zu klein.
      Die Krankenkasse übernimmt 15,00 €, aber nur auf Kassengestelle. XXXXXXX trägt kein Kassengestell.
      Ich bin der italienischen Sprach auch nicht mächtig, ich gehe jedoch davon aus, dass Frau XXXXXX mir keine Quittung für etwas ganz Anderes vorlegt.
      Sie haben Recht die Rechtsprechung ist uneinig. Grundsätzlich ist klar, dass vom Unterhalt pro Einkommensgruppe (ab der Gruppe 2) 10,00 € für andere Zwecke abgezweigt oder angespart werden können.
      In Ihrem Fall befinden wir uns in der 5. Einkommensgruppe, d. h. 40,00 € (Gruppe 2 bis 5 je 10,00 €) können vom laufenden Unterhalt angespart werden.
      Die Kosten der Brille lagen bei 210,00 € bezüglich den 40,00 € = 170,00 € : 2 Eltern = 85,00 €
      Sie teilen mit, dass Sie grundsätzlich bereit sind, sich an den Kosten zu beteiligen, wenn Ihre Fragen geklärt sind. Ich hoffe ich konnte dies hiermit tun."


      Im ersten Anschreiben hieß es noch: " die Brille war zu klein und ging deswegen immer wieder kaputt". Jetzt ist sie nur noch zu klein gewesen ?( . Die Brillenversicherung bei Apollo ersetzt den Wert der Brille. Ich denke nicht, dass es 1:1 nur die alte Brille ersetzt gibt. Bei Beschädigung zu 75% und bei Verlust zu 50%.

      Ich werde dann wohl bei der nächsten Einkommensüberprüfung meine Unterlagen auch in einer fremden Sprache abgeben.... :whistling: :D

      Die Berechnung wie die auf 40,-€ kommt ist mir schleierhaft. 10,-€ pro Einkommensgruppe sind dann 40,- € pro Monat. Ansparen heißt, dass das Geld jeden Monat weggelegt werden kann. Also in dem Fall, seit der letzten Brille 40 x 12 Monate = 480,-€ ...... ?(