Betreuungsunterhalt und neuer Partner

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    • Betreuungsunterhalt und neuer Partner

      Hallo,

      KM und ich sind seit 2 Jahren geschieden, haben einen Sohn der 7 Jahre ist, KM hat einen neuen Partner (beziehung gestartet noch vor der Scheidung). Beide Leben nicht zusammen, fahren aber in den Urlaub usw.

      KM macht Andeutungen das Sie aktuell nicht mehr 40 Stunden die Woche arbeiten möchte/kann.

      Hat jemand Erfahrung ob Sie damit gute Chancen hat oder ist es aufgrund der Beziehung ausgeschlossen?

      Vielen Dank und viele Grüße
      Maxi
    • Hallo Tanja,

      danke für die Nachricht. Ich biete der KM ja stets mehr Betreuungszeit von mir an, jedoch möchte die KM das einfach nicht, Gründe nennt Sie nicht. Würde das ein Gericht interessieren?

      Zum Thema neuer Partner:
      Zitat (TanjaW9 - webseite gelöscht):
      "Lebt der Unterhaltsberechtigte in einer eheähnlichen Gemeinschaft, kann der Rechtsprechung zufolge ein Unterhaltsanspruch gegenüber einem Ex-Ehegatten verfallen. Dies greife jedoch nur, wenn Unterhaltsberechtigter und Unterhaltspflichtiger verheiratet waren. Im vorliegenden Fall war dem nicht so, sodass die neue Partnerschaft den von der Mutter geltend gemachten Unterhaltsanspruch nicht aufhebe."

      VG
    • Hallo Maximus,

      bitte unterlass das Verlinken auf kommerzielle Seiten.

      Ob es ein Gericht interessiert, dass Du die Übernahme von Betreuung anbietest, kann ich Dir nicht sagen.

      Außerdem ist es wenig hilfreich, wenn Du Dir Zitate von Anwaltsseiten raussuchst, die Deine Meinung untermauern (da geht es übrigens um Ehegattenunterhalt nach Scheidung bzw. Trennungs- und nicht Betreuungsunterhalt) und anderes ausblendest.

      Ich schrieb bereits: die KM lebt mit dem Partner nicht zusammen. Warum sollte da irgendwer annehmen, dass der Partner Kosten (der Lebensführung der KM) oder gar die Betreuung Deines Kindes übernimmt und die KM so Zeit und/oder Mittel hat, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen.
      Viel wichtiger ist doch wohl, dass das Kind scheinbar bereits fremdbetreut wird und zumindest bisher Dir keine Gründe benannt wurden, warum nun plötzlich eine weitergehende Betreuung durch die KM notwendig werden sollte.

      Ich würde der KM schriftlich unter Wiederholung meines Angebots zur Betreuungsübernahme mitteilen, dass sie Arbeitszeit natürlich reduzieren kann, Du aber keinen Anlass siehst, ihre Freizeit zu finanzieren.

      Gruß Tanja
    • Hallo @Maximus002,

      Betreuungsunterhalt für die KM kann regelmäßig bis zum 3. Lebensjahr des gemeinsamen Kindes gefordert werden. Darüberhinaus nur dann, wenn kindsbezogen Gründe dafür vorliegen (zB. schwere chron. Krankheit/ Behinderung des gemeinsamen Kindes welche eine Betreuung unumgänglich und eine Aufnahme der einer Arbeit durch den betreuenden ET (hier die KM) unmöglich machen).
      Derartige Gründe scheint es nicht zu geben(?).
      Im Übrigen ist es also der KM selbst überlassen, Arbeitszeit zu reduzieren um dann mit dem (u.U.) geringeren Einkommen zurecht zukommen...

      Je nachdem wie Euer Verhältnis ist, würde ich einen entsprechenden Zweizeiler anfertigen und darauf verweisen, dass es keinen rechtlichen Raum für Betreuungsunterhalt gibt. UNABHÄNGIG(!) davon, bist Du als fürsorglicher Vater gerne bereit zusätzlich Betreuungszeiten zu übernehmen.
      ... aber dass hat ja @TanjaW9 so oder so schon geschrieben ;o)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
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