Unterhalt Student über 25

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    • Unterhalt Student über 25

      Hallo,

      ich habe eine Frage zum Unterhalt für eine 26 Jahre alte Studentin.

      Kindergeld, Familieversicherung und Steuerklasse 2 fällt ja dann alles weg.

      Jetzt habe ich gelesen, dass einem auswärtig untergebrachten Studenten laut Düsseldorfertabelle 860 € Unterhalt zu stehen ? Auf welche Nettogehaltsklasse bezieht sich das denn? Soviel kann ich ja gar nicht steuerlich geltend machen, weil meine Opfergrenze viel niedriger liegt.

      Orientiert sich das nicht mehr an der Einkommensgruppe ?

      Sind denn in dem Betrag auch die Krankenversicherung und der Semesterbeitrag enthalten? Das sind ja auch nochmal 113 €/ Monat für die Krankenkasse und 310 € pro Semster Semesterbeitrag. Ich müsste ja über 40% Prozent meines Einkommes nur für den Unterhalt bezahlen.

      Der Vater hat sich all die Jahre als Selbstsständiger armgerechnet und ist jetzt angeblich arbeitslos. Ich habe aber keine Einkommensnachweise, also bleibt das alles wieder nur an mir hängen ?

      VG
      ebikerin
    • Wenn du nicht übermäßig viel verdienst, sollte die Studentin Bafög beantragen.
      Die 860 € sind dann die Summe aus Bafög und Unterhalt.
      In den 860 € sind Krankenversicherung und der Semesterbeitrag enthalten, bzw. Krankenversicherung zahlt das Bafögamt.


      Vater und Mutter müssen ihre Einkommen offenlegen, damit der Unterhalt berechnet werden kann. Darum muss sich aber die Studentin kümmern.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum ebikerin,

      Du hast richtig gelesen, einem Studenten (und auch anderen Auszubildenden mit eigenem Hausstand) wird ein (Unterhalts)Bedarf von 860 Euro zugebilligt - siehe Düsseldorfer Tabelle Punkt Nr. 7.

      Wie Euklid schon mitteilte, solltest Du das Kind auffordern, BAföG zu beantragen. Wenn nicht von vornherein feststeht, dass Dein Einkommen so hoch ist, dass das Kind unter keinen Umständen BAföG bekäme, ist es - nach Aufforderung - auch dazu verpflichtet.

      Entgegen der Annahme von Euklid sind in den 860 weder Krankenversicherung noch Semesterbeitrag enthalten, siehe Punkt Nr. 9 der DDT.
      Allerdings wird vom BAföG-Amt dann zumindest für die KV auch ein fester Satz mit dem BAföG ausgezahlt.

      Da sich die Elternfreibeträge fürs BAföG gerade erhöht haben, kannst Du ja mal den BAföG-Rechner mit Deinen Werten "füttern".
      Was das Kind dann an BAföG bekäme, ist vom Bedarf 1.024,67 ( 860 zzgl. KV und Semesterbeitrag - auf den Monat umgelegt - ) abzuziehen.

      Gruß Tanja
    • Euklid schrieb:

      Semesterbeitrag sind keine Studiengebühren. Info vom Bafögamt.
      Hallo Euklid,

      wusste ich bisher nicht - wieder was gelernt und im Viefhues- Kommentar zu 1613 BGB (nach entsprechendem Verweis aus dem Kommentar zu 1602) auch so gefunden:

      "Dieser Semesterbeitrag begründet daher keinen Zusatzbedarf, sondern ist vom Regelunterhalt zu bestreiten und erhöht nicht den Unterhaltsanspruch."

      Und wenn ich schon mal was dazu schreibe, kann ich gleich noch erwähnen, was mir noch eingefallen ist:
      es kommt nicht darauf an, wieviel % vom Einkommen für den Unterhalt "drauf gehen", sondern dass vom unterhaltsrelevantem Einkommen erst mal der angemessene Selbstbehalt für eigene Zwecke "übrig" bleibt und der Rest ggf. für den Unterhaltsbedarf des auszubildenden Kindes eingesetzt wird.
      Also auf auf, das Kind auffordern, Bafög zu beantragen (bei meinen Rechenspielen hatte das Kind durchaus Anspruch auf einen Teil Bafög).

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja, danke für das Zitat des Kommentars.

      In meinen eigenen, langen Threads findet sich sicher auch ein Hinweis darauf, dass der Semesterbeitrag keine Studiengebühren sind. Aber die Anwältin meiner Tochter hat es damals trotzdem versucht, bei mir einzufordern. Erfolglos.

      Viele Grüße, fras12
    • Hallo,

      vielen Dank für die Antworten Infos.
      Ich habe noch eine Frage bezüglich des BaföG Rechners.
      Beim Bafög Rechner wird ja das Jahres-Gesamtbrutto - 1000 € Werbungskosten - gezahlte Steuern als Berechnungsgrundlage verwendet .
      Aber wie sieht es mit der Steuerrückerstattung vom Finanzamt nach der Steuerkärung aus.
      Wird das einem dann wieder als Einkommen dazu gerechnet bzw. von den gezahlten Steuern zur Berechnung abgezogen ?

      Ich hoffe ich konnte das einigermassen erklären. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber steht z.b. habe 8000 € Lohnsteuer bezahlt. Nach meiner Einkommensteuererklärung bekomme ich z.B. 1000 € wieder zurück. Muss ich dann beim BaföG Rechner 7000 € als bezahlte Steuern eintragen?

      VG
      ebikerin
    • Hallo ebikerin,

      da Du ja den Steuerbescheid 2020 beim BAföG-Amt einreichen müsstest, würde ich die dortigen Werte nehmen.
      Und die gezahlte Steuer (im Abrechnungsteil oben), denn die Erstattung bekommst Du ja erst in 2021.
      Außerdem gehe ich davon aus, dass - abweichend vom familienrechtlichen Einkommensbegriff - eine Steuererstattung beim BAföG kein Einkommen ist.
      Aber dazu kann vielleicht Euklid oder AnnaSophie was sagen?

      Gruß Tanja
    • TanjaW9 schrieb:

      Außerdem gehe ich davon aus, dass - abweichend vom familienrechtlichen Einkommensbegriff - eine Steuererstattung beim BAföG kein Einkommen ist.
      So ist es.
      Als Berechnungsgrundlage zählt das Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums.
      Und abgezogen wird die gesamte gezahlte Steuer.
      Hat sich das Einkommen im letzten Jahr deutlich geändert, kann man (die Studentin) einen Aktualisierungsantrag stellen.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo,

      wenn ebikerin jetzt zufrieden beantwortet ist, trau ich mich mal, eine grundsätzliche Fragen zum BAföG zu stellen.
      Vielleicht weiß Euklid oder AnnaSophie das auch:

      Muss der Elternteil, der vom Kinde aufgefordert wird, das BAFÖG Einkommensdingens für Eltern auszufüllen, dies tun ohne Vorlage einer Studien-Einschreibung/Bescheinigung?
      Also praktisch auf Zuruf unter Angabe (irgendeiner eingetragenen) Nummer auf dem Bogen? ?(

      Es gibt schon echt komische Menschenkinder auf dieser Welt 8o

      Gruß Tanja
    • Du meinst, damit so die Kinder an die Unterlagen kommen?
      Du kannst deine Unterlagen auch direkt ans Amt schicken mit dem Hinweis, diese nicht an die Kinder auszuhändigen.
      Allerdings sehen die Kinder hinterher natürlich die Eintragungen im Berechnungsbogen des Amtes.
      Das Amt prüft natürlich auch, ob das Kind einen Studienplatz hat.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Hallo Euklid,

      keine Ahnung, welche Intention das Kind hat.
      Hatte vorhin nur Telefonat mit einem Freund. Sein Kind hat ihm den Vordruck zukommen lassen, ohne zu belegen, dass es tatsächlich eingeschrieben ist.
      Dass er das Zeug direkt ans BAföG-Amt schicken kann, weiß er wohl.
      Er fragte halt nur, ob das Kind nicht das Studium ihm gegenüber nachweisen muss.

      Gruß Tanja

      P.S. braucht man nicht auch für Steuer und Kindergeld den Nachweis des Studiums?
    • Wenn das Kind Unterhalt fordert, hat es eine "Mitwirkungspflicht".
      Es muss also regelmäßig Immatrikulationsbescheinigungen beibringen und muss auch "zügig" studieren.
      Auch darüber kann man Belege fordern.
      Weigert sich das Kind, kann man den Unterhalt einstellen.

      Für die Steuer braucht man das nicht, fürs Kindergeld ja, evtl auch für Kinderzuschläge beim Gehalt.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.
    • Keine Ahnung, bei mir wurde das noch nie abgefragt.
      Wie gesagt, wenn das Kind nicht liefert, Unterhalt einstellen.
      Das Bafögamt wird nur Bafög auszahlen, wenn auch studiert wird.
      Insofern erfährt man das auch dadurch.
      Was ich schreibe, ist keine Rechtsberatung, ich bin nur ein interessierter Laie.