Einverständnis für Arzt

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    • Einverständnis für Arzt

      Hallo Gemeinde,

      ich benötige einmal einen neutralen Blickwinkel auf mein Anliegen und bitte um eure Unterstützung.
      Kurze aktuelle Situation : 3 Kids ( 18, 14, 11 ) , fast geschieden, gemeinsame Sorge ,Getrennt seid 2018, seid 2 Jahren kein Kontakt zu den Kindern mehr auch auf Whatsapp wurde ich blockiert...
      Kommunikation mit Kindesmutter nicht möglich, ist emotional, nur ihre Meinung zählt, nicht kompromissbereit, nicht Lösungsorientiert, kommuniziert mit mir nicht mehr...

      Ich habe vor ein paar Tagen einen handschriftlich geschriebenen Brief von einer Psychiaterin erhalten, mit der bitte das Diagnose- und Behandlungseinverständnis zu unterschreiben für meine 14 Jährige, dies lag auch dabei mit Namen des Kindes versehen, kein Grund etc. garnix als Begründung.
      Die Psychiaterin ist mir nicht unbekannt, hat vor 2 Jahren meine 11 Jährige in Therapie gehabt ( vorgehen dort war das die KM wollte das meine Tochter dort hingeht wegen Rechenschäche ), es war damals schon schwer an Informationen zu kommen da die KM entweder lügt oder nur geringfügig Auskunft gibt. Damals habe ich das Einverständnis nur auf die Diagnose erstreckt erteilt um Ruhe zu haben da mir mit Kindeswohlgefährdung seitens der Ärtzin gedroht wurde wenn ich das nicht unterschreibe. Die Diagnose war damals negativ, Behandlungsergebnis was ich eingefordert hatte habe ich aber nie erhalten.

      Nun habe ich eine Whatsapp von der Nr meiner Tochter erhalten " unterschreib den scheiß Zettel von der Psychaterin, ich will dahin gehen ! " wo ich eigentlich blockiert bin. Danach war ich auch direkt wieder blockiert so das ich auch nicht nachfragen konnte.

      Ich bin unsicher bezüglich meiner Vorgehensweise, ich habe bereits ein Schreiben vor ein paar Tagen aufgesetzt an die Psychaterin bezüglich des Einverständnisses, das ich dieses aus verschiedenen Gründen zum jetzigen Zeitpunkt nicht geben kann ( da Kein Grund mitgeteilt um was es genau geht, ich halte die Ärztin nicht für die richtige Wahl zum wohle meiner Tochter ( mehrere schlechte Google Bewertungen von sowohl Patienten als auch Eltern ) , eigene schlechte Erfahrung mit ihr ( kleinere Tochter ).

      Seid Tagen denke ich darüber nach ob ich das Einverständnis einfach erteile, dann wäre womöglich einfach Ruhe, oder mein Schreiben abschicke mit sicherlich unklarem Werdegang.
      Die Whatsapp Nachricht war mit sicherheit auch nicht von meiner Tochter, dies kam eher von der KM. Ich vermute da steckt eigentlich der weiterbezug von Geld dahinter, da meine Tochter schon seid langem einen Pflegegrad hat wegen ADS, Lernschwäche. Eigentlich möchte ich ja nur vorher wissen um was es geht um objektiv entscheiden zu können.

      Was meint ihr wäre ein sinnvoller weg ? Und mit welchen Konsequenzen müsste ich womöglich rechnen sollte ich mein Einverständnis nicht geben ?
      Achja, der KM zu schreiben wäre verschwendung, die antwortet entweder garnicht, über Anwalt, oder so unklar das damit nichts anzufangen wäre
      Für Brainstorming wäre ich dankbar :)
    • hallo,

      die Psychaterin benötigt dein Einverständnis.
      Ich würde ihr schreiben, dass du keinerlei Informationen über die Mutter und die Tochter bislang erhalten hast. Deswegen bittest du um einen Gesprächstermin, in dem sie (die Psychaterin) dich über den Verdacht/die potentielle Diagnose und die zukünftige Behandlung informieren kann.
      Danach bist du in der Lage eine Entscheidung zu treffen.
      Auch könnt ihr dann in diesem Gespräch festlegen, wie du einzubinden bist.

      damit signalisierst du, dass du grundsätzlich einer möglichen Behandlung positiv gegenüberstehst. Allerdings kann auch jeder verstehen, dass du ohne Informationen keine Entscheidung treffen kannst.
      Wenn die Psychaterin dir keinen Termin anbietet, dann will sie nicht.
      Ggf. Kannst du in diesem Brief auch noch schreiben, dass vor dem Termin mit dir keinerlei weiteren Gespräche mit der Tochter stattfinden dürfen, da diese ohne dein Einverständnis stattfinden würden.
      Und in diesem Brief auch noch einmal die Information über die Behandlung der 11jäheigen einfordern.

      und wenn die Psychaterin darauf keine Lust hat, muss die Mutter sich jemand neues suchen. Ob die Psychaterin gut oder schlecht bewertet ist, darauf würde ich erst mal nichts geben. Erst mal geht es um die Information, warum.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Nuffue,

      mit 14 können die Kinder/Jugendlichen schon selbst darüber entscheiden, ob sie wollen, dass den Eltern irgendwas aus ihrer Behandlung/von ihrer Diagnose mitgeteilt wird.
      Begib Dich nicht in diese Auseinandersetzung.
      Wenn Du seit Jahren ausgegrenzt wirst, versuche nicht, über diesen Weg wieder den Fuß in die Tür zu bekommen. Das wird gründlich daneben gehen.
      Wenn die Nachricht von der Handynummer der 14jährigen kam, würde ich den "Scheiß"-Zettel unterschreiben und die Behandlerin - unabhängig von meiner vorherigen Erfahrung mit ihr, ich weiß, das ist sauschwer - schriftlich um einen Termin bitten um ihr kurz meine Beweggrüunde mitzuteilen.
      Wenn Du signalisierst, dass es Dir tatsächlich darum geht, dem Kind die bestmögliche Behandlung zukommen zu lassen und Deine möglicherweise berechtigten Zweifel (bezüglich der Geeignetheit der Behandlerin) zurückzuhalten, hast Du alles getan, was Dir unter den Umständen möglich ist.

      Gruß Tanja
    • Die gegenseite war schnell... Email vom Verfahrensbeistand der Kinder im laufenden Sorgerechtsverfahren erhalten... Welches auch immer das sein soll ?
      12.9. bereits angesetzter Gerichtstermin... Verfahrensbeistand will mvorab mit mir reden.

      Zusätzlich wurde meine Tochter heute in die Psychiatrie eingewiesen, dem Arzt habe ich den Fall geschildert und natürlich mündlich mein Einverständnis gegeben.

      Krass wie manches so abläuft :/
    • Nuffue schrieb:

      Die gegenseite war schnell... Email vom Verfahrensbeistand der Kinder im laufenden Sorgerechtsverfahren erhalten... Welches auch immer das sein soll ?
      Moin Nuffue,

      wenn bereits am 12.9. ein erster Gerichtstermin angesetzt ist, hat das nicht zwingend was mit der "Gegeseite" zu tun.
      Es könnte auch von woanders eine Meldung wegen Kindeswohlgefährdung ergangen sein.
      Dass Dich bereits ein Verfahrensbeistand anschreibt, heißt in meinen Augen, dass das Gericht (aufgrund welcher Umstände) an der Angelegenheit schon etwas länger dran ist.
      Dies ist auch daran ersichtlich, dass Deine 14jährige Tochter eingewiesen worden ist (vermutlich nicht vom Gericht, sondern irgendwer, der eine dringende Notwendigkeit des Tätigwerdens sah - vermutlich ein Arzt).

      Nuffue schrieb:

      12.9. bereits angesetzter Gerichtstermin... Verfahrensbeistand will mvorab mit mir reden.
      Das ist deren Aufgabe und ich finde es gut, dass er sich scheinbar auch tatsächlich bei Dir meldet.
      Wenn Du mit dem sprichst, lass bitte jegliche Wertungen und Kommentare zur KM raus. Rede nur über die Beziehung (oder eben nicht mehr Beziehung, da nach Deinem Eindruck eine Entfremdung stattfand) zu Deinen Kindern.
      Und ansonsten mach so schnell wie möglich ein Termin zum Gespräch (gern auch telefonisch, wenn es in der Kürze der Zeit anders nicht machbar ist).

      Nuffue schrieb:

      Zusätzlich wurde meine Tochter heute in die Psychiatrie eingewiesen, dem Arzt habe ich den Fall geschildert und natürlich mündlich mein Einverständnis gegeben.

      Krass wie manches so abläuft
      Naja, die Kids leiden schon unter einer "normal" und weitestgehend friedlich ablaufenden Trennung. Das kann ich aus eigener Erfahrung berichten.
      In der Umbruchszeit der Pubertät bricht dann vieles raus, was sie vorher einigermaßen mit ihren bis dahin erlernten Bewältigungsstrategien "deckeln" konnten.

      Bei Kindern, die sich - aufgrund der Streitigkeiten und Abwertungen der Eltern - in einem Loyalitätskonflikt befinden, hat dies alles noch viel gravierende Auswirkungen. Die müssen schon vor der Pubertät Enormes leisten, um in diesem Loyalitätskonflikt nicht vor die Hunde zu gehen.
      Der Zusammenbruch (im wahrsten Sinne des Wortes) kommt dann spätestens - wenn eben aufgrund der Herausforderungen in der Pubertät das bisher Erlernte nicht mehr wirkt.

      Du - als Vater - kannst Deinem Kind im Moment am besten helfen, indem Du alles mitträgst, was der emotionalen Stabilisierung des Kindes dient - das kann aber leider auch im Moment und den nächsten Jahren heißen, dass Du (weiterhin) keinen Kontakt mehr zu Deiner Tochter hast.
      Ich drücke Dir natürlich die Daumen, dass es besser kommt.

      Gruß Tanja
    • Hallo Nuffue,

      geht es hier um eine einstweilige Anordnung wegen der Unterschrift zur Behandlung? Für die komplette Übertragung des Bereichs Gesundheitssorge aus dem Sorgerecht erscheint mir der Termin zu kurzfristig, auch fehlt mir da das Vorverfahren.

      Deiner Tochter wünsche ich gute Besserung
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.
    • Es wurden zwei Anträge seitens KM eingereicht, 1x Eilantrag um Unterschrift zu ersetzen wegen Einverständniserklärung und dann alleiniges Sorgerecht beantragt für beide Töchter.
      Habe mit dem Verfahrensbeistand telefoniert und auch Termin bestätigt.

      Die Psychiatrie in der sie jetzt ist ist eine andere als ursprünglich das Einverständnis gewollt wurde. Und die KM ist dort mit ihr hin, kein Arzt hat da zuvor etwas gesagt soweit der Psychiater mir das mitgeteilt hat mit dem ich telefonierte.

      Da ich zuvor von nichts wusste, über z.B. Probleme, ist es zumindest aus meiner Sicht schwer zu helfen oder was zu unterschreiben.
      Die KM hat dem Arzt auch nur gesagt ich gebe mein Einverständnis ja nicht, ich mache nichts. Aber wenn ich nichts weiss, kann ich ja auch nichts machen ??
      Aus meiner Sicht, macht es sich die KM unnötig schwer und versteht nicht das Kommunikation nur in beide Richtungen funktioniert. Ausser das Ziel ist die alleinige Sorge ?

      Ich warte die Gerichtliche Post ab und würde diese Anträge als mutwillig zurückweisen. Würdet ihr dies anders sehen ?

      Ich kann nur hoffen das es meiner Tochter gut geht, mit dem Arzt habe ich besprochen er möge sich melden um mir mitzuteilen ob es gut wäre meine Tochter zu besuchen ( fast 2 Jahre kein Kontakt ), oder dies lieber sein zu lassen. Normal wäre ich sofort hingefahren, in dieser Situation macht sich aber eher Unsicherheit breit was ein sinnvolles Verhalten ist.
    • Hallo Nuffue,

      ich fürchte, Du manövriest Dich da in eine ungute Situation.
      In Anbetracht Deiner alten Beiträge (wobei ich Deinen Rückzug gut verstehen kann!), könnte bei den Professionen durchaus der Eindruck entstehen, Du interessierst Dich nicht für die Kids. Hoffentlich hast Du wenigstens regelmäßig Mucks beim JA gegeben - immerhin wurde Dir Umgang zugesprochen.
      Bitte versteh das nicht falsch - ich weiß, wie sehr manche Elternteile manipulieren können.
      Wenn Dir der Papiertiger Sorgerecht nicht so wichtig ist (manche Elternteile machen sowieso, was sie wollen - als ob sie tatsächlich allein sorgeberechtigt sind), dann ist es auch nicht wichtig, das JA (und das Gericht) davon zu überzeugen, dass Du Dich zum Wohl der Kinder zurückgezogen hattest.

      Dass kein Bedarf bei Deiner mittleren Tochter bestehen, bzw. Dir nichts über Probleme bekannt sein würde, kann ich aus den anderen Beiträgen nicht erkennen. Oder war es nicht die 14Jährige, die wegen AD(H?)S behandelt wurde?
      Selbst wenn sie nur zur Diagnostik war und dann das Ergebnis negativ ist, ist doch ein Indiz dafür, dass zumindest emotional bei dem Kind etwas anders läuft.

      Du solltest auf keinen Fall auf "Schuldsuche" vor Gericht oder dem VB oder dem JA gehen. Das Finden von Schuldigen hat noch nie Probleme gelöst - also ist es egal, ob die Mutter Dich nicht informiert hat - durch das gemeinsame Sorgerecht steht Dir theoretisch die Möglichkeit offen, Dir Informationen selbst zu besorgen - und wenn Du nur dokumentierst hättest, dass Dir Schule, Ärzte usw. ggf. Auskunft verweigern. - Das war die Aussage des JA-Mitarbeiters zu meinem Mann, als er fragte, was er machen soll, wenn ihm die Angefragten an die KM verweisen: weisen Sie die Leute auf das gemeinsame Sorgerecht hin.

      Also deswegen jetzt: Zusammenarbeit mit JA und VB und den Klinikärzten.
      Und nein, Du fährst natürlich nicht einfach zur Tochter. Du besprichst das mit den behandelnden Ärzten - die sind schließlich vor Ort und lernen Deine Tochter (und deren Wünsche und Bedürfnisse) gerade etwas besser kennen.

      Ich rate übrigens auch davon ab, ohne Rechtsbeistand die gerichtlichen Schreiben bei Sorgerechtsangelegenheiten selbst zu beantworten - manchmal macht man alles nur noch schlimmer.
      Hast Du keinen Anwalt, dem Du vertraust und mit dem Du die Angelegenheit besprechen kannst?

      Ich wundere mich übrigens, dass Du die Ladung (und die Anträge) noch nicht hast, aber offensichtlich der VB schon bestellt ist - ich vermute, dass das Gericht eher Kindeswohlgefährdung gesehen hat und den VB ggf. schon telefonisch vorab kontaktiert hat (sonst geht eigentlich die Anfrage bzw. Bestellung des VB gleichzeitig an die Beteiligten raus).

      Das ist aber - eigentlich - zweitrangig. Wichtig ist, dass Dein Kind die notwendige Therapie/Diagnostik/Behandlung bekommt und dass Du sie nach Deinen Kräften dabei unterstützt - so ihr das beide wollt und könnt.

      Ich drück die Daumen!
      Gruß Tanja
    • Die Dokumente wurden vorab elektronisch übermittelt, daher der zeitliche Versatz. Ich habe gestern die gerichtlichen Dokumente bekommen.

      Die Richterin hat mich auch heute angerufen, da sie unabhängig zu den beiden Anträgen, die stationäre Aufnahme in die Klinik gesondert genehmigen muss.
      Der Eilantrag seitens der KM wird abgewiesen da Einwilligung von mir auch bereits gegenüber der Klinik erteilt wurde, sie bat noch ergänzend um schriftliche Einwilligung ihr gegenüber damit alles rechtskonform bleibt.

      Bleibt noch der Sorgerechtsantrag, Verhandlung in 2 Wochen. Ich nehme da selber zu Stellung, ich lege lediglich dar unter beweisen das ich keine Informationen hatte um etwas mittragen zu können, das was dort geschrieben steht entspricht nicht dem wie es ist. Mir geht es da auch nicht um Schuld, aber wenn so ein Antrag gestellt wird, mit Begründungen die nicht der Wahrheit entsprechen, ist es schwerlich das so stehen zu lassen, vorallem da die Lage verdreht dargestellt wird.

      Ja die 14j wird schon länger wegen ads behandelt, seid über 6 Jahren.

      Ich gebe dir durchaus Recht das der Eindruck entstehen kann die Kinder interessieren mich nicht, oberflächlich betrachtet, und wenn gerichtlich entschieden wird das dem Antrag so oder in ähnlicher Form stattgegeben wird, dann ist dies so. Diese Möglichkeit ziehe ich durchaus in Betracht, nach meinem dafürhalten wäre hier zu prüfen ob die KM der Alleinsorge allerdings gerecht werden kann aufgrunddessen was eben alles geschehen ist.
      Und ja, wenn es zum wohle der Kinder wäre hier einen Schlussstrich zu ziehen, dann bin auch ich hier flexibel. Was nicht heisst es ist mir egal, aber jeder Kampf, jede Auseinandersetzung zerrt auch an der eigenen Gesundhaltung, und die ist neben dem Kindeswohl auch zu beachten.


      Schwerwiegende Gründe, kann zumindest ich nicht erkennen.
      Mit Anwälten habe ich bisher keine sonderlich guten Erfahrungen gemacht, das Geld spare ich lieber für meine Kinder. Ich vertraue der Richterin allerdings voll und ganz, das sie eine für die Kinder gute Entscheidung trifft, die begleitet das ganze ( Scheidung, Zugewinn, Umgangsregelung, Ordnungsgeld ) nun seid 2019 und ist daher bestens vertraut mit beiden Seiten.
    • Hallo Nuffue,

      ich steh nicht auf der Gegenseite ;) .
      Lediglich die Gefahr wollte ich aufzeigen.
      Wenn Du mit der Richterin gute Erfahrungen gemacht hast, dann sollte es auch mit der eigenen Stellungnahme klappen.
      Und ja, wichtig ist, dass Du auf Deine Gesundheit achtest - deswegen von mir der Hinweis, dass ich das gemeinsame Sorgerecht in manchen Konstellationen sowieso als Papiertiger betrachte - wenn man sowieso nichts (mit)entscheiden darf, nicht mal gefragt/informiert wird, ist das Sorgerecht eine leere Hülle.

      Hast Du schon wieder was von der Klinik und Deiner Tochter gehört?
      Hat die Richterin vielleicht noch diesbezüglich einen Hinweis erteilt?

      Gruß Tanja
    • Ich habe das auch nicht so aufgefasst von dir :) ich habe die Bedenken ebenso aufgenommen. Ist halt recht komplex, und ja das Sorgerecht ist bei solch Konstellation eine leere Hülle.

      Die Richterin hier erwähnte lediglich das der Ortsansässige Richter ( da Klinik weiter weg ) noch mit meiner Tochter sprechen wird ob denn auch sie diese Einweisung überhaupt möchte.
      Von der Klinik habe ich noch nichts gehört, ich hatte vor dort morgen einmal durchzuklingeln um mich über den Stand der Dinge unterrichten zu lassen, auch ob der Zuständige Arzt ein Gefühl hat ob ein Kontakt sinnvoll erscheint. Mir ist aber bewusst, das dies ein recht schwieriger und langer Prozess sein kann, auch aus eigenen persönlichen Erfahrungen. Von daher hatte ich nicht vor jetzt direkt heute schon anzurufen, solange sie dort einen "sicheren" Hafen hat, durch die Einweisung, gibt dies erst einmal ein beruhigendes Gefühl ab. Aber Gedanken mache ich mir trotzdem dauerhaft, keine Frage.
    • Soo, Tochter ergeht es dort gut laut zuständiger Ärztin. Kann sich gut integrieren.
      Habe einen Termin Montag mit der Ärztin und ggf. zusammen mit meiner Tochter, die Ärztin klärt dies mit ihr ab ob sie dies nach fast 2 Jahren überhaupt möchte und ob es sinnvoll ist. So sehr ich das auch möchte, möchte ich nicht, das es meiner Tochter dadurch evtl schlechter geht.

      Verfahrensbeistand sieht nach dem Gespräch mit mir, das Problem nicht beim Sorgerecht sondern im fehlenden Umgang. Diese wolle dahingehend versuchen eine Einigung zu finden, so ihre Aussage. Ich konnte mir nicht verkneifen zu sagen, warten wir ab bis sie sich die anderen Seiten angehört haben ...
      Also, abwarten was die Verhandlung mit sich bringt.
    • Kleines Update,
      Eil Antrag zur Unterschriftsersetzung wurde abgewiesen da mutwillig, hätte vermieden werden können.

      Sorgerecht Verhandlung endete mit Einigung, gemeinsame Sorge bleibt, die KM muss Antrag für sozialpädag. Familienhilfe stellen um Unterstützung zu bekommen auch hinsichtlich das sie mit mir kommuniziert, meine kleine Tochter wurde von der Richterin auf Eis essen mit mir für Sonntag festgenagelt, wenn meine größere auch will kann sie mitgehen.
      In der Stellungnahme des Verfahrensbeistandes kommt die Mutter nicht gut weg, die Kinder werden massiv mit allem belastet. Die Richterin hat dies auch in aller Deutlichkeit kundgetan.
      Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung läuft noch so lange weiter, bis das Jugendamt mit dem Familienhilfe Antrag durch ist und ihr okay gibt das keine Gefährdung vorliegt.

      Meiner Tochter geht es so lala, aber sie geht aktuell langsam wieder zur Schule, kontakt zu mir möchte sie nicht.

      Wie würdet ihr damit umgehen, wenn ein Elternteil die Kinder massiv mit Scheidung/Zugewinn etc. belastet und so alle Wut der Kinder auf das andere Elternteil lenkt, nur damit die Kinder die "Wahrheit" kennen. Steht tatsächlich auch so im Bericht des Verfahrensbeistandes.
      Ich tue mich tatsächlich schwer damit, meiner Tochter gegenüber zutreten, wenn sie Fragen hätte, so könnte ich nicht antworten ohne einen Loyalitätskonflikt hervorzurufen. Ich würde vermutlich antworten das wir das mit jemand neutralem ( Jugendamt, Erz. Beratung ) besprechen könnten. Was meint ihr ?
    • hallo,

      wenn du nicht in die gleiche Kerbe hauen willst wie die Mutter, dann hast du keine Chance in einem loyalitätskonflikt. Ich würde, wenn die Kids etwas explizit fragen, die Wahrheit sagen. Und natürlich auch klarmachen, dass sie nun für dich entscheiden müssen wem sie glauben.

      mein ex hat die Kids dann auch anwaltsbriefe lesen lassen etc. Und vor ihnen schlecht über mich gesprochen. Das sind Sachen die kannst du nicht verhindern.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Wenigstens ist man damit nicht alleine

      AnnaSophie schrieb:

      mein ex hat die Kids dann auch anwaltsbriefe lesen lassen etc. Und vor ihnen schlecht über mich gesprochen. Das sind Sachen die kannst du nicht verhindern.
      und es ist geschlechtsunabhängig. Das lässt hffen.

      Nuffue schrieb:

      Sorgerecht Verhandlung endete mit Einigung, gemeinsame Sorge bleibt, die KM muss Antrag für sozialpädag. Familienhilfe stellen um Unterstützung zu bekommen auch hinsichtlich das sie mit mir kommuniziert, meine kleine Tochter
      Das würde mich sehr interessieren. Nachdem meine Ex die erste Familienberatung nach der ersten Stunde verlassen, die zweite von den Terapeuten aufgrund unkooperativen Verhaltens meiner Ex und die dritte vom Gericht ihr dringend angeratene einen Tag vorherabgesagt wurde, frage ich mich wie es weitergehen soll. Die psychischen Auffälligkeiten der Kinder häufen sich, der Älteste ist nun selbst in einer stationären psychatrischen Klinik. Die Jüngste kommt in dreckiger, nach altem Urin reiechender Kleidung zu mir und alle freuen sich, dass es mal was anderes als Nudeln mit Tomatensauce gibt. Der 17jährige hat einen BMI von unter 16. Die Zweitjüngste hat im Beisein des Jugendamtes von sich aus erzählt, dass sie nur einmal die Woche badet/duscht und Haare wäscht, was sich mit dem Zustand der drei jüngeren Kinder deckt. Kleidung stellt sich selbst die 7jährige alleine zusammen, was zu in Anbetracht des Wetters unangebrachter Kleidung führt. T-Shirt ohne Unterhemd und Leggings und Gartenschuhe, so steht sie freitags vor meiner Tür. Morgens unter 10 Grad. Kleidung, die ich ihr dann mitgebe, damit sie zur Schule warm angezogen ist, sehe ich nicht wieder beim nächsten Umgang. Das Jugendamt lächelt das ganze weg. Zu dem einmaligen Duschen/ Baden sagte die Mitarbeiterin "Na und den Rest der Woche machst Du Kniebeuge, damit der Dreck abfällt?", lachte und damit war das Thema erledigt. Ich habe beruflich schon schlimmere Verwahrlosung gesehen, das ist wahr. Allerdings sind diese Zustände im Anbetracht der finanziellen und zeitlichen Ressourcen himmelschreiend.
      Das Gericht hatte meiner Ex deutlich gesagt, dass es ihr dringend anrät die Familientherapie erneut aufzunehmen, weil sonst mit dem Gedanken gespielt wird ein Kinderschtuzverfahren einzuleiten. Seit Nichtbeginn der Therapie ruht der See still vor sich in. Die Hoffnung auf erweitereten Umgang habe ich aufgegeben. Ich würde es gerne sehen, dass das Jugendamt genauer hinsieht und meine Ex sich Hilfe nimmt/ nehmen muss.
      Kannst Du darstellen, wie es zu der Verfpflichtung auf Antragsstellung für sozialpädagogische Familienhilfe gekommen ist? Kann/ Darf/ Sollte ich das als Wunsch bei Gericht vortragen?
      Mille Gracie
    • Es kam dazu, das zum einen die KM offen und transparent bestätigte, dem Beistand als auch vor Gericht, das sie absichtlich nicht mehr mit mir kommuniziert ( z.B. der hat immer so viele nachfragen ), als auch das die Kinder haargenau über Scheidung und Zugewinnverfahren berichteten und bescheid wussten, sowie das Papa nicht unterschreibt, oder es immer so lange dauert bis eine Unterschrift gegeben sei, das nerve. Auch hatte ich beweise das ich sowohl kommuniziere und nachfrage, im Gegenzug die KM aber darauf nicht reagiere, das half da doch sehr.
      Die KM machte einen labilen Eindruck vor der Richterin, der Bericht vom Beistand untermauerte diesen Eindruck auch .
      Da ich zuvor über meine schriftliche Stellungnahme die Bitte äußerte, das das Gericht bitte tiefgründig das Kindeswohl prüft, wurde ja auch Verfahren wegen Kindeswohlgefährung eröffnet. Ich denke die Gesamtsituation führte zu der Familienhilfe, der Vorschlag kam im Bericht vom Beistand und wurde von der Richterin dann verpflichtend eingebracht.
      Ich unterschreibe diesen Antrag ja auch mit und habe meine Mitwirkung signalisiert, deshalb auch die Einigung, die KM hatte letztlich keine Wahl als ja und Amen zu sagen, die Richterin hatte da vorher schon klargemacht das sie die alleinige Sorge in keinem Fall übertragen bekommt.
      Aber hier geht es nicht um Verwahrlosung, eher um die massiv Psychische Last der Kinder.

      Den Wunsch vortragen, warum nicht, interessant ist jedoch was Beistand und Richter feststellen, wie die KM oder auch KV da auf die Institutionen wirken. Wenn kein Problem oder Misstand erkannt werden, wird so ein Unterfangen eher nichts, so denke ich.
    • Moin in die Runde

      Nuffue schrieb:

      Wie würdet ihr damit umgehen, wenn ein Elternteil die Kinder massiv mit Scheidung/Zugewinn etc. belastet und so alle Wut der Kinder auf das andere Elternteil lenkt, nur damit die Kinder die "Wahrheit" kennen. Steht tatsächlich auch so im Bericht des Verfahrensbeistandes.
      Ich tue mich tatsächlich schwer damit, meiner Tochter gegenüber zutreten, wenn sie Fragen hätte, so könnte ich nicht antworten ohne einen Loyalitätskonflikt hervorzurufen. Ich würde vermutlich antworten das wir das mit jemand neutralem ( Jugendamt, Erz. Beratung ) besprechen könnten. Was meint ihr ?
      Deiner 11jährigen Tochter möchtest Du die Last aufbürden, noch tiefer in den Loyalitätskonflikt gezogen zu werden?
      Ich würde versuchen, dem Kind zu signalisieren, dass es nicht seine Aufgabe ist, "die Wahrheit" zu ergründen. Meine Güte, mit 11 hat ein Kind ganz andere Dinge im Kopf.
      Halt es raus, so gut es geht. Mach mit ihr Papa-Tochter-Sachen und sonst nichts. Was will man denn bei einem Eis-Essen gerade rücken können/wollen?
      Wenn das Kind tatsächlich von sich aus das Gespräch über die Probleme mit der KM anfängt, bist Du derjenige, der durch seine Reaktion entscheidet, ob wenigstens die Jüngste zu Dir einen (vielleicht wieder mal regelmäßigen) Umgang haben wird.
      Sonst wird es so kommen, wie mit der 14Jährigen, fürchte ich

      AnnaSophie schrieb:

      wenn du nicht in die gleiche Kerbe hauen willst wie die Mutter, dann hast du keine Chance in einem loyalitätskonflikt.
      genau - den Preis zahlen die Kinder.

      AnnaSophie schrieb:

      Ich würde, wenn die Kids etwas explizit fragen, die Wahrheit sagen. Und natürlich auch klarmachen, dass sie nun für dich entscheiden müssen wem sie glauben.
      Hier geht es nur um die 11Jährige. Die 14 Jährige will den Vater nicht sehen (nicht mal unter professioneller Begleitung scheinbar) und der 18Jährige kommuniziert über den Anwalt der Mutter mit seinem Vater.
      Ich verstehe, dass Nuffue hier (ebenso wie Bigpuster) vor einem Riesenberg steht. Und, dass es schwer ist, die eigene "Wahrheit" vor den Kinder zurück zu halten. Sie sind aber damit in den meisten Fällen noch überfordert.
      Ich habe 2 Scheidungskinder und ein "Nichttrennungskind" - wie oft wünsche ich mir (obwohl eben nicht-stittige Trennung) manche Zeit zurück, um bei den Scheidungskindern etwas anders zu machen...

      AnnaSophie schrieb:

      mein ex hat die Kids dann auch anwaltsbriefe lesen lassen etc. Und vor ihnen schlecht über mich gesprochen. Das sind Sachen die kannst du nicht verhindern.
      Nein, verhindern kann man das nicht. Wenn die Kids mir sowas berichtet hätten, hätte ich Ihnen gesagt, dass ich das nicht in Orndung finde und ich mit Ihnen darüber aber nicht weiter diskutieren werde.
      Mein inzwischen erwachsenes Kind hat sich bei "Dummheiten" in der Pubertät gern hingestellt und gebrüllt: "Lass Papa da raus" (obwohl ich bis dahin noch gar nichts erwähnt hatte.
      Ich habe dann geantwortet: "Selbstverständlich rede ich darüber mit Papa - er muss ja schließlich wissen, was hier gerade bei Dir abgeht" (ich habe wenig Lust, als Elternteil gegeneinander ausgespielt zu werden - das versucht mein gerade Pubertier ja auch mit seinen Nichttrennungseltern manchmal)

      Bigpuster schrieb:

      Das Gericht hatte meiner Ex deutlich gesagt, dass es ihr dringend anrät die Familientherapie erneut aufzunehmen, weil sonst mit dem Gedanken gespielt wird ein Kinderschtuzverfahren einzuleiten. Seit Nichtbeginn der Therapie ruht der See still vor sich in. Die Hoffnung auf erweitereten Umgang habe ich aufgegeben. Ich würde es gerne sehen, dass das Jugendamt genauer hinsieht und meine Ex sich Hilfe nimmt/ nehmen muss.
      Hallo Bigpuster,
      ich versuche es mal: Du kannst selbst an das Gericht herantreten und ein 1666er Verfahren "anregen".
      Für die Verwahrlosung hast Du hoffentlich Dokumentationen und/oder Zeugen?
      Möglicherweise weisst Du ja auch aus beruflicher Sicht, wie man solche "Zustände" gut dokumentieren kann.
      Bei der 17Jährigen solltest Du vielleicht noch eine Beratungsstelle für Essstörungen aufsuchen?

      Gruß Tanja