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    • TanjaW9 schrieb:

      Hier geht es nur um die 11Jährige. Die 14 Jährige will den Vater nicht sehen (nicht mal unter professioneller Begleitung scheinbar) und der 18Jährige kommuniziert über den Anwalt der Mutter mit seinem Vater.
      Sehe ich wirklich nur ausnahmsweise genauso. Es ist schwer. Aber die Kinder werden bereits von dem anderen Elternteil in eine Position gedrängt, die ihnen nicht "zusteht" und sie belastet, Neben den Fakten haben sie Gefühle, die sie nicht in Einklang bringen können ( Eigentlich ist Papa ja lieb, aber warum sollte Mama lügen? Wenn Mama so verletzt ist, muss Papa was böses gemacht haben etc. ). Du siehst die Kinder sowieso schon kaum. Wie sollen sie sich auf die Zeit mit Dir freuen, wenn Du sie damit auch noch konfrontierst. Sie können schlicht nicht erkennen, was "die Wahrheit" ist, weil sich unglaublich viel auf der Gefühlsebene abspielt und sie manches auch nicht verstehen können. Außerdem was soll schon "die Wahrheit" sein. Deine, die Deiner Ex, die des Jugendamtes, des Gerichtes?
      Hatte ich schon erwähnt, dass es unglaublich schwer ist, die Kinder da rauszuhalten, wenn man mit diesen Vorwürfen/ Verhalten des anderen Elternteiles konfrontiert ist?
      Ich weiß auch nicht was DIE Lösung ist. Zwischem meinem 17jährigen und mir hat sich abends, als er einen Tag alleine bei mir gewesen ist, ein Gespräch ergeben. Er hat viel gefragt, weil er von seiner Mutter manches gehört hat, das er nicht mit seinen Gefühlen und seinem Erleben bei und mit mir, vereinbaren konnte. Wir haben bestimmt vier Stunden zusammen gesessen, auch mal eine halbe Stunde geschwiegen und die Sterne angeschaut. Am Ende hat er gesagt, dass es gut war, meine Seite zu hören und er manches besser versteht. Keine Ahnung, ob das der richtige Zeitpunkt gewesen ist, aber ich glaube er kommt irgendwann und er muss vom Kind kommen. Dann ist es an Dir so gut es geht empathisch zu sein und so sachlich wie möglich zu bleiben.
      Es ist schwer! :D
      Je jünger und definitiv bei einer 11jährigen Eltern-Kind Zeit nutzen, ein gutes Gefühl geben und wenn eines nicht/ nicht mehr kommt, es so lassen. Sich ab und an zeigen. Du gehst sonst kaputt. Meine älteste Tochter kommt zu den regulären Umgängen nicht. Ich habe sie am Anfang viel zu sehr genervt, wann wir uns wieder sehen. Mittlerweile bin ich gut darin zu warten, bis sie sich meldet und fragt. Ab und an schreibe ich mal, was bei mir so los ist und wie es ihr geht und das war es. Ich versuche ihr das Gefühl zu geben, dass sie mich jederzeit sehen kann, aber nicht muss. Wenn ein Treffen nach zwei/ drei Wochen dann nur kurz ist, ist es so. Dann gibt es wieder längere Treffen in kürzeren Abständen, wo sie von alleine viel erzählt und offensichtlich meine Meinung hören möchte. Ein weiteres jüngeres Kind sehe ich auf Wunsch der Mutter nur bei begleitetem Umgang. Klar ist das irgendwie komisch, weil man sich schon fragt, was man verbrochen hat, um sein Kind nur unter Aufsicht zu sehen. Andererseits ist das die einzige Möglichkeit, die die Mutter dem Kind gestattet mich zu sehen und die Dame, die uns begleitet, lässt uns komplett in Ruhe. Ob sie danach wieder zu mir kommt, oder es wie mit der anderen Tochter nur gelegentliche Treffen geben wird......es liegt nur wenig in meiner Hand. Der Druck vom anderen Elternteil ist zu groß.
      Jetzt kommt endlich das Entscheidende. Ich versuche das Positive zu sehen und das rate ich Dir. Drei ( im Moment nur zwei weil einer in der Psychatrie ist) Kinder kommen regelmäßig. Jeder hat sein Zimmer, was bei 5 nicht möglich wäre. Die genießen die Zeit, das abwechslungsreiche Essen, vor allem die Ruhe bei mir. Seit der Älteste wegen der Klinik nicht kommt, drängt sich der mittlere in den Vordergrund und holt sich ganz viel Papa-Zeit.
      Je weniger ich zeige, wie mich der Streit belastet, Ruhe ausstrahle und lerne mich über das zu erfreuen, was ist und mich nicht über das ärgere, was sein könnte, desto besser wird es.Das ist mein Eindruck. Verzweiflung, Unruhe und Druck haben sie schon zu Hause. Es ist Ungerecht, unfair und man müßte allen Beteiligten ins Gesicht schlagen. Ändert aber nichts
      Ja, ich weiß, dass sie aufgrund des Druckes nicht noch mehr kommen, obwohl sie es vielleicht wollten (vielleicht auch nicht). Aber in diesem Rechtssystem mit diesen Institutionen und den Mitarbeitern, ist es in der Regel schlicht nicht möglich mehr herauszuholen , ohne verbrannte Erde/ Kinder/ sich selbst zu hinterlassen.
      Falls ich es noch nicht gesagt habe...Es ist schwer


      TanjaW9 schrieb:

      Für die Verwahrlosung hast Du hoffentlich Dokumentationen und/oder Zeugen?
      Möglicherweise weisst Du ja auch aus beruflicher Sicht, wie man solche "Zustände" gut dokumentieren kann.
      Zeugen schwer. Will man Nachbarn da mit reinziehen. Meine Mutter bekommt viel mit, aber wer soll ihr glauben? Es glaubt mir schon kaum jemand etwas, bzw. es wird heruntergespielt oder alternative Sichtweisen angeboten. Ich hatte die Situation geschildert, dass meine Tochter beim begleiteten Umgang von sich aus sagte, dass sie nur einmal die Woche duscht/ badet. Ich dachte "Ha!", jetzt hört es mal einer, ohne dass mir unterstellt wird, ich denke es mir aus, oder es wäre eine Ausnahme. Es ist halt keine endgradige Verwahrlosung. Eben eine in Anberacht der Möglichkeiten Unterversorgung. Ist einmal Woche - wie will man das beweisen - duschen schon Verwahrlosung, die ein Einschreiten gebietet? Fettige Haare, dreckige Kleidung, Uringeruch? Sicher wird auch darauf verwiesen, dass ich nur Momentaufnahmen habe. Denn z.B. von der Schule liegen keine Meldungen vor. Die sehen die Kinder täglich. Was ist noch vorpubertäre "Kein-Bock"-Mentalität oder bewusst ablehnender Kleidungsstil. Ist nur ein T-Shirt bei Abgabe beim Vater schon ein Indiz, obwohl am Nachmittag 16° waren und dem Kind nicht kalt. Man hat halt nicht bedacht, dass am Schulmorgen es viel kälter ist. Passiert schonmal.
      Die Richterin hat bei der letzten Verhandlung ganz deutlich gemacht, dass sie auch die im Verlauf der sehr langen Verhandlung immer deutlicher werdende angegriffene Verfassung meiner Frau sieht. Jugendamt und Verfahrensbeistand habe ein Kinderschutzverfahren angeregt, aber die Richterin wollte meiner Frau noch die Chance geben, noch einmal die Familientherapie weiterzuführen. Ich hatte gehofft, dass ihre Absage Konsequenzen hat. Leider ist es wie die ganze Zeit und man liest es auch bei anderen. Bei Nichteinhaltung von Auflagen, droht....nichts . Wenn ich das richtig sehe, ist der §1666 BGB ja das, was sowohl Jugendamt, als auch Verfahrensbeistand angeregt hatten?!
      Mich würde es tatsächlich beruhigen, da ich die Hoffnung auf mehr durchsetzbaren Umgang mit den Kindern begraben habe, dass jemand anderes dort öfters nach dem Rechten schaut. Es gibt zur Zeit schon angekündigte Besuche vom Jugendamt, so hat es der Älteste erzählt. Dann wird vorher aufgeräumt, Mama sei ein paar Tage dann immer total nett zu allen, bis der Besuch vorbei ist.

      By the way.....es ist Wahnsinn, was hier an Geld reingepumpt wird, ohne messbaren Erfolg, weil man anstatt das Loch des Reifens zu flicken, nur immer mehr Luft mit größeren Pumpen reindrückt.
      Es ist wie es ist.

      Und dann noch offtopic für Tanja, weil ich den Chat nicht finde, in dem es relevant gewesen ist. Auch wenn ich dabei bleibe, dass es in dem Urteil aus 2018 des OLG Brandenburg noch keine Rolle spielte und anders gerechnet wurde, ist es mit dem neuesten Urteil des BGH zu dem Thema spätestens jetzt amtlich, dass auch der Bedarf des minderjährigen Kindes sich aus dem Einkommen beider Eltern errechnet und im üblichen Fall zur Vereinfachung nur mit dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteil für die Unterhaltszahlungen gerechnet wird. Dabei wird unterstellt der betreuende Elternteil gibt monatlich den Differenzbetrag selbstverständlich für das Kind von seinem Einkommen aus. Somit kann sich der betreuende Elternteil diesen Betrag für alle weiteren Berechnungen wie Trennungsunterhalt/ Mehr-/ Sonderbedarf, Beteiligung am Barunterhalt von seinem Einkommen abziehen. Dürfte für die betreuenden Elternteile gerade bei vielen Kindern nicht unwichtig sein. BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - XII ZB 325/20
      Da sage mal einer, ich akzeptiere nicht, wenn ich - wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt - im Ergebnis mittlerweile falsch gelegen habe. :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Bigpuster ()

    • Bigpuster schrieb:


      Und dann noch offtopic für Tanja, weil ich den Chat nicht finde, in dem es relevant gewesen ist. Auch wenn ich dabei bleibe, dass es in dem Urteil aus 2018 des OLG Brandenburg noch keine Rolle spielte und anders gerechnet wurde, ist es mit dem neuesten Urteil des BGH zu dem Thema spätestens jetzt amtlich, dass auch der Bedarf des minderjährigen Kindes sich aus dem Einkommen beider Eltern errechnet und im üblichen Fall zur Vereinfachung nur mit dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteil für die Unterhaltszahlungen gerechnet wird. Dabei wird unterstellt der betreuende Elternteil gibt monatlich den Differenzbetrag selbstverständlich für das Kind von seinem Einkommen aus. Somit kann sich der betreuende Elternteil diesen Betrag für alle weiteren Berechnungen wie Trennungsunterhalt/ Mehr-/ Sonderbedarf, Beteiligung am Barunterhalt von seinem Einkommen abziehen. Dürfte für die betreuenden Elternteile gerade bei vielen Kindern nicht unwichtig sein. BGH, Beschluss vom 18.05.2022 - XII ZB 325/20
      Da sage mal einer, ich akzeptiere nicht, wenn ich - wenn auch zu einem späteren Zeitpunkt - im Ergebnis mittlerweile falsch gelegen habe. :thumbsup:
      War bestimmt in Deinem Thema.
      Meiner Meinung nach gilt aber nur für Mehr- und Sonderbedarf während Minderjährigkeit das Abstellen auf das gemeinsame (Gesamt) Einkommen der getrennt lebenden Eltern. Oder halt im echten Wechselmodell.
      Nicht für das übliche Residenzmodell "einer betreut, der andere zahlt".

      Gruß Tanja
    • Eil-Antrag abgelehnt, weil mutwillig. Toll, deine Richter hätte ich auch gerne gehabt. Bei mir war es Samstag nachmittag: "unterschreibe Schulwechsel.... sofort". Ich sagte, ich würde mich Montag bei der Schule erkundigen. Montag freigenommen, hingefahren, per SMS gesagt, dass ich bis Mittwoch unterschreiben könnte, es gäbe keine Frist. Dienstag Termin gemacht für Mittwoch und dann unterschrieben. Leider war schon alles vorbereitet und am Montag das Eilverfahren beim Gericht angeleiert. Dies hat dann auf Kostenteilung entschieden, obwohl ich ohne Verzögerungen den Schulwechsel ermöglicht habe. Beschwerde unzulässig.

      Was den Loyalitätskonflikt angeht: tatsächlich ganz schwierige Sache. Meine 16 jährige war nahezu vollständig über die Anwaltsschreiben informiert. Ich habe ihr gesagt, dass sie das überhaupt nichts angeht, aber sie hat mich dann konfrontiert mit einer Menge Lügen, die über mich erzählt wurden. Was soll man da als Beschuldigter erwidern? Ich verweigere die Aussage? Hört sich an, wie ein Schuldeingeständnis. Ich habe auch versucht, es zu erklären ohne Gegenbeschuldigungen aufzustellen (natürlich war dort ein unausgesprochener Vorwurf an die KM, dass diese gelogen hat). Ich bin auch der Meinung, dass Anwaltskommunikation hier sogar selektiv zur Verfügung gestellt wurde, denn hätte meine Tochter alles zu Gesicht bekommen, hätte sie mit etwas Verstand (den sie zweifelsohne hat) einige Unwahrheiten erkennen können. Trotzdem habe ich ihr nicht alles gezeigt, Anwaltsschreiben sind oftmals empörend und beschuldigend geschrieben, wobei ich meine Anwältin von Anfang an dazu aufgefordert habe, keine Polemik einfließen zu lassen. Sorry, da mögen Jugendliche und Heranwachsende noch so denken, sie wären erwachsen: die Juristenkommunikation können sie schwer einordnen.

      Der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich wohnt, höhlt den Stein soweit aus, dass dieser mit Einzelgesprächen oder dem Abwinken, dass das alles nichts mit dem Kind zu tun hat, auf Dauer nicht repariert werden kann. Und das Jugendamt hier, pardon, kümmerte sich da einen Scheiß drum. "Wir heißen das nicht gut, aber lassen Sie ihr Kind zur Ruhe kommen". Dies hat bei mir so gut funktioniert, dass ich keinen Kontakt mehr habe seit 3 Jahren. Zusätzlich konfrontiert worden war mit mehreren Sachbeschädigungsvorwürfen und angeblichen Liebschaften mit Nachbarinnen (alles unbewiesen bzw. widerlegt). Ich vermute auch noch einen Gewaltvorwurf, der ggüber meinen Kindern geäußert wurde. Und wenn Papa "gefährlich" ist, dann kann ich die Kinder gar verstehen.

      Ich kann nur sagen, ich hätte dranbleiben sollen, ich wollte meinen Kindern einen Gang vor´s Gericht ersparen, habe deshalb die vorbereitete Umgangsklage nicht eingereicht, sondern versucht, den sanften Weg über Mediationsgespräche zu gehen. Die wurden letztendlich aber boykottiert bzw. sabotiert. Von daher @Bigpuster: bleib dran, mit deiner 11 jährigen so wenig wie möglich über das Thema sprechen, aber soviel wie nötig, lass dich nicht entfremden.