Hallo liebe Forenteilnehmer,
es stellt sich folgendes Problem:
das volljährige Kind hat die Schule im Frühjahr 2020 abgebrochen. Es hat seinen Realschulabschluss erreicht.
Was es zwischenzeitlich getrieben hat steht nicht bzw. noch nicht fest.
Nun erreichte uns ein BAföG Antrag für eine Schulausbildung, wo ich erst dachte, es handelt sich um eine schulische Berufsausbildung.
Aber es wird wohl nur berufsbezogen ausgebildet um eine Ausbildung dann ggf. zu verkürzen bzw. das Abi dadurch zu erreichen.
So die Erläuterung der Schule:
Die dreijährige Höhere Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt Informationstechnik vermittelt einen qualifizierte Berufsbildung und einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife.
Berufsabschluss nach Landesrecht? Was soll das sein?
Und hat das Kind nach über 2 Jahren rum trödeln überhaupt noch Anspruch auf eine schulische Ausbildung, wo er schon bei der anderen versagt hat und auch im Vorwege nicht gerade durch schulische Leistungen geglänzt hat und den Hauptschulabschluss erst mit 18 erreichte um dann die Realschule zu machen um sich danach am Abi zu probieren und zu scheitern (u.a. im Habjahreszeugnis durch 200 Fehstunden). Damals auf einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung.
Insgesamt ist sein Realschulabschluss nicht so schlecht gewesen, dass er damit keinen Ausbildungsplatz hätte finden können.
Ich bin ehrlichgesagt gerade etwas genervt! Vor 2 1/2 Jahren teilte er lapidar mit, er wolle keinen Unterhalt mehr und würde sein Abi extern machen. Was das auch immer heißen sollte...
Und nun, 2 1/2 Jahre später ist er keinen Schritt weiter?
Da leider der Titel aus Jugendzeiten nie rausgerückt wurde trotz mehrfacher Aufforderung und ich gerade gelesen habe, dass der ja immer noch im Raum steht, frage ich mich nun, ob wir dieses Mal für die Klärung nicht vor Gericht ziehen (müssen).
Schulisches Versagen in Zeiten der Minderjährigkeit sind ja ok und hinnehmbar. Aber dieses Rumgeiere geht irgendwie gar nicht! Und selbst wenn wir am Ende nur 100 Euro im Monat zahlen müssten, würde ich das nicht hinnehmen wollen. Denn es ist absehbar, dass er es auch dieses Mal nicht schaffen wird. Was für eine Zeitverschwendung!
Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile mit dieser Problematik?
Und könnte man argumentieren, dass man davon ausging, dass er schulisch doch längst abgeschlossen haben müsste. Das Kind wird demnächst 22!
Und kann man sagen, dass er die reguläre Schulzeit bereits beendet hat und zwar mit einem seinen Fähigkeiten entsprechenden Abschluss, der ihm eine entsprechende Berufsausbildung ermöglicht...
Es kann doch kaum angehen, dass man immer wieder mit Unterhaltsforderungen konfrontiert wird, weil das Kind mit sich nichts anzufangen weiß und sich selbst überschätzt.
LG
Jaki
es stellt sich folgendes Problem:
das volljährige Kind hat die Schule im Frühjahr 2020 abgebrochen. Es hat seinen Realschulabschluss erreicht.
Was es zwischenzeitlich getrieben hat steht nicht bzw. noch nicht fest.
Nun erreichte uns ein BAföG Antrag für eine Schulausbildung, wo ich erst dachte, es handelt sich um eine schulische Berufsausbildung.
Aber es wird wohl nur berufsbezogen ausgebildet um eine Ausbildung dann ggf. zu verkürzen bzw. das Abi dadurch zu erreichen.
So die Erläuterung der Schule:
Die dreijährige Höhere Berufsfachschule mit dem Schwerpunkt Informationstechnik vermittelt einen qualifizierte Berufsbildung und einen Berufsabschluss nach Landesrecht und die Fachhochschulreife.
Berufsabschluss nach Landesrecht? Was soll das sein?
Und hat das Kind nach über 2 Jahren rum trödeln überhaupt noch Anspruch auf eine schulische Ausbildung, wo er schon bei der anderen versagt hat und auch im Vorwege nicht gerade durch schulische Leistungen geglänzt hat und den Hauptschulabschluss erst mit 18 erreichte um dann die Realschule zu machen um sich danach am Abi zu probieren und zu scheitern (u.a. im Habjahreszeugnis durch 200 Fehstunden). Damals auf einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung.
Insgesamt ist sein Realschulabschluss nicht so schlecht gewesen, dass er damit keinen Ausbildungsplatz hätte finden können.
Ich bin ehrlichgesagt gerade etwas genervt! Vor 2 1/2 Jahren teilte er lapidar mit, er wolle keinen Unterhalt mehr und würde sein Abi extern machen. Was das auch immer heißen sollte...
Und nun, 2 1/2 Jahre später ist er keinen Schritt weiter?
Da leider der Titel aus Jugendzeiten nie rausgerückt wurde trotz mehrfacher Aufforderung und ich gerade gelesen habe, dass der ja immer noch im Raum steht, frage ich mich nun, ob wir dieses Mal für die Klärung nicht vor Gericht ziehen (müssen).
Schulisches Versagen in Zeiten der Minderjährigkeit sind ja ok und hinnehmbar. Aber dieses Rumgeiere geht irgendwie gar nicht! Und selbst wenn wir am Ende nur 100 Euro im Monat zahlen müssten, würde ich das nicht hinnehmen wollen. Denn es ist absehbar, dass er es auch dieses Mal nicht schaffen wird. Was für eine Zeitverschwendung!
Gibt es irgendwelche Gerichtsurteile mit dieser Problematik?
Und könnte man argumentieren, dass man davon ausging, dass er schulisch doch längst abgeschlossen haben müsste. Das Kind wird demnächst 22!
Und kann man sagen, dass er die reguläre Schulzeit bereits beendet hat und zwar mit einem seinen Fähigkeiten entsprechenden Abschluss, der ihm eine entsprechende Berufsausbildung ermöglicht...
Es kann doch kaum angehen, dass man immer wieder mit Unterhaltsforderungen konfrontiert wird, weil das Kind mit sich nichts anzufangen weiß und sich selbst überschätzt.
LG
Jaki