Rentenbeiträge ab 2023 voll absetzbar

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    • Hallo Stenzle,
      ich hatte das noch gar nicht mitbekommen, habe gerade mal gegoogelt. Wenn das so kommt wie es der Lindner plant dann erhöht sich tatsächlich das unterhaltsrelevante Einkommen.Habs gerade mal für mein Einkommen überschlagen. Bei meinem Steuersatz und meinen gezahlten Rentenbeiträge aufs Jahr gesehnen, würde ich eine Steuererstattung von ca. 1000€ erhalten.Das sind im Monat dann ca. 82€ Netto mehr.
      Soweit ich das verstanden habe, muss der Unterhaltspflichtige aber ein Mehreinkommen von 10% haben damit der Empfänger neu Auskunft über die Einkommenssituation verlangen kann.Ich glaube sogar, in diesem Fall ist der Unterhaltszahler verpflichtet dies anzugeben, ansonsten droht eine rückwirkende Nachzahlung. Sollten zwei Jahre vergangen sein kann man erneut Auskunft verlangen und das erhöhte Einkommen findet dann Berücksichtigung.
      Die 82€ überschreiten bei mir die 10% bei weitem nicht, also ist das für mich erstmal nicht relevant. Bei einer Neuberechnung des Unterhaltes(KU) wird es sicherlich Berücksichtigung finden müssen, führt aber nicht automatisch zu einer höheren Unterhaltsleistung. Es kommt darauf an, ob man wie bei mir, durch 82€ mehr Netto in die nächste Stufe der DT rutscht.
      Das fiel mir dazu ein, kenne aber nicht den Hintergrund deiner Frage.

      VG
      Theo
    • Hallo Theo,
      herzlichen Dank für Deine Antwort.

      Dies hatte ich noch gar nicht auf dem Schirm:
      „Soweit ich das verstanden habe, muss der Unterhaltspflichtige aber ein Mehreinkommen von 10% haben damit der Empfänger neu Auskunft über die Einkommenssituation verlangen kann.Ich glaube sogar, in diesem Fall ist der Unterhaltszahler verpflichtet dies anzugeben, ansonsten droht eine rückwirkende Nachzahlung.“

      Mein Fall sieht folgender Masen aus:
      Ich bin nunmehr für ein Kind unterhaltspflichtig. Demnach wurde ich sowieso eine Einkommensgruppe höher eingestuft.
      Da die Einkommensgruppen immer von – bis gehen, fehlten, bei der letzten Berechnung, für die nächsthöhere Einkommensgruppe so um die 90 Eur.
      Von daher kann es schon möglich sein, dass wenn Linders Plan umgesetzt wird, dass ich dann hochrutsche.
    • Moin,

      mal eine ganz banale Berechnung mit Zahlen des Jahres 2022:

      Jemand in den alten Bundesländern liegt mit seinem Einkommen über der Rentenbeitragsbemessungsgrenze von 7.050 € und zahlt den Spitzensteuersatz von 42%. Wenn der seine Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung von monatlich 655,65 € schon in diesem Jahr absetzen könnte, müsste er monatlich 275,37 € weniger Lohnsteuer zahlen. Dadurch würde maximal eine Heraufstufung um eine Gruppe in der DT erfolgen. Das wäre noch locker unter der Wesentlichkeitsschwelle von 10%. Solch eine Erhöhung meines Einkommens würde ich als Unterhaltspflichtiger nicht ungefragt offenbaren. Und auch ein Auskunftsbegehren vor Ablauf der zweijährigen Sperre würde ich ablehnen.

      Ich frage mich jetzt gerade, ob überhaupt jemand allein aufgrund der geplanten Änderungen 10% mehr Kindesunterhalt zahlen müsste. :rolleyes:

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    • Hallo @stenzle,
      so habe ich das auch immer gehört, aber wo steht das rechtsverbindlich und genau? Denn die genaue Höhe kann ich doch erst am Ende des Kalenderjahres bestimmen, wenn überhaupt. Dann habe ich alle Gehaltsabrechnungen mit Erhöhungen, Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld, Corona/Zulagen, etc. Auch die Steuererstattung/-belastung des Vorjahres als - wie ich es verstand - "In-Prinzip" also in dem Jahr wo es reinkommt.
      Meine Sorge wäre, dass ich erst im Dezember weiss, was nun Brutto und auch Netto bei mir als Einkommen zählt.

      @Clint , Deine Rechnung sollten wir hier mal weiter als Beispiel-Rechnung durch den Thread führen um es zu verdeutlichen. Es wird ggf. einige treffen, die das erst im Januar oder bei der nächsten Auskunft merken. Sofern man nicht Sylvester auf Sylt verbringt... ;)
      Nein im Ernst würde die Rechnung gerne genau verstehen, dann könnte man da mal mit verschiedenen Gehältern durchspielen und schauen ab wo es relevant wird.

      Das mit dem Auskunftsbegehren abblocken wird spannend, die Gegenseiten werden das sich schön rechnen und ggf. einen Antrag stellen. Sorry für meinen Unmut hier, aber dieses niemals endende dynamische KU Thema ist nervig...

      Grüße aus den Alpen
      Willy
    • Guten Morgen:-)

      Clint schrieb:

      Solch eine Erhöhung meines Einkommens würde ich als Unterhaltspflichtiger nicht ungefragt offenbaren. Und auch ein Auskunftsbegehren vor Ablauf der zweijährigen Sperre würde ich ablehnen.
      Sehe ich genau so, würde ich auch auf keinem Fall machen!Sollte man jedoch den Job wechseln und dadurch deutlich mehr verdienen (mehr als 10%), dann könnte es Probleme geben, wenn man es nicht angibt. In dem diesem Fall,würde ich den rein rechnerischen, sich ergebenden höheren Unterhalt auf die Seite legen und dann nur, bei begründeter Aufforderung zahlen.

      WillyM schrieb:

      so habe ich das auch immer gehört, aber wo steht das rechtsverbindlich und genau?
      Hallo Willy, wo das steht weiß ich nicht. Aber in der Praxis war es jetzt mehrfach/immer so gewesen, dass ich die letzten 12 Lohnabrechnungen abgeben musste + Steuererklärung ,lag die Steuererklärung noch nicht vor, hat sich der Richter die Zahlen aus der letzten Lohnabrechnung, Dezember geholt, weil da die Jahreswerte drin standen.Im Prinzip wurden die Nettoeinkünfte jeder einzelnen Lohnabrechnung addiert und durch 12 geteilt.Altersvorsorge weiß ich nicht, da ich nur eine betriebliche habe, die in der Lohnabrechnung auftaucht und somit gleich verrechnet wurde.Wahrscheinlich musst du, zum Nachweis über gezahlte Altersvorsorge, Unterlagen beifügen. In der Steuererklärung kann man dann die Einnahmen aus den sieben Einkunftsarten erkennen, da zählen die Werte aus der letzten verfügbaren Steuererklärung. Das Gericht/Anwalt kann immer nur mit dem Rechnen was es vorliegen hat. Es/er kann dich ja nicht zwingen deine Steuererklärung früher abzugeben weil dann mehr Unterhalt zu zahlen wäre, wegen eventuell höherer Einkünfte. Das ist auch immer eine Taktiererei.Auch die Altersvorsorge kann Beitragsfrei gestellt werden und wieder aktiviert werden um das Einkommen zu beeinflussen.

      Die Frage ist aber doch auch, über welchen Betrag wir bei einer Höherstufung in die nächste Stufe in der DT reden. Im letzten Gerichtsverfahren zum Unterhalt stand ich am oberen Ende der Gruppe 2, es lagen aber nicht alle aktuellen Einkünfte vor. Da von der Stufe 2 in 3 "nur 25€" monatlicher Unterhalt mehr gezahlt werden musste, hab ich freiwillig gesagt ich gehe in die drei.Das hat den Vorteil das ich mir um Lohnsteigerungen oder leichte Erhöhungen des Einkommens erst mal keine Gedanken mehr machen muss.

      WillyM schrieb:

      Das mit dem Auskunftsbegehren abblocken wird spannend, die Gegenseiten werden das sich schön rechnen und ggf. einen Antrag stellen. Sorry für meinen Unmut hier, aber dieses niemals endende dynamische KU Thema ist nervig...
      Im Prinzip nur alle zwei Jahre möglich. Es sei denn sie kann überzeugend und begründbar nachweisen das du mehr Verdienst. Du hast ja den finanziellen Vorteil aus der Steuererklärung 2023, erst im Frühjahr 2024! Der Unterhalt wird ja immer aus zurückliegenden Einkünften berechnet und nicht aus zukünftigen, es sei denn Sie übersteigen die 10% und treten umgehen ein und die Gegenseite weiß davon.;-)

      ich wünsche einen schönen Tag.
      VG Theo
    • Theo schrieb:

      Du hast ja den finanziellen Vorteil aus der Steuererklärung 2023, erst im Frühjahr 2024!
      Moin,

      wenn man möchte, erst im Sommer.
      Seit ein paar Jahren ist die (allgemeine) Frist auf den 31.7. gesetzlich festgelegt.
      Für Veranlagungsjahr 2020 und 21 wegen Corona sogar auf den 31.10. bzw wenn da Feiertag und/oder Wochenende auf den Montag danach.
      Gab bei uns auch ungläubige Nachfrage im Termin, warum denn - obwohl Einkünfte aus Gewerbe vorhanden - noch kein Steuerbescheid und noch schlimmer ;) nicht mal die Steuererklärung bei der Gegenseite und dem Gericht vorgelegt werden konnte.
      Dem Richter konnte man das ja noch in Ruhe erklären, während der gegn. Anwalt ständig blubbernd dazwischen quatsche :S .
      Und dann - oh Graus - habe ich auch noch die Frechheit besessen, Einzelveranlagung zu wählen.
      Wurde im Gerichtsbeschluss aber - wegen der von mir benannten Gründe - so akzeptiert.
      Manchmal hilft echt nur stoisch ruhig immer wieder das gleiche wiederholen (woher kenn ich das Prinzip :whistling: ).

      Übrigens die 10% stehen nirgendwo im Gesetz.
      Das hat die Rechtsprechung für "erheblichwesentlich" entwickelt.

      Gruß Tanja
    • Moin,

      man sollte das ganze Thema nicht überbewerten!

      Meine obige Milchmädchenrechnung kommt auf eine maximale Steuerentlastung von 275 € im Monat (Voraussetzungen: 1. Spitzensteuersatz, 2. über der Rentenbeitragsbemessungsgrenze). Die meisten Arbeitnehmer werden (viel) weniger haben. Die Höhe ist individuell, jeder kann es für sich selbst mit einem halbwegs tauglichen Brutto-/Netto-Rechner annähernd ermitteln.

      Theo schrieb:

      Im Prinzip nur alle zwei Jahre möglich. Es sei denn sie kann überzeugend und begründbar nachweisen das du mehr Verdienst.
      Einfach nur mehr Verdienst reicht nicht aus, siehe § 1605 Abs. 2 BGB. Und eine Pflicht zur ungefragten Auskunftserteilung besteht auch nur in engen Grenzen. Infos z.B. hier.

      Ich behaupte mal ganz frech, dass allein aufgrund einer vollen steuerlichen Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge kein einziger Unterhaltspflichtiger zur Auskunft vor Ablauf der zweijährigen Sperrfrist vom Gericht verknackt wird. 8)

      Und ja, unterhaltsrechtlich besteht die Obliegenheit zur Steueroptimierung. Man könnte sich Sonderausgaben schon 2023 als Freibetrag eintragen lassen. :* Beim begrenzten Realsplitting z.B. ist das BGH-Rechtsprechung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo Clint,

      Obliegenheit hin oder her. Wenn bestimmte (Sonder)Ausgaben nicht als Freibetrag auf der 'Lohnsteuerkarte' (als Freibetrag' eintragbar sind, muss das nicht nur vom Antragsgegner, sondern auch vom Gericht hingenommen werden.
      M.M.n. gilt dies z.B. für Krankenkassenbeiträge, aber da kann ich tatsächlich noch auf dem Stand von vor vielen Jahren sein, als ich das mal versucht habe.
      Andererseits gibt es auch eintragbare Freibeträge, deren zugrunde liegenden Kosten unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigt werden.
      In diesem Punkt würde ich auch nicht mit mir diskutieren lassen.

      Ich gebe Dir jedenfalls Recht, dass man dieses Thema nicht zu hoch und schon gar nicht vor Gesetzesverabschiedung hängen sollte. :D

      Gruß Tanja

      Nachtrag: wenn bei den RV-Beiträgen - wie bei der KV auch- ein Lohnsteuerabzug durch Freibetragseintragung nicht möglich ist, wird der Gesetzgeber möglicherweise schon vorher die Vorsorgepauschale angehoben haben (ab 2023 dann).
      Trotzdem wird das sicherlich nicht die Welt ausmachen. Beim Soliwegfall kam - zumindest bei mir - auch kein Vermögen zusammen ^^
    • TanjaW9 schrieb:

      Und dann - oh Graus - habe ich auch noch die Frechheit besessen, Einzelveranlagung zu wählen.
      Wurde im Gerichtsbeschluss aber - wegen der von mir benannten Gründe - so akzeptiert.
      Oh das habe ich dieses Jahr auch, da es günstiger ist. Laut Steuerberater kann sich das jedes Jahr mal ändern, was jeweils besser ist. Hinzu kommt, dass wenn Auskunft verlangt wird ich meine Steuerklärung vorlege und nicht noch die Ehepartnerin rausrechnen/schwärzen muss.

      Danke Clint für die Klärung bei der Auskunftserteilung. Wenn das EUR 275 im Monat sind und die Sprünge in der DDT bis Stufe 10 ja 399.- und danach 700.- sind sollte das passen, solange man sich an der unteren Grenze der Stufe aufhält.
      Für die Steuererklärung wäre sogar bis zum Ende August des Folgejahres Zeit, wenn man das über einen Steuerberater machen lässt.

      Grüsse Willy
    • Hallo Willy,

      ja, kann sich ändern. Ich berechne das für uns jedes Jahr selbst (mit der offiziellen Elster-Seite/Software).
      Bisher sind wir um die Kosten eines Steuerberaters rumgekommen.

      Und, wie Du sagst: was gehen meine (=neue EF) Daten die Gegenseite an?
      Die Gegenseite wollte einfach (wiederholt) Erkenntnisse über mein Einkommen.
      Und hat deswegen ständig irgendwelche Mondschätzungen abgegeben.
      Die Krönung war, dass der Anwalt Einsicht in die VKH-Unterlagen meines Mannes beantragte - nach Abschluss des entsprechenden Verfahrens.
      Das Gericht hat bewilligt und nach sofortiger Beschwerde unsererseits den Beschluss aufgehoben und den Antrag abgewiesen.
      Ich sag Dir, als Ehepartner muss man echt ne Menge ertragen :S .

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja,
      Hallo Clint,

      auch eine Idee das selber vorher zu berechnen, bin so happy das nun der Stb. das Thema hat, denn das ist echt nicht meine Kernkompetenz. Daher auch hier meine Fragen zum Thema, da ich mich doch mehr damit beschäftigen sollte.

      - leicht off topic -
      Na klar ist die Gegenseite bei mir auch an solchen Infos interessiert, selber keinen Partner, der KV aber seit Jahren in einer Beziehung und verheiratet. Das werden die eigenen Schriftsätze der KM schnell mal angreifend, unwahr und persönlich.
      Aus eigener Erfahrung kann ich empfehlen, hier Hilfe über Freunde, Coach und Psychologen sich selber und auch für den Lebenspartner zu organisieren, um stabil im Kopf zu bleiben.

      @Clint Dein Link oben kannte ich noch garnicht, leider kostenpflichtiges Paket das man da bucht, aber sieht sehr vielversprechend aus was die da alles anbieten.Ich fände das ja toll, wenn wir hier im Forum im Spätherbst eine Beispielrechnung haben, wenn das klarer wird, was der auf Sylt Frischvermählte da durch bringt.

      Grüsse Willy