Hallo liebes Forenteam,
nach Monaten bin ich also wieder hier, obwohl ich hoffte, dass das Thema Unterhalt abgehakt ist ;-).
Kurzer Einstieg um was es genau geht:
Das volljährige Kind, bereits knapp 22, hat Anfang des letzten Jahres wohl die Schule geschmissen und wollte dann auch keinen Unterhalt mehr.
Heute erreichte uns ein BAföG Antrag für eine schulische Ausbildung.
Soweit so gut - wird ausgefüllt, Höchstsatz wahrscheinlich...
ABER: nach BGB bleibt ein ungedeckter Bedarf.
Was das Kind in der Zwischenzeit trieb wird dann abgefragt um auszuschließen, dass es nun die 5.te angefangene Ausbildung ist.
Der Unterhaltszahler (mein Mann) ist mir gegenüber ja auch zum Familienunterhalt verpflichtet. Wir haben zwar keine Kinder (zusammen), aber ich gehe dem nicht privilegierten Kind ja vor, so weit ich es verstanden habe.
Ich "schmeiße" mal mit ein paar fiktiven Zahlen um mich:
Mann verdient 2200, Frau verdient 1200 Euro im Durchschnitt - Netto, noch nicht bereinigt.
Und nun die große Preisfrage:
In der Düsseldorfer Tabelle steht ja:
Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen gegenüber nicht privilegierten Kindern liegt bei 1120 Euro.
Bedeutet dies nun, dass der Mann an das Kind (Kindsmutter nur bedingt leistungsfähig) nun den Unterhalt laut Tabelle zahlen muss oder bedeutet dies nur, dass der Ehegatte mindestens diesen Betrag zur Verfügung haben muss?
Denn ich bin ja vorrangig vor dem Kind und es wäre ja mehr als unfair, wenn ich meinen Lebensstandard dennoch drosseln müsste...
Wie verhält es sich also beim Familienunterhalt in Bezug auf den Kindesunterhalt?
Würde nicht Halbe / Halbe gerechnet?
Was dann ja ein ganz anderes Rechenergebnis nach sich zieht...
2200 + 1200 = 3400 . Davon ich die Hälfte (rein rechnerisch, abzüglich was ich selbst verdiene). Bedeutet also, mein Mann müsste mir demzufolge 1700 - 1200 = 500 Euro geben.
Wenn ich das Netto von ihm damit bereinige und auch weitere Abzugsposten hätte (genaue Kilometer z.B.), dann liegt sein bereinigtes Netto um die 1400.
Und wäre es auch so, dass zur Berechnung des Familienunterhaltes auch erstmal sein Einkommen "bereinigt" wird? Oder gilt da das tatsächliche Netto als Ausgangspunkt?
Denn das würde die Rechnung ja wieder verschieben, wenn er bereinigt z.B. nur 1900 hat, ich habe 1200 - also 3100 :2 etc. Dann müsste mein Netto ja auch bereinigt werden...
Das ist alles so kompliziert :-(.
Ich hatte echt gehofft, dass wir durch sind...
Ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkle bringen.
Herzlichen Dank schon mal im voraus!
Gruß Jaki
nach Monaten bin ich also wieder hier, obwohl ich hoffte, dass das Thema Unterhalt abgehakt ist ;-).
Kurzer Einstieg um was es genau geht:
Das volljährige Kind, bereits knapp 22, hat Anfang des letzten Jahres wohl die Schule geschmissen und wollte dann auch keinen Unterhalt mehr.
Heute erreichte uns ein BAföG Antrag für eine schulische Ausbildung.
Soweit so gut - wird ausgefüllt, Höchstsatz wahrscheinlich...
ABER: nach BGB bleibt ein ungedeckter Bedarf.
Was das Kind in der Zwischenzeit trieb wird dann abgefragt um auszuschließen, dass es nun die 5.te angefangene Ausbildung ist.
Der Unterhaltszahler (mein Mann) ist mir gegenüber ja auch zum Familienunterhalt verpflichtet. Wir haben zwar keine Kinder (zusammen), aber ich gehe dem nicht privilegierten Kind ja vor, so weit ich es verstanden habe.
Ich "schmeiße" mal mit ein paar fiktiven Zahlen um mich:
Mann verdient 2200, Frau verdient 1200 Euro im Durchschnitt - Netto, noch nicht bereinigt.
Und nun die große Preisfrage:
In der Düsseldorfer Tabelle steht ja:
Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen gegenüber nicht privilegierten Kindern liegt bei 1120 Euro.
Bedeutet dies nun, dass der Mann an das Kind (Kindsmutter nur bedingt leistungsfähig) nun den Unterhalt laut Tabelle zahlen muss oder bedeutet dies nur, dass der Ehegatte mindestens diesen Betrag zur Verfügung haben muss?
Denn ich bin ja vorrangig vor dem Kind und es wäre ja mehr als unfair, wenn ich meinen Lebensstandard dennoch drosseln müsste...
Wie verhält es sich also beim Familienunterhalt in Bezug auf den Kindesunterhalt?
Würde nicht Halbe / Halbe gerechnet?
Was dann ja ein ganz anderes Rechenergebnis nach sich zieht...
2200 + 1200 = 3400 . Davon ich die Hälfte (rein rechnerisch, abzüglich was ich selbst verdiene). Bedeutet also, mein Mann müsste mir demzufolge 1700 - 1200 = 500 Euro geben.
Wenn ich das Netto von ihm damit bereinige und auch weitere Abzugsposten hätte (genaue Kilometer z.B.), dann liegt sein bereinigtes Netto um die 1400.
Und wäre es auch so, dass zur Berechnung des Familienunterhaltes auch erstmal sein Einkommen "bereinigt" wird? Oder gilt da das tatsächliche Netto als Ausgangspunkt?
Denn das würde die Rechnung ja wieder verschieben, wenn er bereinigt z.B. nur 1900 hat, ich habe 1200 - also 3100 :2 etc. Dann müsste mein Netto ja auch bereinigt werden...
Das ist alles so kompliziert :-(.
Ich hatte echt gehofft, dass wir durch sind...
Ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkle bringen.
Herzlichen Dank schon mal im voraus!
Gruß Jaki