Familienunterhalt vs Volljährigenunterhalt nicht privilegiert

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    • Familienunterhalt vs Volljährigenunterhalt nicht privilegiert

      Hallo liebes Forenteam,

      nach Monaten bin ich also wieder hier, obwohl ich hoffte, dass das Thema Unterhalt abgehakt ist ;-).
      Kurzer Einstieg um was es genau geht:

      Das volljährige Kind, bereits knapp 22, hat Anfang des letzten Jahres wohl die Schule geschmissen und wollte dann auch keinen Unterhalt mehr.
      Heute erreichte uns ein BAföG Antrag für eine schulische Ausbildung.
      Soweit so gut - wird ausgefüllt, Höchstsatz wahrscheinlich...
      ABER: nach BGB bleibt ein ungedeckter Bedarf.
      Was das Kind in der Zwischenzeit trieb wird dann abgefragt um auszuschließen, dass es nun die 5.te angefangene Ausbildung ist.

      Der Unterhaltszahler (mein Mann) ist mir gegenüber ja auch zum Familienunterhalt verpflichtet. Wir haben zwar keine Kinder (zusammen), aber ich gehe dem nicht privilegierten Kind ja vor, so weit ich es verstanden habe.
      Ich "schmeiße" mal mit ein paar fiktiven Zahlen um mich:
      Mann verdient 2200, Frau verdient 1200 Euro im Durchschnitt - Netto, noch nicht bereinigt.
      Und nun die große Preisfrage:
      In der Düsseldorfer Tabelle steht ja:

      Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Unterhaltspflichtigen gegenüber nicht privilegierten Kindern liegt bei 1120 Euro.


      Bedeutet dies nun, dass der Mann an das Kind (Kindsmutter nur bedingt leistungsfähig) nun den Unterhalt laut Tabelle zahlen muss oder bedeutet dies nur, dass der Ehegatte mindestens diesen Betrag zur Verfügung haben muss?
      Denn ich bin ja vorrangig vor dem Kind und es wäre ja mehr als unfair, wenn ich meinen Lebensstandard dennoch drosseln müsste...

      Wie verhält es sich also beim Familienunterhalt in Bezug auf den Kindesunterhalt?
      Würde nicht Halbe / Halbe gerechnet?
      Was dann ja ein ganz anderes Rechenergebnis nach sich zieht...

      2200 + 1200 = 3400 . Davon ich die Hälfte (rein rechnerisch, abzüglich was ich selbst verdiene). Bedeutet also, mein Mann müsste mir demzufolge 1700 - 1200 = 500 Euro geben.
      Wenn ich das Netto von ihm damit bereinige und auch weitere Abzugsposten hätte (genaue Kilometer z.B.), dann liegt sein bereinigtes Netto um die 1400.

      Und wäre es auch so, dass zur Berechnung des Familienunterhaltes auch erstmal sein Einkommen "bereinigt" wird? Oder gilt da das tatsächliche Netto als Ausgangspunkt?

      Denn das würde die Rechnung ja wieder verschieben, wenn er bereinigt z.B. nur 1900 hat, ich habe 1200 - also 3100 :2 etc. Dann müsste mein Netto ja auch bereinigt werden...
      Das ist alles so kompliziert :-(.

      Ich hatte echt gehofft, dass wir durch sind...
      Ich hoffe ihr könnt Licht ins Dunkle bringen.

      Herzlichen Dank schon mal im voraus!

      Gruß Jaki
    • Hier der Link und damals hattest du mir bereits super geholfen!
      forum.isuv.de/index.php?thread…nterhalt-nicht-feststeht/

      Das "lustige" Kind hat sich nun nach 2 1/2 Jahren gemeldet wegen eines BAföG Antrages.
      Was es die Zwischenzeit getrieben hat: ???? Es beginnt eine schulische Ausbildung an einem Berufskolleg mit Berufsabschluss.

      Es steht die Verwirkung im Raum, falls es über das BAföG hinaus Unterhaltsforderungen stellt. Damals lapidar gesagt: ich will keinen Unterhalt mehr. Wahrscheinlich die Schule abgebrochen... Vielleicht auch 5 Ausbildungen angefangen. Wir werden sehen was da noch kommt...
      Der Titel wurde übrigens nie rausgegeben. Aber nach 2 1/2 Jahren dürfte der auch nicht mehr interessieren, oder?
      Wir haben damals gedacht es macht nun eine Berufsausbildung. Scheinbar ja nicht... Wahrscheinlich nur gegammelt oder rum gejobbt.
    • Hallo @ all:

      ich wollte einen kurzen Zwischenbericht geben:

      Das 22 jährige Kind hat einen Bescheid vom BAföG Amt bekommen nach 3 1/2 Monaten (auch da mit Unterlagen einreichen getröddelt). Er bekommt nur 35 Euro und den Rest soll mein Mann übernehmen (Schüler BAföG 262 Euro). Also gar keine Forderung nach einer möglichen tatsächlichen Summe. Und auf den Haftungsanteil auch nicht eingegangen, da Mutti nach BAföG ja nicht zahlen muss.
      Daraufhin wurde ihm geschrieben, dass BAföG und BGB / Unterhalt völlig andere Dinge sind und es wurden Unterlagen abgefordert.
      2 Wochen Sendepause und dann angeschrieben ob da noch was kommt... Ja, er hätte halt Arbeiten zu schreien, blabla... Also wie früher: hinterher laufen und betteln um Nachweise.

      Es steht ja nach wie vor eine Verwirkung im Raum. 2 1/2 Jahre kein Bild kein Ton und vorher die Schule abgebrochen.
      Nun meint er, er hätte gejobbt um sich zu klar zu werden was er will. Das reicht natürlich nicht... Hatte schon mal Jemand so einen Fall?

      Nun werden wir uns zwecks Berechnung einen Anwalt nehmen um da schon mal gewappnet zu sein, da er denkt, er kriegt ja sicher mindestens die geforderte Summe, vergisst natürlich den vorrangigen Familienunterhalt.
      Aber neben der Möglichkeit der Verwirkung macht genau der mir nach wie vor Bauchschmerzen. 10 Möglichkeiten der Berechnung von: Kind kriegt nichts bis wir rechnen uns die Welt schön...

      Zumindest im neuen Jahr werde ich dann wohl wissen wie es weiter geht. Auf die Verwirkung wird er sich eh nicht einlassen. Aber ich will den Titel aus der Welt haben, damit er da nicht immer wieder mit drohen kann.

      Ich halte euch auf dem Laufenden.

      Gruß

      Jaki