Hallo Miteinander,
wie berechnet sich denn der maximale Betrag beim Kindesunterhalt, der pro Monat in die Altersvorsorge gehen kann?
Zusatzfrage, was für Anlageformen wären da gerichtlich akzeptabel (Rürup, Riester, Fonds, Sparbuch, etc.)? Der BGH besagt, dass es dem Unterhaltsschuldner grundsätzlich frei steht, wie er Vorsorge für sein Alter trifft. Hochspekulative Anlagen werden wohl nicht anerkannt. Was wird in der Praxis genommen und wurde als ok erachtet?
Was man so liest, können bis zu 24% des Bruttojahresgehalts als Altersvorsorge bei Selbständigen und auch bei Angestellten die über der Beitragsbemessungsgrenze (der RV? EUR 84.600) liegen zurückgelegt und auch zum Abzug gebracht werden (unterhaltsrelevantes Monatsnetto).
Das Bruttojahresgehalt ist sinnvoll als Ausgangsgröße, da ggf. Sonderzahlungen oder ein unterjähriger Gehaltssprung in einem Kalenderjahr dabei sein kann.
Ich hatte das mit der Rechnung so verstanden:
Jahresgehalt x 24% = AV Gesamtbetrag
Davon ist die gesetzliche Rentenversicherung abzuziehen
Was dann übrig bleibt geteilt durch 12 ergibt den monatlichen AV Betrag den man ausschöpfen kann.
Als Rechenbeispiel in Zahlen:
EUR 100.000 x 24% = EUR 24.000 AV Gesamtbetrag
Abzüglich ges. Rente (2021) p.a. EUR 15.847
Ergibt EUR 8153 p.a. also EUR 679 pro Monat
Kann das so stimmen?
Ist das dann der Brutto oder Nettobetrag einer Altersversorgung, wenn diese z.B. steuerlich gefördert wird?
Grüße Willy
wie berechnet sich denn der maximale Betrag beim Kindesunterhalt, der pro Monat in die Altersvorsorge gehen kann?
Zusatzfrage, was für Anlageformen wären da gerichtlich akzeptabel (Rürup, Riester, Fonds, Sparbuch, etc.)? Der BGH besagt, dass es dem Unterhaltsschuldner grundsätzlich frei steht, wie er Vorsorge für sein Alter trifft. Hochspekulative Anlagen werden wohl nicht anerkannt. Was wird in der Praxis genommen und wurde als ok erachtet?
Was man so liest, können bis zu 24% des Bruttojahresgehalts als Altersvorsorge bei Selbständigen und auch bei Angestellten die über der Beitragsbemessungsgrenze (der RV? EUR 84.600) liegen zurückgelegt und auch zum Abzug gebracht werden (unterhaltsrelevantes Monatsnetto).
Das Bruttojahresgehalt ist sinnvoll als Ausgangsgröße, da ggf. Sonderzahlungen oder ein unterjähriger Gehaltssprung in einem Kalenderjahr dabei sein kann.
Ich hatte das mit der Rechnung so verstanden:
Jahresgehalt x 24% = AV Gesamtbetrag
Davon ist die gesetzliche Rentenversicherung abzuziehen
Was dann übrig bleibt geteilt durch 12 ergibt den monatlichen AV Betrag den man ausschöpfen kann.
Als Rechenbeispiel in Zahlen:
EUR 100.000 x 24% = EUR 24.000 AV Gesamtbetrag
Abzüglich ges. Rente (2021) p.a. EUR 15.847
Ergibt EUR 8153 p.a. also EUR 679 pro Monat
Kann das so stimmen?
Ist das dann der Brutto oder Nettobetrag einer Altersversorgung, wenn diese z.B. steuerlich gefördert wird?
Grüße Willy