Herabstufung Kindesunterhalt

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    • Herabstufung Kindesunterhalt

      Hallo,

      ich bin im Begriff eine Scheidungsfolgevereinbarung zu erstellen, in dem alles abgegolten ist: Trennungs-/nachehelicher Unterhalt, Vermögensausgleich, Hausratsteilung, Zugewinn, steuerliche Aspekte. Die Verhandlungs"partnerin" besteht auf einen Einmalbetrag, klar doch: was man erst einmal hat, das kann einem keiner mehr wegnehmen so schnell.
      Bisher bin ich eine Stufe herabgestuft wegen der vielen Unterhaltsberechtigten. Ich bin natürlich besorgt, dass nach Abschluss der Folgevereinbarung einfach mal stracks diese Herabstufung bemängelt wird. Wie gesagt, es wird ein Einmalbetrag gefordert, in dem alle Teilbereiche mehr oder weniger vermischt sind. Abspaltung und Zahlung des Unterhaltes mit Realsplitting wurde von vornherein ausgeschlossen. Hat jemand eine Ahnung, wie die Vereinbarung formuliert sein müsste, damit ich der "Heraufstufung" entgehe?
    • hallo,

      ich würde auflisten, dass die Beträge monatlich je Summe x sind. Dieser auf Wunsch in einem Betrag gezahlt wird. Es wird aber vereinbart, dass bei der Berechnung der unterhaltsberechtigten Personen weiterhin davon ausgegangen wird, dass diese Zahlungen monatlich erfolgen und deshalb die Person weiterhin als Unterhaltsberechtigte Person mitzuzählen ist. Dies betrifft auch die Abstufung bzw. Hochstufung für kindesunterhalt. Sollte dieses nicht so berücksichtigt werden, so ist die Summe die noch nicht verbraucht ist zurückzuzahlen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Betrag monatlich gezahlt, nach Prüfung ob dieser Betrag überhaupt gezahlt werden muss. Des Weiteren wird für das laufende Jahr und die folgenden Jahre das realsplitting geltend gemacht. Auf dieses wird bei der Einmalzahlung und der Berücksichtigung als unterhaltsberechtigte Person verzichtet, solange einigkeit besteht.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Ich bin anwaltlich beraten. Die Verhandlungsgegenseite ist leider sehr sprunghaft und macht einem das Leben mit immer weiteren Forderungen schwer. Ich will endlich meine Ruhe, bin mürbe und habe deswegen einige Zugeständnisse gemacht.
      Die Situation mit den Kindern hat sich aber nicht geändert. Kein Kontakt, kein Wissen über deren Wohnort. Allerdings müsste die Große ob ihrer Volljährigkeit selbst tätig werden, wenn sie dann eine Stufe mehr will. Auch ein Kontakt dann irgendwie :(
    • Hallo Maccie,

      leider bewährte Strategie das Zermürben.
      Hoffentlich hast Du zuverlässige Menschen hinter Dir. Die Dir den Rücken stärken, Dir zuhören, Dich versuchen aufzufangen.
      Bitte, wenn Du Ruhe einkehren lassen willst, keine weiteren Zugeständnisse.
      Die Gegenseite wird, wenn sie ihren Erfolg des Erpressens sieht, immer weiter neue Forderungen stellen.
      Ich kann Dich verstehen - mein Mann hat auch vor Jahren versucht, Ruhe und Wohlwollen durch Zugeständnisse zu "erkaufen".
      Gebracht hats ihm jetzt die bittere Erkenntnis, dass das damals für die Katz war.
      Kontakt zum Kind kam nicht mehr zustande, nicht mal im Abänderungsverfahren ist es persönlich aufgetaucht.
      Bis auf eine eidesstattliche Versicherung (die auf unseren Antrag das Gericht anordnete) über das Nichtvorliegen eines bestimmten Vermögens und die vorherige schriftliche Anordnung des Kindes, dass der Unterhalt ab Volljährigkeit weiter aufs Konto der Mutter gehen soll, keinerlei 'persönliche' Bezugnahme zu irgendwas.
      Auch wenn es auf den ersten Blick böse klingt: such Dir andere zum Umsorgen.

      Gruß Tanja