Behindertes Kind - Kostenbeitrags-berechnung bei Wiederheirat

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    • Behindertes Kind - Kostenbeitrags-berechnung bei Wiederheirat

      Hallo zusammen,

      vielleicht kann mir jemand hier kompetent weiterhelfen.
      Ich bin seit 12 Jahren geschieden. Mein Sohn ist 16 Jahre, lebte jahrelang bei der Mutter und wurde von dieser vor einigen Monaten in ein Heim für behinderte Kinder "gegeben". Ich erfuhr schließlich von der Heimleitung, dass mein Sohn dort ist.
      Im Anschluss hatte sich die Mutter dort nicht mehr gemeldet und mir über Ihren Anwalt ausrichten lassen, ich solle das Sorgerecht komplett übernehmen, sie sei einverstanden -> Das tat ich dann.
      Die Unterbringung und der Lebensunterhalt ist durch den Kostenträger gesichert. Nun hat sich der Kostenträger bei mir gemeldet und fordert Überblick über meine wirtschaftlichen Verhältnisse. Auch kein Problem - so soll es ja auch sein!
      Mein Problem ergibt sich aus der Lebenssituation: Ich bin Wiederverheiratet (seit jahren glücklich), meine jetzige Ehefrau ist krankheitsbedingt arbeitsunfähig, kein Einkommen. Ich schultere das komplette Haushaltseinkommen für mich und meine Frau. Sprich, auf Grund äußerer Umstände (Krankheit) ein klassisches Rollenbild von 1960.
      Nach den Berechnungen scheine ich aber jetzt 725€ an Kostenbeitrag zahlen zu dürfen. Das ist um knapp 300€ höher, als der bisherige Unterhalt - die Berechnung ist eine andere und die Einkommensgruppen sind in 300€-Schritten aufgeteilt, nicht wie bei der Düsseldorfer Tab in 500€. Und das bringt mich nun in finanzielle Schwierigkeiten !!
      Für diejenigen, die das Einkommen jetzt nachprüfen wollen, JA, ich weiß, es erscheint vielleicht höher, muss aber auch für zwei/drei reichen! In normalen Haushalten verdienen das beide Ehepartner zusammen - wär mir auch lieber! Die Miete ist gestiegen, der Weg zur Arbeit sind tagtäglich 150km hin und zurück, selbst Kredite aus erster Ehe laufen noch und jetzt scheint die Lebenssituation nicht mal berücksichtigt zu werden?
      Wie kann ich dem Kostenträger denn begreiflich machen, dass zwar ICH derjenige bin, der vermeintlich "so viel" verdient, das aber dann auch nicht nur für mich und meinen Sohn, sondern für alle drei reichen muss??

      Danke vielmals...
    • Hallo,
      leider kann ich zum Thema wenig hilfreiches beitragen...
      was mich allerdings wundert ist, wieso taucht in der Unterhaltsgeschichte die KM nirgendwo auf? Ist die nicht mit im Boot (sollte aber eigentlich!!)?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hi,
      KM ist nicht leistungsfähig, da nicht erwerbstätig, da sie nicht muss. Hat weitere minderjährige Kinder von ihrem jetzigen Ehemann...
      Ist aber m.E. auch unerheblich - würde nichts an meinem Kostenbeitrag (Achtung: nicht Unterhalt!!) ändern, wenn sie erwerbstätig wäre, oder??

      Viele Grüße
    • Hallo,

      Zitat aus dem Anschreiben: "Nach §§ 19 Abs. 3; 82ff; 92 Abs. 2 Satz 2 SGB XII kann den Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft zugemutet werden, einen Kostenbeitrag in Höhe der ersparten Kosten des Lebensunterhalts aufzubringen"

      Derzeit wurde ich zunächst nach §97a SGB VIII zur Abgabe meiner wirtschaftl. Verhältnisse aufgefordert, die - und hier war ich zu unkonkret - gemäß MEINEN Eintragungen (und unter Zuhilfenahme der KostenbeitragsV unter gesetze-im-internet.de/kostenbeitragsv/BJNR290700005.html ) zu einem unverhältnismäßig hohen Kostenbeitrag führen würde, da - wie gesagt - Alleinverdiener...
    • hallo,

      was wird denn alles in Abzug gebracht und hast du belegt, dass es keine haushaltsersparnis gibt, da deine Ehefrau dauerhaft arbeitsunfähig ist und du ihr deshalb zu Unterhalt verpflichtet bist?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Tomps,

      ich habe gerade nicht so ganz viel Muße um mich in das Thema Sozialrecht und Kostenbeteiligung einzulesen.
      Früher war hier, ich glaube, @Susanne der Profi in diesem Bereich.
      Hast Du schon mal was vom Angehörigen-Entlastungsgesetz gehört?
      Ich weiß gerade nicht mehr, ob das auch für minderjährige Kinder gilt. Vielleicht kannst Du da mal reinlesen und dann mitteilen, ob Dir das weiter hilft.

      Ansonsten bin ich mir ziemlich sicher, dass wir ähnliche Themen auch schon hier im Forum behandelt hatten...

      Gruß Tanja
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