Hello ich mal wieder,
ich lebe zur Zeit mit meiner geschiedenen Ehefrau und meinen beiden Kindern 19 und 16 unter einem Dach. Es ist ein Einfamilienhaus, bei dem z.Z die Teilungsversteigerung beantragt ist, das Wertgutachten soll demnächst gemacht werden. Grundbuch Eigentum 50/50.
Der 19 jährige lebt bei mir und verdient schon sein eigenes Geld, für den 16 Jährigen zahle ich nach DT Unterhalt, er lebt bei der Mutter.
Die Nebenkosten des Hauses werden geteilt, die Tilgung des Kredits ist bis mitte 2023 ausgesetzt, die Zinsen zahlen wir hälftig. Über diese Vereinbarungen gibt es einen gerichtlichen Vergleich.
Meine Frage:
Wenn ich jetzt ausziehe und mich ummelde kann ich dann mit dem Tag des Auszuges bzw. der Ummeldung die Zahlung der Nebenkosten einstellen?
Die Zinsen werde ich wohl weiter zahlen müssen, die Bank lässt mich sicherlich nicht aus der Verantwortung.Meine Zinsleistung könnte doch Berücksichtung bei der Berechnung des KU finden, oder?
Zweite Frage:
Wie würde nach meinem Auszug die Unterhaltsberechnung aussehen, wie wirkt sich der Wohnwert auf die Berechnung aus, welche Umstände müssen bei der Neuberechnung berücksichtigt werden?
Dritte Frage:
Wenn ich bei meiner Lebenspartnerin einziehe und keine Miete zahle, hat das Einfluss auf die Unterhaltszahlungen?
Anmerkung: Ehegattenunterhalt ist bereits ausgeschlossen worden.
Vielen Dank
Theo
ich lebe zur Zeit mit meiner geschiedenen Ehefrau und meinen beiden Kindern 19 und 16 unter einem Dach. Es ist ein Einfamilienhaus, bei dem z.Z die Teilungsversteigerung beantragt ist, das Wertgutachten soll demnächst gemacht werden. Grundbuch Eigentum 50/50.
Der 19 jährige lebt bei mir und verdient schon sein eigenes Geld, für den 16 Jährigen zahle ich nach DT Unterhalt, er lebt bei der Mutter.
Die Nebenkosten des Hauses werden geteilt, die Tilgung des Kredits ist bis mitte 2023 ausgesetzt, die Zinsen zahlen wir hälftig. Über diese Vereinbarungen gibt es einen gerichtlichen Vergleich.
Meine Frage:
Wenn ich jetzt ausziehe und mich ummelde kann ich dann mit dem Tag des Auszuges bzw. der Ummeldung die Zahlung der Nebenkosten einstellen?
Die Zinsen werde ich wohl weiter zahlen müssen, die Bank lässt mich sicherlich nicht aus der Verantwortung.Meine Zinsleistung könnte doch Berücksichtung bei der Berechnung des KU finden, oder?
Zweite Frage:
Wie würde nach meinem Auszug die Unterhaltsberechnung aussehen, wie wirkt sich der Wohnwert auf die Berechnung aus, welche Umstände müssen bei der Neuberechnung berücksichtigt werden?
Dritte Frage:
Wenn ich bei meiner Lebenspartnerin einziehe und keine Miete zahle, hat das Einfluss auf die Unterhaltszahlungen?
Anmerkung: Ehegattenunterhalt ist bereits ausgeschlossen worden.
Vielen Dank
Theo