Sohn erst mit 25 kennen gelernt muss Ich noch Unterhalt nachzahlen an das Jugendamt ?

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    • Sohn erst mit 25 kennen gelernt muss Ich noch Unterhalt nachzahlen an das Jugendamt ?

      Hallo

      Ich habe vor 5 Jahren erfahren das ich einen Sohn habe. Die Mutter hat die Vaterschaft von mir verschwiegen. Ich war nur kurz mit Ihr zusammen. Ich machte vor 5 Jaren einen positiven Vaterschaftstest. Mein Sohn möchte nun das
      Ich auch ofiziell sein Vater bin. Ich habe deshalb beim Rathaus die Vaterschaft beantragt. Die Mutter hat soviel Ich weiß Jahrelang Unterhalt vom Jugendamt bekommen. Kann das Amt jetzt von mir etaws nach fordern ? Mein Sohn ist jetzt 31 Jahre alt

      Gruss Mathmos
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Mathmos,

      grundsätzlich kann Unterhalt für die Vergangenheit nicht (nach)gefordert werden, es sei denn, der Berechtigte war aus rechtlichen Gründen gehindert, den Unterhalt geltend zu machen (1613(2) Nr. 2a BGB).Dann sogar uneingeschränkt. Es könnte also theoretisch möglich sein, dass das JA auch noch nach so langer Zeit ankäme.
      Allerdings würde ich nicht davon ausgehen, dass dies für die gesamte Dauer ab Geburt bis Vollendung des 18. Lebensjahres möglich wäre - aus dem einfachen Grund, dass bis Juni 2017 Unterhaltsvorschuss nur bis zum vollendeten 12 Lebensjahres des Kindes und maximal 6 Jahre insgesamt gezahlt wurde.

      Gruß Tanja
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