UHV und Pflege Angehöriger

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    • UHV und Pflege Angehöriger

      Hallo Zusammen :)

      Bin neu hier und habe so einige Fragen und hoffe hier vielleicht Antworten zu bekommen.
      Ich habe 3 Kids im alter von 20,13,7. Mein großer(Autist) ist derzeit im 2 Ausbildungsjahr über ein Bildungswerk des Jobcenters, meine 13 Jährige ist letzten Monat bei mir eingezogen und die ganz kleine lebt noch bei ihrem Vater.
      Ich musste vor einem Jahr in das Haus meiner Großmutter einziehen da diese sich nicht mehr selbst versorgen konnte,(Rollstuhl und Rollator sind tägliche Begleiter) somit habe ich auch ihre Pflege(Bisher Pfelegstufe 2) übernommen.
      Da kommen wir auch schon zur ersten Frage : Muss ich das beim Einkommensnachweis vom UHVamt mit angeben oder ist das für die nicht relevant? Und sollte ich ein schreiben der Krankenkasse mit hinzufügen das ich die Pflegeperson meiner Oma bin? ?( ?(

      Zu dem damaligen Zeitpunkt hatte ich nur einen geringfügigen Job und bekam schon aufstockend Hartz 4 davor habe ich 12 Jahre in der Gastronomie gearbeitet und den Unterhalt erbracht der mir möglich war. Nun erwartet das UHVamt natürlich Bewerbungsnachweise, was im Grunde kein Problem darstellt da ich die ans Jobcenter via Mail ja auch schicke. Was mich allerdings etwas irritiert ist die Aussage im Schreiben das Sie auch die Antworten vom eventuellen Arbeitgeber haben möchten.

      In der Zeit die ich nun hier wohne sind von allen Bewerbungen genau 2 Antworten überhaupt zurück gekommen und ein Vorstellungsgespräch. Durch die Pflege meine Oma bin ich leider nicht mehr so flexibel und kann nur zu bestimmten Zeiten arbeiten. Das das im Grunde die Ämter nicht interessiert ist mir natürlich klar und ich wäre auch lieber heute als morgen wieder in Arbeit.
      Kann denn das UHVamt mir da wirklich einen Strick draus machen wenn ich keine Antworten vom Arbeitgeber bekomme? ?( ?(

      Die Dame am Telefon war leider nicht sehr freundlich und Informativ woraufhin ich das Gespräch beendete. :thumbdown:
      Vielleicht weiss einer von euch ja ein wenig Rat.
      Lieb danke schonmal im vorraus
      Mel :)
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Mel,

      habe ich das richtig verstanden:
      Es geht um den Unterhaltsvorschuss für 2 Kinder. Die 13jährige ist ja jetzt erst zu Dir (das weiß die Unterhaltsvorschussstelle hoffentlich schon?) und bis dahin sind vermutlich einige Rückstände entstanden und für die 7jährige wird vermutlich auch noch lfd. Vorschuss gezahlt.

      Die folgenden Antworten werden Die vermutlich nicht so sehr gefallen. Ich möchte Dich trotzdem darauf hinweisen:
      Du bist für den Unterhalt der minderjährigen Kinder gesteigert erwerbspflichtig.
      Die Pflege der Oma ist nicht Deine Pflicht. Nicht mal die Pflege der Eltern ginge der Verpflichtung zur Unterhaltsgewährleistung für Minderjährige vor.
      Insofern hat die UV-Stelle das Recht, von Dir die Dinge zu fordern.
      Meiner Meinung nach musst Du auch das Pflegegeld angeben, da es bei Dir Einnahmen sind.

      Wenn Du der UV-Stelle nicht die geforderten Dinge nachweisen kannst, werden die Dir ein fiktives Gehalt zurechnen und die Schulden wachsen weiter an.

      Da die 13 Jährige jetzt bei Dir lebt, müsstest Du sehen, dass Du den Unterhalt für sie beanspruchen kannst. Was macht denn der Vater? Und wer bekommt das Kindergeld?

      Gruß Tanja
    • Hallo Tanja erstmal danke für die schnelle Antwort.

      Für die mittlere bekomme ich Unterhalt und das Kindergeld, dies hat der Vater direkt auch telefonisch mitgeteilt beim zuständigen Amt. Und ich habe beide Kinder den großen und die mittlere schriftlich aufgeführt bei der Einkommenserklärung Für meinen großen bekomme ich auch das Kindergeld, bei ihm läuft die Ausbildung wie gesagt über das Jobcenter und ist extra für Menschen mit Defiziten und Behinderungen. Da ist bisher noch niemand an mich ran getreten. Er ist allerdings auch in meinem Haushalt gemeldet da er sonst die Einrichtung nicht besuchen dürfte ( genau hab ich das auch nie verstanden). Es ist also nur die kleinste für die jetzt noch Unterhalt gezahlt werden muss.

      Ob mir die Antworten gefallen oder nicht ist völlig egal.
      Wichtig ist wie gesagt ob ich das mit angeben muss. Will ja schließlich auch keinen Ärger mit denen. Meine Berwerbungen laufen wie gesagt auch schon weil 1 Jahr arbeitslos bringt mich jetzt schon in den Wahnsinn aber wie gesagt die Uhv-stelle will halt auch die Antworten des Arbeitgebers, aber wenn keine zurück kommen können sie mir das nicht oder?
    • Hallo Mel,

      dann gibst Du halt mit an, dass sich nicht jeder Arbeitgeber zurück gemeldet hat.
      Du kannst ja noch - nur, wenn Du magst (!) - deine Nummer beim Arbritsamt mitteilen und sagen, dass sie ja auch dort nachfragen können.
      Ich kenn das so, dass einen die Arge auch online anschreibt und Rückmeldung zu Vermittlungsvorschlägen möchten/erwarten.
      Kannst ja davon ggf. noch Screenshots machen und der UV-Stelle mitschicken.

      Nachtrag: hast Du mal in Erfahrung gebracht, ob Du noch finanzielle Mittel für den Großen beanspruchen kannst? Oder bekommt er Ausbildungsentgelt oder Berufsausbildungsbeihilfe?
      Von irgendwas müsst ihr ja leben...

      Gruß Tanja
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