Guten Morgen,
ich beschäftige mich gerade mit der Unterhaltberechnung für einen 18 jährigen Schüler,der als priviligierter volljähriger im Haushalt der Mutter lebt und eine allgemeinbildende Schule besucht.
Es geht mir um die Neuberechnung des Unterhaltes ab 18.
Die Berechnung sollte relativ klar sein, allerdings beschäftigt mich die Haftungsquote.
Was passiert wenn Vater 100% arbeitet und Mutter nur 50%??? und sie halt einfach keine Lust hat mehr als 50% zu arbeiten.....
Der Sache natürlich vorausgesetzt, die Mutter ist voll leistungsfähig und hat keine weiteren Verpflichtungen, Krankheit, zu betreuende Kinder...u.s.w.
Da wäre es doch extrem ungerecht wenn der leistungsfähige Teil alles zahlen muss?!Oder die höhere Quote.
Muss in diesem Fall das Einkommen der Mutter nicht fiktiv auf 100% hochgerechnet werden?
Ich habe gelesen, wenn der Mindestunterhalt durch den Vater gedeckt ist und die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt hat er Vater halt gelitten?!
Da könnte ich als Vater meinen Job ab dem 18 Geburtstag meines Sohnes auf 50% reduzieren, ohne eine Erwerbsobliegenheit zu fürchten und meinen Anteil damit reduzieren?
Oder hat der Vater, wenn er alles zahlen muss dann einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Mutter?
Ich habe schon gegoogelt und finde keine passende Antwort bzw. vergl. Fälle.
Gerne würde ich mir den Unterhaltsbedarf mit der EX teilen und 50% des Unterhalts zahlen. Ich sehe aber nicht ein warum ich für Ihre Bequemlichkeit bzw. Ihren Reichtum auch noch bezahlen muss.
Vielleicht könnt ihr etwas Licht ins dunkel bringen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
VG
Theo [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/confused.png[/img]
ich beschäftige mich gerade mit der Unterhaltberechnung für einen 18 jährigen Schüler,der als priviligierter volljähriger im Haushalt der Mutter lebt und eine allgemeinbildende Schule besucht.
Es geht mir um die Neuberechnung des Unterhaltes ab 18.
Die Berechnung sollte relativ klar sein, allerdings beschäftigt mich die Haftungsquote.
Was passiert wenn Vater 100% arbeitet und Mutter nur 50%??? und sie halt einfach keine Lust hat mehr als 50% zu arbeiten.....

Der Sache natürlich vorausgesetzt, die Mutter ist voll leistungsfähig und hat keine weiteren Verpflichtungen, Krankheit, zu betreuende Kinder...u.s.w.
Da wäre es doch extrem ungerecht wenn der leistungsfähige Teil alles zahlen muss?!Oder die höhere Quote.
Muss in diesem Fall das Einkommen der Mutter nicht fiktiv auf 100% hochgerechnet werden?
Ich habe gelesen, wenn der Mindestunterhalt durch den Vater gedeckt ist und die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt hat er Vater halt gelitten?!
Da könnte ich als Vater meinen Job ab dem 18 Geburtstag meines Sohnes auf 50% reduzieren, ohne eine Erwerbsobliegenheit zu fürchten und meinen Anteil damit reduzieren?
Oder hat der Vater, wenn er alles zahlen muss dann einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Mutter?
Ich habe schon gegoogelt und finde keine passende Antwort bzw. vergl. Fälle.
Gerne würde ich mir den Unterhaltsbedarf mit der EX teilen und 50% des Unterhalts zahlen. Ich sehe aber nicht ein warum ich für Ihre Bequemlichkeit bzw. Ihren Reichtum auch noch bezahlen muss.
Vielleicht könnt ihr etwas Licht ins dunkel bringen.
Vielen Dank für Eure Antworten.
VG
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