gesteigerte Erwerbspflicht zur Sicherung des unterhalts

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    • gesteigerte Erwerbspflicht zur Sicherung des unterhalts

      Hallo,

      ich habe eine recht komplizierte Sachlage.

      Von der Ehefrau getrennt seit 10 Monaten, Scheidung eingereicht. Ehe lief 6 Jahre, vier Kinder (7,4,2,0), letztes Kind vom neuen Partner, ich jedoch rechtlich der Vater.

      Aktuell zahle ich für drei Kinder Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, für das vierte Kind ist bislang noch kein Unterhalt eingefordert worden, der neue Partner will irgendwann mal eine Vaterschaftsanerkennung machen.

      Ich bin in der niedrigsten Einkommensklasse der Düsseldorfer Tabelle und muss daher 915 Euro an die Kindesmutter zahlen. Aktuell bin ich ca. 50 Euro über dem Selbstbehalt von 1160 Euro. Ich habe eine 2-Zimmerwohnung für 560 Euro, ab nächsten Monat 600 Euro warm zzgl 50 Euro Strom. Großstadt, 10 min vom Haus der Kindesmutter entfernt und eigenes Kinderzimmer für die drei Kinder.
      Die drei Kinder leben im Residenzmodell bei der Mutter. Umgangszeiten sind aktuell Fr Mittag bis Sonntag Abend alle zwei Wochen, zusätzlich zweimal unter der Woche nachmittags in der einen Woche, einmal nachmittags in der anderen Woche. Unabhängig von der Jugendamtvereinbarung wurde diese von uns nach und nach im Interesse und auf Wunsch der Kinder erweitert, Fr bis Mo alle zwei Wochen, zusätzlich jede Woche zweimal, meist mit Übernachtung. Übrig bleiben mir knapp unter 500 Euro im Monat, wovon ich für die Kinder dann noch Essen, Windeln, Klamotten etc. kaufe. Die große Herausforderung ist nun das Teilen der Ferien, diesen Monat sind die Kinder 3 Wochen ganz bei mir, die Kindesmutter möchte mir (nach betteln) etwas Essensgeld (200 Euro) mitgeben.

      Da auf Arbeit Homeoffice nur begrenzt möglich ist, führte die Situation zu "Minusstunden" im Zeitkonto. Ich hatte in der Vergangenheit oft gestaffelt gearbeitet und so die Kids sowohl von Kita abholen können und auch am nächsten Tag hinbringen können. Seit neustem wird die Gleitzeit aufgeweicht und morgendliche Meetings einberufen, die es mir nicht mehr ermöglichen, die Kinder zu Kita und ab September zur Schule zu bringen.

      Der Arbeitgeber "möchte" mir daher Teilzeit ermöglichen, mein Anwalt nennt mir jedoch die "gesteigerte Erwerbspflicht" und das Teilzeit in meiner Situation nicht möglich sei. Dies ist auf dem Papier bei der Personalabteilung schon soweit ausgereift, dass ich bereits unter Druck gesetzt werde mit Deadlines wann meine Teilzeit beginnen soll (20-30 Std).

      In meinen Augen ist die neue Arbeitsstruktur (morgendliche Meetings) nicht mit der Familie vereinbar, weshalb das Thema Teilzeit nicht nur finanziell nicht machbar wäre. Ein Verzicht auf die Kinder unter der Woche fällt mir sehr schwer, wäre aber wohl die einzige Möglichkeit um meine Arbeitsstelle und somit den Unterhalt zu sichern.

      Zudem bin gerade auf dem Weg in die Verbraucherinsolvenz. Im Übrigen wäre für den Insolvenzverwalter die Teilzeit kein Problem, da ich eh unter der Pfändungsgrenze bin.

      Ich hoffe auf konstruktive Kommentare und Tipps, wie ihr die Sache seht. Vielleicht übersehe ich da etwas und es gibt eine ganz andere Vorgehensweise.

      Bitte versteht mich in Bezug auf das Geld nicht falsch. Ich zahle gerne das Geld für die Kinder und verbringe auch gerne und viel Zeit mit meinen Kindern, nur ist das finanziell in dieser Konstellation einfach nicht stemmbar.

      Kurz zusammengefasst:
      - hohe Miete, da direkt nach Auszug darauf geeinigt, dass ich Platz für die Kids zur Verfügung stelle
      - viele Umgangszeiten (~30%)
      - Arbeitgeber (Teilzeit/gesteigerte Erwerbspflicht)
      - Verbraucherinsolvenz
    • Hallo Franz
      Erst einmal Willkommen hier im Forum. Ich habe bezüglich Deiner Insolvenz eine Frage. Zieht Dein Insolvenzverwalter den zu zahlenden Kindesunterhalt vor der Festsetzung des zu pfändenden/abzuführenden Betrag von Deinem Netto Einkommen ab? Bezüglich Deiner Wohnung kannst Du eine Erhöhung des Selbstbehaltes festsetzen. Wer hat die Höhe des Unterhalts festgesetzt? Wurde Dein Einkommen bereinigt? Das heißt die Kosten für Arbeitswege etc.? Wenn Du in der Mindesunterhaltsstufe ( Stufe eins DDT) bist, dann läuft das auf eine Mangelfallberechnung heraus-

      LG Hugoleser
    • Ok, ich habe es falsch geschrieben: Schuldnerberater, nicht Insolvenz-Verwalter. Ich bin noch einen Schritt davor. Ich habe jetzt auch eine P-Konto-Bescheinigung und da wird die Pauschale fürs erste Kind und die Pauschale für die weiteren Kinder mit auf den Grundfreibetrag draufgerechnet um die Pfädungsfreigrenze zu erhöhen. 1340,00 (Grundfreibetrag) + 500,62 (Erhöhungsbeitrag 1. Person) + 278,90 (Erhöhungsbeitrag je weitere Person). D. h. ich bin mit meinem Gehalt unterhalb der Pfändungsfreigrenze, habe somit keine Pfändungen.

      Wer hat die Höhe des Unterhalts festgesetzt? Mein Anwalt hat das berechnet. Es ist nicht tituliert. Bereinigt ja, 2100 Euro abzüglich Aufwände für Arbeit sind 1900 Euro, also Stufe 1 der DDT. Es kann auch sein, dass ich >1901 bin, also Stufe 2, dann tritt aber automatisch der Mangelfall ein.

      Wie kann ich den Selbstbehalt bezügl. meiner Wohnung erhöhen?

      Entstehen durch den Mangelfall in Stufe 1 DDT automatisch Unterhaltsschulden ggü. der Unterhaltsvorschusskasse? Der Vorschuss ist ja weit niedriger als der Unterhalt nach DDT. Dies habe ich bisher noch nicht ganz geblickt.
    • Im Übrigen wurde mir Wohngeld verwehrt, weil die Kinder Ihren Lebensmittelpunkt zu 70% bei der Mutter haben. Aktuell bin ich auf Grund der Gesamtsituation am Überlegen, ob es nicht klüger wäre, die Wohnung zu kündigen und in ein 20 qm 1 Zimmerapartment auf dem Land zu ziehen, max 300 Euro Kaltmiete da die Energiekosten mich wahrscheinlich bald in den Ruin treiben werden. Es ist genau das Gegenteil von dem was eigentlich mit der Kindesmutter ausgemacht wurde und widerstrebt mir als Vater eigentlich. Aber was bringt es mir, die Kinder bei mir zu haben, wenn ich drum bangen muss, sie zu ernähren. Ich meine die Kinder werden Älter, die Ansprüche steigen, der Unterhalt steigt (im Gegensatz zum Gehalt) und schon heute ist es traurig meine Kindern an der Eisdiele im Ort vorbeizerren zu müssen, weil Papa kein Geld hat (etwas überspitzt ausgedrückt).

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    • Hallo,

      franzk schrieb:

      letztes Kind vom neuen Partner, ich jedoch rechtlich der Va

      franzk schrieb:

      für das vierte Kind ist bislang noch kein Unterhalt eingefordert worden, der neue Partner will irgendwann mal eine Vaterschaftsanerkennung machen.
      müßte hierzu nicht erst die Vaterschaftsanfechtung von Dir als rechtlicher Vater betrieben werden, bevor der biologische Vater eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt (unterschreiben kann)? Wenn Du eh anwaltlich vertreten bist, könntest Du das mit dem RA ja mal erörtern...
      Auf jeden Fall sollte das schnell geklärt werde...

      Ansonsten:
      Grundsätzlich hat Dein Anwalt recht mit der Teilzeit.
      Allerdings: wenn ihr (die KM und Du) euch einig seid und keine Titulierung oder ähnliches angestrebt wird, dann sollte das doch eigentlich funktionieren.
      Wäre denn die KM u.U.mit weniger Unterhalt zufrieden und würden auch keine öffentlichen Töpfe angefasst werden wollen?
      Hättest Du (ggf) die Möglichkeit neben der festvertraglichen Teilzeit noch andereitig die Möglichkeit Einkommen zu generieren (kleiner Nebenjob)?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Kakadu59 schrieb:

      Hallo,
      müßte hierzu nicht erst die Vaterschaftsanfechtung von Dir als rechtlicher Vater betrieben werden, bevor der biologische Vater eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt (unterschreiben kann)? Wenn Du eh anwaltlich vertreten bist, könntest Du das mit dem RA ja mal erörtern...Auf jeden Fall sollte das schnell geklärt werde...
      Irgendwie läuft da gerade gar nichts schnell. Eigentlich sollte aufgrund des Ehebetrugs mit Schwangerschaft eine schnellere Scheidung stattfinden, das ganze hat sich aber stark verzögert, so dass nun 10 Monate rum sind. Ich glaube auch, dass da kein eiliges Bestreben seitens des biologischen Vaters vorherrscht. Mir wurde es so geschildert, dass eine Vaterschaftsanfechtung von mir aktiv betrieben werden müsste, während man dieses Verfahren durch eine Anerkennung deutlich verkürzen kann und auch die Verfahrenskosten entfallen.


      kakadu59 schrieb:

      Hättest Du (ggf) die Möglichkeit neben der festvertraglichen Teilzeit noch andereitig die Möglichkeit Einkommen zu generieren (kleiner Nebenjob)?
      Nein, zum einen wegen der Privatinsolvenz ist das Einkommen gedeckelt, zum anderen würde die Teilzeit ja für die Kinder genommen, mit Nebenjob wäre ja der Zeitvorteil für die Kinder dahin und ich könnte bei den 40 Stunden im Hauptjob bleiben.
    • franzk schrieb:

      Kakadu59 schrieb:

      Hallo,
      müßte hierzu nicht erst die Vaterschaftsanfechtung von Dir als rechtlicher Vater betrieben werden, bevor der biologische Vater eine Vaterschaftsanerkennung unterschreibt (unterschreiben kann)? Wenn Du eh anwaltlich vertreten bist, könntest Du das mit dem RA ja mal erörtern...Auf jeden Fall sollte das schnell geklärt werde...
      Irgendwie läuft da gerade gar nichts schnell. Eigentlich sollte aufgrund des Ehebetrugs mit Schwangerschaft eine schnellere Scheidung stattfinden, das ganze hat sich aber stark verzögert, so dass nun 10 Monate rum sind. Ich glaube auch, dass da kein eiliges Bestreben seitens des biologischen Vaters vorherrscht. Mir wurde es so geschildert, dass eine Vaterschaftsanfechtung von mir aktiv betrieben werden müsste, während man dieses Verfahren durch eine Anerkennung deutlich verkürzen kann und auch die Verfahrenskosten entfallen.
      Hallo und herzlich willkommen im Forum franzk,

      Du wirst hier sicherlich noch gute Tips bekommen.
      Ich würde Dir dringend raten, einen VKH-Antrag zu stellen bezüglich einer Vaterschaftsanfechtung fürs jüngste Kind. Möglicherweise haben die anderen beiden kein gesteigertes Interesse, Dich aus der Vaterschaft zu "entlassen".

      Frage: hat die KM denn Unterhaltsvorschuss beantragt, dass Du Angst hast, dass Schulden entstehen?
      Und nein, mehr als den tatsächlichen Vorschuss kann das JA im Fall der Zahlung nicht von Dir verlangen.

      Gruß Tanja

      Nachtrag: nein, für Dich entfallen Gerichtskosten auch nicht zwingend, wenn der andere das Vaterschaftsanfechtungsverfahren betreibt.
      Wer hat Dir das erzählt?
    • Ja ich habe eine VKH Bewilligung bezüglich der Scheidung. Ich fühle mich jedoch von meinem Anwalt nicht sonderlich gut beraten. Da die Scheidung schon eingereicht ist, kann ich auch nicht einfach wechseln.

      Die KM muss kein Unterhaltsvorschuss beantragen da ich ja bereitwillig zahle und die Stufe 1 der DDT aktuell nicht angezweifelt wird.
    • Hallo;

      franzk schrieb:

      kakadu59 schrieb:

      Hättest Du (ggf) die Möglichkeit neben der festvertraglichen Teilzeit noch andereitig die Möglichkeit Einkommen zu generieren (kleiner Nebenjob)?
      Nein, zum einen wegen der Privatinsolvenz ist das Einkommen gedeckelt, zum anderen würde die Teilzeit ja für die Kinder genommen, mit Nebenjob wäre ja der Zeitvorteil für die Kinder dahin und ich könnte bei den 40 Stunden im Hauptjob bleiben.
      naja, ganz so hast Du es nicht beschrieben:
      Hauptproblem war doch die Verschiebung von "Arbeitsaufgaben":,

      franzk schrieb:

      Seit neustem wird die Gleitzeit aufgeweicht und morgendliche Meetings einberufen, die es mir nicht mehr ermöglichen, die Kinder zu Kita und ab September zur Schule zu bringen.
      die es Dir verunmöglichen diverse organisatorische Dinge zu erledigenen. Das Problem könntest/ konntet Du durch die Teilzeit lösen.
      Im Gegenzug hättest Du ja (VIELLEICHT!) Zeit (zu anderen Zeiten) nebenher arbeiten zu gehen...

      franzk schrieb:

      Nein, zum einen wegen der Privatinsolvenz ist das Einkommen gedeckelt,
      Auch hier: Durch die Teilzeit würdest Du ja zunächst weniger verdienen. Der (von mir vorgeschlagene) Nebenjob war dazu angedacht, dass durch die Teizeit ausbleibende Einkommen ggf. zu kompensieren..... Sozusagen als WinWin-Situation...

      Edith: Da die Vaterschaftsanfechtungsklage (Ehelichkeitsanfechtungsklage) ein eigenständiger Prozess wäre, könntest Du durchaus einen anderen Anwalt damit beauftragen... (ob das klug ist, ist ne andere Sache). Die Kosten würdest Du in jedem Fall vom biologischen KV erstattet bekommen (sofern dort was zu holen ist)...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift

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    • franzk schrieb:

      Die KM muss kein Unterhaltsvorschuss beantragen da ich ja bereitwillig zahle und die Stufe 1 der DDT aktuell nicht angezweifelt wird.
      Na zumindest für den jüngsten Sproß, für den Du (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht zahlst, könnte die KM zum Amt gehen (mit z.Zt. unangenehmen Folgen für Dich)
      Bedenke bitte auch, dass die KM z.Zt. Unterhaltsansprüche gegen Dich hat/ hätte, da sie wegen der Geburt des Jüngsten Kindes die nächsten 3 Jahre nicht arbeiten muß.
      Auch das würde aktuell auf Dich als rechtlicher Vater zurückfallen. Theoretisch wäre auh Sonderbedarf fällig für die Erstausstattung, den Du bezahlen müßtest...
      Wie Du es beschreibst leben aktuell alle 4 Kinder vom Unterhalt für die 3 Kinder, für die Du Unterhalt zahlst...- oder beteiligt sich der biolog. KV schon an den Kosten (sein Kind betreffend)?
      Gruß Kakadu59
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