Kindergartenbeitrag Mehrbedarf oder doch nicht?

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    • Kindergartenbeitrag Mehrbedarf oder doch nicht?

      Hallo,

      nach einer Trennung vor wenigen Wochen und einem Auszug meinerseits möchte ich schnellstmöglich den richtigen Unterhalt für meinen einjährigen Sohn zahlen. Leider gab es diesbezüglich bereits einen Disput mit meiner ehemaligen Partnerin, zugegebenermaßen auch, weil ich nicht korrekt informiert war. Nun lese ich mich schon seit einiger Zeit in das Thema ein und komme vor allem beim Thema Kindergartenbeitrag zu keinem richtigen Schluss. Auch ein Anruf beim Jugendamt half nicht wirklich. Ich bekam pauschale Antworten und müsse auf die Rückfragen warten, sobald meine ehemalige Partnerin den Unterhaltsanspruch geltend gemacht hat.

      Ist der Kindergartenbeitrag generell als Mehrbedarf anzusetzen? Laut Jugendamt ist das so, weil der pädagogische Charakter überwiegt. Der Fakt, dass meine ehemalige Partnerin sonst nicht ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen kann zählt nicht.


      Der BGH hat aber beschlossen:

      "Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeitdes betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinenMehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, dievom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderenallein zu leisten ist."


      Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Thüringer OLG Jena besagen jedoch:

      "Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte infolge derBerufstätigkeit erforderlich ist. Kindergartenkosten stellen jedoch Mehrbedarf des Kindesdar, BGH FamRZ 2009, S. 962 ff."


      Für mich ist das widersprüchlich. Was gilt denn nun? Oder verstehe ich hier grundlegend etwas falsch?



      Mit meinem Einkommen von 2500 Euro und einem Einkommen meiner ehemaligen Partnerin von 2200 Euro habe ich einen Unterhalt von etwa 440 Euro errechnet, wobei der Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf berücksichtigt wurde.
      Aktuell kommt aber noch ein besonderer Umstand zum Tragen. Letzten und diesen Monat zahle ich Miete, Nebenkosten, Gas sowie Strom noch hälftig für das Mietshaus. Ab dem nächsten Monat bis einschließlich Oktober zahle ich immerhin noch Miete und Nebenkosten hälftig. Kann ich diese Kosten auf den Unterhalt anrechnen? Wohnkosten werden in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle mit 20% berücksichtigt. Kann ich die jetzt einfach von meinem Unterhalt abziehen?

      Danke für eure wertvolle Hilfe hier!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Piscator,

      als erstes die letzte Frage: nein, Miet- und Nebenkosten kannst Du dem Kindesunterhalt nicht entgegen halten.
      Du müsstest ggf. eine anderweitige Vereinbarung mit der Ex treffen. Ob das so überhaupt möglich ist, kommt natürlich auf Euren Mietvertrag an.

      Was die Kitakosten anbelangt.
      Ich würde da eher in Richtung Mehrbedarf gehen.
      Du musst auch im Blick haben, dass ein betreuender Elternteil bis zum 3. Lebensjahr des Kindes überhaupt keiner Erwerbstätigkeit nachgehen muss und der andere Elternteil ihm dann während dieser Zeit Betreuungsunterhalt schuldet.
      Das wäre vermutlich deutlich mehr, als der - nach Qoute der Elterneinkommen - zu tragende Mehrbedarf.
      Versuch liebet, Dein Kind mit Nebenwohnsitz bei Dir zu melden.
      Den Kitavertrag hast Du mitunterschrieben?
      Wenn das Kind mit NWS bei Dir gemeldet ist, könntest Du versuchen, Deinen Beitrag direkt aufs Konto des Kita-Trägers zu überweisen und diese Zahlungen bei der Steuer ansetzen.

      Ansonsten versuch bitte, alles etwas runterzukochen. Lieber ein paar Euro zu viel, als die nächsten Jahre ewig Stress...

      Gruß Tanja
    • hallo,

      die Kita ist Mehrbedarf und nach Einkommen der Eltern zu Quoteln unter Berücksichtigung des selbstbehaltes.
      Beide Einkommen werden bereinigt und bei dir wird der Unterhalt fürs Kind abgezogen.
      Dann wird der kitabetrag abzüglich essensgeld genommen und dieser Betrag ist entsprechend der Anteile der Eltern zu zahlen.
      Da euer Einkommen nach der Zahlung des kindesunterhaltes vermutlich gleich ist zahlt jeder ca. 50%.

      was die Mietkosten angeht, warum zahlst du die nebenkosten, wenn du die nicht mehr verbrauchst? Ich vermute ihr habt einen gemeinsamen Mietvertrag. Hast du eine Vereinbarung mit deiner ex darüber? Wie ist das nach dem nächsten Monat? Ist das Haus gekündigt oder übernimmt sie den Vertrag alleine? Ich würde zumindest die Nebenkosten abrechnen lassen vom Versorger, sobald du eine neue Wohnung hast. Und sie natürlich darüber informieren, dass du die Nebenkosten nicht mehr zahlst und sie selbst anmelden muss.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Wow, seid ihr fix! Danke!

      Die Dame vom Jugendamt sagte mir, ich könne 20% vom Tabellenwert abziehen, da das der Anteil für Wohngeld sei und ich den ja aktuell noch zahle.

      Der Mietvertrag läuft natürlich auf beide, ist aber zum Ende Oktober gekündigt. Bis dahin muss ich aber auch die darin festgeschriebenen Nebenkosten zahlen. Danach wird sie dort allein wohnen. Die Verträge für Gas und Strom liefen auf mich. Bei diesen habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht zum Ende August Gebrauch gemacht.

      Den Kitavertrag habe ich auch unterzeichnet. Aktuell gehen die Beiträge auch von meinem Konto ab.
    • Hallo Piscator,

      ich würde auf das diesbezüglich vom JA Gesagte nichts geben.
      Du wirst künftig noch häufiger feststellen, dass die auch nur mit Wasser kochen (und nicht immer Ahnung haben). Versuche bitte mit Deiner Ex da persönlich zu verhandeln und Dir was Schriftlich bestätigen zu lassen.
      Du hast nichts gewonnen, wenn Du das tust, was das JA vorschlägt und Deine Ex dann zum Anwalt geht...
      Vielleicht kannst Du ihr ja ein Angebot unterbreiten mit dem, was Du künftig an Kindesunterhalt und Mehrbedarf zahlst und was Du von ihr für die Nichtmehrnutzung der Wohnung bekommen möchtest.
      Wenn es hart auf hart kommt, wirst Du sonst die restliche Zeit zusätzlich zum KU die Kosten tragen dürfen und musst dann zivilrechtlich Ausgleich verlangen.

      Mein Mann durfte damals nicht mal den für das Kind abgeschlossenen Sportvertrag vom Unterhalt abziehen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Piscator,

      und wenn Du tust, was das JA vorschlägt, wird sie sich dem beugen?
      Ansonsten begibst Du Dich in die Gefahr, dass sie statt vom JA den Unterhalt von einem RA berechnen und einfordern lässt.
      Und die fordern immer erst mal mehr, als eigentlich fällig wäre.

      Auch wenn es logisch klingen mag und ja tatsächlich so ist, dass Du einen Teil der Wohnkosten fürs Kind aktuell noch mitträgst, sind die Kosten ja keine anderen, als wenn Du da noch mitwohnen würdest. Von daher sind es tatsächlich Deine vertraglichen Verpflichtungen, denen Du da nachkommst.

      Ist ja nichts anderes, als hättest Du einen Fitnessvertrag und würdest die nächsten Monate nicht nutzen. Den musst Du ja auch weiter zahlen bis die Kündigung wirksam ist.

      Du kannst natürlich das mit den 20% trotzdem versuchen, vielleicht geht das durch...

      Gruß Tanja