Hallo,
nach einer Trennung vor wenigen Wochen und einem Auszug meinerseits möchte ich schnellstmöglich den richtigen Unterhalt für meinen einjährigen Sohn zahlen. Leider gab es diesbezüglich bereits einen Disput mit meiner ehemaligen Partnerin, zugegebenermaßen auch, weil ich nicht korrekt informiert war. Nun lese ich mich schon seit einiger Zeit in das Thema ein und komme vor allem beim Thema Kindergartenbeitrag zu keinem richtigen Schluss. Auch ein Anruf beim Jugendamt half nicht wirklich. Ich bekam pauschale Antworten und müsse auf die Rückfragen warten, sobald meine ehemalige Partnerin den Unterhaltsanspruch geltend gemacht hat.
Ist der Kindergartenbeitrag generell als Mehrbedarf anzusetzen? Laut Jugendamt ist das so, weil der pädagogische Charakter überwiegt. Der Fakt, dass meine ehemalige Partnerin sonst nicht ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen kann zählt nicht.
Der BGH hat aber beschlossen:
"Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeitdes betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinenMehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, dievom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderenallein zu leisten ist."
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Thüringer OLG Jena besagen jedoch:
"Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte infolge derBerufstätigkeit erforderlich ist. Kindergartenkosten stellen jedoch Mehrbedarf des Kindesdar, BGH FamRZ 2009, S. 962 ff."
Für mich ist das widersprüchlich. Was gilt denn nun? Oder verstehe ich hier grundlegend etwas falsch?
Mit meinem Einkommen von 2500 Euro und einem Einkommen meiner ehemaligen Partnerin von 2200 Euro habe ich einen Unterhalt von etwa 440 Euro errechnet, wobei der Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf berücksichtigt wurde.
Aktuell kommt aber noch ein besonderer Umstand zum Tragen. Letzten und diesen Monat zahle ich Miete, Nebenkosten, Gas sowie Strom noch hälftig für das Mietshaus. Ab dem nächsten Monat bis einschließlich Oktober zahle ich immerhin noch Miete und Nebenkosten hälftig. Kann ich diese Kosten auf den Unterhalt anrechnen? Wohnkosten werden in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle mit 20% berücksichtigt. Kann ich die jetzt einfach von meinem Unterhalt abziehen?
Danke für eure wertvolle Hilfe hier!
nach einer Trennung vor wenigen Wochen und einem Auszug meinerseits möchte ich schnellstmöglich den richtigen Unterhalt für meinen einjährigen Sohn zahlen. Leider gab es diesbezüglich bereits einen Disput mit meiner ehemaligen Partnerin, zugegebenermaßen auch, weil ich nicht korrekt informiert war. Nun lese ich mich schon seit einiger Zeit in das Thema ein und komme vor allem beim Thema Kindergartenbeitrag zu keinem richtigen Schluss. Auch ein Anruf beim Jugendamt half nicht wirklich. Ich bekam pauschale Antworten und müsse auf die Rückfragen warten, sobald meine ehemalige Partnerin den Unterhaltsanspruch geltend gemacht hat.
Ist der Kindergartenbeitrag generell als Mehrbedarf anzusetzen? Laut Jugendamt ist das so, weil der pädagogische Charakter überwiegt. Der Fakt, dass meine ehemalige Partnerin sonst nicht ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen kann zählt nicht.
Der BGH hat aber beschlossen:
"Wird die Betreuung eines Kindes durch Dritte allein infolge der Berufstätigkeitdes betreuenden Elternteils erforderlich, stellen die Betreuungskosten keinenMehrbedarf des Kindes dar, sondern gehören zur allgemeinen Betreuung, dievom betreuenden Elternteil im Gegenzug zur Barunterhaltspflicht des anderenallein zu leisten ist."
Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Thüringer OLG Jena besagen jedoch:
"Kinderbetreuungskosten sind abzugsfähig, soweit die Betreuung durch Dritte infolge derBerufstätigkeit erforderlich ist. Kindergartenkosten stellen jedoch Mehrbedarf des Kindesdar, BGH FamRZ 2009, S. 962 ff."
Für mich ist das widersprüchlich. Was gilt denn nun? Oder verstehe ich hier grundlegend etwas falsch?
Mit meinem Einkommen von 2500 Euro und einem Einkommen meiner ehemaligen Partnerin von 2200 Euro habe ich einen Unterhalt von etwa 440 Euro errechnet, wobei der Kindergartenbeitrag als Mehrbedarf berücksichtigt wurde.
Aktuell kommt aber noch ein besonderer Umstand zum Tragen. Letzten und diesen Monat zahle ich Miete, Nebenkosten, Gas sowie Strom noch hälftig für das Mietshaus. Ab dem nächsten Monat bis einschließlich Oktober zahle ich immerhin noch Miete und Nebenkosten hälftig. Kann ich diese Kosten auf den Unterhalt anrechnen? Wohnkosten werden in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle mit 20% berücksichtigt. Kann ich die jetzt einfach von meinem Unterhalt abziehen?
Danke für eure wertvolle Hilfe hier!