Beteiligung Anwaltskosten

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    • Beteiligung Anwaltskosten

      Hello!
      Setup : ExFrau besteht auf Kommunikation ausschließlich über ihre Anwältin. Es kommen und kamen widerlegbare Schreiben. Antworte ich der Anwältin kommt ein Schreiben an meine Anwältin, dass sie auf eine Kommunikation zwischen den Anwälten besteht. Wenn die Erfordernis der Schriftwechsel nun auf beweisbar nicht in meinem Verschulden liegenden Umständen beruht, kann ich meine Anwaltskosten an meine Noch - Gattin übertragen?
      beispiel: ich hatte mir den Kindergeldbonus 7/22 hälftig vom Unterhalt abgezogen. Gattin fordert den vollen Unterhalt, da die den Binus noch nicht erhalten habe. 4 Anwaltsschreiben. Nachträglich fällt ihr auf, dass sie dieZahlung übersehen hat.
      danke
    • Hallo,
      bist Du noch in irgndwie (aktiv) in einer/ der Unterhaltsache anwaltlich (und/ oder gar gerichtlich anhängig) vertreten?
      Wenn nicht, sehe ich keinen Grund der gegn. Anwältin mitzuteilen, dass Dein (bisheriger) Anwalt in der aktuellen Anelegenheit von Dir kein Mandat hat und Du Dich deshalb in der Sache zunächst selbst äußerst und vetrtittst....(mit dem deutlichen Hinweis, daß weitere Schreiben der gegn. Anwältin ußschließlich an Dich zu erfolgen haben)...
      Gegebenenfalls sollte man auch den eigenen Anwalt darüber in Kenntnis setzen.
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Wir sind nach 2 Jahren weiterhin am Anfang. Seit Oktober 2021 läuft ein Unterhaltsverfahren wegen Trennungsunterhalt und es liegen immer noch keine Einkommensauskünfte meiner Ex vor. Fragt mich nicht, wie und warum das funktioniert. Ende Juni wurde vom Gericht eine Frist gesetzt, die wieder gerissen wurde und um Fristverlängerung - die genehmigt wurde - gebeten, weil die Unterlagen leider leider auf dem Postweg verloren gegangen sind. Also gibt es auch eine anwaltliche Vertretung. Wo steht denn, dass eine Kommunikation ausschließlich über Anwälte erfolgen darf. Also wenn meine Ex, das für sich will und sie es bezahlt, ist es ihr Ding, aber mich ärgert es für Trivialitäten Geld auszugeben.
      Bsp.: Das Finanzamt bat mich meiner EX was mitzuteilen.Da sie nicht direkt mit mir kommunizieren will, habe ich es ihrer Anwältin geschrieben, die wiederum meiner Anwältin geantwortet hat, dass sie nicht von mir angeschrieben werden will, sondern von meiner Anwältin.
      Jetzt könnte ich sagen, mir doch egal. Leider sitze ich oft mit im Boot und möchte auch, dass es weitergeht oder bin sogar in der Handlungspflicht.
      bsp. : die Auseinandersetzung über den Kinderbonus. Wenn es gestimmt hätte, dass sie ihn nicht erhalten hätte, hätte ich nicht kürzen dürfen. Somit hätte ich Anlass für eine Klage wegen rückständigen Unterhalts gegeben, was ich nicht möchte. Für die Kommunikation brauche ich keinen Anwalt. Wenn mir die Gegenseite aber einfach nicht antwortet, was bleibt mir?!
      Am Ende stellt sich heraus, dass die ganzen Schriftwechsel unnötig waren und alleinig dem Verschulden meiner EX zuzuordnen ist. Die Anwaltskosten übersteigen dann schon den hälftigem Anteil des Kinderbonusses. Hätte ich mir also alles sparen können.
      Und so geht es in einer Tour. Fristen werden nicht eingehalten, meine Anwältin schreibt dazu die Gegenseite an und die Kosten trage ich ?!
    • oh man, eigentlich wollte ich bei Dir ja nichts mehr schreiben. 8)
      Also, der Kinderbonus 7/2022 ist bei meiner Beamtin-Freundin aus Berlin mit den Bezügen für August ausgezahlt worden! Zusammen mit der Rückrechnung wegen der Hauptstadtzulage/dem Zuschuss zum BVG-Ticket.
      Die Hauptstadtzulage wird Deine Ex nicht bekommen wenn sie bereits wegen Dienstunfähigkeit pensioniert ist. Aber die Rückrechnung wegen der geänderten Steuerabzüge.
      Ich finde es bemerkenswert, dass es vor einiger Zeit einen reflektierten Beitrag gab, der aber wohl leider eine Eintagsfliege war.
      Du verstrickst Dich in, wie Du es nennst, Banalitäten.
      Wenn der Anwalt ein Mandat hat (Kindesunterhalt) und noch keine Entscheidung/Schlussrechnung vorliegt, wird der Schriftverkehr ja wohl von der Gebühr mit gedeckt sein. Du zahlst nicht pro Schriftwechsel.
      Und ja, wenn ein Mandat existiert, kann der gegn. Anwalt erwarten, dass er auch mit einem Anwalt kommuniziert. Sonst könnten die sich das Anzeigen der Mandatsübernahme auch sparen. Wenn keines (mehr) besteht, siehe Kakadu.
      Den Rest spar ich mir.

      Gruß Tanja
    • @Bigpuster,

      Bigpuster schrieb:

      [...], meine Anwältin schreibt dazu die Gegenseite an und die Kosten trage ich ?!
      Beschäftigts Du "Deinen" Anwalt auf Stundenbasis?
      Leider hast Du meine Frage nicht wirklich beantwortet... Ist "Deine" Anwältin (auch) in Sachen Kindesunterhalt von Dir mandiert (heißt das so bzw. schreibt man das so oder eher: mandadiert ?( ), oder hat die nur einen Auftrag für den Trennungsunterhalt?

      TanjaW9 schrieb:

      Und ja, wenn ein Mandat existiert, kann der gegn. Anwalt erwarten, dass er auch mit einem Anwalt kommuniziert. Sonst könnten die sich das Anzeigen der Mandatsübernahme auch sparen.
      Nicht nur das ....
      Ich hatte vor mehr als 10 Jahren mal einen Anwalt (in einer Unterhaltssache) beauftragt, der die gegn. Anwältin deutlich gerügt hat (mit Androhung von "Melden bei der Anwaltskammer"), weil diese - trotz Wissen um dessen Beauftragung durch mich (in der Sache) - weiter nur mit mir korrespondiert hatte...
      Wie es scheint, ist das keine Bagatelle, wenn die Anwälte sich im Schriftverkehr auf diese Weise umgehen (Missachten???)
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      es heißt mandatiert, richtig :)
      Und ja, ein Anwalt darf nicht mit einem anderen Mandanten kommunizieren, wenn dieser extra (dafür, also für diese Angelegenheit oder allumfassend) einem Anwalt ein Mandat mit Vollmacht erteilt hat = Umgehungsverbot.
      Wenn man sich die Vollmachten, die man da so unterschreibt, mal genau durchliest, muss man seinem Anwalt schon vertrauen ;) .
      Dies gilt aber nicht für "Normalsterbliche".
      Da ich als Privatperson nun mal nicht an die Berufspflichten der Anwälte gebunden bin.
      Aber ganz ehrlich: ich erteile ein Mandat ja nicht, weil ich zu doof bin, mich mit der Gegenseite auseinanderzusetzen.
      Ich erteile das, weil ich ohne Anwalt mein Ziel nicht erreiche (und vor Gericht nun mal bei einigen Dingen Anwaltspflicht besteht).
      Wir haben in den letzten 15 Jahren nie ohne anwaltliche Hilfe irgendwas bei KM oder in den letzten Jahren bei Kind erreicht. Trotz natürlich vorheriger privatschriftlicher Korrespondenz ;)
      Es gibt eben Leute, die immer alles besser wissen und sich von popeligen Unterhaltspflichtigen schon mal gar nichts sagen lassen.
      Wird eben oftmals ein teures "Vergnügen" (für meist beide Seiten).

      Gruß Tanja
    • Kakadu schrieb:

      Beschäftigts Du "Deinen" Anwalt auf Stundenbasis?
      Also sie ist mandatiert für Umgang und Trennungs-/Kindesunterhalt. Leider geht ja alles kreuz und queer und die gegnerische Anwältin vermischt in ihren Schreiben alles miteinander. Geht um die Steuererklärung, ach da mischen wir mal noch Unterhaltsfragen mit ein und meine Mandantin fühlt sich auch belästigt, dass muss auch mal gesagt werden. Dann kommen dauernd neue Themen auf, die nichts mit dem ursprünglichen Mandat zu tun haben und doch über die Anwälte gehen. Z. Bsp. Wollte meine Gattin im Trennungsjahr eine Einzelveranlagung und hatte sie schon eingereicht in der Steuererklärung oder dass ich ihr für das Gesamtjahr den Betrag erstatte. Mit Hinweis auf Urteile hab ich ihr ab der Trennung den Ausgleich angeboten. Keine Antwort. Das Finanzamt sitzt einem im Nacken. Also muss man klagen. Vor Gericht war das alles nicht so gemeint und ein Missverständnis und natürlich willigt man in die gemeinsame Steuererklärung ein. Kein Urteil und Kostenteilung.

      Meine erste Anwältin hat die Prozesskostenbeihilfe genommen und dann , weil ihr der Aufwand der dauernden Schriftwechsel zu viel wurde und auch Meinungsverschiedenheiten über meine finanzielle Zukunft bestanden, das Mandat niedergelegt. Ich war erstmal froh eine neue Anwältin zu haben und ja es läuft auf Stundenbasis.



      Kakadu schrieb:

      Wie es scheint, ist das keine Bagatelle, wenn die Anwälte sich im Schriftverkehr auf diese Weise umgehen (Missachten???)
      klar. Geht ums Geld. Das ist nie eine Bagatelle

      Die Anwältin hat selbst schon wissentlich mehrfach Unwahrheiten vorgetragen, dass es mit der Achtung nicht weit her ist. Ich sammle noch für die Beschwerde bei der RAK. Wird wahrscheinlich nichts bringen, weil eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus, aber irgendwas will ich auch machen. Allein die Stunden, die ich damit verbringe alle Schriftsätze zu ordnen und archivieren um zu belegen, dass Teile der Vorträge sich mit Aussagen aus der Vergangenheit nicht decken oder schlicht falsch sind ist alles unbezahlte Freizeitarbeit
    • TanjaW9 schrieb:

      Wir haben in den letzten 15 Jahren nie ohne anwaltliche Hilfe irgendwas bei KM oder in den letzten Jahren bei Kind erreicht. Trotz natürlich vorheriger privatschriftlicher Korrespondenz
      Das kann ich aus eigener hinlänglicher Erfahrung so bestätigen: Die von der KM - in der Regel kostenneutral (da VKH) - beauftragten Anwälte haben (zunächst) immer versucht, einen für komplett blöd zu verkaufen (bzw. haben immer versucht, einen "unterzubuttern"), wenn man in privatschriftlicher Korrespondenz mit denen unterwegs war...

      Bigpuster schrieb:

      Die Anwältin hat selbst schon wissentlich mehrfach Unwahrheiten vorgetragen,
      ... das tut die (wissentlich) im Namen und im AUFTRAG ihrer Mandantin...
      Aber das tut in der von Dir angesprochenn Angelegenheit nichts zur Sache. Du kannst die weiter persönlich/ privat anschreiben, sie wird - auf Grund der Mandate (das von ihrer Klientin) und das von Deiner Anwältin) - nicht umhin kommen, weiter an Deine Anwältin zu schreiben (antworten). Erst recht, wenn Deine Schriftsätze an die gegn. Anwältin Deine eigene Mandatierung tangieren bzw. betreffen. So zumindest meine Auffassung.
      Und wie der Link von @TanjaW9 zeigt: es geht nicht nur ums Geld, oder auch wieder ja: es geht auch da ums Geld: weil ja die Anwälte auch rechtlich(und finanziell) angreifbar wären bzw. zur Verantwortung gezogen werden könnten (zumindest theorethisch)

      Und: @TanjaW9: danke fürs richtigstellen: Mandatieren...
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Jein! Die Sachen die wirklichen zum Teil boshaften Lügen, die sie im Auftrag ihrer Mandantin vorgetragen hat, zähle ich gar nicht. Ich meine wirklich Aussagen von ihr, die sie tätigt, obwohl sie es ausweislich ihrer eigenen älteren Schriftsätze besser wissen müßte. Da erwarte ich von einem Anwalt mehr Genauigkeit und auch Berufsethos. Letztlich widerspricht es auch ihren eigenen Berufsgrundsätzen wissentlich die Unwahrheit zu sagen.
      Bsp. : sie warf mir im Gericht vor, dass ich Umgänge ohne Grund ausfallen lassen würde. Hintergrund:Ein Teil der Kinder hatte einen positiven PCR Test, andere Symptome aber ungetestet. Das gab es schon als Schriftsatz und Ich wies darauf hin, dass es zum damaligen Zeitpunkt nach der geltenden Verordnung meines Landkreises schlicht verboten gewesen wäre. Die Kinder befanden sich in häuslicher Isolation und es gab Kontaktbeschränkungen. Ich war negativ und bin ein anderer Haushalt. Geltende Coronaverordnung beigelegt. Trotzdem den Vorwurf wiederholt. In meiner Welt geht sowas nicht. Berechtigte Rügen von Fehlern gerne.
    • aber zurück zum Thema. Ich bin in eine Kommunikation der Anwälte eingebunden trotz oft haltloser Vorwürfe und muss aber meinen Anwalt zahlen?!
      Aktuell der Kinderbonus. Ich habe noch keine endgültige Antwort von der Personalstelle, aber im Kollegenkreis haben alle diese Zahlung erhalten. Wäre ja ein Wunder, wenn sie nicht. Fragen brauche ich meine Ex nicht, weil sie sowieso nicht antwortet. Ihren Versorgungsnachweis als Beleg, dass sie die Zahlung als Einhorn nicht erhalten hat, will sie auch nicht. Wenn Sie doch Recht hat, muss ich natürlich den abgezogenen Betrag nachzahlen und kann ihn erst abziehen, wenn die Zahlung erfolgt ist. Bekanntermaßen nur in dem Monat, in dem er auch gezahlt wurde….was ich wiederum nicht erfahren werde, weil sie es nicht mitteilt.
      wie schon erwähnt….seit oktober 2021 warte ich auf die Einkommensnachweise zur Unterhaltsberechnung.
      Auch hier sind etliche Schreiben ergangen, die ich zahlen muss?!
    • Hallo Kakadu,

      ich gebe es (mit dem TO) auf.
      Ich weiß wie lange wir (vergeblich) um sowas wie Gerechtigkeit gekämpft haben.
      Ist ja okay, wenn man sich den Frust von der Seele schreiben will (irgendwann kann man das ja auch nicht mehr den eigenen Freunden antun...).
      Der TO wird sich noch jahrelang in sinnlose Auseinandersetzungen hineinmanövrieren (lassen) und den notwendigen Abstand zu dem ganzen Sche... im Zweifel nie erreichen.
      Was haben wir für Federn gelassen. Beschwerden bei der RA-Kammer, Anzeige beim Staatsanwalt wegen des Anwaltes der Mutter, der plötzlich auch Anwalt des Kindes war. Alles sinn- und zwecklos. Vertane Zeit, vertane Müh und keine Befriedung oder Befriedigung des Gerechtigkeitsgefühls.
      Wenn ich ähnliches mit meinem Ex durch machen müsste, würde ich warscheinlich die Radieschen von unten anschauen...

      Ich unke mal ein wenig: es wird noch mindestens einen Anwaltswechsel geben (was ist eigentlich mit Scheidung, Versorgungsausgleich und Zugewinn?) und in die Familie des TO wird (wegen der ganzen Nebenkriegsschauplätze, an denen der TO natürlich überhaupt keinen Anteil hat) in 5 Jahren noch keine Ruhe, keine annähernde Stabilität eingekehrt sein.

      Allein das hier: "Aktuell der Kinderbonus. Ich habe noch keine endgültige Antwort von der Personalstelle, aber im Kollegenkreis haben alle diese Zahlung erhalten. Wäre ja ein Wunder, wenn sie nicht."
      Die Personalstelle der EX darf Dir keine Auskunft zu irgendwelchen Dingen der Ex sagen. Aber gut, Du wirst das alles schon schön am köcheln halten....
      Ich hätte ja einfach - nachdem Du nun hier erfahren hast, dass der Kinderbonus der Berliner Beamten im August gezahlt worden ist, das so durch meinen Anwalt vortragen lassen und dann ist die Gegenseite in Zugzwang (das Gegenteil zu behaupten und ggf. zu beweisen)
      Ach, was mach ich hier noch Vorschläge... :S
      Gruß Tanja
    • Bigpuster schrieb:

      Kakadu schrieb:

      Beschäftigts Du "Deinen" Anwalt auf Stundenbasis?
      Also sie ist mandatiert für Umgang und Trennungs-/Kindesunterhalt. .
      Ich war erstmal froh eine neue Anwältin zu haben und ja es läuft auf Stundenbasis.
      Moin,

      erst jetzt gesehen.
      So doof waren wir am Anfang auch mal. Wir dachten, ist ein renommierter Anwalt, der auch einem Verein angehört, der zum Kindeswohl tätig sein will, da wird der hohe Stundensatz sich sicherlich in der Qualität widerspiegeln.
      Pustekuchen. "Büroversehen" wurde in der Zeit zu meinem persönlichen Unwort des Jahres.
      Als mein Mann das Mandat zurückzog/kündigte waren schon viele hunderte Euro in Richtung dieses Anwaltes geflossen.
      Der gute Anwalt wollte sich aber nicht mit dem bisher gezahlten Geld zufrieden geben und hat auf (angeblich) ausstehende Zahlungen über 500 Euro geklagt.
      Wir haben Widerklage erhoben (Herr M. - nach 10 Jahren immer noch als RA und Mediator tätig - hatte in seiner Honorarvereinbarung "vergessen" zu erwähnen, dass die Gegenseite im Falle unseres Obsiegens nicht sein Honorar-Stundensatz, sondern nur die gesetzlichen Gebühren nach BRAGO zahlen müsse) und sogar noch etwas Geld zurück bekommen....
      Seitdem rate ich dringend von Stundenvereinbarungen ab.

      Mein ernst gemeinter Rat an Dich: beende umgehend alle Mandate mit dieser Anwältin und verzichte auf die (weitere) Geltendmachung etwaiger vermeintlicher Ansprüche.
      Was glaubst Du, wieviel Geld Dir von den um Geld geführten Auseinandersetzungen nach Zahlung der RA- und Gerichtskosten insgesamt bleibt?

      Nach Beendigung der Mandate (aus Kostengründen, schön alle Rechnungen sammeln), beantragst Du für den Umgang VKH und erklärst, dass die 1. Anwältin das Mandat niedergelegt und Du Dir die zweite nicht mehr leisten konntest.

      Es steht noch die Scheidung, der Zugewinn- und Versorgungsausgleich an, richtig?
      Wie lange willst Du denn noch Don Quijote spielen, bist Du realisierst und annimmst, dass es in diesem "Krieg" keinesfalls unter den Beteiligten einen Gewinner, sondern nur Verlierer geben wird.
      Die einzigen, die gewinnen, sind die Anwälte und zwar an Einnahmen!

      Naja, so, wie ich Dich (mit den wenigen Infos, die ich hier bisher rauslesen konnte) einschätze, wirst Du weitermachen wie bisher....

      Gruß Tanja