Höherstufung bei Wegfall zweites Kind

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • hallo,

      da du kein mangelfall zu sein scheinst, dürfte das erst nach Aufforderung zur Offenlegung gelten.
      Denn die Gegenseite hätte sich ja ausrechnen können, wann ca. Das andere Kind mit der Ausbildung fertig ist bzw. Dich bei der letzten Auskunft auffordern können dies mitzuteilen, was es voraussichtlich endet.
      Und dann hätten sie aufgrund der geänderten Umstände, nur noch einen unterhaltsberechtigten zur höherstufung auffordern können oder ggf. Sogar zwischendurch erneut Auskunft fordern können.
      Dies haben sie versäumt. Und deshalb in meinen Augen erst das Recht ab dem jetzige. Auskunftsverfahren die höherstufung zu verlangen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @AnnaSophie,

      doch, ich bin schon ein Mangelfall, mit einer Leistungsfähigkeit von 30 %, zahlte aber bisher freiwillig den Mindestunterhalt. Dieser ist auch Tituliert. Würde ich das nicht tun, könnte ich aufgefordert werden einen Nebenjob aufzunehmen; die Coronaleistungen für Familien wären dann ebenfalls an mir spurlos vorbeigerutscht, ohne die 50 % abziehen zu dürfen.

      Ich werde die entsprechende Seite zum Anschreiben der Berechnung einmal hier anhängen
      Dateien
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Testmama ()

    • hallo,

      da du freiwillig mindestunterhalt zahlst bist du derzeit nicht als mangelfall anzusehen.
      Deshalb musst du auch keinen Wegfall von Unterhaltspflichten etc. Mitteilen.
      Und dann würde ich mich auch gegen eine Hochstimmung wehren, da du ja nur zu 30% den mindestunterhalt zahlen kannst. Auch wenn du einen Nebenjob annimmst würdest du. Jacht auf den mindestunterhalt kommen.

      Insofern würde ich freiwillig keine rückwirkende höherstufung akzeptieren sondern den Vater klagen lassen. Dann könnte es nämlich sein, dass er aufgrund seines Einkommens verpflichtet wird einen Teil des barunterhalts zu übernehmen.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo Testmama,

      ich kenn das so, dass mit dem "Familienunterhalt" gemeint ist, was Du ggf. von einem Ehemann bekommst oder an den zu leisten hättest (also, ob das Einkommen noch um eigentlich gar nicht zu leistende Beiträge noch erhöht werden kann).
      Das fragen die Anwälte gern mal an, um etwas Druck aufzubauen. War bei uns auch so.
      Das hat aber nichts mit dem Kindesunterhalt, der in 2020 weggefallen ist, zu tun - sonst hieße es ja Kindesunterhalt.
      Die Jugendämter fragen gern allgemein nach weiteren Unterhaltspflichten...
      Ich würde der Gegenseite also gar nichts zum 2. Kind mitteilen (lassen) - Deine Anwältin wollte sich sicher nur absichern (sie muss Dich ja auch darauf hinweisen, was möglicherweise noch kommen könnte).
      Und ich teile die Meinung von Kakadu und von Clint (?), dass nicht 2 Jahre später rückwirkend mehr Unterhalt gefordert werden kann - sondern erst ab Aufforderung zur Offenlegung.

      Gruß Tanja
    • Guten Tag zusammen,

      Es kam Post von der Gegenseite. Kurzum, keine nachträgliche Forderung.

      "Anspruch auf zu wenig gezahlten Unterhalt gibt es nur ab dem Ersten des Monats, in dem man den Unterhalt rückwirkend einfordert. Für die Zeit davor besteht kein Anspruch auf ausstehenden Unterhalt..."

      Ihr hattet Recht. Zum Ausbildungsvertrag etc. schreibe ich in meinem anderen Tread
      Gruß
      Testmama

      Hoffnung ist nicht die Überzeugung,
      dass etwas gut ausgeht, sondern die Gewissheit,
      dass etwas einen Sinn hat, egal wie es ausgeht.