Berechnung rückständiger Unterhalt mehrere Jahre

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    • Berechnung rückständiger Unterhalt mehrere Jahre

      Hallo,

      Sachverhalt Stichpunkte: uneheliches Kind, minderjährig, Vaterschaft erst nach etlichen Jahren

      Zur Berechnung des rückständigen Unterhalt sollte m.E. nur der KU nach der DT des jeweiligen Jahres angesetzt werden. Eine bisher nie erwähnte priv. Krankenversicherung soll nun auf einmal rückwirkend für etliche Jahre gezahlt werden. Sprich die Forderung ergibt sich aus KU + KV. Ob Verwirkt ist zu klären.
      Ist das so? Habe nun das hier bei DAHAG gefunden. Demnach ist so eine Forderung nicht korrekt, warum dann ein Richter sowas nicht direkt ankreidet wundert mich.

      Hat da jemand Erfahrung mit was da angesetzt werden darf, wenn es noch nie geltend gemacht wurde?


      Unterhalt kann rückwirkend grds. nur geltend gemacht werden ab dem Monat, in dem der Verpflichtete entweder zur Auskunft über sein Einkommen aufgefordert worden ist, sich in Verzug mit der Zahlung befand oder ein gerichtliches Verfahren gestartet worden ist.
      Wenn dies auch hinsichtlich der Krankenversicherungskosten geschehen ist, können Sie rückwirkend die Kosten ersetzt verlangen; erst recht natürlich, wenn der Vater bereits zur Zahlung der Kosten verurteilt worden ist; in letzterem Fall könnten die Kosten sogar bereits vollstreckt werden.
      Wenn die geschilderten Umstände nicht vorliegen, können die Krankenversicherungskosten nicht mehr rückwirkend geltend gemacht werden.
      DAHAG Website

      Grüße
      Willy
    • hallo,

      ist diese private Krankenversicherung bei der Geburt des Kindes abgeschlossen worden? Sprich ist die Mutter auch privat krankenversichert oder handelt es sich um eine Zusatzversicherung?
      Wie hoch sind die Kosten?

      Die Kosten der privaten Krankenversicherung sind von dem bereinigten Netto vor Berechnung des kindesunterhaltes abzuziehen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo WillyM.
      herzlich willkommen im ISUV-Forum.
      Bitte beantworte noch dies:
      - Wann wurde von wem erstmalig rechtswirksam Kindesunterhalt gefordert?
      oder
      - Wann wurde von wem erstmalig rechtswirksam Auskunft zum Einkommen des Unterhaltsverpflichteten gefordert?
      - Wie hoch ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des UH-Verpflichteten?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • Hallo Miteinander,

      @AnnaSophie
      Ja es ist eine PKV ab Geburt, bei der Mutter ebenfalls. Daher kann das ja nach den Leitlinien des zuständigen OLG auch komplett dem Unterhaltsschuldner auferlegt werden. Das mit dem Abzug danke für die Erinnerung das lasse ich nochmal bei der Berechnung prüfen. Ist aber eher für den laufenden KU wichtig und der wird ja bezahlt, darin sind dann die rund 200.- für die KV.

      @Villa
      Danke für das Willkommen!
      - Wann rechtswirksam, das ist die Frage ... von der KM vor mehr als neun Jahren per email aber keine vollständige Auskunft. Eher im Ton ich denke Du verdienst x Brutto, sag mir doch ob das stimmt und sende einen Gehaltszettel. Nachdem mein Rechtsvertreters ihr schrieb kam nichts mehr, also ist die Auskunft im Anfang stecken geblieben. Ist aber ein anderes Thema
      - Das Einkommen kam damals bereinigt auf DT9 und steigt über die Zeit dann um eine Stufe an und auch mal wieder eine weniger.

      Es wurde damals und bis diesem Jahr nie eine Krankenversicherung erwähnt. Daher denke ich, dass diese nicht in die Rechnung von rückständigen KU einfliessen soll? Wo ist da eine Rechtsgrundlage zu finden? Wird Mehrbedarf nicht aus dem laufenden Einkommen gedeckt und darf nicht in das "Sparschwein Modell Unterhalt" eingehen?

      Gruss von den Alpen
      Willy
    • hallo,

      so lange rückwirkend kann nur Unterhalt gefordert werden, wenn die. Kutter bzw. Das Kind gehindert war die Ansprüche durchzusetzen, weil der Vater nicht bekannt war/ist.
      Hast du die Vaterschaft anerkannt, wann wurdest du als Vater benannt?

      Was die Krankenversicherung angeht, da gibt es suchgünstigere Tarife für Kinder. Und es gibt momentan ja auch Urteile, dass die Erhöhungen in den letzten Jahren unwirksam,sind. Da würde ich mir alle Unterlagen zu vorlegen lassen.

      die Krankenversicherung ist kein Mehrbedarf.

      aber wie gesagt, wenn die Mutter das vor 9 Jahren nicht weiter verfolgtest und du da,als schon als Vater bekannt und erreichbar warst stellt sich die Frage der Verjährung,Weil die Mutter bzw. Das Kind nicht daran gehindert waren den Unterhalt und die Kosten der Krankenversicherung geltend zu machen.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo @AnnaSophie

      Vater war bekannt, nur nicht eingetragen / rechtlich festgestellt, da die KM ihr eigenes Ding machen wollte. Dies erfolgte erst letztes Jahr.
      Das mit der KV würde mich interessieren welche Grundlage man da hat die Erhöhungen abzulehnen. Die Belege der Vergangenheit habe ich noch nicht, die werden vorgelegt, aber die Beträge sind bereits bekannt. Daher ja meine Frage ob man das zeitlich nach hinten gerichten dann in KU und PKV aufsplittet und m.E. wird da nur der KU diskutiert. KV wurde nie angesprochen.

      Verjährung gibt es bei KU nicht, es ist hier die Verwirkung und da wird es knifflig insbesondere mit dem Umstandsmoment. Ist aber hier nicht das Thema, denke ich, dazu braucht man einen extra Beitrag mit der Situation vor und nach dem BHG Urteil 2018.

      Grüße
      Willy
    • Hallo Willy,

      vertrackt. Du bist bereits die dritte Person, von der ich so etwas höre - also, dass eine Vaterschaft erst nach einigen Jahren anerkannt werden sollte.

      Ich könnte mir Verwirkung von Unterhalt schon vorstellen. Allerdings habe ich keine Idee, welche Zeiträume verwirkt sein könnten.
      Bist Du ISUV-Mitglied? Dann würde ich Dir raten, dass Du diesen Fall für die kostenlose jährliche schriftliche Rechtsauskunft nutzt. Die Anwälte sind in diesen Spezialgebieten sicherlich bewanderter als wir Laien hier.

      Gruß Tanja
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