Vermögen und Hartz4

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    • Vermögen und Hartz4

      Hallo.
      Wenn man sich bei der ARGE mit Hartz4 anmeldet und dann im Rahmen einer Trennung mit Hausverkauf 100.000 als Anteilsvermögen hat.
      Bekommt man das von der Bank überwiesen oder wird das von der ARGE im Rahmen einer Treuhandhaft verwaltet.
      Wenn nicht, dann kann ich ja 70.000 verschenken und nach einem Jahr wieder bei der ARGE anklopfen, die ja ihre Leistungen wegen meinem Vermögen eingestellt hat und sagen das ich jetzt wieder mittellos bin und die 100.000 wech sind.
      Geht das so?
    • hallo,

      das geht nicht ganz so.
      Die arge wird dir zwar das Geld lassen. Aber aufgrund der Kontoauszüge fragen wo das Geld geblieben ist.
      Und wenn du einen so hohen Betrag nach der Antragstellung einfach so verschleuderst kann dich das Amt so stellen als würdest du das Geld noch haben und dann erst nach der Zeit wieder Hartz 4 gewähren. Denn wenn du Werte dafür anschaffst kann das Amt dich auffordern die zu veräußern um den Sozialbereich zu verringern.

      wobei du dich ja dann auch freiwillig krankenversichern musst. Das müsste dann in die Berechnung einfließen.

      bedenke, dass du damit von Transferleistungen lebst. Und dies unsolidarisch ist, wenn du rein theoretisch von deinem Vermögen leben könntest.


      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Stern2020 schrieb:

      Wenn nicht, dann kann ich ja 70.000 verschenken und nach einem Jahr wieder bei der ARGE anklopfen, die ja ihre Leistungen wegen meinem Vermögen eingestellt hat und sagen das ich jetzt wieder mittellos bin und die 100.000 wech sind.
      Geht das so?
      Hallo Stern,

      die Arge würde sich das verschenkte Geld vom Bedachten wiederholen oder Dir einfach die Leistungen einstellen/verweigern. Du hättest Dich ja vorsätzlich in die Situation gebracht.
      Mit Erbschaften ist es ähnlich - man kann sogar aufgefordert werden, den Pflichtteil geltend zu machen, selbst wenn man (durch eine Pflichtteilsstrafklausel) später weniger erben würde...

      Gruß Tanja
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