Ihr habt mir schon einmal weiter geholfen und jetzt hoffe ich tatsächlich noch einmal auf Eure Hilfe.
Mein Mann hat ja 2 Kinder. Eines 19, das andere seit Mai 18.
Bis zur Volljährigkeit zahlte mein Mann 144% DDT. (Tituliert)
Mit der Volljährigkeit bezahlte er Kind 1 (direkt) eine Pauschale von 300,- Euro, da das EK der KM nicht bekannt war.
Kind 1 ist noch Schüler, morgen fertig mit Abitur und möchte im Herbst aushäusig studieren (wohnt zur Zeit noch bei der Mutter).
Kind 1 fackelte mit der Volljährigkeit nicht lange und verklagte den Papa auf Unterhalt. Seither gehen Berechnungen über die Anwälte.
Nun war Ende Juni ein Verfahren, und ein Vergleich flatterte ins Haus den unser Anwalt befürworten würde, ich nicht und dazu benötige ich bitte Eure Meinung.
Mein Mann hat ein bereinigtes Netto (inkl. Mieteinnahmen) 4.996,- allerdings fehlen hier die Aufwendung für die vermietete Immobilie in Höhe von 1250,- und die Steuervorrauszahlung ist nicht korrekt angegeben (verrechnet sind mon.264,50, es müssten aber mon. 334,27 sein., was nach meinen Berechnungen ein ber. Netto von 3676,- macht.
Die KM hat ein ber. Netto i.H.v. 2608,- (hier sind noch 2 Kredite strittig, ob die abgezogen werden dürfen).
Nach meinen Berechnungen hätten so beide volljährigen Kinder ein UH Anspruch an den Vater von 472,- und an die Mutter i.H.v. 265,-., Kind 1 ab Herbst dann 428,-/213,- (wenn das Studium beginnt).
Jetzt flattert der Vergleich ins Haus.
Hiernach soll mein Mann rückwirkend 505,- Gesamtunterhalt zahlen, ab Herbst dann 488,-.
Fragen die sich mir hier stellen, und die auch "unser" Anwalt nicht zufriedenstellend beantwortet hat:
1.) der 1. volle UH soll in dem Monat bezahlt werden, in dem das Kind 18 wurde. Der 18. Geburtstag war an einem 15. ergo hat mein Mann den halben UH an die KM bezahlt und dem Kind 150,- Euro überwiesen.
Ist es nicht so, dass der UH ans Kind erst ab dem Tag der Volljährigkeit zu zahlen ist?
2.) der Kinderbonus wurde weder 2021 berücksichtigt, noch 2022
3. lt. Richter hat das Kind zwischen Juli und September keinen Unterhaltsanspruch, da es fertig mit der Schule ist und noch nicht ins Studium eingeschrieben und außerdem 6 Wochen arbeiten wird. Ist das korrekt?
4. erzählt mir "unser" Anwalt etwas von einem Bedarf in Höhe von 880,- Euro wenn Kind 1 studiert. Ich finde überall nur 860,- Euro.
Mein Gefühl sagt mir, den Vergleich auf keinen Fall annehmen. Mein Rat an meinen Mann war, Mitglied im ISUV zu werden und den Anwalt zu wechseln, ich habe nicht das Gefühl gut beraten oder vertreten zu werden.
Sehe ich das zu eng?
Mein Mann hat ja 2 Kinder. Eines 19, das andere seit Mai 18.
Bis zur Volljährigkeit zahlte mein Mann 144% DDT. (Tituliert)
Mit der Volljährigkeit bezahlte er Kind 1 (direkt) eine Pauschale von 300,- Euro, da das EK der KM nicht bekannt war.
Kind 1 ist noch Schüler, morgen fertig mit Abitur und möchte im Herbst aushäusig studieren (wohnt zur Zeit noch bei der Mutter).
Kind 1 fackelte mit der Volljährigkeit nicht lange und verklagte den Papa auf Unterhalt. Seither gehen Berechnungen über die Anwälte.
Nun war Ende Juni ein Verfahren, und ein Vergleich flatterte ins Haus den unser Anwalt befürworten würde, ich nicht und dazu benötige ich bitte Eure Meinung.
Mein Mann hat ein bereinigtes Netto (inkl. Mieteinnahmen) 4.996,- allerdings fehlen hier die Aufwendung für die vermietete Immobilie in Höhe von 1250,- und die Steuervorrauszahlung ist nicht korrekt angegeben (verrechnet sind mon.264,50, es müssten aber mon. 334,27 sein., was nach meinen Berechnungen ein ber. Netto von 3676,- macht.
Die KM hat ein ber. Netto i.H.v. 2608,- (hier sind noch 2 Kredite strittig, ob die abgezogen werden dürfen).
Nach meinen Berechnungen hätten so beide volljährigen Kinder ein UH Anspruch an den Vater von 472,- und an die Mutter i.H.v. 265,-., Kind 1 ab Herbst dann 428,-/213,- (wenn das Studium beginnt).
Jetzt flattert der Vergleich ins Haus.
Hiernach soll mein Mann rückwirkend 505,- Gesamtunterhalt zahlen, ab Herbst dann 488,-.
Fragen die sich mir hier stellen, und die auch "unser" Anwalt nicht zufriedenstellend beantwortet hat:
1.) der 1. volle UH soll in dem Monat bezahlt werden, in dem das Kind 18 wurde. Der 18. Geburtstag war an einem 15. ergo hat mein Mann den halben UH an die KM bezahlt und dem Kind 150,- Euro überwiesen.
Ist es nicht so, dass der UH ans Kind erst ab dem Tag der Volljährigkeit zu zahlen ist?
2.) der Kinderbonus wurde weder 2021 berücksichtigt, noch 2022
3. lt. Richter hat das Kind zwischen Juli und September keinen Unterhaltsanspruch, da es fertig mit der Schule ist und noch nicht ins Studium eingeschrieben und außerdem 6 Wochen arbeiten wird. Ist das korrekt?
4. erzählt mir "unser" Anwalt etwas von einem Bedarf in Höhe von 880,- Euro wenn Kind 1 studiert. Ich finde überall nur 860,- Euro.
Mein Gefühl sagt mir, den Vergleich auf keinen Fall annehmen. Mein Rat an meinen Mann war, Mitglied im ISUV zu werden und den Anwalt zu wechseln, ich habe nicht das Gefühl gut beraten oder vertreten zu werden.
Sehe ich das zu eng?