Unterhalt vollj.Kinder, Vergleich und Fragen dazu

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    • Moin,

      über die Unterhaltszahlungen(-rückstände) braucht man nicht mehr zu diskutieren, der Anwalt des KV hat dem Vergleich zugestimmt. :rolleyes:

      Im neuen Vergleich fehlt der Bezug auf Abänderung des vorherigen Vergleichs (vom 4.7.2019?). Der neue Vergleich ist vollstreckbar (§ 794 ZPO), also ein Titel. Ein Gerichtsvollzieher wird jedoch nicht prüfen, ob das Kind tatsächlich ab Oktober 2022 studiert.... Dann steht wohl wieder ein Verfahren an. Auch unverständlich, warum das Kind nicht vergleichsweise verpflichtet wurde, über den gesamten Verlauf des Studiums entsprechende Bescheinigungen und Leistungsnachweise unaufgefordert vorzulegen! Ich sehe das als Schlamperei eines unfähigen Richters an. Der Anwalt des KV ist da auch nicht besser.

      Na ja, das Verfahren ist beendet. Kostenaufhebung ist vereinbart. Der Vater zahlt seinen Anteil komplett aus eigener Tasche, dem Kind wurde vermutlich ratenfreie VKH bewilligt, also muss der Steuerzahler blechen. Der Richter hat sich durch den Vergleich eine umfangreiche Begründung eines Beschlusses erspart, er braucht keine Beschwerde am OLG fürchten. Die beiden Anwälte hatten keinen großen Arbeitsaufwand und sacken nun eine zusätzliche Vergleichsgebühr ein. Und ja, rosige Aussicht für die Anwaltschaft (wer auch immer mandatiert wird) auf zukünftige Einnahmen durch Folge-Verfahren...

      § 1 BRAO schrieb:

      Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege.
    • Ne Tanja, verwechselst Du nicht.

      Ich hatte schon vermutet, dass mein Mann da ziemlich über den Tisch gezogen wurde. Aber was will man machen, wenn der Mann halt zustimmt, dass er seine Ruhe hat.

      Hier aber noch die Berechnungen. Vom 1.4.21 und zum 1.10.22
      Tja... ich krieg die nicht hochgeladen, bzw. max. jede Seite einzeln.
    • Neuer Versuch Berechnung zum 1.4.21
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    • und zum 1.10.22

      Macht es Sinn, Kind 1 anzuschreiben und um Herausgabe des (alten) Titels zu bitten, oder verliert der mit der Annahme des Vergleichs automatisch seine Gültigkeit?
      Kind 2 wird ein Schreiben bekommen, das war ja eigentlich nicht Gegenstand der Verhandlung, aber mit den aufgelisteten Zahlen arbeiten wir im Moment
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    • Hallo Kat,

      ganz ehrlich: ich kann verstehen, dass Dein Mann Ruhe haben will (ich hab das auch bei nur einem Kind verstanden- musste aber meinem Mann erklären, dass wir - also die komplette neue Familie - dadurch ewig den Gürtel enger schnallen müssen).
      Sieh es Deinem Mann nach - bei 2 Kindern hätte ich vermutlich sogar die Flucht ergriffen als neue Frau mit nachgeboren Kinde...

      Ich habe mir die Zahlen angeschaut - waren das die vom Richter?
      Dann hat er zumindest Deinem Mann die Nichtkürzung des SB geschenkt.
      Erstmal Kind 2: ist das jetzt Gezahlte mehr als die 144 titulierten aus der Minderjährigkeit?
      Kind 1: ist der Vergleich auch von der Gegenseite angenommen? Irgendwer muss doch noch was zur Rechtskraft festgestellt haben.
      Wie Clint sagte, fehlt in Vergleich der Bezug auf den konkreten (vorherigen) Titel/Vergleich.
      Wie auch die Verpflichtung von Kind 1, Nachweise zu liefern.
      Egal jetzt.
      Vielleicht weiß Clint, wie das mit dem alten Vergleich ist?
      Bei uns hat das Kind auch nichts rausgerückt, so dass wir auf Abänderung klagen mussten.

      Gruß Tanja
    • Liebe Tanja,

      vielen Dank erstmal fürs drüber schauen!
      Wirklich toll, dass Du Dich immer wieder einsetzt und erklärst!

      Zu Deinen Fragen, ja die "Gegenseite" hat den Vergleich auch angenommen.

      Die Berechnungen waren vom Richter.

      Die 144% waren tituliert, zumindest solange Kind 2 Minderjährig war.

      Ich hänge mal ein Schreiben an, wie ich es für Kind 2 verfasst habe.

      Mein Mann findet auch das überflüssig, da er zu Kind 2 wenigstens ein wenig einen Bezug hat und Kind 2 noch regelmäßig zu uns kommt. Außerdem ist er der Meinung, es versteht es eh nicht. Ergo habe ich versucht, das Schreiben so verständlich wie möglich zu verfassen und hoffe, dass es trotzdem alles Wichtige enthält.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kat70 ()

    • Hallo Kat,

      danke für die Anerkennung.
      Dafür sind wir hier - um durch unserer eigenen Erfahrungen Anregungen zu geben.

      Wenn die jetzige Zahlung für Kind 2 höher ist als das bisher titulierte, braucht ihr den Titel nicht rausverlangen, zumal das Kind dann ja keinen mehr hat.
      Der Vergleich mit dem Kind 1 wirkt nicht direkt für Kind 2, es könnte daraus also nicht vollstrecken.
      Und demzufolge müsste es den alten Titel auch nicht herausgeben oder auf die Vollstreckung daraus verzichten - nur, wenn Dein Mann eine neue Titulierung (meinetwegen i.H. des Vergleiches) vornimmt (z.B. bei Jugendamt, dem Gericht oder kostenpflichtig beim Notar).
      Wenn Dein Mann einen einigermaßen guten Draht zum Kinde hat, sprecht die Angelegenheit lieber vorher mit dem Kind persönlich ab - und schreib ein kurzes Protokoll von dem Besprochenen, welches ihr vom Kinde gegenzeichnen lasst.
      Wenn dem Kind darin etwas nicht gefällt, vermerkt es und gebt dem Kind dann eine Kopie mit.
      Schön (für das gute Verhältnis) wäre auch, wenn ihr dem Kind sagt, dass die Schulbescheinigung auch für die Steuererklärung wichtig ist.
      (Bei uns wollte das Finanzamt für das volljährige Kind meines Mannes den Nachweis des Schulbesuches sehen - obwohl die Mutter im gleichen Bezirk veranlagt wird und die Steuererklärung schon abgegeben hatte - der Steuerbescheid wurde uns ja nach zähem Ringen vorgelegt).

      Mit meinem volljährigen Kind haben wir immer alles direkt besprochen und dann Verträge aufgesetzt.
      Das funktioniert ganz gut bei nicht-zerrütteter Beziehung.
      Noch ein Tipp: bei guter Beziehung würde ich auf Fett-Druck in Schreiben sowieso verzichten.
      Wenn man dazu ein paar Worte im persönlichen Gespräch verliert, ist es meist nicht nötig, etwas ganz besonders zu betonen, oder?

      Dass ein gerade Volljähriger das nicht versteht, kann ich nachvollziehen - man muss sich schon damit beschäftigen wollen und wenn schon nicht mal Anwälte (oder Richter) das alles richtig machen, wie soll das ein Adoleszenter durchdringen?

      Gruß Tanja
    • Das Problem am reinen Gespräch ist, dass Kind 2 schlicht "zumacht".
      Es will keinen Ärger, es will nicht zwischen die Fronten geraten und hat von Mutter und Geschwister einen "Maulkorb" (aussage von Kind 2, Mamma und A. wollen nicht dass ich das sage, ich weiss nie was ich erzählen darf).

      Sobald man also anfängt über Geld, Unterhalt oder sonstwas zu sprechen, macht es dicht, zieht sich die Kappe über den Kopf und fühlt sich sichtlich unbehaglich.

      Und dann kommt mein Mann und sagt "es will es halt nicht, das müssen wir respektieren"....

      Und ich seh da schon die nächste Klage rollen.......
    • Moin,

      der gerichtliche Vergleich auf Papier, also auch die vollstreckbare Ausfertigung, wird vom Gericht erst noch an den RA des Kindes zugestellt. Kleiner Blackout gestern. :saint:

      Dann sollte man ein Weilchen warten, ob der Anwalt des Kindes alle bisherigen vollstreckbaren Ausfertigungen (Urteile, Beschlüsse, Vergleiche, Urkunden) freiwillig herausrückt. Wenn nicht, könnte man ihn unter Hinweis auf BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07 dazu auffordern.

      Mir wurden die alten Dinger damals im Anschluss an meine Abänderungsbeurkundung unaufgefordert vom gegn. Anwalt herausgegeben. Da einige Urkunden schon nach wenigen Jahren nicht mehr auffindbar waren :D , erhielt ich nur entsprechende Verzichtserklärungen. Für mich war das ok. Mir persönlich war das sowieso völlig Wumpe, denn wer bei mir ungerechtfertigt vollstreckt, der hat nichts zu lachen.
    • Hallo Kat,

      Kat70 schrieb:

      Das Problem am reinen Gespräch ist, dass Kind 2 schlicht "zumacht".
      Du bist doch eine emphatische Frau, die weiß, was sie will, gell?
      Also verstehst Du das Kind ja auch und darfst, nein sollst ihm das auch versichern.
      Dann legst Du dem Kind dar, dass aber nun mal - auch weil das ja durch das Verhalten von Kind 1 und KM deutlich wird - bestimmte Dinge geregelt werden müssen und "Kopf in den Sand" keine Lösung ist.

      Wie gesagt, dadurch, dass die jetzige Zahlung ja sogar höher ausfällt, braucht ihr das Gewese um die Titelherausgabe noch nicht anstellen.
      Ihr habt aber hoffentlich schon etwas mit der Unterschrift des Kind 2 drunter, an wen der Unterhalt zu zahlen ist?

      Und wenn Dein Mann kommt mit: wenn sie das nicht will, dann müssen wir das akzeptieren, antwortest Du ihm: und wenn das Kind nicht mehr zur Schule gehen will, dann müssen wir das auch akzeptieren (und weiter Unterhalt zahlen)?

      Nein, man muss nicht akzeptieren, wenn jemand nicht reden will - es sei denn, man hat ihm vorher (durch Reden oder im Zweifelsfall auch schriftlich) die Konsequenzen des Handelns oder Nichthandlens nahe gebracht. Hier braucht das Kind 2 ja auch weiter gar nichts zu den Grundlagen sagen. Wenn Du Dich an dem bisherigen Entwurf Deines Schreibens orientierst, sollte das doch okay sein?

      Titelherausgabe von Kind 1, keine Ahnung, ob ich das so machen würde, wie Clint schreibt. Hab mir das Urteil noch nicht angeschaut.

      Gruß Tanja
    • und wieder alles auf den Kopf gestellt.

      Jetzt hat Kind 1 sich gemeldet, dass es ab dem 1.10. BFD macht und an die Nordsee geht.
      Dort erhält Kind 1 dann 205,- Taschengeld, 241,- Euro Verpflegungsgeld und kostenlose Unterbringung.

      Da ich meinen Mann kenne, wird ihn nicht interessieren, ob Kind 1 noch Anspruch auf UH hat (da dieser BFD in meinen Augen nichts mit dem angepeilten Studium zu tun hat), sondern er wird wohl zahlen.
      Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir dann von einem "Anspruch" von 860,- Euro reden, davon dann KiGe 219,-, Taschengeld 205,- u. Verpflegungsgeld 241,- abgezogen werden?
      Wie sieht das mit der Kostenlosen Unterkunft aus? Hat Kind 1 einen "Freibetrag" von 100,- Euro?

      Schatzi wird sich die Tage mit seinem Anwalt (auf den er immer noch große Stücke hält *kopfschüttel) kurzschliessen, auch um abzuklären, ob sich dadurch der Anteil der KM für Kind 2 erhöht, um dann zu sehen, was er tatsäclich für beide an Unterhaltszahlungen zu leisten hat.
    • Hallo Kat,

      möglicherweise hat Kind 1 keinen Anspruch, weil es seinen Bedarf komplett allein decken kann.
      Während des BFD besteht wohl weiter Kindergeldanspruch und das Kind kann weiter in der kostenlosen Familienversicherung der GKV mitversichert bleiben.
      Im Bedarf des auswärtig untergebrachten studierenden Kindes (860) ist lt. Düsseldorfer Tabelle 375 Euro Wohnkostenanteil enthalten (Punkt 7).
      Dieser wird hier durch die kostenlose Zurverfügungstellung erfüllt, so dass der Bedarf entsprechend zu reduzieren ist.
      Macht dann noch 485.
      205+241+219=665.
      Also selbst wenn man dem Kind noch 100 Euro "Ausbildungsaufwand" zubilligen würde (was ich nicht täte und auf den ersten Blick der Richter auch beim volljährigen Kind meines Mannes nicht tat), bleibt nichts mehr an Unterhalt übrig.

      Vielleicht musst Du mal mitgehen zum Anwalt?

      Gruß Tanja

      P.S. leider tendieren inzwischen die Gerichte dazu, FSJ, FÖJ oder BFD auch bei Nichtvoraussetzung oder Nichtdienlichkeit fürs Studium als "persönlichkeitsbildend" anzusehen und die Unterhaltspflicht - so weit nicht durch eigene Bezüge des Kindes gedeckt - zu bejahen.

      P.P.S. war der Bedarf des Kindes vor Aufnahme des BFD höher als 860?
    • Hallo Tanja,

      sorry, das mit dem zitieren krieg ich nicht hin, aber Deine letzte Frage bzg. des Bedarfs, das war ja in der Schwebe. Zum Zeitpunkt des Vergleichs wurde ja davon ausgegangen, dass Kind 1 aushäusig studiert, ergo wäre der 860 Euro Satz ausschlaggebend gewesen.

      Das mit den 375,- Wohnkosten hat mir noch gefehlt. Wo kann ich das denn nachlesen? Steht das so in der DD Tabelle?

      Sorry, habs gefunden!

      Danke!!!!!!!!
    • Also, auch der Anwalt sagt, mein Mann ist raus aus dem Unterhalt. Er setzt nun vorsorglich ein Schreiben auf, dass Kind 1 aus Rechten aus dem neuen Titel für ein Jahr verzichtet.

      Mein Mann macht sich gerade Gedanken, ob er Kind 1 trotzdem ein Taschengeld bezahlt.
      Er war da sehr hin-u.hergerissen, da sich Kind 1 am Tel. wieder ziemlich doof benommen hat, war dann schon wieder bei eher nicht.

      Jetzt kam ein Vorschlag von mir, er solle seinem Kind einfach jeden Monat einen Brief schreiben mit einer kleinen Überraschung (mal ein Buch, mal ein Schal, mal Weihnachtsgebäck oder eine selbstgemacht Marmelade irgendwas jahreszeitlich passendes halt) und halt immer ein paar persönliche Zeilen. Fand er dann ganz gut, und ich bin überzeugt, dass Kind 1 sich über die kleinen Aufmerksamkeiten freuen wird, es wird dann hoffentlich klar werden, dass Papa sich Gedanken macht und sich kümmert.... ich hoffe sehr, mit etwas Abstand, dass das Verhältnis der beiden darüber etwas besser wird und vor allem auch mal weg kommt von dem Thema Geld.