Taktische Spielchen mit dem Unterhalt (warte seit Monaten auf Berechnung und Bankverbindung vom unterhaltsberechtigten Vater)

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    • Taktische Spielchen mit dem Unterhalt (warte seit Monaten auf Berechnung und Bankverbindung vom unterhaltsberechtigten Vater)

      Meine Freundin hat durch ein katastrophales "Sachverständigengutachten" und ein Verfahren mit haarsträubenden Lügen, ihr Kind an den Kindesvater verloren und ist diesem gegenüber nun unterhaltspflichtig.

      Der Vater hat wenige Tage nach dem Beschluss des Gerichts seine Unterhaltsforderungen gegenüber meiner Freundin geltend gemacht, sie zur Auskunft über Ihre "Einkünfte und Vermögensverhältnisse" aufgefordert und sie "vorsorglich in Verzug" gesetzt (Ende 02/22). Die geforderten Auskünfte liegen ihm nun seit ca. 3 Monaten (per Einschreiben) vor. Meine Freundin hat in selbigem Schreiben auch um eine Bankverbindung gebeten, um bis zur finalen Feststellung der Unterhaltshöhe durch ihn, zumindest den Mindestunterhalt bereits an ihn überweisen zu können. Seit nun mehr 3 Monaten gibt es keine Rückmeldung vom Vater.

      Da der Vater im o.g. Verfahren äußerst skrupellos agierte und es stets gut verstand, sich mit Lügen und Falschdarstellungen immer wieder Vorteile
      im Verfahren zu verschaffen, ist nicht davon auszugehen, dass er einfach vergessen hat, sich mit dieser Sache zu beschäftigen. Denn er lässt
      meine Freundin bei jeder Gelegenheit spüren, dass er der Gewinner des Verfahrens und nunmehr auch uneingeschränkter "Herrscher" über das
      gemeinsame Kind ist. Meine Freundin hat auch schon versucht, einen Termin mit ihm beim Jugendamt zu machen, um die Probleme und auch das
      Thema Unterhalt mit ihm zu besprechen. Den lange angedachten Termin hat der Vater zunächst heran kommen lassen und dann am Tag vorher abgesagt
      und dem JA mitgeteilt, dass er für keine derartigen Termine zur Verfügung steht (auch ein bereits bekanntes Muster aus dem Verfahren).

      Können meiner Freundin ausgehend von der aktuell so schon bescheidenen Situation zusätzlich aufgrund der Unterhaltsproblematik weitere juristische oder
      finanzielle Nachteile entstehen? Sollte sie einfach abwarten oder selber noch einmal aktiv ggf. über den Anwalt tätig werden?

      Kann der Vater dieses Spiel beliebig lange fortsetzen und dann an einem Zeitpunkt seiner Wahl (vielleicht Monate oder Jahre später) den
      ganzen bis dahin fälligen Unterhalt ein-/nachfordern? Meine Freundin hat wie bereits dargelegt, Auskunft erteilt und auch um eine Bankverbindung
      gebeten. Beides erfolgte per Einschreiben für das eine entsprechende Empfangsbestätigung vorliegt.

      Ganz lieben Dank für eine kurze juristische Einschätzung!! :)
    • hallo,

      wir sind ein laienforum und deshalb kann hier keine juristisch Einschätzung erfolgen.
      Anstelle der Freundin würde ich diese Briefe erneut über einen Gerichtsvollzieher amtlich zustellen lassen mit dem damaligen Datum und ein neues Schreiben hinzufügen, indem erneut um die kontoverbindung gebeten wird.

      Und dann hilft nur abwarten und das Geld zur Seite legen.
      Den Anspruch des Kindes kann sie ja auch selbst berechnen. Und den Kindermanns bitte nicht vergessen hälftig abzuziehen.

      weiß sie denn was der Vater verdient? Schweigt er ggf. Weil er mehr als das doppelte/dreifache von ihr verdient und deshalb ggf. Ein Teil oder der ganze barunterhalt von ihm zusätzlich zur Betreuung zu stemmen sein könnte?

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Bella,

      Sophie hat schon die Wichtigsten DInge geschrieben.
      Ich möchte Dir noch mit auf den Weg geben, dass Du die Eingangsbeschreibung ruhig weglassen könntest.
      Genau andersrum (also mit einer Mutter als 'Betreiberin') haben wir es erlebt - bis auf ein Sachverständigengutachten. Die Kosten haben wir uns gespart ;) .

      Wenn ich an der Stelle Deiner Freundin wäre, würde ich den Unterhalt selbst berechnen und beiseite legen.
      So, wie Du den Ex beschreibst, agieren nämlich für gewöhnlich auch gewiefte Anwälte. Fordern zur Auskunft nach 1605 BGB auf und lassen dann alles erstmal schön abhängen. Steigert ja den Streitwert.
      Wenn Deine Freundin dem Vater zumindest ansatzweise den Wind aus den Segeln nehmen wollen würde, würde ich zum Urkundsbeamten des Jugendamtes (kostenfrei) latschen und einen Titel über den Mindestunterhalt - oder, wenn sie es sich leisten kann - über den Betrag lt. eigener Berechnung erstellen lassen und den Beamten bitten, den Titel an den Vater zuzustellen. Und zwar ab dem Monat der Aufforderung zur Einkommensoffenlegung.

      Gruß Tanja
    • Hallo Ihr Lieben,
      die Kosten für das Sachverständigengutachten konnte sie sich leider nicht sparen. Das wurde vom Vater "gewünscht", nachdem die Richterin zunächst der Meinung war, dass das Kind zur Mutter sollte. Erst dann begann das große Staunen, als plötzlich alles ganz anders war, als dies zuvor Jugendamt und Kindesbeistand festgestellt hatten. Und es bleibt auch nicht bei einem Gutachten, sondern es gab noch ein zweites, da das erste laut dem OLG das Thema verfehlt hatte. Da durfte die selbe "Sachverständige" gleich noch mal ran und dann wurde alles noch schlimmer...

      Doch zurück zum Thema... Habt vielen Dank für Eure Hinweise! An die Möglichkeit, dass er möglicherweise so viel verdient, dass meine Freundin am Ende gar nicht unterhaltspflichtig ist haben wir tatsächlich noch nicht gedacht. Falls dem tatsächlich so wäre, würde dann vermutlich auch nicht (wie jetzt) das ganze Kindergeld bei ihm landen denke ich. So gesehen könnte das schon ein Grund für ihn sein, die Füße still zu halten. Vermutlich wird am Ende aber der Bescheid zum Thema Unterhalt bei meiner Freundin landen, wenn ihre Tochter dann in den Ferien mal etwas länger da sein darf. Zeitpunkte für schöne Schreiben wurden von ihm in der Vergangenheit schon immer sehr sorgfältig ausgewählt (z.B. zum Geburtstag) um es nicht zu langweilig werden zu lassen.

      @Maccie: Warum würdest Du das es denn tunlichst unterlassen so einen Titel erstellen zu lassen?

      Am Ende führt wohl am Gang zum Anwalt kein Weg vorbei, um nicht wieder in eine Falle zu tappen.

      Bella
    • Hallo Bella,

      was das Kindergeld anbelangt, das hat nichts mit dem Einkommen der Eltern zu tun.
      Es steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat!

      Ansonsten bin ich schon verwundert: Deine Freundin wird doch den Vater des Kindes sicher etwas kennen.
      Ansonsten kommt ein Kind ja nicht plötzlich zu einem Elternteil, zu dem es vorher keine Bindung hatte.
      Weiß denn die Freundin nicht, wo der Vater als was arbeitet (und im Idealfall, in welcher Größenordnung er verdient)?
      Ja, wenn der Betreuende das Dreifache hat, kann Unterhalt ganz entfallen. Wenn aber Deine Freundin z.B. auch nicht schlecht verdient und nach einer Unterhaltszahlung noch ihren angemessenen Selbstbehalt hätte, wird sie den Unterhalt vermutlich schon leisten müssen.
      Es wird gern so getan, als ob es leicht wäre, eine (Teil)Entpflichtung zu bekommen.
      Mein Mann musste auch erst in die zweite Instanz. Den Richter am AG hat weder das weitere Kind, noch dass die KM das Doppelte hatte, überhaupt interessiert.

      War Deine Freundin denn mit dem Vater des Kindes verheiratet?

      Gruß Tanja
    • Bella schrieb:




      @Maccie: Warum würdest Du das es denn tunlichst unterlassen so einen Titel erstellen zu lassen?
      Weil ein Titel nur sehr schwer aus der Welt zu schaffen ist. Wenn du also aus z.b. berechtigten Gründen den Unterhalt kürzen lassen willst, bist du in der Beweisnot und musst in den allermeisten Fällen selbst klagen (weil der Unterhaltsempfänger i.d.R. so einen Titel nicht rausrückt).
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