Meine Freundin hat durch ein katastrophales "Sachverständigengutachten" und ein Verfahren mit haarsträubenden Lügen, ihr Kind an den Kindesvater verloren und ist diesem gegenüber nun unterhaltspflichtig.
Der Vater hat wenige Tage nach dem Beschluss des Gerichts seine Unterhaltsforderungen gegenüber meiner Freundin geltend gemacht, sie zur Auskunft über Ihre "Einkünfte und Vermögensverhältnisse" aufgefordert und sie "vorsorglich in Verzug" gesetzt (Ende 02/22). Die geforderten Auskünfte liegen ihm nun seit ca. 3 Monaten (per Einschreiben) vor. Meine Freundin hat in selbigem Schreiben auch um eine Bankverbindung gebeten, um bis zur finalen Feststellung der Unterhaltshöhe durch ihn, zumindest den Mindestunterhalt bereits an ihn überweisen zu können. Seit nun mehr 3 Monaten gibt es keine Rückmeldung vom Vater.
Da der Vater im o.g. Verfahren äußerst skrupellos agierte und es stets gut verstand, sich mit Lügen und Falschdarstellungen immer wieder Vorteile
im Verfahren zu verschaffen, ist nicht davon auszugehen, dass er einfach vergessen hat, sich mit dieser Sache zu beschäftigen. Denn er lässt
meine Freundin bei jeder Gelegenheit spüren, dass er der Gewinner des Verfahrens und nunmehr auch uneingeschränkter "Herrscher" über das
gemeinsame Kind ist. Meine Freundin hat auch schon versucht, einen Termin mit ihm beim Jugendamt zu machen, um die Probleme und auch das
Thema Unterhalt mit ihm zu besprechen. Den lange angedachten Termin hat der Vater zunächst heran kommen lassen und dann am Tag vorher abgesagt
und dem JA mitgeteilt, dass er für keine derartigen Termine zur Verfügung steht (auch ein bereits bekanntes Muster aus dem Verfahren).
Können meiner Freundin ausgehend von der aktuell so schon bescheidenen Situation zusätzlich aufgrund der Unterhaltsproblematik weitere juristische oder
finanzielle Nachteile entstehen? Sollte sie einfach abwarten oder selber noch einmal aktiv ggf. über den Anwalt tätig werden?
Kann der Vater dieses Spiel beliebig lange fortsetzen und dann an einem Zeitpunkt seiner Wahl (vielleicht Monate oder Jahre später) den
ganzen bis dahin fälligen Unterhalt ein-/nachfordern? Meine Freundin hat wie bereits dargelegt, Auskunft erteilt und auch um eine Bankverbindung
gebeten. Beides erfolgte per Einschreiben für das eine entsprechende Empfangsbestätigung vorliegt.
Ganz lieben Dank für eine kurze juristische Einschätzung!!
Der Vater hat wenige Tage nach dem Beschluss des Gerichts seine Unterhaltsforderungen gegenüber meiner Freundin geltend gemacht, sie zur Auskunft über Ihre "Einkünfte und Vermögensverhältnisse" aufgefordert und sie "vorsorglich in Verzug" gesetzt (Ende 02/22). Die geforderten Auskünfte liegen ihm nun seit ca. 3 Monaten (per Einschreiben) vor. Meine Freundin hat in selbigem Schreiben auch um eine Bankverbindung gebeten, um bis zur finalen Feststellung der Unterhaltshöhe durch ihn, zumindest den Mindestunterhalt bereits an ihn überweisen zu können. Seit nun mehr 3 Monaten gibt es keine Rückmeldung vom Vater.
Da der Vater im o.g. Verfahren äußerst skrupellos agierte und es stets gut verstand, sich mit Lügen und Falschdarstellungen immer wieder Vorteile
im Verfahren zu verschaffen, ist nicht davon auszugehen, dass er einfach vergessen hat, sich mit dieser Sache zu beschäftigen. Denn er lässt
meine Freundin bei jeder Gelegenheit spüren, dass er der Gewinner des Verfahrens und nunmehr auch uneingeschränkter "Herrscher" über das
gemeinsame Kind ist. Meine Freundin hat auch schon versucht, einen Termin mit ihm beim Jugendamt zu machen, um die Probleme und auch das
Thema Unterhalt mit ihm zu besprechen. Den lange angedachten Termin hat der Vater zunächst heran kommen lassen und dann am Tag vorher abgesagt
und dem JA mitgeteilt, dass er für keine derartigen Termine zur Verfügung steht (auch ein bereits bekanntes Muster aus dem Verfahren).
Können meiner Freundin ausgehend von der aktuell so schon bescheidenen Situation zusätzlich aufgrund der Unterhaltsproblematik weitere juristische oder
finanzielle Nachteile entstehen? Sollte sie einfach abwarten oder selber noch einmal aktiv ggf. über den Anwalt tätig werden?
Kann der Vater dieses Spiel beliebig lange fortsetzen und dann an einem Zeitpunkt seiner Wahl (vielleicht Monate oder Jahre später) den
ganzen bis dahin fälligen Unterhalt ein-/nachfordern? Meine Freundin hat wie bereits dargelegt, Auskunft erteilt und auch um eine Bankverbindung
gebeten. Beides erfolgte per Einschreiben für das eine entsprechende Empfangsbestätigung vorliegt.
Ganz lieben Dank für eine kurze juristische Einschätzung!!