Hallo!
Wir sind jetzt nach monatelangen Auseinandersetzungen um die Umgänge endlich bei den Finanzen angelangt. Die Ausgangslage ist 21 Jahre verheiratet, 5 Kinder, Umgang im 14 Tage Wochenendmodell, Mutter verfügt OHNE ERWERBSTÄTIGKEIT über 4.200,- netto nur für sich ( eigentlich 4.700, aber sie trägt bereits jetzt einen Teil des Kindesunterhaltes und Krankenversicherung der Kinder, weil ich nur bis zum angemessenen Selbstbehalt zahle) ab Dezember wegen auslaufenden Hypothekendarlehens dann 4.900,- netto. Kindergeld und meine Kindesunterhaltszahlungen kommen noch dazu. Ich lebe in einer Einliegerwohnung zur Miete und habe mit der alleinstehenden Vermieterin mittlerweile eine lockere Beziehung, die meine Ex-Frau natürlich gerne als sogenannte verfestigte Partnerschaft darstellen möchte, um meinen Unterhaltsanspruch gegen sie möglichst kurz zu halten. Wir wohnen in zwei eigenständigen Wohneinheiten und verbringen unterschiedlich Zeit miteinander. Weder von mir, noch von ihr ist das als enge Partnerschaft gelebt. Ich glaube unter jungen Menschen würde das als Freundschaft+ bezeichnet werden. Dazu werden natürlich auch die Kinder nach den Umgängen interviewt, was sie mir selber erzählen.
Das Haus in dem meine Ex mit den Kindern lebt, gehört uns beiden. Ich hätte am Liebsten, dass sie mich auszahlt. Sie möchte das nur zur Hälfte des Kaufpreises vor 20 Jahren
( Haus steht Nähe Berlin und der aktuelle Wert ist ca. das 3-fache des Kaufpreises ), ansonsten Verkauf erst mit Auszug des letzten Kindes ( wann auch immer das sein soll ).
Um nicht alle zwei Jahre neue ggf. auch gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Volljährigkeit des nächsten Kindes und Veränderung der Unterhaltsazhlung ( privilegiert/ nicht privilegiert ), Anpassung der Miete etc. zu führen, würde ich gerne einen Vergleich als Gesamtkonstrukt schließen.
Teil des ganzen wäre, dass ich auf Trennungs-/ nachehelichen Unterhalt und Miete für das Haus verzichte, dafür von allen Zahlungen rund um das Haus ( Gebühren, Reparaturen etc. ) bis Verkauf -mein Vorschlag wäre Beendigung der algemeinbildenden Schule des letzten Kindes oder Vollendung des 21. Lebensjahres) UNd weitesgehend vom Kindesunterhalt freigestellt werde. Unter der Annahme, dass ich aufgrund der länge der Ehe und meiner wirtschaftlichen Situation nach Unterhaltszahlungen noch eine Weile Trennungs-/ Aufstockungsunterhalt in erheblicher Höhe erhalte, ist das m.M.n.relativ ausgewogen. Bitte keine Diskussion darüber .
Meine Frage
Im Angesicht dieser Entscheidung
Gibt es eine andere Idee, wo man stattdessen ansetzen könnte, um nicht dauernd wieder vor Gericht zu landen? Alternativ könnte man vielleicht eine Vereinbarung über die Länge und Höhe des Trennung-/Auftstockungsunterhaltes vorschlagen, der sich an der Höhe der Unterhaltszahlungen für die Kinder orientiert, also sukzessive weniger wird? Stellschraube wäre hier eventuell die Einstufung in die DDT. Derzeit Stufe 2 wegen der Anzahl der Kinder. Ich würde eine Einstufung nach meinem ber. Netto ohne Abstufung anbieten und damit auf einen Teil Trennungs-/ Aufstockungsunterhalt zugunsten meiner Frau verzichten. Ich bin bestrebt, dass das endlich ein Ende hat und nicht dauernd wieder von vorne anfängt. Andererseits habe ich natürlich auch ein Interesse wirtschaftlich nicht komplett nackt dazustehen, nur um meine Ruhe zu haben, im angesicht der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Dankeschön
Wir sind jetzt nach monatelangen Auseinandersetzungen um die Umgänge endlich bei den Finanzen angelangt. Die Ausgangslage ist 21 Jahre verheiratet, 5 Kinder, Umgang im 14 Tage Wochenendmodell, Mutter verfügt OHNE ERWERBSTÄTIGKEIT über 4.200,- netto nur für sich ( eigentlich 4.700, aber sie trägt bereits jetzt einen Teil des Kindesunterhaltes und Krankenversicherung der Kinder, weil ich nur bis zum angemessenen Selbstbehalt zahle) ab Dezember wegen auslaufenden Hypothekendarlehens dann 4.900,- netto. Kindergeld und meine Kindesunterhaltszahlungen kommen noch dazu. Ich lebe in einer Einliegerwohnung zur Miete und habe mit der alleinstehenden Vermieterin mittlerweile eine lockere Beziehung, die meine Ex-Frau natürlich gerne als sogenannte verfestigte Partnerschaft darstellen möchte, um meinen Unterhaltsanspruch gegen sie möglichst kurz zu halten. Wir wohnen in zwei eigenständigen Wohneinheiten und verbringen unterschiedlich Zeit miteinander. Weder von mir, noch von ihr ist das als enge Partnerschaft gelebt. Ich glaube unter jungen Menschen würde das als Freundschaft+ bezeichnet werden. Dazu werden natürlich auch die Kinder nach den Umgängen interviewt, was sie mir selber erzählen.
Das Haus in dem meine Ex mit den Kindern lebt, gehört uns beiden. Ich hätte am Liebsten, dass sie mich auszahlt. Sie möchte das nur zur Hälfte des Kaufpreises vor 20 Jahren

Um nicht alle zwei Jahre neue ggf. auch gerichtliche Auseinandersetzungen wegen Volljährigkeit des nächsten Kindes und Veränderung der Unterhaltsazhlung ( privilegiert/ nicht privilegiert ), Anpassung der Miete etc. zu führen, würde ich gerne einen Vergleich als Gesamtkonstrukt schließen.
Teil des ganzen wäre, dass ich auf Trennungs-/ nachehelichen Unterhalt und Miete für das Haus verzichte, dafür von allen Zahlungen rund um das Haus ( Gebühren, Reparaturen etc. ) bis Verkauf -mein Vorschlag wäre Beendigung der algemeinbildenden Schule des letzten Kindes oder Vollendung des 21. Lebensjahres) UNd weitesgehend vom Kindesunterhalt freigestellt werde. Unter der Annahme, dass ich aufgrund der länge der Ehe und meiner wirtschaftlichen Situation nach Unterhaltszahlungen noch eine Weile Trennungs-/ Aufstockungsunterhalt in erheblicher Höhe erhalte, ist das m.M.n.relativ ausgewogen. Bitte keine Diskussion darüber .
Meine Frage
Im Angesicht dieser Entscheidung
Gibt es Möglichkeiten, dass rechtssicher im Vergleich zu verpacken. Hat das schon einmal jemand gemacht? Meine Anwältin meint ja. Ich bin skeptisch und es geht um richtig viel Geld. Sagen wir in fünf Jahren klagen die Kinder von wem auch immer angestachelt auf ihren Unterhalt. Dann werde ich zahlen müssen und kann aber weder Miete, noch Trennungsunterhalt rückwirkend von meiner Ex erhalten. Trennungsunterhalt verjährt in drei Jahren, wenn ich mich nicht täusche?! Teilt ihr meine Bedenken?!OLG Brandenburg wrote:
13 UF 64/18 vom OLG Brandenburg
Im Kern ist eine Vereinbarung zwischen den Eltern zum Verzicht auf Zahlungen des Kindesunterhaltes unwirksam bzw. das Kind kann selbst wieder auf Unterhaltszahlungen klagen
Gibt es eine andere Idee, wo man stattdessen ansetzen könnte, um nicht dauernd wieder vor Gericht zu landen? Alternativ könnte man vielleicht eine Vereinbarung über die Länge und Höhe des Trennung-/Auftstockungsunterhaltes vorschlagen, der sich an der Höhe der Unterhaltszahlungen für die Kinder orientiert, also sukzessive weniger wird? Stellschraube wäre hier eventuell die Einstufung in die DDT. Derzeit Stufe 2 wegen der Anzahl der Kinder. Ich würde eine Einstufung nach meinem ber. Netto ohne Abstufung anbieten und damit auf einen Teil Trennungs-/ Aufstockungsunterhalt zugunsten meiner Frau verzichten. Ich bin bestrebt, dass das endlich ein Ende hat und nicht dauernd wieder von vorne anfängt. Andererseits habe ich natürlich auch ein Interesse wirtschaftlich nicht komplett nackt dazustehen, nur um meine Ruhe zu haben, im angesicht der wirtschaftlichen Verhältnisse.
Dankeschön