Unterhalt ab 18

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    • Unterhalt ab 18

      Hallo zusammen,

      ich habe mich hier heute angemeldet und natürlich auch eine Frage.:)

      Ich zahle für meine 18 jährige Tochter seit ca. 14 Jahren Unterhalt und das immer pünklich. Die Zahlung von der Zeit 583,00€ würde ich gerne neu berechnen lassen.
      Da der Kontakt zu meiner Ex und zu meiner Tochter leider seit Jahren verweigert wird , kann ich Informationen wie , ob sie jetzt im August eine Ausbildung anfängt oder ob sie einen Nebenjob hat, leider nicht einholen.
      Ich hatte mich auch ans Jugendamt gewendet. Aussage kurz und knapp , sie sind für mich nicht mehr verfügbar nur noch für meine Tochter. Anscheinend will sie aber noch 1 Jahr zur Schule gehen, für was auch immer .

      Naja ist halt so, Frage wie komme ich jetzt an die Informationen und die Neuberechnung?
      Wahrscheinlich nur über einen Anwalt ? An die Mütter hier im Forum, es geht mir nicht darum den Unterhalt einzustellen aber es sollte schon gerecht sein.
      Ich habe leider einen unbegrenzten Titel unterschrieben. Sie bekommt auch das komplette Kindergeld, ich ziehe lediglich die hälfte ab. Was ja auch nicht richtig ist, da eigentlich das volle Kindergeld abgezogen werden müsste.
      Ich würde das gerne neu berechnen oder wissen wie ich aus der Sache rauskomme, vielleicht hat jemand das gleiche durch
      Ich habe die Frage schon in einem anderen Forum gestellt aber irgendwie werde ich daraus nicht schlau. Ich würde mir den Anwalt gerne sparen, das Geld was ich an den Anwalt zahlen muss würde wahrscheinlich mehr sein, als das ich bei veringerten Unterhalt einspare.
      Ich danke Euch für Eure Zeit und Mühe

      VG Chris
    • Hallo,

      Du musst der Tochter mitteilen, dass sie ihre Bedürftigkeit nachweisen muss und der Unterhalt von beiden Elternteilen zu zahlen ist.
      Undeine Darlehenslösung für den Unterhalt anbieten.

      Sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!
    • Hallo und herzlich willkommen im Forum Chris,

      Chris1207 schrieb:

      An die Mütter hier im Forum, es geht mir nicht darum den Unterhalt einzustellen aber es sollte schon gerecht sein.
      ?(

      Chris1207 schrieb:

      Ich zahle für meine 18 jährige Tochter seit ca. 14 Jahren Unterhalt und das immer pünklich. Die Zahlung von der Zeit 583,00€ würde ich gerne neu berechnen lassen.
      Du zahlst 583?

      Chris1207 schrieb:

      Da der Kontakt zu meiner Ex und zu meiner Tochter leider seit Jahren verweigert wird , kann ich Informationen wie , ob sie jetzt im August eine Ausbildung anfängt oder ob sie einen Nebenjob hat, leider nicht einholen.
      Wie wäre es mit nachweislich zur Auskunft nach 1605 BGB auffordern?

      Chris1207 schrieb:

      Ich hatte mich auch ans Jugendamt gewendet. Aussage kurz und knapp , sie sind für mich nicht mehr verfügbar nur noch für meine Tochter. Anscheinend will sie aber noch 1 Jahr zur Schule gehen, für was auch immer .
      Da hat das JA ja mal recht, die Frage ist nur, wer den Unterhalt in oben genannter Höhe berechnet hat.
      Und woher Du dann weißt, dass die Volljährige noch ein Jahr zur Schule will

      Chris1207 schrieb:

      Ich würde das gerne neu berechnen oder wissen wie ich aus der Sache rauskomme, vielleicht hat jemand das gleiche durch
      Ja, und sogar Frauen /Mütter können Dir dazu Antwort geben. Mich ärgert eher die unterschwellige Absicht, die Du scheinbar aufgrund Deiner schlechten Erfahrung mit der Mutter Deiner Tochter und derselben einfach allen anderen Müttern/Frauen hier (?) unterstellst. Warst Du vorher in einem Mütter-Forum unterwegs oder was?

      Chris1207 schrieb:

      Ich habe die Frage schon in einem anderen Forum gestellt aber irgendwie werde ich daraus nicht schlau.
      Wenn Du aus den Antworten nicht schlau wirst, wäre es nicht besser, Du würdest doch anwaltlichen Rat einholen?
      Oder aber, wenn Du Mitglied beim ISUV bist, die im Mitgleidsbeitrag inkludierte jährliche kostenlose schriftliche Auskunft bzw. die verbilligte Rechtsberatung in Anspruch nimmst?

      Chris1207 schrieb:

      Ich würde mir den Anwalt gerne sparen, das Geld was ich an den Anwalt zahlen muss würde wahrscheinlich mehr sein, als das ich bei veringerten Unterhalt einspare.
      Nur, wenn die Kindsmutter von Sozialleistungen lebt und/oder nicht leistungsfähig ist. Ansonsten ist es ab Volljährigkeit so, dass beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind und das Kind vollständig seinen Bedarf und die Quote - wozu auch die Einkommensverhältnisse des anderen Elternteils gehören - darzulegen und zu beweisen hat.

      Chris1207 schrieb:

      Was meinst du mit Darlehens Lösung
      googel nach BGH-Darlehenslösung Unterhalt volljährige - oder lass einen Anwalt an die Sache ran. Wenn Laien das - ohne da durchzublicken - das versauchen, geht es regelmäßig in die Hose...auch schon hier im Forum erlebt. Durch die Anforderung der Einkommensunterlagen (von Kind und Mutter) bietet man nämlich nicht das Darlehen, als welches der Unterhalt bis zur endgültigen Klärung geleistet werden soll, an.

      Ansonsten ist es heute, wie in den letzten Tagen, viel zu heiß. Wenn Dir meine Art zu direkt ist, könnte das auch daran liegen.

      Gruß Tanja
    • Hallo Chris
      Du schreibst Deine Tochter an und teilst ihr mit das ab dem 18 Lebensjahr de Unterhalt neu zu berechnen ist und Sie Dir die Einkommen der KM über die letzten 12 Monate, einschlieslich des letzten Steuerbescheides zur verfügen stellen muss, damit die Neuberechnung korrekt vonstatten gehen kann. Weiter setzt Du ihr eine Frist von 14 Tagen und sie möge Dir auch gleich mitteilen ob sie einer Ausbildung nachgeht. Wenn ja ist der Ausbildungsvertrag oder die aktuelle Schulbescheinigung beizufügen. Dann sagst Du ihr das Du bis zur korrekten Auskunft den jetzigen Unterhalt, allerdings unter Anrechnung des vollen Kindergeldes Darlehensweise weiter zahlst und sie Dir doch bitte auch gleich ihre Kontonummer mitteilt, damit Du den Unterhalt an sie überweisen kannst, da die KM mit volljährigkeit keinen Anspruch mehr darauf hat. Als Nachsatz würde ich hinzufügen sollte sie Dir diese Ausünfte nicht innerhalb der Frist zur verfügung stellen müsstest Du leider eine Abänderungsklage anstreben, deren Kosten sie zu tragen hat, da diese Klage durch sie mutwillig herbei geführt würde.
      Lg Hugoleser
    • Hallo Tanja ,

      Nein ich kann mir direkt umgehen und ich wollte oder will damit auch niemand w angreifen .
      Aber in Unterhaltsforen sind bekanntlicher Weise auch Mütter unterwegs die manchmal sehr angreifend sind .
      Sorry mit dem Unterhalt habe ich mich vertan , es sind 538€
      Und das mit der Schule weiß ich durch meinen Bruder , er hat Kontakt .
      Ich danke Dir für Deine Antworten und wünsche Dir eine schnelle Abkühlung
      LG Chris
    • Chris1207 schrieb:

      Ich hatte mich auch ans Jugendamt gewendet. Aussage kurz und knapp , sie sind für mich nicht mehr verfügbar nur noch für meine Tochter.
      Hallo Chris,

      da bestand doch sicherlich 14 Jahre lang eine Beistandschaft beim Jugendamt!? Und die haben mind. alle 2 Jahre deine Einkommensunterlagen angefordert und dir eine schöne Berechnung geschickt. Hast du diese Berechnungen jemals überprüfen lassen? Die Beistandschaft wurde mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes kraft Gesetzes beendet. Das Jugendamt könnte trotzdem das volljährige Kind noch beraten und unterstützen, allerdings nur auf dessen Antrag.

      Warum die im JA jetzt nicht mehr für dich "verfügbar" sein wollen (Anm.: sie waren es nie, denn sie haben nur das Kind vertreten; sie stellen sich heute nur doof), hat einen ganz einfachen Grund: Der unbefristete Titel, aus dem das Kind weiterhin vollstrecken kann. Um eine Abänderung zu erwirken, musst du nun zunächst selbst tätig werden, indem du das volljährige Kind wirksam „negativ“ in Verzug setzt.

      Das Thema Abänderung unbefristeter Unterhaltstitel bei Eintritt der Volljährigkeit ist seit etlichen Jahren ein Dauerbrenner in diesem Forum. Aus diesem Grund habe ich den Verein vor Jahren um einen Rechtstipp gebeten und inhaltliche Vorschläge aufgrund der Forenanfragen gemacht. Das Ergebnis wurde im ISUV-Report März 2018 auf den Seiten 13 bis 15 abgedruckt. Download hier. Autor ist ein langjähriger und erfahrener Fachanwalt für Familienrecht.

      Lese dir das bitte erstmal ganz genau durch :!: Fragen dazu werden dir hier sicherlich auch beantwortet. Und dann sehen wir weiter.


      PS: In all den Jahren nie was von § 1686 BGB gehört? Der ist ganz einfach durchzusetzen und bis 18 ganz wichtig, besonders wichtig für entsorgte Elternteile (meist Väter).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von . . ()

    • Hallo Clint,

      erstmal vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag und deine Tipps.

      Da bestand doch sicherlich 14 Jahre lang eine Beistandschaft beim Jugendamt!? Und die haben mind. alle 2 Jahre deine Einkommensunterlagen angefordert und dir eine schöne Berechnung geschickt

      Außer einer jährlichen Erhöhung wurde nie etwas neu berechnet, nein.


      PS: In all den Jahren nie was von § 1686 BGB gehört? Der ist ganz einfach durchzusetzen und bis 18 ganz wichtig, besonders wichtig für entsorgte Elternteile (meist Väter).
      Ehrlich gesagt nein. Ich habe zu Anfang einen Anwalt beauftragt und einen Batzen Geld dafür hingelegt. Ich habe ers einfach so hingenommen und den Unterhalt gezahlt.

      Ich lese mir heute den Report einmal in Ruhe durch :) Bin gespannt.

      LG Chris und nochmal vielen Dank.
    • Hallo Chris,

      leider haben wir hier so gut wie keinerlei Anhaltspunkte, wie hoch dein Haftungsanteil bei einer korrekten Berechnung des Volljährigenunterhalts sein wird. Hinsichtlich der Höhe ist alles möglich, von 0 Euro (theoretisch, wenn die Tochter sich gar nicht in Schule/Ausbildung befindet) bis hin zum Satz für ein Kind mit eigenem Hausstand. Oft reduziert sich der Unterhalt aus Zeiten der Minderjährigkeit, wenn die Kindesmutter über entsprechend hohes Einkommen verfügt. Einkommen und Vermögen des Kindes spielen selbstverständlich auch eine große Rolle.

      Die Haftungsanteile des Volljährigenunterhalts sollte jemand ermitteln, der über sämtliche notwendigen Informationen und Belege verfügt. Aufgrund des bestehenden Titels muss vorab die sog. "negative" Inverzugsetzung erfolgen. Beides solltest du besser von einem erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht durchführen lassen. Aber achte bitte darauf, dass der Tochter schon in dem ersten Anschreiben die Darlehenslösung korrekt formuliert angeboten wird und bis zur Klärung der Angelegenheit die Unterhaltszahlungen auch entsprechend erfolgen. Es soll leider immer noch Anwälte geben, die dieses Thema nicht wirklich beherrschen. Falls du auf solch einen Anwalt triffst, drucke ihm die entsprechenden 3 Seiten des ISUV-Report aus.

      So, was den Titel betrifft (es dürfte sich um eine Jugendamtsurkunde handeln) möchte ich ganz sicher sein und würde gern die entscheidenden 2-3 Zeilen sehen. Das sind die Zeilen, in denen die Höhe des Kindesunterhalts vermutlich in Prozent des Mindestunterhalts (dynamisch), möglicherweise jedoch in Euro (statisch) beziffert und anschließend die Kindegeldanrechnung beschrieben ist. Könntest du bitte nur diese Zeilen von der Urkunde abfotografieren und die Datei hier hochladen (Name der Tochter bitte abdecken).
    • Hallo Clint,Holgerleser

      ich habe mir die Seiten 13-15 durchgelesen. Soweit verständlich, so denke ich .

      Ich setze nun ein Schreiben auf in dem ich die Punkte von Hugoleser mit einfliessen lasse nebst Fristen.
      Den Zusatz mit der Zahlung des Unterhaltes auf Darlehensweise werde ich auch mit reinnnehmen, wenn ich das richtig verstanden habe sichere ich mich damit ab, falls ich zu viel gezahlt habe.
      Ich würde den zuviel gezahlten Unterhalt dann zurück fordern können, was ich so nicht kann. Right?

      Was ich immer noch nicht verstanden habe ist, darf ich das volle Kindergeld eigenmächtig abziehen? Der Titel beläuft ja nur auf die Häfte des Kindergeldes , da die Berechnung 2014 durchgeührt wurde.

      lG Chris
    • Jetzt hast du zweimal die gleiche Titulierung hochgeladen.

      Die ursprüngliche Urkunde ist das nicht, denn die ist dort mit Datum vom 27.03.2015 (=309 Euro) angegeben. Und da ist auch keine Befristung drin? Und bist du auch ganz sicher, dass 2015 die allererste Urkunde erstellt wurde??? Immerhin hast du anfangs geschrieben, dass du schon 14 Jahre Unterhalt zahlst. Ich weiß, ich bin hartnäckig... [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/wink.png[/img]
    • Hallo Clint,

      das geht doch wieder in die Hose, so wie bei dem Thema hier.
      Selbst 'wir' haben die Darlehenslösung anwaltlich anbieten lassen nachdem auf unser 2 Monate vor Volljährigkeit (an Kind und Mutter) verschicktes Schreiben null Reaktion kam.
      2 Jahre später hat das 'arme Kind' dann endlich über Mami den zuviel gezahlten Unterhalt (oder eigentlich einen Teil davon, wir hatten einfach keinen Bock mehr, in Beschwerde zu gehen) erstattet. Vollständige Auskünfte hat das Gericht nicht für nötig gehalten; es reicht z.B. dass man weiß, dass das Kind das Abitur bestanden hat (keine Ahnung, wie man dann beurteilen soll, ob das Studium, das das Kind absolvieren möchte - oder vielleicht auch nicht - überhaupt seinen Fähigkeiten entspricht...)

      Auf den Fall von Chris bezogen: ich finde nirgendwo in der Düsseldorfer Tabelle die 538 Euro, die er im Moment zahlt. Was überseh ich?

      Gruß Tanja
    • Ja Tanja, dieser Fall wird auch in die Hose gehen, wenn er es allein versucht. Deshalb hab ich ja auch einen Fachanwalt empfohlen.

      Keine Ahnung, wie er auf den genannten Zahlbetrag kommt. Und 5 Monate zu spät ist er auch, die Tochter wurde schon im Januar volljährig. :rolleyes:

      Ich hatte mich damals rechtzeitig vorbereitet. Zeugnisse gab es auch pünktlich. § 1686 BGB hat sehr geholfen. :D Immerhin hatte das OLG von sich aus 25.000 Zwangsgeld in den Beschluss geschrieben. :thumbsup:
    • ☺️Hartnäckig hat Vorteile . Nein es gibt nur einen Titel mit weniger Unterhaltszahlung . Der wurde aber ca . 2 Wochen zuvor erstellt .
      Die Titulierung erfolgte damals in Burg bei Magdeburg, da ich dort arbeite . Das Jugendamt Braunschweig hat diesen Titel allerdings nicht anerkannt . Deswegen ein weiterer . Stimmt ich zahle seit 14 Jahren Unterhalt . Die Mutter hatte sich mehrere Jahre mit mir geeinigt auf eine Summe X. Dann hat sie einen neuen Partner kennengelernt naja und Rest können sich alle vorstellen . Nein ich finde auch keine Befristung das ist ja der Mist ..

      Ja sorry , ich hatte irgendwie 538 im Kopf . Hab heute nochmal geschaut es sind 530,50 €
      Ich weiss das ich zu spät bin aber ich kann den Unterhalt ja jederzeit neu berechnen lassen . Ich wollte mich nur Informieren ob es vielleicht ohne einen Anwalt geht .

      Das Kindergeld muss dann auch über den Anwalt laufen , richtig?


      Damit man versteht warum ich das alles Frage :
      Anwalt kostet mit muss um die 500-1000 Euro
      Wenn ich das auf das Jahr rechne werd euch nichts sparen , dann kann ich es auch meiner Tochter überweisen …
    • Hallo Chris,

      jederzeit, aber nicht rückwirkend.
      Das heißt, wenn Du heute das Kind aufforderst (nachweislich, wird bestimmt schwierig, noch Zustellung vor dem 1.7.), kann unter richtigem Anbieten der Darlehenslösung, überzahlter Unterhalt ab Juni zurückgefordert werden.
      Glaub mir, ich fühl mich relativ fit im Unterhaltsrecht (mein Mann macht immer schon doofe Sprüche, dass ich den gegn. Anwalt und auch den Richter fortgebildet habe) und dennoch weiß ich, dass man bei manchen Dingen nur mit einem guten Anwalt weiter kommt.
      Bei uns hatte sich die Gegenseite so vergallopiert, dass das Kind nicht nur teilweise Unterhalt zurück zahlen musste, sondern es auch noch einen Kostenaufhebung und keine VKH fürs Kind gab...Es wäre insgesamt für das Kind besser gekommen, hätte es den Titel ab Volljährigkeit einfach rausgerückt.

      Wenn Du jetzt auch wieder/noch 120% der DD zahlst, hat das JA entweder die Stufenänderung in 2018(?) nicht beachtet oder aber doch eine Neuberechnung vorgenommen (zur Erklärung 120 % entsprachen in 2016 einem durchschnittlichen monatlichen Einkommen zw. 2701-3100, in 2018 zw. 3101 und 3500 - dieses miese Spiel hat der gegn. Anwalt damals auch bei uns versucht...).

      Kindergeld(anrechnung) muss nicht über den Anwalt laufen, aber glaubst Du ernsthaft, Du bekommst Kind (und KM) bewegt, freiwillig Einkommensunterlagen etc. rauszurücken, wenn die schon lange "nicht für Dich erreichbar" sind?
      Nochmal, wenn der Titel nicht rausgegeben oder schriftlich unwiderruflich auf die Vollstreckung aus der Urkunde verzichtet wird, kannst Du nicht einfach die Unterhaltszahlungen einstellen - das Kind könnte aus der Urkunde vollstrecken lassen. Wenn das Kind nicht freiwillig einer Änderung zustimmt, bleibt Dir nur der Weg übers Gericht.

      Wir hatten auch keine Lust auf diesen Weg, aber auch bei uns war es so (ähnlich), wie Du es schilderst.

      Gruß Tanja
    • Dein Anwalt hatte dir 110% empfohlen und du hast dich 2015 trotzdem vom JA Braunschweig auf 120% bringen lassen?

      Wohnt die Tochter noch im Zuständigkeitsbereich des OLG Braunschweig? Dann die Leitlinien beachten.

      Wovon lebt die Kindesmutter eigentlich? Wenn die sowieso nicht leistungsfähig ist, ändert sich möglicherweise nur wenig am Unterhalt.