Taschengeldkontoeröffnung gegen den Willen der Kindesmutter (KM) bei gemeinsamer elterlicher Sorge

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    • Taschengeldkontoeröffnung gegen den Willen der Kindesmutter (KM) bei gemeinsamer elterlicher Sorge

      Liebes ISUV-Forum,

      mein Sohn wird nächsten Monat 15 Jahre alt und lebt bei der KM, mit der ich nicht verheiratet bin/war, gegen deren Willen ich mir aber vor 2 Jahren die gemeinsame elterliche Sorge vor dem Familiengericht (FamG) erkämpfen musste.

      Die KM erhält von mir seit der Trennung vor über vier Jahren Kindesunterhalt für meine beiden Kinder (habe noch eine Tochter, 10 Jahre alt, die auch bei ihr lebt), sogar freiwillig mehr als lt. Düsseldorfer Tabelle vorgeschrieben. Das Plus zahle ich ihr zum Wohle meiner Kinder (hoffe ich).

      Auch den Umgang musste ich mir für beide Kinder vor 2 Jahren vor dem FamG erstreiten, seitdem sehe ich die beiden regelmäßig alle 2 Wochen an einem Nachmittag, jedes 2. Wochenende und hälftig in den Schulferien.

      Beiden Kindern zahle ich seit der Trennung regelmäßig Taschengeld. Also zusätzlich zum Kindesunterhalt wohlgemerkt, da die KM der Meinung ist, die Kinder bräuchten kein Taschengeld bzw. ich solle es doch zahlen, wenn ich das wolle. Das tue ich auch seitdem ohne zu murren.

      Meiner Tochter gebe ich das Taschengeld wöchentlich in bar und sie steckt es in ihr Sparschwein, wenn sie bei mir ist. Meinem Sohn habe ich es bislang auf sein Netbank-Konto überwiesen, mit dem er meist seine Spiel-Käufe bei Steam & Co. getätigt hat. Das Konto konnte ich vor 2 Jahren einseitig ohne Einwilligung der KM für meinen Sohn eröffnen und war eine prima Gelegenheit, ihm das Taschengeld bequem per Dauerauftrag (an der KM vorbei) monatlich zu überweisen. Soweit so gut.

      Nun wurde das Netbank-Konto aber Mitte dieses Monats bankseitig wegen Geschäftsaufgabe gekündigt und ich habe das leidige Thema noch mal an die KM herantragen müssen, die sich gegen die Kontoeröffnung bislang immer strikt gewehrt hatte mit "Argumenten" wie "Solange der Junge kein eigenes Geld verdient, braucht er auch kein eigenes Konto" und ähnlich stichhaltigen "Thesen".

      Nun hatte ich sie aber soweit, dass sie einer Kontoeröffnung zustimmen wollte, zumindest hatte sie das gesagt bzw. geschrieben. Sie kommuniziert mit mir leider nur via Textmessenger, was alles natürlich noch viel aufwändiger macht. Daraufhin habe ich bei meiner Bank angefragt und der gute Berater hat dann pflichtgemäß nach unser beider Personalausweisen gefragt, die er in Kopie bräuchte, weil er ohne die nicht tätig werden könnte.

      Das hab ich dann der KM mitgeteilt, worauf sie gar nicht direkt reagiert hat, sondern mir über meinen Sohn als Boten der schlechten Nachricht beim nächsten Umgang hat mitteilen lassen, dass ihr die Kontoeröffnung ihr nunmehr zu aufwändig und zu kompliziert sei und sie ihr daher nicht mehr zustimmen würde.

      Nun steh ich wieder vor der Frage, wie umgehen mit soviel Ignoranz und falschem Machtgehabe? Bzw. genauer gesagt: Kann ich den Willen meines 15-jährigen Sohnes gar bei Gericht durchsetzen mit dem Ziel, für ihn ein sog. Jugendkonto (also ein mitwachsendes Girokonto) auch gegen den Willen der KM zu eröffnen?

      Oder kennt jemand ein Guthabenkonto, das ich für meinen Sohn auch ohne die Einwilligung der KM eröffnen kann, außer das ich eines auf meinen Namen bei meiner Bank eröffne und ihm die Geldkarte mit meiner PIN weitergebe?

      Vielen Dank im Voraus für Eure Einschätzungen!

      Gute Grüße

      Hanswurst

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hanswurst ()

    • hallo,

      manche Banken bieten ein juniorkonto an, das mit dem elterlichen Konto verknüpft ist.
      Schau mal, ob es das für deine Bank auch gibt.
      Evtl. Geht das auch ohne Zustimmung der Mutter, da dies Konto an deins geknüpft ist, also kein eigenständiges ist.

      sophie
      Niemals aufgeben, es gibt immer einen Weg, auch wenn er nicht zu dem Ziel führt, öffnet er meist neue Möglichkeiten!