In Verzug setzen und Jugendamtswillkür

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    • In Verzug setzen und Jugendamtswillkür

      Hallo, Gemeinde,

      ich hoffe auf Eure Unterstützung:

      wann ist man durch ein Schriftsatz des Jugendamtes in Verzug gesetzt?

      Wie wehrt man sich gegen ein solches Verhalten seitens des Jugendamt und der KM erfolgreich?

      Situation:
      1) Aus 2015 existiert ein 120% Titel, der bedient seit Jahren pünktlich durch einfache Überweisung an KM überwiesen wird (es werden freiwillig ca. 140% bezahlt)
      2) Nov. 2020: KM richtet Beistandschaft ein und behauptet unwahre Tatsachenbehauptungen, der Vater zahle den Unterhalt nicht.
      3) April 2021: Beistandschaft beim JA HD gibt diese Lüge an das Amtsgericht HD weiter. Das AG HD stellt eine vollstreckbare Ausfertigung aus, obwohl sich der Vater schon dort und beim JA zeitnah gegen die falschen Tatsachenbehaupten durch Zahlungsnachweise wehrt. Das OLG Karlsruhe bestätigt die Austellung der vollstreckbaren Urkunde. Die Urkunde enthält einen Fehler über einen nicht mehr gültigen Teilanspruch bzgl. Betreuungsunterhalt. Einer Beschwerde am OLG Karlruhe bezgl. des falschen Teilanspruchs (Betreuungsunterhalt) wird am OLG Karlsruhe keiner Abhilfe geleistet. Das JA hat nun eine vollstreckbare Urkunde weit über €1xxx in der Hand.

      4) Dez. 2021: JA pfändet Lohn beim AG (in Höhe von 120% Kindesunterhalt) ohne Not aufgrund Fehler beim JA (Mitarbeiterin des JA hat mehrmals in mehreren Briefen bewiesen, dass sie nicht richtig rechnen/ bilazieren kann...) . Der Schuldner überzahlt den 120% KU mehrfach (Dauerauftrag, zusätzliche Überweisung des Pfändungsoffenen Beträges, kommuniziert die Zahlung zeitnah, aber das Jugendamt berücksichtig dieses Mehrfachzahlungen nicht korrekt wie aus weiteren Schriftsätzen ersichtlich wird.) Das Rechtsbegung von oberster Stelle.

      Die eigene Zahlungshistorie im Dez. 2021 seit Nov. 2020 belegt, dass kein EURO Unterhaltsschuld rückständig war, trotzdem wurde Pfändung beim Arbeitgeber betrieben. Durch die Pfändung entstanden mir unnötig erhebliche Kosten, erhebliche Mehraufwände in der Kommunikation mit dem Jugendamt, Arbeitgeber.

      5) Jan 2022: Jugendamt (JA) holt sich über den Arbeitgeber (ggf. mittels Selbstauskunft des Schuldners) eine neue Lohnabrechnung aus 2021
      6) Mai 2022: JA rechnet unterhaltsrelevantes Netto neu und stellt Leistungsfähigkeit des Schuldners fest, aber kommuniziert nicht die die Höhe der Leistungsfähigkeit, 7) Juni 2022: JA teilt mir, dass ein höherer Unterhalt von 1x0% zu bezahlen wäre und fordet einen Differenzunterhalt von zusätzlich (1x0% - 120%) seit Nov. 2020 zu zahlen, hier in Summe rückwirkend ab Nov. 2020 ca. 5000T€.

      Frage 1: Was ist zulässig in Bezug auf Nachforderungen des Unterhaltes?

      Frage 2a: Wie wehrt man sich gegen ein solches Verhalten seitens des Jugendamt und AG Heidelberg erfolgreich?

      Frage 2b: Wie wehrt man sich gegen ein solches Verhalten seitens der KM erfolgreich?

      Frage 3: Wie stellt man eine Dienstaufsichtbeschwerde?

      Frage 4: Wie kriegt man den Teilanspruch gegen einen nicht mehr existierenden Sachgrund bzgl. Betreuungsunterhalt aus einer vollstreckbaren Ausfertigung heraus? Muss man das JA auf Herausgabe des vollstreckbaren Titels verklagen über ein Verwaltungsgericht?

      Frage 5: Welche Rechtsgrundlage existiert Schadenersatzansprüche (Kosten und Zeitaufwand) stellen zu können?

      Ich habe mich nachweislich immer rechtskonform und korrekt verhalten, beim meinem Arbeitgeber wurde allerdings gepfändet und mich damit auch noch verächtlich gemacht, u.a. auch seitens der KM Mitteilung in an die Dienstadresse geschickt, dass ich den Unterhalt nicht bezahlt hätte.

      Ich bin also gezwungen, mich mit den Fehler der Behörden auseinander zu setzen, Unterlagen bzgl. weiterer Abzugsposten (z.B. Altervorsorger) einzureichen, und die die doppelt-/teilweise Dreifachzahlungen zurück zu fordern. Was erwartet eigentlich das Staat von mal eben für ein Kind €6000 Euro übrig zu haben, für das man auch noch einen zweiten Haushalt (Kinderzimmer, Bett, Spielsachen, Kleidung, Nahrung) ohne steuerliche Anerkennung und Wertschätzung von Betreuungsleistung bereit stellt...Ich halte dieses Land nicht mehr für normal und asozial, wenn Lügen von einer Behörde an eine andere Behörde ohne Prüfung weitergegeben werden...das ist besonders moralisch verwerflich und asozial, denn es ist existendgefährend, da mein Arbeitsgeber sicherlich keinerlei Interessen haben kann, eine ganze Abteilung zu beschäftigen, die sich mit Bürokratie beschäftigen möchte. Für mich ist es rufschädigend.

      Ich finde, wir HABEN EINDEUTIG falsche Regeln und zu viel Bürokratie in Deutschland, dass man sich als Leistungsträger (MINT) mit so einer durchgequirlten Scheissbürokratie und künstlich konstruierten Problemen und dann auch noch mit deren Fehlerleistung beschäftigen muss. [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/cursing.png[/img] [img]https://forum.isuv.de/wcf/images/smilies/evil.png[/img] Der Staat als Familienzerstörer...

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von tolu ()

    • Hallo Tolu,
      offenbar konnten Jugendamt und Gericht nicht rechnen, sonst wären sie nicht zu dem Ergebnis gekommen, das nun vorliegt.
      Auch dein Anwalt kann offenbar nicht rechnen und dir auch nicht helfen.
      Hier im Forum reicht es nicht, ausschließlich deine Schilderung und deine Darstellung - ohne Angabe von Zahlen - bewerten zu können.
      Vermutlich hat dir dein Anwalt gesagt, dass die Berechnungen (JA und Gericht) nicht zu widerlegen und somit in Ordnung sind.
      Ergebnis für dich: "Dieses Land ist fertig."
      Mir erschließt sich hier kein Zusammenhang.

      Als ISUV-Mitglied (du bist es wahrscheinlich nicht) kannst du z. B. eine Unterhaltsberechnung kostenlos prüfen lassen.
      Ich vermute aber, auch hier willst du kein Geld (mehr) ausgeben.
      Welche Alternative stellst du dir vor?

      Gruß

      Villa
      Leben und leben lassen
    • As ISUV-Mitglied (du bist es wahrscheinlich nicht) kannst du z. B. eine Unterhaltsberechnung kostenlos prüfen lassen.

      Villa schrieb:

      Hallo Tolu,
      offenbar konnten Jugendamt und Gericht nicht rechnen, sonst wären sie nicht zu dem Ergebnis gekommen, das nun vorliegt.
      Auch dein Anwalt kann offenbar nicht rechnen und dir auch nicht helfen.
      Hier im Forum reicht es nicht, ausschließlich deine Schilderung und deine Darstellung - ohne Angabe von Zahlen - bewerten zu können.
      Vermutlich hat dir dein Anwalt gesagt, dass die Berechnungen (JA und Gericht) nicht zu widerlegen und somit in Ordnung sind.
      Ergebnis für dich: "Dieses Land ist fertig."
      Mir erschließt sich hier kein Zusammenhang.

      Als ISUV-Mitglied (du bist es wahrscheinlich nicht) kannst du z. B. eine Unterhaltsberechnung kostenlos prüfen lassen.
      Ich vermute aber, auch hier willst du kein Geld (mehr) ausgeben.
      Welche Alternative stellst du dir vor?

      Gruß

      Villa
      Hallo Villa,

      "Als ISUV-Mitglied (du bist es wahrscheinlich nicht) kannst du z. B. eine Unterhaltsberechnung kostenlos prüfen lassen.
      Ich vermute aber, auch hier willst du kein Geld (mehr) ausgeben.
      Welche Alternative stellst du dir vor?"

      An wen kann ich mich beim ISUV wenden, um eine Unterhaltsberechung kostenlos prüfen zu lassen?

      Ich bin ISUV Mitglied.

      Danke & Gruß
    • TanjaW9 schrieb:

      (oder für ein Excerpt der Art der Beiträge auch hier.
      also... zumindest das Rotmarkierte führt als Link in's Leere (veralteter bzw.ungültiger Link und so...)

      @tolu,
      was sind

      tolu schrieb:

      behauptet unwahre Tatsachenbehauptungen,
      ?( ?(

      hattest Du denn durch alle Instanzen (mit RA ?( ) hindurch (JA, AG, OLG) keine Möglichkeit(en) deine "wahren Tatsachenbehauptungen" an den Mann zu bringen?
      Gruß Kakadu59
      "Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift
    • Hallo Kakadu,

      ich habe noch mal in den alten Beiträgen des TO "gestöbert".
      Sollte das immer noch der gleiche AG wie 2017 sein, wird die Pfändung sicherlich nicht so überraschend gewesen sein, wie hier dargestellt wird:
      (Kürzungen und farbige Makierungen von mir)

      tolu schrieb:

      ...Mutter ist nur unkooperativ und verantwortungslos.

      ...
      Ich möchte andererseits aber auch aus der Pfändung raus.
      ...
      Aufgrund der strittigen Trennung wurde bei meinem Arbeitgeber meine Karriere als Führungskraft beendet ...
      So ähnlich geht das in jedem Beitrag...

      Gruß Tanja